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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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belanget / setzen sie dieses dazu / daß mit der Beicht sol gehalten werden / nach dem Capittel / Omnis vtrius sexus, Daß ein jeder Christ alle Jar ein mahl beichte / vnd ob er alle Sünde so rein nicht kan erzelen / daß er doch fleiß habe / sich der alle zuerinnern / vnd so viel er sich erinnern mag / daß er die in der Beicht sage.

Vom gantzen Artickel wollen wir hernach weiter handeln / wenn wir von der Christlichen Buß werden reden. Es ist am tag / vnd es können die Wiedersacher nicht leugnen / daß die Vnsern von der Absolution / von den Schlüsseln also Christlich / richtig / rein geprediget / geschrieben vnd gelehret haben / daß viel betrübte / angefochtene Gewissen / darauß grossen Trost empfangen / nach dem sie dieses nötigen Stücks klar vnterricht seyn / Nemlich / daß es Gottes Gebot ist / daß es der rechte brauch deß Euangelij ist / daß wir der Absolution gleuben / vnd gewis bey vns dafür halten / daß ohn vnser verdienst / vns Sünde vergeben werden durch Christum / daß wir auch so warhafftig / wenn wir dem wort der Absolution gleuben / Gotte werden versünet / als hörten wir ein Stimme vom Himmel.

Diese Lehre / welche fast nötig / ist vielen angefochtenen Gewissen fast tröstlich gewest / Auch haben viel redliche / verstendige Leute / viel fromme Hertzen im anfang dieser vnser Lehre halben / Doctor Luthern hoch gelobet / vnd deß ein sondere frewd gehabt / daß der nötige / gewisse Trost wiederumb were an Tag bracht. Denn zuuor war die gantze nötige Lehre von der Buß vnd Absolution vnterdruckt / Nach dem die Sophisten kein rechten vnd bestendigen Trost des Gewissens lehreten / sondern weiseten die Leute auff jhr eigene Wercke / Daraus eytel Verzweiffelung in erschrocken Gewissen kömpt.

Was aber die gewisse zeit der Beicht belanget / so ist es war / vnd den Wiedersachern vnuerborgen / Daß in vnsern Kirchen viel Leute des Jahrs nicht allein ein mahl / sondern offt Beichten / der Absolution / vnd des heiligen Sacraments brauchen / vnd die Prediger / wenn sie von dem Brauch vnd nutz der heiligen Sacrament lehren / lehren sie also / daß sie das Volck mit fleiß vermanen / des heiligen Sacraments offt zugebrauchen. Vnd es sind auch die Bücher vnd Schriffte der Vnsern am Liecht / welche also geschrieben / Daß die Wiedersacher / welche Erbare Gottfürchtige Leute seyn / solche nicht anfechten / sondern loben müssen.

So wird auch von vnsern Predigern allezeit daneben gemelt / Daß die sollen verbannet vnd außgeschlossen werden / die in öffentlichen lastern leben / Hurerey / Ehebruch / etc. Item / so die heiligen

belanget / setzen sie dieses dazu / daß mit der Beicht sol gehalten werden / nach dem Capittel / Omnis vtrius sexus, Daß ein jeder Christ alle Jar ein mahl beichte / vnd ob er alle Sünde so rein nicht kan erzelen / daß er doch fleiß habe / sich der alle zuerinnern / vnd so viel er sich erinnern mag / daß er die in der Beicht sage.

Vom gantzen Artickel wollen wir hernach weiter handeln / wenn wir von der Christlichen Buß werden reden. Es ist am tag / vnd es können die Wiedersacher nicht leugnen / daß die Vnsern von der Absolution / von den Schlüsseln also Christlich / richtig / rein geprediget / geschrieben vnd gelehret haben / daß viel betrübte / angefochtene Gewissen / darauß grossen Trost empfangen / nach dem sie dieses nötigen Stücks klar vnterricht seyn / Nemlich / daß es Gottes Gebot ist / daß es der rechte brauch deß Euangelij ist / daß wir der Absolution gleuben / vnd gewis bey vns dafür halten / daß ohn vnser verdienst / vns Sünde vergeben werden durch Christum / daß wir auch so warhafftig / wenn wir dem wort der Absolution gleuben / Gotte werden versünet / als hörten wir ein Stimme vom Himmel.

Diese Lehre / welche fast nötig / ist vielen angefochtenen Gewissen fast tröstlich gewest / Auch haben viel redliche / verstendige Leute / viel fromme Hertzen im anfang dieser vnser Lehre halben / Doctor Luthern hoch gelobet / vnd deß ein sondere frewd gehabt / daß der nötige / gewisse Trost wiederumb were an Tag bracht. Denn zuuor war die gantze nötige Lehre von der Buß vnd Absolution vnterdruckt / Nach dem die Sophisten kein rechten vnd bestendigen Trost des Gewissens lehreten / sondern weiseten die Leute auff jhr eigene Wercke / Daraus eytel Verzweiffelung in erschrocken Gewissen kömpt.

Was aber die gewisse zeit der Beicht belanget / so ist es war / vnd den Wiedersachern vnuerborgen / Daß in vnsern Kirchen viel Leute des Jahrs nicht allein ein mahl / sondern offt Beichten / der Absolution / vnd des heiligen Sacraments brauchen / vnd die Prediger / wenn sie von dem Brauch vnd nutz der heiligen Sacrament lehren / lehren sie also / daß sie das Volck mit fleiß vermanen / des heiligen Sacraments offt zugebrauchen. Vnd es sind auch die Bücher vnd Schriffte der Vnsern am Liecht / welche also geschrieben / Daß die Wiedersacher / welche Erbare Gottfürchtige Leute seyn / solche nicht anfechten / sondern loben müssen.

So wird auch von vnsern Predigern allezeit daneben gemelt / Daß die sollen verbannet vnd außgeschlossen werden / die in öffentlichen lastern leben / Hurerey / Ehebruch / etc. Item / so die heiligen

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[218/0463] belanget / setzen sie dieses dazu / daß mit der Beicht sol gehalten werden / nach dem Capittel / Omnis vtrius sexus, Daß ein jeder Christ alle Jar ein mahl beichte / vnd ob er alle Sünde so rein nicht kan erzelen / daß er doch fleiß habe / sich der alle zuerinnern / vnd so viel er sich erinnern mag / daß er die in der Beicht sage. Vom gantzen Artickel wollen wir hernach weiter handeln / wenn wir von der Christlichen Buß werden reden. Es ist am tag / vnd es können die Wiedersacher nicht leugnen / daß die Vnsern von der Absolution / von den Schlüsseln also Christlich / richtig / rein geprediget / geschrieben vnd gelehret haben / daß viel betrübte / angefochtene Gewissen / darauß grossen Trost empfangen / nach dem sie dieses nötigen Stücks klar vnterricht seyn / Nemlich / daß es Gottes Gebot ist / daß es der rechte brauch deß Euangelij ist / daß wir der Absolution gleuben / vnd gewis bey vns dafür halten / daß ohn vnser verdienst / vns Sünde vergeben werden durch Christum / daß wir auch so warhafftig / wenn wir dem wort der Absolution gleuben / Gotte werden versünet / als hörten wir ein Stimme vom Himmel. Diese Lehre / welche fast nötig / ist vielen angefochtenen Gewissen fast tröstlich gewest / Auch haben viel redliche / verstendige Leute / viel fromme Hertzen im anfang dieser vnser Lehre halben / Doctor Luthern hoch gelobet / vnd deß ein sondere frewd gehabt / daß der nötige / gewisse Trost wiederumb were an Tag bracht. Denn zuuor war die gantze nötige Lehre von der Buß vnd Absolution vnterdruckt / Nach dem die Sophisten kein rechten vnd bestendigen Trost des Gewissens lehreten / sondern weiseten die Leute auff jhr eigene Wercke / Daraus eytel Verzweiffelung in erschrocken Gewissen kömpt. Was aber die gewisse zeit der Beicht belanget / so ist es war / vnd den Wiedersachern vnuerborgen / Daß in vnsern Kirchen viel Leute des Jahrs nicht allein ein mahl / sondern offt Beichten / der Absolution / vnd des heiligen Sacraments brauchen / vnd die Prediger / wenn sie von dem Brauch vnd nutz der heiligen Sacrament lehren / lehren sie also / daß sie das Volck mit fleiß vermanen / des heiligen Sacraments offt zugebrauchen. Vnd es sind auch die Bücher vnd Schriffte der Vnsern am Liecht / welche also geschrieben / Daß die Wiedersacher / welche Erbare Gottfürchtige Leute seyn / solche nicht anfechten / sondern loben müssen. So wird auch von vnsern Predigern allezeit daneben gemelt / Daß die sollen verbannet vnd außgeschlossen werden / die in öffentlichen lastern leben / Hurerey / Ehebruch / etc. Item / so die heiligen

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/463>, abgerufen am 22.11.2024.