[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Gottlose predigen / vnd die Sacrament reichen / So reichen sie dieselbigen an Christus stat / Vnd das lehret vns das Wort Christi / daß wir in solchem fall / die vnwirdigkeit der Diener / vns nicht sollen jrren lassen. Aber von dem Stück haben wir klar gnug geredt in vnser Confession / Nemlich / daß wir es nicht halten mit den Donatisten vnd Wickleuisten / die da hielten / daß die jenigen sündigen / die die Sacrament in der Kirchen von Gottlosen Dienern empfahen. Dieses achten wir / sol gnug seyn zu schützen vnd zu erhalten die Definition / da wir gesagt / Was die Kirche sey / Vnd nach dem die rechte Kirch in der Schrifft genent wird / Christus Leib / so ist je gar nicht müglich anders dauon zu reden / denn wie wir dauon geredt haben. Denn es ist je gewis / Daß die Heuchler vnd Gottlosen / nicht Christus Leib seyn können / Sondern in das Reich deß Teuffels gehören / welcher sie gefangen hat / vnd treibt wozu er wil. Dieses alles ist gantz öffentlich vnd so klar / daß niemand leugnen mag. Werden aber die Wiedersacher mit jhren Calumnien fortfahren / Sol jhnen ferner antwort geben werden. AVch verdammen die Wiedersacher dieses Stück vom siebenden Artickel / da wir gesagt haben / daß gnug sey zu einigkeit der Kirchen / daß einerley Euangelium / einerley Sacrament gereicht werden / Vnd sey nicht noth / daß die Menschen Satzungen / allenthalben gleichförmig seyn. Diese stück lassen sie also zu / daß nicht noth sey zu einigkeit der Kirchen / daß traditiones particulares, gleich seyn. Aber daß traditiones vniuersales, gleich seyn / das sey noth zu wahrer einigkeit der Kirchen. Das ist ein gute grobe Dictinctio, Wir sagen / daß die jenigen ein eintrechtige Kirche heissen / die an einen Christum gleuben / ein Euangelium / einen Geist / einen Glauben / einerley Sacrament haben. Vnd reden also von Geistlicher einigkeit / ohn welche der Glaub vnd ein Christlich wesen nicht seyn kan. Zu derselbigen Einigkeit sagen wir nu / Es sey nicht noth / daß Menschen Satzungen / sie seyen Vniuersales oder Particulares, allenthalben gleich seyn. Denn die Gerechtigkeit / welche für Gott gilt / die durch den Glauben kömpt / ist nicht gebunden an eusserliche Ceremonien / oder Menschen Satzungen. Denn der Glaub ist ein Liecht im Hertzen / das die Hertzen vernewert vnd lebendig macht / da helffen eusserliche Satzungen oder Ceremonien / sie sind Vniuersal oder Particular / wenig zu. Vnd es hat nicht geringe vrsachen gehabt / daß wir den Artickel Gottlose predigen / vnd die Sacrament reichen / So reichen sie dieselbigen an Christus stat / Vnd das lehret vns das Wort Christi / daß wir in solchem fall / die vnwirdigkeit der Diener / vns nicht sollen jrren lassen. Aber von dem Stück haben wir klar gnug geredt in vnser Confession / Nemlich / daß wir es nicht halten mit den Donatisten vnd Wickleuisten / die da hielten / daß die jenigen sündigen / die die Sacrament in der Kirchen von Gottlosen Dienern empfahen. Dieses achten wir / sol gnug seyn zu schützen vnd zu erhalten die Definition / da wir gesagt / Was die Kirche sey / Vnd nach dem die rechte Kirch in der Schrifft genent wird / Christus Leib / so ist je gar nicht müglich anders dauon zu reden / denn wie wir dauon geredt haben. Denn es ist je gewis / Daß die Heuchler vnd Gottlosen / nicht Christus Leib seyn können / Sondern in das Reich deß Teuffels gehören / welcher sie gefangen hat / vnd treibt wozu er wil. Dieses alles ist gantz öffentlich vnd so klar / daß niemand leugnen mag. Werden aber die Wiedersacher mit jhren Calumnien fortfahren / Sol jhnen ferner antwort geben werden. AVch verdammen die Wiedersacher dieses Stück vom siebenden Artickel / da wir gesagt haben / daß gnug sey zu einigkeit der Kirchen / daß einerley Euangelium / einerley Sacrament gereicht werden / Vnd sey nicht noth / daß die Menschen Satzungen / allenthalben gleichförmig seyn. Diese stück lassen sie also zu / daß nicht noth sey zu einigkeit der Kirchen / daß traditiones particulares, gleich seyn. Aber daß traditiones vniuersales, gleich seyn / das sey noth zu wahrer einigkeit der Kirchen. Das ist ein gute grobe Dictinctio, Wir sagen / daß die jenigen ein eintrechtige Kirche heissen / die an einen Christum gleuben / ein Euangelium / einen Geist / einen Glauben / einerley Sacrament haben. Vnd reden also von Geistlicher einigkeit / ohn welche der Glaub vnd ein Christlich wesen nicht seyn kan. Zu derselbigen Einigkeit sagen wir nu / Es sey nicht noth / daß Menschen Satzungen / sie seyen Vniuersales oder Particulares, allenthalben gleich seyn. Denn die Gerechtigkeit / welche für Gott gilt / die durch den Glauben kömpt / ist nicht gebunden an eusserliche Ceremonien / oder Menschen Satzungen. Denn der Glaub ist ein Liecht im Hertzen / das die Hertzen vernewert vnd lebendig macht / da helffen eusserliche Satzungen oder Ceremonien / sie sind Vniuersal oder Particular / wenig zu. 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Gottlose predigen / vnd die Sacrament reichen / So reichen sie dieselbigen an Christus stat / Vnd das lehret vns das Wort Christi / daß wir in solchem fall / die vnwirdigkeit der Diener / vns nicht sollen jrren lassen.
Aber von dem Stück haben wir klar gnug geredt in vnser Confession / Nemlich / daß wir es nicht halten mit den Donatisten vnd Wickleuisten / die da hielten / daß die jenigen sündigen / die die Sacrament in der Kirchen von Gottlosen Dienern empfahen. Dieses achten wir / sol gnug seyn zu schützen vnd zu erhalten die Definition / da wir gesagt / Was die Kirche sey / Vnd nach dem die rechte Kirch in der Schrifft genent wird / Christus Leib / so ist je gar nicht müglich anders dauon zu reden / denn wie wir dauon geredt haben.
Denn es ist je gewis / Daß die Heuchler vnd Gottlosen / nicht Christus Leib seyn können / Sondern in das Reich deß Teuffels gehören / welcher sie gefangen hat / vnd treibt wozu er wil. Dieses alles ist gantz öffentlich vnd so klar / daß niemand leugnen mag. Werden aber die Wiedersacher mit jhren Calumnien fortfahren / Sol jhnen ferner antwort geben werden.
AVch verdammen die Wiedersacher dieses Stück vom siebenden Artickel / da wir gesagt haben / daß gnug sey zu einigkeit der Kirchen / daß einerley Euangelium / einerley Sacrament gereicht werden / Vnd sey nicht noth / daß die Menschen Satzungen / allenthalben gleichförmig seyn. Diese stück lassen sie also zu / daß nicht noth sey zu einigkeit der Kirchen / daß traditiones particulares, gleich seyn. Aber daß traditiones vniuersales, gleich seyn / das sey noth zu wahrer einigkeit der Kirchen.
Das ist ein gute grobe Dictinctio, Wir sagen / daß die jenigen ein eintrechtige Kirche heissen / die an einen Christum gleuben / ein Euangelium / einen Geist / einen Glauben / einerley Sacrament haben. Vnd reden also von Geistlicher einigkeit / ohn welche der Glaub vnd ein Christlich wesen nicht seyn kan. Zu derselbigen Einigkeit sagen wir nu / Es sey nicht noth / daß Menschen Satzungen / sie seyen Vniuersales oder Particulares, allenthalben gleich seyn. Denn die Gerechtigkeit / welche für Gott gilt / die durch den Glauben kömpt / ist nicht gebunden an eusserliche Ceremonien / oder Menschen Satzungen. Denn der Glaub ist ein Liecht im Hertzen / das die Hertzen vernewert vnd lebendig macht / da helffen eusserliche Satzungen oder Ceremonien / sie sind Vniuersal oder Particular / wenig zu.
Vnd es hat nicht geringe vrsachen gehabt / daß wir den Artickel
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/456>, abgerufen am 16.07.2024. |