[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Wiewol nu die bösen vnd Gottlosen Heuchler mit der rechten Kirchen Geselschafft haben / in eusserlichen zeichen / im Namen vnd Emptern / dennoch wenn man eigentlich reden wil / was die Kirche sey / muß man von dieser Kirchen sagen / die der Leib Christi heist / vnd gemeinschafft hat / nicht allein in eusserlichen zeichen / sondern die Güter im Hertzen hat / den heiligen Geist vnd Glauben. Denn man muß je recht eigentlich wissen / wodurch wir Gliedmas Christi werden / vnd was vns macht zu lebendigen Gliedmassen der Kirchen / Denn so wir würden sagen / daß die Kirche allein ein eusserlich Policey were / wie andere Regiment / darinne böse vnd gute weren etc. so wird niemands daraus lernen noch verstehen / daß Christi Reich Geistlich ist / wie es doch ist / darinne Christus inwendig die Hertzen regiret / stercket / tröstet / den heiligen Geist / vnd mancherley Geistliche gaben außtheilet / Sondern man wird gedencken / es sey ein eusserliche weis / gewisse ordnung etlicher Ceremonien vnd Gottesdienst. Item / was wolt für ein vnterscheid seyn zwischen dem Volck des Gesetzes vnd der Kirchen / so die Kirche allein ein eusserliche Policey were. Nu vnterscheidet Paulus also die Kirche von den Jüden / daß er sagt / die Kirche sey ein Geistlich Volck / das ist / ein solch Volck / welchs nicht allein in der Policey vnd Bürgerlichem wesen vnterschieden sey von den Heyden / Sondern ein recht Volck Gottes / welches im Hertzen erleuchtet wird / vnd new Geborn durch den heiligen Geist. Item / in dem Jüdischen Volck / da hatten alle die jenigen / so von Natur Jüden / vnd auß Abrahams Samen geborn waren / vber die Verheissung der Geistlichen Güter in Christo / auch viel zusage von Leiblichen Gütern / als vom Königreiche / etc. Vnd vmb der Göttlichen Zusage willen waren auch die bösen vnter jhnen Gottes Volck genennet. Denn den Leiblichen Samen Abrahe / vnd alle geborne Jüden / hatte Gott abgesondert von andern Heyden / durch dieselbigen Leiblichen Verheissunge / vnd dieselbigen Gottlosen vnd bösen waren doch nicht das rechte Gottes Volck / gefielen auch Gott nicht / Aber das Euangelium / welchs in der Kirchen geprediget wird / bringet mit sich nicht allein den Schatten der ewigen Güter / sondern ein jeder rechter Christ der wird hie auff Erden der ewigen Güter selbs theilhafftig / auch des ewigen Trosts / des ewigen Lebens vnd heiligen Geistes / vnd der Gerechtigkeit / die auß Gott ist / theilhafftig / bis daß er dort volkömlich selig werde. Derhalben sind die allein nach dem Euangelio Gottes Volck / welche die Geistlichen Güter / den heiligen Geist empfahen / vnd die- Wiewol nu die bösen vnd Gottlosen Heuchler mit der rechten Kirchen Geselschafft haben / in eusserlichen zeichen / im Namen vnd Emptern / dennoch wenn man eigentlich reden wil / was die Kirche sey / muß man von dieser Kirchen sagen / die der Leib Christi heist / vnd gemeinschafft hat / nicht allein in eusserlichen zeichen / sondern die Güter im Hertzen hat / den heiligen Geist vnd Glauben. Denn man muß je recht eigentlich wissen / wodurch wir Gliedmas Christi werden / vnd was vns macht zu lebendigen Gliedmassen der Kirchen / Denn so wir würden sagen / daß die Kirche allein ein eusserlich Policey were / wie andere Regiment / darinne böse vnd gute weren etc. so wird niemands daraus lernen noch verstehen / daß Christi Reich Geistlich ist / wie es doch ist / darinne Christus inwendig die Hertzen regiret / stercket / tröstet / den heiligen Geist / vnd mancherley Geistliche gaben außtheilet / Sondern man wird gedencken / es sey ein eusserliche weis / gewisse ordnung etlicher Ceremonien vnd Gottesdienst. Item / was wolt für ein vnterscheid seyn zwischen dem Volck des Gesetzes vnd der Kirchen / so die Kirche allein ein eusserliche Policey were. Nu vnterscheidet Paulus also die Kirche von den Jüden / daß er sagt / die Kirche sey ein Geistlich Volck / das ist / ein solch Volck / welchs nicht allein in der Policey vnd Bürgerlichem wesen vnterschieden sey von den Heyden / Sondern ein recht Volck Gottes / welches im Hertzen erleuchtet wird / vnd new Geborn durch den heiligen Geist. Item / in dem Jüdischen Volck / da hatten alle die jenigen / so von Natur Jüden / vnd auß Abrahams Samen geborn waren / vber die Verheissung der Geistlichen Güter in Christo / auch viel zusage von Leiblichen Gütern / als vom Königreiche / etc. Vnd vmb der Göttlichen Zusage willen waren auch die bösen vnter jhnen Gottes Volck genennet. Denn den Leiblichen Samen Abrahe / vnd alle geborne Jüden / hatte Gott abgesondert von andern Heyden / durch dieselbigen Leiblichen Verheissunge / vnd dieselbigen Gottlosen vnd bösen waren doch nicht das rechte Gottes Volck / gefielen auch Gott nicht / Aber das Euangelium / welchs in der Kirchen geprediget wird / bringet mit sich nicht allein den Schatten der ewigen Güter / sondern ein jeder rechter Christ der wird hie auff Erden der ewigen Güter selbs theilhafftig / auch des ewigen Trosts / des ewigen Lebens vnd heiligen Geistes / vnd der Gerechtigkeit / die auß Gott ist / theilhafftig / bis daß er dort volkömlich selig werde. 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Denn man muß je recht eigentlich wissen / wodurch wir Gliedmas Christi werden / vnd was vns macht zu lebendigen Gliedmassen der Kirchen / Denn so wir würden sagen / daß die Kirche allein ein eusserlich Policey were / wie andere Regiment / darinne böse vnd gute weren etc. so wird niemands daraus lernen noch verstehen / daß Christi Reich Geistlich ist / wie es doch ist / darinne Christus inwendig die Hertzen regiret / stercket / tröstet / den heiligen Geist / vnd mancherley Geistliche gaben außtheilet / Sondern man wird gedencken / es sey ein eusserliche weis / gewisse ordnung etlicher Ceremonien vnd Gottesdienst.
Item / was wolt für ein vnterscheid seyn zwischen dem Volck des Gesetzes vnd der Kirchen / so die Kirche allein ein eusserliche Policey were. Nu vnterscheidet Paulus also die Kirche von den Jüden / daß er sagt / die Kirche sey ein Geistlich Volck / das ist / ein solch Volck / welchs nicht allein in der Policey vnd Bürgerlichem wesen vnterschieden sey von den Heyden / Sondern ein recht Volck Gottes / welches im Hertzen erleuchtet wird / vnd new Geborn durch den heiligen Geist.
Item / in dem Jüdischen Volck / da hatten alle die jenigen / so von Natur Jüden / vnd auß Abrahams Samen geborn waren / vber die Verheissung der Geistlichen Güter in Christo / auch viel zusage von Leiblichen Gütern / als vom Königreiche / etc. Vnd vmb der Göttlichen Zusage willen waren auch die bösen vnter jhnen Gottes Volck genennet. Denn den Leiblichen Samen Abrahe / vnd alle geborne Jüden / hatte Gott abgesondert von andern Heyden / durch dieselbigen Leiblichen Verheissunge / vnd dieselbigen Gottlosen vnd bösen waren doch nicht das rechte Gottes Volck / gefielen auch Gott nicht / Aber das Euangelium / welchs in der Kirchen geprediget wird / bringet mit sich nicht allein den Schatten der ewigen Güter / sondern ein jeder rechter Christ der wird hie auff Erden der ewigen Güter selbs theilhafftig / auch des ewigen Trosts / des ewigen Lebens vnd heiligen Geistes / vnd der Gerechtigkeit / die auß Gott ist / theilhafftig / bis daß er dort volkömlich selig werde.
Derhalben sind die allein nach dem Euangelio Gottes Volck / welche die Geistlichen Güter / den heiligen Geist empfahen / vnd die-
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/451>, abgerufen am 16.07.2024. |