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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Macht des Teuffels / wieder das schrecken des Todes / vnd endlich wieder Verzweiffelung vnd Angst der Helle solt bleiben oder bestehen können / wenn er nicht die Göttliche Zusage / das Euangelium / wie ein Bawm oder Zweig ergriffe in der grossen Fluth / in dem starcken / gewaltigen Strome vnter den Wellen vnd Bulgen der Tods angst / wenn er nicht durch den Glauben sich an das Wort / welchs Gnade verkündiget / hielte / vnd also ohn alle Wercke / ohn Gesetz / lauter aus Gnaden / das ewige Leben erlanget. Denn diese Lehre allein erhelt die Christlichen Gewissen in Anfechtungen vnd Tods engsten / von welchen die Wiedersacher nichts wissen / vnd reden dauon / wie der Blinde von der Farbe.

Hie werden sie aber sagen / So wir durch lauter Barmhertzigkeit sollen selig werden / Was ist denn für ein vnterscheid vnter denen / die da selig werden / vnd die da nicht selig werden? Gilt kein Verdienst / so ist kein vnterscheid vnter bösen vnd guten / Vnd folget / daß sie zu gleich selig werden. Das Argument hat die Scholaster beweget / daß sie haben erfunden / das meritum condigni, Denn es muß ein vnterscheid vnter denen seyn / die da selig werden / vnd die verdampt werden.

Für das erste aber sagen wir / daß das ewige Leben gehört denen / die Gott gerecht schetzet / Vnd wenn sie sind gerecht geschetzt / sind sie damit Gottes Kinder / vnd Christi Miterben worden / wie Paulus zu den Römern am 8. sagt: Welche Er hat gerecht gemacht / die hat er auch herrlich gemacht. Darumb wird niemand selig / denn allein die da gleuben dem Euangelio. Wie aber vnser Versünung gegen Gott vngewiß / wenn sie solt auff vnsern wercken stehen / vnd nicht auff Gottes gnediger Verheissung / welche nicht fehlen kan / Also auch were alles vngewiß / was wir durch die Hoffnung warten / wenn sie solte gebawet seyn auff vnserm verdienst vnd Wercke / Denn Gottes Gesetz klaget das Gewissen an ohn vnterlas / vnd fülen im Hertzen nicht anders / denn diese Stimme aus der Wolcken / vnd Fewerflammen / Deuteron. am 5. Ich bin der HERR dein GOtt / Das soltuthun / Das bistu schüldig / Das wil ich haben / etc. Vnd kein Gewissen kan ruhe haben ein Augenblick / wenn das Gesetz vnd Moses im Hertzen drenget / ehe es Christum ergreifft durch den Glauben / Es kan auch nicht recht hoffen das ewige Leben / es sey denn erst zu ruhen. Denn ein Gewissen / das da zweiffelt / das fleuhet für GOTT / vnd verzweiffelt / das kan nicht hoffen / Nun muß aber die Hoffnung des ewigen Lebens gewiß seyn / damit sie nu nicht

Macht des Teuffels / wieder das schrecken des Todes / vnd endlich wieder Verzweiffelung vnd Angst der Helle solt bleiben oder bestehen können / wenn er nicht die Göttliche Zusage / das Euangelium / wie ein Bawm oder Zweig ergriffe in der grossen Fluth / in dem starcken / gewaltigen Strome vnter den Wellen vnd Bulgen der Tods angst / wenn er nicht durch den Glauben sich an das Wort / welchs Gnade verkündiget / hielte / vnd also ohn alle Wercke / ohn Gesetz / lauter aus Gnaden / das ewige Leben erlanget. Denn diese Lehre allein erhelt die Christlichen Gewissen in Anfechtungen vnd Tods engsten / von welchen die Wiedersacher nichts wissen / vnd reden dauon / wie der Blinde von der Farbe.

Hie werden sie aber sagen / So wir durch lauter Barmhertzigkeit sollen selig werden / Was ist denn für ein vnterscheid vnter denen / die da selig werden / vnd die da nicht selig werden? Gilt kein Verdienst / so ist kein vnterscheid vnter bösen vnd guten / Vnd folget / daß sie zu gleich selig werden. Das Argument hat die Scholaster beweget / daß sie haben erfunden / das meritum condigni, Denn es muß ein vnterscheid vnter denen seyn / die da selig werden / vnd die verdampt werden.

Für das erste aber sagen wir / daß das ewige Leben gehört denen / die Gott gerecht schetzet / Vnd wenn sie sind gerecht geschetzt / sind sie damit Gottes Kinder / vnd Christi Miterben worden / wie Paulus zu den Römern am 8. sagt: Welche Er hat gerecht gemacht / die hat er auch herrlich gemacht. Darumb wird niemand selig / denn allein die da gleuben dem Euangelio. Wie aber vnser Versünung gegen Gott vngewiß / weñ sie solt auff vnsern wercken stehen / vnd nicht auff Gottes gnediger Verheissung / welche nicht fehlen kan / Also auch were alles vngewiß / was wir durch die Hoffnung warten / wenn sie solte gebawet seyn auff vnserm verdienst vnd Wercke / Denn Gottes Gesetz klaget das Gewissen an ohn vnterlas / vnd fülen im Hertzen nicht anders / denn diese Stimme aus der Wolcken / vnd Fewerflammen / Deuteron. am 5. Ich bin der HERR dein GOtt / Das soltuthun / Das bistu schüldig / Das wil ich haben / etc. Vnd kein Gewissen kan ruhe haben ein Augenblick / wenn das Gesetz vnd Moses im Hertzen drenget / ehe es Christum ergreifft durch den Glauben / Es kan auch nicht recht hoffen das ewige Leben / es sey denn erst zu ruhen. Denn ein Gewissen / das da zweiffelt / das fleuhet für GOTT / vnd verzweiffelt / das kan nicht hoffen / Nun muß aber die Hoffnung des ewigen Lebens gewiß seyn / damit sie nu nicht

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[207/0441] Macht des Teuffels / wieder das schrecken des Todes / vnd endlich wieder Verzweiffelung vnd Angst der Helle solt bleiben oder bestehen können / wenn er nicht die Göttliche Zusage / das Euangelium / wie ein Bawm oder Zweig ergriffe in der grossen Fluth / in dem starcken / gewaltigen Strome vnter den Wellen vnd Bulgen der Tods angst / wenn er nicht durch den Glauben sich an das Wort / welchs Gnade verkündiget / hielte / vnd also ohn alle Wercke / ohn Gesetz / lauter aus Gnaden / das ewige Leben erlanget. Denn diese Lehre allein erhelt die Christlichen Gewissen in Anfechtungen vnd Tods engsten / von welchen die Wiedersacher nichts wissen / vnd reden dauon / wie der Blinde von der Farbe. Hie werden sie aber sagen / So wir durch lauter Barmhertzigkeit sollen selig werden / Was ist denn für ein vnterscheid vnter denen / die da selig werden / vnd die da nicht selig werden? Gilt kein Verdienst / so ist kein vnterscheid vnter bösen vnd guten / Vnd folget / daß sie zu gleich selig werden. Das Argument hat die Scholaster beweget / daß sie haben erfunden / das meritum condigni, Denn es muß ein vnterscheid vnter denen seyn / die da selig werden / vnd die verdampt werden. Für das erste aber sagen wir / daß das ewige Leben gehört denen / die Gott gerecht schetzet / Vnd wenn sie sind gerecht geschetzt / sind sie damit Gottes Kinder / vnd Christi Miterben worden / wie Paulus zu den Römern am 8. sagt: Welche Er hat gerecht gemacht / die hat er auch herrlich gemacht. Darumb wird niemand selig / denn allein die da gleuben dem Euangelio. Wie aber vnser Versünung gegen Gott vngewiß / weñ sie solt auff vnsern wercken stehen / vnd nicht auff Gottes gnediger Verheissung / welche nicht fehlen kan / Also auch were alles vngewiß / was wir durch die Hoffnung warten / wenn sie solte gebawet seyn auff vnserm verdienst vnd Wercke / Denn Gottes Gesetz klaget das Gewissen an ohn vnterlas / vnd fülen im Hertzen nicht anders / denn diese Stimme aus der Wolcken / vnd Fewerflammen / Deuteron. am 5. Ich bin der HERR dein GOtt / Das soltuthun / Das bistu schüldig / Das wil ich haben / etc. Vnd kein Gewissen kan ruhe haben ein Augenblick / wenn das Gesetz vnd Moses im Hertzen drenget / ehe es Christum ergreifft durch den Glauben / Es kan auch nicht recht hoffen das ewige Leben / es sey denn erst zu ruhen. Denn ein Gewissen / das da zweiffelt / das fleuhet für GOTT / vnd verzweiffelt / das kan nicht hoffen / Nun muß aber die Hoffnung des ewigen Lebens gewiß seyn / damit sie nu nicht

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/441>, abgerufen am 25.11.2024.