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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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erhöret werde. Derhalben können sie GOtt nimmer recht lieben / auch nicht guts sich zu Gott versehen / oder Gott recht dienen. Denn was sind doch solche Hertzen vnd Gewissen anders / denn die Helle selbs / so nichts anders in solchen Hertzen ist / denn eytel zweiffeln / eytel verzagen / eytel murren / verdrieß vnd Haß wieder Gott / vnd in dem Haß ruffen sie doch gleichwol Gott heuchlisch an / wie der Gottlos König Saul that.

Hie können wir vns beruffen auff alle Christliche Gewissen / vnd alle die jenigen / die Anfechtungen versucht haben / die müssen bekennen vnd sagen / daß solch grosse Vngewißheit / solche Vnruhe / solche Quaal vnd Angst / solch schrecklich zagen vnd Verzweiffelung aus solcher Lehre der Wiedersacher folget / da sie lehren oder wehnen / daß wir durch vnsere Wercke / oder Erfüllung des Gesetzes / so wir thun / für Gott gerecht werden / vnd weisen vns den Holtzweg zu vertrawen / nicht auff die reichen / seligen zusage der Gnade / welche vns durch den Mittler Christum werden angeboten / sondern auff vnsere elende Wercke.

Darumb bleibt dieser Beschluß / wie ein Mawr / ja wie ein Fels fest stehen / daß wir / ob wir schon angefangen haben das Gesetz zu thun / dennoch nicht vmb solcher Werck willen / sondern vmb Christus willen durch Glauben / Gott angenehm sind / vnd mit Gott Frieden haben / Vnd ist vns Gott für dieselbige Werck nicht schüldig das ewig Leben / sondern gleich wie vns vergebung der Sünde vnd Gerechtigkeit vmb Christus willen / nicht vmb vnser Wercke / oder des Gesetzes willen / wird zugerechnet / Also wird vns auch nicht vmb vnser Wercke willen / noch vmb des Gesetzes willen / sondern vmb Christus willen / sampt der Gerechtigkeit / ewig Leben angeboten / wie denn Christus sagt: Das ist der Wille des Vaters / der mich gesand hat / daß ein jeglicher der den Sohn siehet / vnd gleubet an Ihn / habe das Ewige Leben. Item / Der da gleubet in den Sohn / hat das ewige Leben.

Nu sind hie wol die Wiedersacher zu fragen / Was sie doch den armen Gewissen / an des Todes stunde / für rath geben / ob sie die Gewissen vertrösten / daß sie sollen wol fahren / selig werden / ein gnedigen Gott haben / vmb jhres eigen verdiensts willen / oder aus Gnade vnd Barmhertzigkeit vmb Christus willen. Denn S. Peter / S. Paul vnd dergleichen Heiligen können nicht rhümen / daß jnen Gott für jhr Marter das ewig Leben schüldig sey / haben auch nicht auff jre werck vertrawet / sondern auff Barmhertzigkeit in Christo verheissen.

Vnd es were auch nicht müglich / daß ein Heiliger / wie gros vnd hohe er ist / wieder das anklagen Göttlichs Gesetzs / wieder die grosse

erhöret werde. Derhalben können sie GOtt nimmer recht lieben / auch nicht guts sich zu Gott versehen / oder Gott recht dienen. Denn was sind doch solche Hertzen vnd Gewissen anders / denn die Helle selbs / so nichts anders in solchen Hertzen ist / denn eytel zweiffeln / eytel verzagen / eytel murren / verdrieß vnd Haß wieder Gott / vnd in dem Haß ruffen sie doch gleichwol Gott heuchlisch an / wie der Gottlos König Saul that.

Hie können wir vns beruffen auff alle Christliche Gewissen / vnd alle die jenigen / die Anfechtungen versucht haben / die müssen bekennen vnd sagen / daß solch grosse Vngewißheit / solche Vnruhe / solche Quaal vnd Angst / solch schrecklich zagen vnd Verzweiffelung aus solcher Lehre der Wiedersacher folget / da sie lehren oder wehnen / daß wir durch vnsere Wercke / oder Erfüllung des Gesetzes / so wir thun / für Gott gerecht werden / vnd weisen vns den Holtzweg zu vertrawen / nicht auff die reichen / seligen zusage der Gnade / welche vns durch den Mittler Christum werden angeboten / sondern auff vnsere elende Wercke.

Darumb bleibt dieser Beschluß / wie ein Mawr / ja wie ein Fels fest stehen / daß wir / ob wir schon angefangen haben das Gesetz zu thun / dennoch nicht vmb solcher Werck willen / sondern vmb Christus willen durch Glauben / Gott angenehm sind / vnd mit Gott Frieden haben / Vnd ist vns Gott für dieselbige Werck nicht schüldig das ewig Leben / sondern gleich wie vns vergebung der Sünde vnd Gerechtigkeit vmb Christus willen / nicht vmb vnser Wercke / oder des Gesetzes willen / wird zugerechnet / Also wird vns auch nicht vmb vnser Wercke willen / noch vmb des Gesetzes willen / sondern vmb Christus willen / sampt der Gerechtigkeit / ewig Leben angeboten / wie denn Christus sagt: Das ist der Wille des Vaters / der mich gesand hat / daß ein jeglicher der den Sohn siehet / vnd gleubet an Ihn / habe das Ewige Leben. Item / Der da gleubet in den Sohn / hat das ewige Leben.

Nu sind hie wol die Wiedersacher zu fragen / Was sie doch den armen Gewissen / an des Todes stunde / für rath geben / ob sie die Gewissen vertrösten / daß sie sollen wol fahren / selig werden / ein gnedigen Gott haben / vmb jhres eigen verdiensts willen / oder aus Gnade vnd Barmhertzigkeit vmb Christus willen. Denn S. Peter / S. Paul vnd dergleichen Heiligen können nicht rhümen / daß jnen Gott für jhr Marter das ewig Leben schüldig sey / haben auch nicht auff jre werck vertrawet / sondern auff Barmhertzigkeit in Christo verheissen.

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[0440] erhöret werde. Derhalben können sie GOtt nimmer recht lieben / auch nicht guts sich zu Gott versehen / oder Gott recht dienen. Denn was sind doch solche Hertzen vnd Gewissen anders / denn die Helle selbs / so nichts anders in solchen Hertzen ist / denn eytel zweiffeln / eytel verzagen / eytel murren / verdrieß vnd Haß wieder Gott / vnd in dem Haß ruffen sie doch gleichwol Gott heuchlisch an / wie der Gottlos König Saul that. Hie können wir vns beruffen auff alle Christliche Gewissen / vnd alle die jenigen / die Anfechtungen versucht haben / die müssen bekennen vnd sagen / daß solch grosse Vngewißheit / solche Vnruhe / solche Quaal vnd Angst / solch schrecklich zagen vnd Verzweiffelung aus solcher Lehre der Wiedersacher folget / da sie lehren oder wehnen / daß wir durch vnsere Wercke / oder Erfüllung des Gesetzes / so wir thun / für Gott gerecht werden / vnd weisen vns den Holtzweg zu vertrawen / nicht auff die reichen / seligen zusage der Gnade / welche vns durch den Mittler Christum werden angeboten / sondern auff vnsere elende Wercke. Darumb bleibt dieser Beschluß / wie ein Mawr / ja wie ein Fels fest stehen / daß wir / ob wir schon angefangen haben das Gesetz zu thun / dennoch nicht vmb solcher Werck willen / sondern vmb Christus willen durch Glauben / Gott angenehm sind / vnd mit Gott Frieden haben / Vnd ist vns Gott für dieselbige Werck nicht schüldig das ewig Leben / sondern gleich wie vns vergebung der Sünde vnd Gerechtigkeit vmb Christus willen / nicht vmb vnser Wercke / oder des Gesetzes willen / wird zugerechnet / Also wird vns auch nicht vmb vnser Wercke willen / noch vmb des Gesetzes willen / sondern vmb Christus willen / sampt der Gerechtigkeit / ewig Leben angeboten / wie denn Christus sagt: Das ist der Wille des Vaters / der mich gesand hat / daß ein jeglicher der den Sohn siehet / vnd gleubet an Ihn / habe das Ewige Leben. Item / Der da gleubet in den Sohn / hat das ewige Leben. Nu sind hie wol die Wiedersacher zu fragen / Was sie doch den armen Gewissen / an des Todes stunde / für rath geben / ob sie die Gewissen vertrösten / daß sie sollen wol fahren / selig werden / ein gnedigen Gott haben / vmb jhres eigen verdiensts willen / oder aus Gnade vnd Barmhertzigkeit vmb Christus willen. Denn S. Peter / S. Paul vnd dergleichen Heiligen können nicht rhümen / daß jnen Gott für jhr Marter das ewig Leben schüldig sey / haben auch nicht auff jre werck vertrawet / sondern auff Barmhertzigkeit in Christo verheissen. Vnd es were auch nicht müglich / daß ein Heiliger / wie gros vnd hohe er ist / wieder das anklagen Göttlichs Gesetzs / wieder die grosse

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/440>, abgerufen am 25.11.2024.