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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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ten / Vergebet / so wird euch vergeben. Denn es ist gleich ein solche Lehre von der Bus. Das erste stück an diesem Spruch foddert Besserung / vnd gute Wercke / Das ander stück setzet dazu die Verheissunge / vnd man sol daraus nicht schliessen / daß vnser Vergeben / vns ex opere operato, Vergebung der Sünde verdiene. Denn das sagt Christus nicht / sondern / wie in andern Sacramenten / Christus die Verheissung hefftet an das eusserliche Zeichen / also hefftet er auch hie die Verheissung von Vergebung der Sünde an die eusserlichen guten Werck. Vnd wie wir im Abendmahl nicht erlangen Vergebung der Sünden ohn den Glauben ex opere operato, Also auch nicht in diesem Wercke / vnd vnserm vergeben / Denn vnser vergeben ist auch kein gut Werck / es geschehe denn von den jenigen / welchen von Gott in Christo / die Sünde schon zuuor vergeben sind.

Darumb vnser Vergeben sol es GOtt gefallen / so muß es nach der Vergebung / da vns Gott vergibt / folgen. Denn Christus pfleget die zwey also zusammen zu setzen / das Gesetz vnd Euangelium / beyde / den Glauben vnd auch die guten Wercke / daß er anzeige / daß kein Glaube da sey / wenn nicht gute Wercke folgen. Item / daß wir eusserlich Zeichen haben / welche vns erinnern des Euangelij / vnd Vergebung der Sünde / dadurch wir getröstet werden / Daß also manchfeltig vnser Glaube geübet werde.

Also sollen solche Sprüche verstanden werden / denn sonst were es stracks wieder das gantz Euangelium / vnd würden vnser bettelische Werck an Christus stat gesetzt / Welcher allein sol die Versünung seyn / welcher je nicht zu verachten ist.

Item / Wo sie solten von Wercken verstanden werden / so würde die Vergebung der Sünde gantz vngewiß / denn sie stünde auff einem losen Grunde / auff vnsern elenden Wercken.

Auch ziehen sie an einen Spruch aus Tobia: Die Allmosen erlösen von der Sünde / vnd von dem Tode. Wir wollen nicht sagen / daß da ein Hyperbole sey / Wiewol wir es sagen möchten / damit Christi Ehre erhalten werde / Denn diß ist Christus Ampt allein von der Sünde / vom Tode erlösen / etc. Wir wollen aber vns zu vnser alten Regeln halten / Nemlich / Daß das Gesetz oder die Werck ausser Christo niemands gerecht machen für Gott. So gefallen nu die Allmosen / welche dem Glauben folgen / denn erst Gott / wenn ich durch Christum versünet bin / Nicht die vorher gehen / darumb erlösen sie vom Tode / nicht ex opere operato, Sondern / wie ich kurtz zuuor von der Bus gesagt habe / daß man den Glauben mit den Früchten zugleich muß zusammen fassen. Also ist auch von den Allmosen zu

ten / Vergebet / so wird euch vergeben. Denn es ist gleich ein solche Lehre von der Bus. Das erste stück an diesem Spruch foddert Besserung / vnd gute Wercke / Das ander stück setzet dazu die Verheissunge / vnd man sol daraus nicht schliessen / daß vnser Vergeben / vns ex opere operato, Vergebung der Sünde verdiene. Denn das sagt Christus nicht / sondern / wie in andern Sacramenten / Christus die Verheissung hefftet an das eusserliche Zeichen / also hefftet er auch hie die Verheissung von Vergebung der Sünde an die eusserlichen guten Werck. Vnd wie wir im Abendmahl nicht erlangen Vergebung der Sünden ohn den Glauben ex opere operato, Also auch nicht in diesem Wercke / vnd vnserm vergeben / Denn vnser vergeben ist auch kein gut Werck / es geschehe denn von den jenigen / welchen von Gott in Christo / die Sünde schon zuuor vergeben sind.

Darumb vnser Vergeben sol es GOtt gefallen / so muß es nach der Vergebung / da vns Gott vergibt / folgen. Denn Christus pfleget die zwey also zusammen zu setzen / das Gesetz vnd Euangelium / beyde / den Glauben vnd auch die guten Wercke / daß er anzeige / daß kein Glaube da sey / wenn nicht gute Wercke folgen. Item / daß wir eusserlich Zeichen haben / welche vns erinnern des Euangelij / vnd Vergebung der Sünde / dadurch wir getröstet werden / Daß also manchfeltig vnser Glaube geübet werde.

Also sollen solche Sprüche verstanden werden / denn sonst were es stracks wieder das gantz Euangelium / vnd würden vnser bettelische Werck an Christus stat gesetzt / Welcher allein sol die Versünung seyn / welcher je nicht zu verachten ist.

Item / Wo sie solten von Wercken verstanden werden / so würde die Vergebung der Sünde gantz vngewiß / denn sie stünde auff einem losen Grunde / auff vnsern elenden Wercken.

Auch ziehen sie an einen Spruch aus Tobia: Die Allmosen erlösen von der Sünde / vnd von dem Tode. Wir wollen nicht sagen / daß da ein Hyperbole sey / Wiewol wir es sagen möchten / damit Christi Ehre erhalten werde / Denn diß ist Christus Ampt allein von der Sünde / vom Tode erlösen / etc. Wir wollen aber vns zu vnser alten Regeln halten / Nemlich / Daß das Gesetz oder die Werck ausser Christo niemands gerecht machen für Gott. So gefallen nu die Allmosen / welche dem Glauben folgen / denn erst Gott / wenn ich durch Christum versünet bin / Nicht die vorher gehen / darumb erlösen sie vom Tode / nicht ex opere operato, Sondern / wie ich kurtz zuuor von der Bus gesagt habe / daß man den Glauben mit den Früchten zugleich muß zusammen fassen. Also ist auch von den Allmosen zu

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[204/0435] ten / Vergebet / so wird euch vergeben. Denn es ist gleich ein solche Lehre von der Bus. Das erste stück an diesem Spruch foddert Besserung / vnd gute Wercke / Das ander stück setzet dazu die Verheissunge / vnd man sol daraus nicht schliessen / daß vnser Vergeben / vns ex opere operato, Vergebung der Sünde verdiene. Denn das sagt Christus nicht / sondern / wie in andern Sacramenten / Christus die Verheissung hefftet an das eusserliche Zeichen / also hefftet er auch hie die Verheissung von Vergebung der Sünde an die eusserlichen guten Werck. Vnd wie wir im Abendmahl nicht erlangen Vergebung der Sünden ohn den Glauben ex opere operato, Also auch nicht in diesem Wercke / vnd vnserm vergeben / Denn vnser vergeben ist auch kein gut Werck / es geschehe denn von den jenigen / welchen von Gott in Christo / die Sünde schon zuuor vergeben sind. Darumb vnser Vergeben sol es GOtt gefallen / so muß es nach der Vergebung / da vns Gott vergibt / folgen. Denn Christus pfleget die zwey also zusammen zu setzen / das Gesetz vnd Euangelium / beyde / den Glauben vnd auch die guten Wercke / daß er anzeige / daß kein Glaube da sey / wenn nicht gute Wercke folgen. Item / daß wir eusserlich Zeichen haben / welche vns erinnern des Euangelij / vnd Vergebung der Sünde / dadurch wir getröstet werden / Daß also manchfeltig vnser Glaube geübet werde. Also sollen solche Sprüche verstanden werden / denn sonst were es stracks wieder das gantz Euangelium / vnd würden vnser bettelische Werck an Christus stat gesetzt / Welcher allein sol die Versünung seyn / welcher je nicht zu verachten ist. Item / Wo sie solten von Wercken verstanden werden / so würde die Vergebung der Sünde gantz vngewiß / denn sie stünde auff einem losen Grunde / auff vnsern elenden Wercken. Auch ziehen sie an einen Spruch aus Tobia: Die Allmosen erlösen von der Sünde / vnd von dem Tode. Wir wollen nicht sagen / daß da ein Hyperbole sey / Wiewol wir es sagen möchten / damit Christi Ehre erhalten werde / Denn diß ist Christus Ampt allein von der Sünde / vom Tode erlösen / etc. Wir wollen aber vns zu vnser alten Regeln halten / Nemlich / Daß das Gesetz oder die Werck ausser Christo niemands gerecht machen für Gott. So gefallen nu die Allmosen / welche dem Glauben folgen / denn erst Gott / wenn ich durch Christum versünet bin / Nicht die vorher gehen / darumb erlösen sie vom Tode / nicht ex opere operato, Sondern / wie ich kurtz zuuor von der Bus gesagt habe / daß man den Glauben mit den Früchten zugleich muß zusammen fassen. Also ist auch von den Allmosen zu

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/435>, abgerufen am 25.11.2024.