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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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gens haben / Kappen tragen / vnd dagegen Stende / von Gott geboten / geringer macht / daß mans dafür halte / als seyn sie Sündlich / Oder / als achte Gott solcher Werck nicht / Wie denn geschehen ist / daß viel mit Beschwerung jhrer Gewissen in Ehestand / in Obrigkeit / in Gütern vnd Handtierung gewesen sind / allein derhalben / daß sie nicht bericht gehabt haben / daß diese Stende vnd Werck von Gott geordnet vnd recht sind / vnd haben der Mönche Wesen allein für hohe Christliche Heiligkeit gehalten / Derhalben etliche / wie man lieset / jhren Ehestand / etliche andere löbliche Empter verlassen / vnd haben Mönche leben angenommen / Darumb foddert die hohe Notturfft / Daß rechte Prediger die Leute mit fleis lehren / daß Christliche Volkommenheit in Glauben / vnd Wercken von GOtt geboten stehe / nicht in Möncherey vnd Gelübden / die Gott nicht geboten hat. Also hat auch Gerson für dieser zeit gestrafft / so Möncherey für Christliche Volkommenheit rhümeten.

Dieweil nun die Gelübden in solchen grossen Irrthumen geschehen / Nemlich / Daß man durch eigene ertichte Mönche Werck / Vergebung der Sünde verdienen solt / Daß man darumb gerecht für Gott geschetzet werde / daß sie Gottes Gesetz gnugthun / daß sie halten Gottes Gebot vnd Raht / daß sie vbermas Werck haben / vnd andern applicieren / für sie gnug zu thun / so kan ein jeder verstendiger leichtlich richten / daß solche Gelübde / die mit so viel Irrthumb fürgenommen / vnbündig / vnd nicht Gelübde sind.

gens haben / Kappen tragen / vnd dagegen Stende / von Gott geboten / geringer macht / daß mans dafür halte / als seyn sie Sündlich / Oder / als achte Gott solcher Werck nicht / Wie denn geschehen ist / daß viel mit Beschwerung jhrer Gewissen in Ehestand / in Obrigkeit / in Gütern vnd Handtierung gewesen sind / allein derhalben / daß sie nicht bericht gehabt haben / daß diese Stende vnd Werck von Gott geordnet vnd recht sind / vnd haben der Mönche Wesen allein für hohe Christliche Heiligkeit gehalten / Derhalben etliche / wie man lieset / jhren Ehestand / etliche andere löbliche Empter verlassen / vnd haben Mönche leben angenommen / Darumb foddert die hohe Notturfft / Daß rechte Prediger die Leute mit fleis lehren / daß Christliche Volkommenheit in Glauben / vnd Wercken von GOtt geboten stehe / nicht in Möncherey vnd Gelübden / die Gott nicht geboten hat. Also hat auch Gerson für dieser zeit gestrafft / so Möncherey für Christliche Volkommenheit rhümeten.

Dieweil nun die Gelübden in solchen grossen Irrthumen geschehen / Nemlich / Daß man durch eigene ertichte Mönche Werck / Vergebung der Sünde verdienen solt / Daß man darumb gerecht für Gott geschetzet werde / daß sie Gottes Gesetz gnugthun / daß sie halten Gottes Gebot vnd Raht / daß sie vbermas Werck haben / vnd andern applicieren / für sie gnug zu thun / so kan ein jeder verstendiger leichtlich richten / daß solche Gelübde / die mit so viel Irrthumb fürgenommen / vnbündig / vnd nicht Gelübde sind.

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[162/0349] gens haben / Kappen tragen / vnd dagegen Stende / von Gott geboten / geringer macht / daß mans dafür halte / als seyn sie Sündlich / Oder / als achte Gott solcher Werck nicht / Wie denn geschehen ist / daß viel mit Beschwerung jhrer Gewissen in Ehestand / in Obrigkeit / in Gütern vnd Handtierung gewesen sind / allein derhalben / daß sie nicht bericht gehabt haben / daß diese Stende vnd Werck von Gott geordnet vnd recht sind / vnd haben der Mönche Wesen allein für hohe Christliche Heiligkeit gehalten / Derhalben etliche / wie man lieset / jhren Ehestand / etliche andere löbliche Empter verlassen / vnd haben Mönche leben angenommen / Darumb foddert die hohe Notturfft / Daß rechte Prediger die Leute mit fleis lehren / daß Christliche Volkommenheit in Glauben / vnd Wercken von GOtt geboten stehe / nicht in Möncherey vnd Gelübden / die Gott nicht geboten hat. Also hat auch Gerson für dieser zeit gestrafft / so Möncherey für Christliche Volkommenheit rhümeten. Dieweil nun die Gelübden in solchen grossen Irrthumen geschehen / Nemlich / Daß man durch eigene ertichte Mönche Werck / Vergebung der Sünde verdienen solt / Daß man darumb gerecht für Gott geschetzet werde / daß sie Gottes Gesetz gnugthun / daß sie halten Gottes Gebot vnd Raht / daß sie vbermas Werck haben / vnd andern applicieren / für sie gnug zu thun / so kan ein jeder verstendiger leichtlich richten / daß solche Gelübde / die mit so viel Irrthumb fürgenommen / vnbündig / vnd nicht Gelübde sind.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/349>, abgerufen am 25.11.2024.