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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Von beyder Gestalt des Sacraments.

DEn Leien wird bey vns beyde Gestalt des Sacraments gereicht / aus dieser vrsach / Denn Christus hat das heilige Sacrament also zu gebrauchen eingesetzt vnd geordnet / Matth. 26. Trincket alle daraus / Da spricht Christus mit klaren Worten von dem Kelch / daß sie alle daraus trincken sollen. Vnd damit niemand diese Wort anfechten vnd glossiren könne / als gehöre es den Priestern allein zu / So zeiget Paulus 1. Corinth. 11. an / Daß die gantze Versamlung der Corinther Kirchen / beyde Gestalt gebrauchet hat / vnd dieser Brauch ist lange zeit in der Kirchen blieben / wie man durch die Historien / vnd der Väter Schrifften beweisen kan. Cyprianus gedenckt an viel örten / Daß den Leien der Kelch die zeit gereicht sey. So spricht S. Hieronymus, Daß die Priester / so das Sacrament reichen / dem Volck das Blut Christi außtheilen. So gebeut Gelasius der Bapst selbs / Daß man das Sacrament nicht theilen sol / Distinct. 2. de Consec. c. Comperimus. Mann findet auch nindert keinen Canon / der da gebiete / Allein eine Gestalt zu nehmen. Es kan auch niemand wissen / Wenn / oder durch welche diese Gewonheit / eine Gestalt zu nehmen eingeführt ist. Nun ist öffentlich / daß solche Gewonheit / wieder die Einsetzung Christi / auch wieder die alten Canones eingeführt / vnrecht ist. Derhalben hat sich nicht gebürt / der jenigen Gewissen / so das heilige Sacrament / nach Christus Einsetzung zu gebrauchen begehrt haben / zu beschweren / vnd zwingen wieder vnsers HERRN Christi Ordnung zu handeln. Vnd dieweil die theilung des Sacraments der Einsetzung Christi zu entgegen ist / wird auch bey vns die gewönliche Procession mit dem Sacrament vnterlassen.

Von beyder Gestalt des Sacraments.

DEn Leien wird bey vns beyde Gestalt des Sacraments gereicht / aus dieser vrsach / Denn Christus hat das heilige Sacrament also zu gebrauchen eingesetzt vnd geordnet / Matth. 26. Trincket alle daraus / Da spricht Christus mit klaren Worten von dem Kelch / daß sie alle daraus trincken sollen. Vnd damit niemand diese Wort anfechten vnd glossiren könne / als gehöre es den Priestern allein zu / So zeiget Paulus 1. Corinth. 11. an / Daß die gantze Versamlung der Corinther Kirchen / beyde Gestalt gebrauchet hat / vnd dieser Brauch ist lange zeit in der Kirchen blieben / wie man durch die Historien / vnd der Väter Schrifften beweisen kan. Cyprianus gedenckt an viel örten / Daß den Leien der Kelch die zeit gereicht sey. So spricht S. Hieronymus, Daß die Priester / so das Sacrament reichen / dem Volck das Blut Christi außtheilen. So gebeut Gelasius der Bapst selbs / Daß man das Sacrament nicht theilen sol / Distinct. 2. de Consec. c. Comperimus. Mann findet auch nindert keinen Canon / der da gebiete / Allein eine Gestalt zu nehmen. Es kan auch niemand wissen / Wenn / oder durch welche diese Gewonheit / eine Gestalt zu nehmen eingeführt ist. Nun ist öffentlich / daß solche Gewonheit / wieder die Einsetzung Christi / auch wieder die alten Canones eingeführt / vnrecht ist. Derhalben hat sich nicht gebürt / der jenigen Gewissen / so das heilige Sacrament / nach Christus Einsetzung zu gebrauchen begehrt haben / zu beschweren / vnd zwingen wieder vnsers HERRN Christi Ordnung zu handeln. Vnd dieweil die theilung des Sacraments der Einsetzung Christi zu entgegen ist / wird auch bey vns die gewönliche Procession mit dem Sacrament vnterlassen.

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[154/0333] Von beyder Gestalt des Sacraments. DEn Leien wird bey vns beyde Gestalt des Sacraments gereicht / aus dieser vrsach / Denn Christus hat das heilige Sacrament also zu gebrauchen eingesetzt vnd geordnet / Matth. 26. Trincket alle daraus / Da spricht Christus mit klaren Worten von dem Kelch / daß sie alle daraus trincken sollen. Vnd damit niemand diese Wort anfechten vnd glossiren könne / als gehöre es den Priestern allein zu / So zeiget Paulus 1. Corinth. 11. an / Daß die gantze Versamlung der Corinther Kirchen / beyde Gestalt gebrauchet hat / vnd dieser Brauch ist lange zeit in der Kirchen blieben / wie man durch die Historien / vnd der Väter Schrifften beweisen kan. Cyprianus gedenckt an viel örten / Daß den Leien der Kelch die zeit gereicht sey. So spricht S. Hieronymus, Daß die Priester / so das Sacrament reichen / dem Volck das Blut Christi außtheilen. So gebeut Gelasius der Bapst selbs / Daß man das Sacrament nicht theilen sol / Distinct. 2. de Consec. c. Comperimus. Mann findet auch nindert keinen Canon / der da gebiete / Allein eine Gestalt zu nehmen. Es kan auch niemand wissen / Wenn / oder durch welche diese Gewonheit / eine Gestalt zu nehmen eingeführt ist. Nun ist öffentlich / daß solche Gewonheit / wieder die Einsetzung Christi / auch wieder die alten Canones eingeführt / vnrecht ist. Derhalben hat sich nicht gebürt / der jenigen Gewissen / so das heilige Sacrament / nach Christus Einsetzung zu gebrauchen begehrt haben / zu beschweren / vnd zwingen wieder vnsers HERRN Christi Ordnung zu handeln. Vnd dieweil die theilung des Sacraments der Einsetzung Christi zu entgegen ist / wird auch bey vns die gewönliche Procession mit dem Sacrament vnterlassen.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/333>, abgerufen am 25.11.2024.