[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.uerwalter vnd Rähten des Keyserlichen Regiments / auch der abwesenden Churfürsten / Fürsten vnd Stenden Botschafften / so auff dem außgeschrieben Reichstag zu Regenspurg versamlet gewesen / gutbedüncken / das General Concilium belangend / nachgedacht / vnd solches anzusetzen / auch für fruchtbar erkant. Vnd weil sich aber die sachen zwischen E. K. M. vnd dem Bapst zu gutem Christlichen Verstand schickten / daß E. K. M. gewiß were / daß durch den Bapst das General Conciliun zu halten / nit gewegert / so were E. K. M. gnedigs erbietens zu fördern vnd zu handeln / daß der Bapst solch General Conciliun, neben E. K. M. zum ersten aus zuschreiben bewilligen / vnd daran gar kein mangel erscheinen solt. So erbieten gegen E. Ke. M. wir vns hiemit in aller vnterthenigkeit / vnd zum vberflus / in berürtem Fall / ferner auff ein solch gemein frey Christlich Concilium, darauff auff allen Reichstagen / so E. K. M. bey jhrer Regierung im Reich gehalten / durch Churfürsten / Fürsten vnd Stende / aus hohen vnd dapffern bewegungen geschlossen / an welchs auch zu sampt E. K. M. wir vns von wegen dieser groswichtigsten sachen / in Rechtlicher weis vnd Form verschiener zeit beruffen / vnd appelliert haben / Der wir hiemit nochmals anhengig bleiben / vnd vns durch diese / oder nachfolgende handlung (es werden denn diese zwispaldigen Sachen / endlich in Lieb vnd gütigkeit / laut E. K. M. ausschreibens / gehört / erwogen / beygelegt / vnd zu einer Christlichen Einigkeit vergleicht) nicht zubegeben wissen / Dauon wir hiemit öffentlichen bezeugen vnd protestiren. Vnd ist das vnser / vnd der vnsern Bekentnis / wie vnterschiedlichen von Artickeln zu Artickeln hernach folget. uerwalter vnd Rähten des Keyserlichen Regiments / auch der abwesenden Churfürsten / Fürsten vnd Stenden Botschafften / so auff dem außgeschrieben Reichstag zu Regenspurg versamlet gewesen / gutbedüncken / das General Concilium belangend / nachgedacht / vnd solches anzusetzen / auch für fruchtbar erkant. Vnd weil sich aber die sachen zwischen E. K. M. vnd dem Bapst zu gutem Christlichen Verstand schickten / daß E. K. M. gewiß were / daß durch den Bapst das General Conciliũ zu halten / nit gewegert / so were E. K. M. gnedigs erbietens zu fördern vñ zu handeln / daß der Bapst solch General Conciliũ, neben E. K. M. zum ersten aus zuschreibẽ bewilligen / vnd daran gar kein mangel erscheinen solt. So erbieten gegen E. Ke. M. wir vns hiemit in aller vnterthenigkeit / vnd zum vberflus / in berürtem Fall / ferner auff ein solch gemein frey Christlich Concilium, darauff auff allen Reichstagen / so E. K. M. bey jhrer Regierung im Reich gehalten / durch Churfürsten / Fürsten vnd Stende / aus hohen vnd dapffern bewegungen geschlossen / an welchs auch zu sampt E. K. M. wir vns võ wegen dieser groswichtigsten sachen / in Rechtlicher weis vnd Form verschiener zeit beruffen / vnd appelliert haben / Der wir hiemit nochmals anhengig bleiben / vnd vns durch diese / oder nachfolgende handlung (es werden denn diese zwispaldigen Sachen / endlich in Lieb vnd gütigkeit / laut E. K. M. ausschreibens / gehört / erwogen / beygelegt / vnd zu einer Christlichen Einigkeit vergleicht) nicht zubegeben wissen / Dauon wir hiemit öffentlichen bezeugen vnd protestiren. Vnd ist das vnser / vnd der vnsern Bekentnis / wie vnterschiedlichen von Artickeln zu Artickeln hernach folget. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0318"/> uerwalter vnd Rähten des Keyserlichen Regiments / auch der abwesenden Churfürsten / Fürsten vnd Stenden Botschafften / so auff dem außgeschrieben Reichstag zu Regenspurg versamlet gewesen / gutbedüncken / das General Concilium belangend / nachgedacht / vnd solches anzusetzen / auch für fruchtbar erkant. Vnd weil sich aber die sachen zwischen E. K. M. vnd dem Bapst zu gutem Christlichen Verstand schickten / daß E. K. M. gewiß were / daß durch den Bapst das General Conciliũ zu halten / nit gewegert / so were E. K. M. gnedigs erbietens zu fördern vñ zu handeln / daß der Bapst solch General Conciliũ, neben E. K. M. zum ersten aus zuschreibẽ bewilligen / vnd daran gar kein mangel erscheinen solt.</p> <p>So erbieten gegen E. Ke. M. wir vns hiemit in aller vnterthenigkeit / vnd zum vberflus / in berürtem Fall / ferner auff ein solch gemein frey Christlich Concilium, darauff auff allen Reichstagen / so E. K. M. bey jhrer Regierung im Reich gehalten / durch Churfürsten / Fürsten vnd Stende / aus hohen vnd dapffern bewegungen geschlossen / an welchs auch zu sampt E. K. M. wir vns võ wegen dieser groswichtigsten sachen / in Rechtlicher weis vnd Form verschiener zeit beruffen / vnd appelliert haben / Der wir hiemit nochmals anhengig bleiben / vnd vns durch diese / oder nachfolgende handlung (es werden denn diese zwispaldigen Sachen / endlich in Lieb vnd gütigkeit / laut E. K. M. ausschreibens / gehört / erwogen / beygelegt / vnd zu einer Christlichen Einigkeit vergleicht) nicht zubegeben wissen / Dauon wir hiemit öffentlichen bezeugen vnd protestiren. Vnd ist das vnser / vnd der vnsern Bekentnis / wie vnterschiedlichen von Artickeln zu Artickeln hernach folget.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0318]
uerwalter vnd Rähten des Keyserlichen Regiments / auch der abwesenden Churfürsten / Fürsten vnd Stenden Botschafften / so auff dem außgeschrieben Reichstag zu Regenspurg versamlet gewesen / gutbedüncken / das General Concilium belangend / nachgedacht / vnd solches anzusetzen / auch für fruchtbar erkant. Vnd weil sich aber die sachen zwischen E. K. M. vnd dem Bapst zu gutem Christlichen Verstand schickten / daß E. K. M. gewiß were / daß durch den Bapst das General Conciliũ zu halten / nit gewegert / so were E. K. M. gnedigs erbietens zu fördern vñ zu handeln / daß der Bapst solch General Conciliũ, neben E. K. M. zum ersten aus zuschreibẽ bewilligen / vnd daran gar kein mangel erscheinen solt.
So erbieten gegen E. Ke. M. wir vns hiemit in aller vnterthenigkeit / vnd zum vberflus / in berürtem Fall / ferner auff ein solch gemein frey Christlich Concilium, darauff auff allen Reichstagen / so E. K. M. bey jhrer Regierung im Reich gehalten / durch Churfürsten / Fürsten vnd Stende / aus hohen vnd dapffern bewegungen geschlossen / an welchs auch zu sampt E. K. M. wir vns võ wegen dieser groswichtigsten sachen / in Rechtlicher weis vnd Form verschiener zeit beruffen / vnd appelliert haben / Der wir hiemit nochmals anhengig bleiben / vnd vns durch diese / oder nachfolgende handlung (es werden denn diese zwispaldigen Sachen / endlich in Lieb vnd gütigkeit / laut E. K. M. ausschreibens / gehört / erwogen / beygelegt / vnd zu einer Christlichen Einigkeit vergleicht) nicht zubegeben wissen / Dauon wir hiemit öffentlichen bezeugen vnd protestiren. Vnd ist das vnser / vnd der vnsern Bekentnis / wie vnterschiedlichen von Artickeln zu Artickeln hernach folget.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/318>, abgerufen am 16.07.2024. |