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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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den es belanget / Vnd nicht hinter seinem wissen jhm nachrede / wil aber solchs nicht helffen / so trage es denn öffentlich für die Gemeine / es sey für Weltlichem oder Geistlichem Gerichte. Denn hie stehestu nicht allein / Sondern hast jene Zeugen mit dir / durch welche du den Schüldigen vberweisen kanst / darauff der Richter gründen / vrtheilen vnd straffen kan / so kan man ordentlich vnd recht dazu kommen / daß man dem bösen wehret oder bessert / sonst / wenn man ein andern mit dem Maul vmbtregt / durch alle Winckel / vnd den Vnflat rüret / wird niemand gebessert / Vnd darnach / wenn man stehen / vnd zeugen sol / wil mans nicht gesagt haben / Darumb geschehe solchen Meulern recht / daß mann jhnen den Kützel wol büssete / daß sich andere daran stiessen. Wenn du es deinem Nehesten zur Besserung / oder aus Liebe der Warheit thetest / würdestu nicht heimlich schleichen / noch den Tag vnd Liecht schewen.

DAs alles ist nun von heimlichen Sünden gesagt:Offentliche sünd machet sich selbs zu schanden. Wo aber die Sünde gantz öffentlich ist / daß Richter vnd jederman wol weis / so kanstu jhn ohn alle Sünd meiden / vnd fahren lassen / als der sich selbs zu schanden gemacht hat / dazu auch öffentlich von jhm zeugen / denn was offenbar am Tag ist / da kan kein Affterreden / noch falsch Richten oder zeugen seyn. Als daß wir jetzt den Bapst mit seiner Lehre straffen / so öffentlich in Büchern an Tag gegeben / vnd in aller Welt außgeschrien ist. Denn wo die Sünde öffentlich ist / sol auch billich öffentliche Straffe folgen / daß sich jederman dafür wisse zu hüten.

ALso haben wir nun die Summa / vnd gemeinen Verstand von diesem Gebot / daß niemand seinem Nehesten / beyde Freund vnd Feind / mit der Zungen schedlich seyn / noch bösesSumma. von jhm reden sol / Gott gebe es sey wahr oder erlogen / so es nicht aus Befehl oder zur Besserung geschicht / sondern seine Zunge brauchen / vnnd dienen lassen / von jederman das beste zu reden / des Nehesten Sünde vnd Gebrechen zudecken / entschüldigen / vnd mit seiner Ehre beschönen / vnd schmücken. Vrsach sol seyn allermeist diese / so Christus im Euangelio anzeucht / vnd damit alle Gebot gegen dem Nehesten wil gefasset haben / Alles was jhr wöllet / das euch die Leute thun sollen / das thut jhr jhnen auch.

Auch lehret solchs die Natur an vnserm eigenen Leibe / wie S.Gleichnis aus der Natur. Paulus 1. Corinth. 12. sagt: Die Glieder des Leibs / so vns düncken die schwechsten seyn / sind die nötigsten / Vnd die vns düncken die vnehrlichsten seyn / denselbigen legen wir am meisten Ehre an / Vnd

den es belanget / Vnd nicht hinter seinem wissen jhm nachrede / wil aber solchs nicht helffen / so trage es denn öffentlich für die Gemeine / es sey für Weltlichem oder Geistlichem Gerichte. Denn hie stehestu nicht allein / Sondern hast jene Zeugen mit dir / durch welche du den Schüldigen vberweisen kanst / darauff der Richter gründen / vrtheilen vnd straffen kan / so kan man ordentlich vnd recht dazu kommen / daß man dem bösen wehret oder bessert / sonst / wenn man ein andern mit dem Maul vmbtregt / durch alle Winckel / vnd den Vnflat rüret / wird niemand gebessert / Vnd darnach / wenn man stehen / vnd zeugen sol / wil mans nicht gesagt haben / Darumb geschehe solchen Meulern recht / daß mann jhnen den Kützel wol büssete / daß sich andere daran stiessen. Wenn du es deinem Nehesten zur Besserung / oder aus Liebe der Warheit thetest / würdestu nicht heimlich schleichen / noch den Tag vnd Liecht schewen.

DAs alles ist nun von heimlichen Sünden gesagt:Offentliche sünd machet sich selbs zu schanden. Wo aber die Sünde gantz öffentlich ist / daß Richter vnd jederman wol weis / so kanstu jhn ohn alle Sünd meiden / vnd fahren lassen / als der sich selbs zu schanden gemacht hat / dazu auch öffentlich von jhm zeugen / denn was offenbar am Tag ist / da kan kein Affterreden / noch falsch Richten oder zeugen seyn. Als daß wir jetzt den Bapst mit seiner Lehre straffen / so öffentlich in Büchern an Tag gegeben / vnd in aller Welt außgeschrien ist. Denn wo die Sünde öffentlich ist / sol auch billich öffentliche Straffe folgen / daß sich jederman dafür wisse zu hüten.

ALso haben wir nun die Summa / vnd gemeinen Verstand von diesem Gebot / daß niemand seinem Nehesten / beyde Freund vnd Feind / mit der Zungen schedlich seyn / noch bösesSumma. von jhm reden sol / Gott gebe es sey wahr oder erlogen / so es nicht aus Befehl oder zur Besserung geschicht / sondern seine Zunge brauchen / vnnd dienen lassen / von jederman das beste zu reden / des Nehesten Sünde vnd Gebrechen zudecken / entschüldigen / vnd mit seiner Ehre beschönen / vnd schmücken. Vrsach sol seyn allermeist diese / so Christus im Euangelio anzeucht / vnd damit alle Gebot gegen dem Nehesten wil gefasset haben / Alles was jhr wöllet / das euch die Leute thun sollen / das thut jhr jhnen auch.

Auch lehret solchs die Natur an vnserm eigenen Leibe / wie S.Gleichnis aus der Natur. Paulus 1. Corinth. 12. sagt: Die Glieder des Leibs / so vns düncken die schwechsten seyn / sind die nötigsten / Vnd die vns düncken die vnehrlichsten seyn / denselbigen legen wir am meisten Ehre an / Vnd

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[105/0235] den es belanget / Vnd nicht hinter seinem wissen jhm nachrede / wil aber solchs nicht helffen / so trage es denn öffentlich für die Gemeine / es sey für Weltlichem oder Geistlichem Gerichte. Denn hie stehestu nicht allein / Sondern hast jene Zeugen mit dir / durch welche du den Schüldigen vberweisen kanst / darauff der Richter gründen / vrtheilen vnd straffen kan / so kan man ordentlich vnd recht dazu kommen / daß man dem bösen wehret oder bessert / sonst / wenn man ein andern mit dem Maul vmbtregt / durch alle Winckel / vnd den Vnflat rüret / wird niemand gebessert / Vnd darnach / wenn man stehen / vnd zeugen sol / wil mans nicht gesagt haben / Darumb geschehe solchen Meulern recht / daß mann jhnen den Kützel wol büssete / daß sich andere daran stiessen. Wenn du es deinem Nehesten zur Besserung / oder aus Liebe der Warheit thetest / würdestu nicht heimlich schleichen / noch den Tag vnd Liecht schewen. DAs alles ist nun von heimlichen Sünden gesagt: Wo aber die Sünde gantz öffentlich ist / daß Richter vnd jederman wol weis / so kanstu jhn ohn alle Sünd meiden / vnd fahren lassen / als der sich selbs zu schanden gemacht hat / dazu auch öffentlich von jhm zeugen / denn was offenbar am Tag ist / da kan kein Affterreden / noch falsch Richten oder zeugen seyn. Als daß wir jetzt den Bapst mit seiner Lehre straffen / so öffentlich in Büchern an Tag gegeben / vnd in aller Welt außgeschrien ist. Denn wo die Sünde öffentlich ist / sol auch billich öffentliche Straffe folgen / daß sich jederman dafür wisse zu hüten. Offentliche sünd machet sich selbs zu schanden. ALso haben wir nun die Summa / vnd gemeinen Verstand von diesem Gebot / daß niemand seinem Nehesten / beyde Freund vnd Feind / mit der Zungen schedlich seyn / noch böses von jhm reden sol / Gott gebe es sey wahr oder erlogen / so es nicht aus Befehl oder zur Besserung geschicht / sondern seine Zunge brauchen / vnnd dienen lassen / von jederman das beste zu reden / des Nehesten Sünde vnd Gebrechen zudecken / entschüldigen / vnd mit seiner Ehre beschönen / vnd schmücken. Vrsach sol seyn allermeist diese / so Christus im Euangelio anzeucht / vnd damit alle Gebot gegen dem Nehesten wil gefasset haben / Alles was jhr wöllet / das euch die Leute thun sollen / das thut jhr jhnen auch. Summa. Auch lehret solchs die Natur an vnserm eigenen Leibe / wie S. Paulus 1. Corinth. 12. sagt: Die Glieder des Leibs / so vns düncken die schwechsten seyn / sind die nötigsten / Vnd die vns düncken die vnehrlichsten seyn / denselbigen legen wir am meisten Ehre an / Vnd Gleichnis aus der Natur.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/235>, abgerufen am 23.11.2024.