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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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auch Stuelreuber / Land vnd Strassendiebe / nicht Kastenreuber / noch Meucheldiebe / so aus der Barschafft zwacken / sondern die auff dem Stuel sitzen / vnd heissen grosse Junckern / vnd Erfame fromme Bürger / vnd mit gutem schein rauben vnd stelen.

Ja hie were noch zu schweigen / von geringen einzelen Dieben / wenn man die grossen gewaltigen Ertzdiebe solt angreiffen / mit welchen Herrn vnd Fürsten Geselschafft machen / die nicht eine Stadt oder zwo / sondern gantz Teutschland täglich außstelen / Ja wo bliebe das Heupt vnd Oberster Schutzherr aller Diebe / der heilige Stuel zu Rom / mit alle seiner zugehöre / welcher aller Welt Güter mit Dieberey zu sich bracht / vnd bis auff diesen Tag inne hat? Kürtzlich / so gehets in der Welt / daß / wer öffentlich stelen vnd rauben kan / gehet sicher vnd frey dahin / von jederman vngestrafft / vnd wil dazu geehret seyn / dieweil müssen die kleinen heimlichen Diebe / so sich einmal vergriffen haben / die Schand vnd straffe tragen / jene fromm vnd zu ehren machen. Doch sollen sie wissen / daß sie für Gott die grössesten Diebe sind / der sie auch / wie sie werth sind vnd verdienen / straffen wird.

WEil nun diß Gebot so weit vmb sich greiffet / wie jetzt angezeigt / ists noth dem Pöbel wol fürzuhalten vnd außzustreichen / daß man sie nicht so frey vnd sicher hingehen lasse / sondern jmmer GOttes Zorn für Augen stelle vnd einblewe. Denn wir solchs nicht Christen / sondern allermeist Buben vnd Schelcken predigen müssen / welchen wol billicher Richter / Stockmeister / oder Meister Hans / predigen solte. Darumb wisse ein jeglicher / daß er schüldig ist bey Gottes Vngnaden / nicht allein seinem Nehesten kein schaden zu thun / noch sein Vortheil zu entwenden / noch im Kauff oder jrgend einem Handel / einerley vntrew oder tücke zu beweisen / sondern auch sein Gut trewlich zu verwahren / seinen Nutz zu verschaffen vnd fördern / sonderlich so er Gelt / Lohn / vnd Nahrung dafür nimpt.

Gottes straffe vber allerley tücke vnd Vntrew.

Wer nu solchs mutwillig verachtet / mag wol hingehen / vnd dem Hencker entlauffen / wird aber Gottes Zorn vnd Straffe nicht entgehen / Vnd wenn er sein Trotz vnd Stoltz lange treibet / doch ein Landleuffer vnd Bettler bleiben / alle Plage vnd Vnglück dazu haben. Jetzt gehestu hin / da du soltest deines Herrn oder Frawen Gut bewahren / dafür du deinen Kropff vnd Bauch füllest / nimpst dein Lohn / als ein Dieb / lessest dich dazu feyren als ein Juncker / Als jhr viel sind / die Herrn vnd Frawen noch trotzen / vnd jhnen vngern zu lieb vnd dienst theten / ein schaden zu verwaren. Siehe aber zu / was du daran gewinnest / Daß / wo du dein eigens vberkömpst / vnd zu

auch Stuelreuber / Land vnd Strassendiebe / nicht Kastenreuber / noch Meucheldiebe / so aus der Barschafft zwacken / sondern die auff dem Stuel sitzen / vnd heissen grosse Junckern / vnd Erfame fromme Bürger / vnd mit gutem schein rauben vnd stelen.

Ja hie were noch zu schweigen / von geringen einzelen Dieben / wenn man die grossen gewaltigen Ertzdiebe solt angreiffen / mit welchen Herrn vnd Fürsten Geselschafft machen / die nicht eine Stadt oder zwo / sondern gantz Teutschland täglich außstelen / Ja wo bliebe das Heupt vnd Oberster Schutzherr aller Diebe / der heilige Stuel zu Rom / mit alle seiner zugehöre / welcher aller Welt Güter mit Dieberey zu sich bracht / vnd bis auff diesen Tag inne hat? Kürtzlich / so gehets in der Welt / daß / wer öffentlich stelen vnd rauben kan / gehet sicher vnd frey dahin / von jederman vngestrafft / vnd wil dazu geehret seyn / dieweil müssen die kleinen heimlichen Diebe / so sich einmal vergriffen haben / die Schand vnd straffe tragen / jene from̃ vnd zu ehren machen. Doch sollen sie wissen / daß sie für Gott die grössesten Diebe sind / der sie auch / wie sie werth sind vnd verdienen / straffen wird.

WEil nun diß Gebot so weit vmb sich greiffet / wie jetzt angezeigt / ists noth dem Pöbel wol fürzuhalten vnd außzustreichen / daß man sie nicht so frey vñ sicher hingehen lasse / sondern jm̃er GOttes Zorn für Augen stelle vnd einblewe. Denn wir solchs nicht Christen / sondern allermeist Buben vnd Schelcken predigen müssen / welchen wol billicher Richter / Stockmeister / oder Meister Hans / predigen solte. Darumb wisse ein jeglicher / daß er schüldig ist bey Gottes Vngnaden / nicht allein seinem Nehesten kein schaden zu thun / noch sein Vortheil zu entwenden / noch im Kauff oder jrgend einem Handel / einerley vntrew oder tücke zu beweisen / sondern auch sein Gut trewlich zu verwahren / seinen Nutz zu verschaffen vnd fördern / sonderlich so er Gelt / Lohn / vnd Nahrung dafür nimpt.

Gottes straffe vber allerley tücke vnd Vntrew.

Wer nu solchs mutwillig verachtet / mag wol hingehen / vnd dem Hencker entlauffen / wird aber Gottes Zorn vnd Straffe nicht entgehen / Vnd wenn er sein Trotz vnd Stoltz lange treibet / doch ein Landleuffer vnd Bettler bleiben / alle Plage vnd Vnglück dazu haben. Jetzt gehestu hin / da du soltest deines Herrn oder Frawen Gut bewahren / dafür du deinen Kropff vnd Bauch füllest / nimpst dein Lohn / als ein Dieb / lessest dich dazu feyren als ein Juncker / Als jhr viel sind / die Herrn vnd Frawen noch trotzen / vnd jhnen vngern zu lieb vnd dienst theten / ein schaden zu verwaren. Siehe aber zu / was du daran gewinnest / Daß / wo du dein eigens vberkömpst / vnd zu

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/226>, abgerufen am 22.11.2024.