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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Blut ist / Also / daß man jhm an keinem Gut höher Schaden thunEhebruch deutlich außgedruckt. kan / darumb auch deutlich hie außgedrückt wird / daß man jhm keine schande zufügen sol an seinem Eheweibe. Vnd lautet eigentlich auff den Ehebruch / darumb daß im Jüdischen Volck so geordnet vnd geboten war / daß jederman muste Ehelich erfunden werden / Darumb auch die Jugend auffs zeitlichste berahten ward / Also / daß Jungfrawen Stand nichts galt / auch kein öffentlich Huren vnd Buben leben (wie jetzt) gestattet ward / darumb ist der Ehebruch die gemeineste Vnkeuscheit bey jhnen gewesen.

Weil aber bey vns ein solch schendlich gemeng vnd Grundsuppe aller Vntugend vnd Büberey ist / ist diß Gebot auch wieder allerleySumma dieses Gebots. Vnkeuscheit gesteilet / wie mann sie nennen mag / vnd nicht alleine eusserlich die That verbotten / sondern auch allerley Vrsach / reitzung vnd mittel. Also / daß Hertz / Mund / vnd der gantze Leib keusch sey / kein raum / hülffe noch raht / zur Vnkeuscheit gebe / vnd nicht allein das / Sondern auch wehre / schütze vnd rette / wo die Fahr vnd Noth ist / Vnd wiederumb helffe vnd rahte / daß sein Nehester bey Ehren bleibe. Denn wo du solchs nachlessest / so du kündtest dafür seyn / oder durch die Finger siehest / als gienge dichs nicht an / bistu eben so wol schüldig / als der Theter selbs. Also ist auffs kürtzte zu fassen / so viel gefoddert / daß ein jeglicher / beyde für sich selbs keusch lebe / vnd dem Nehesten auch dazu helffe / Also / daß GOtt durch diß Gebot eines jeglichen Ehelich Gemahel / wil vmbschrencket vnd bewahret haben / daß sich niemand daran vergreiffe.

Dieweil aber diß Gebot / so eben auff den Ehestand gerichtet ist / vnd Vrsach gibt dauon zu reden / soltu wol fassen vnd mercken / Zum Ersten / wie GOtt diesen Stand so herrlich ehret vnd preiset / damit daß Er jhn durch sein Gebot / beyde bestetigt vnd bewahret. Bestetiget hat er jhn droben im Vierden Gebot / Du solt Vater vndEhestand durch Gottes Gebot geehret. Mutter ehren / Hie aber / hat Er jhn (wie gesaget) verwahret vnd beschützet. Darumb wil Er jhn auch von vns geehret / gehalten vnd geführet haben / als einen Göttlichen seligen Stand / weil er jhn erstlich für allen andern eingesetzt hat / vnd darumb vnterschiedlich Man vnd Weib geschaffen (wie für Augen) nicht zur Büberey / Sondern daß sie sich zusammen halten / Fruchtbar seyen / Kinder zeugen / neeren / vnd auffziehen zu Gottes Ehren.

Darumb jhn auch Gott für allen Stenden auffs reichlichste gesegnetEhestand für allen Stenden gesegnet. hat / dazu alles was in der Welt ist / darauff gewand / vnd jhm eingethan / daß dieser Stand je wol vnd reichlich versorget würde. Also daß kein schertz noch Fürwitz / sondern trefflich ding vnd Gött-

Blut ist / Also / daß man jhm an keinem Gut höher Schaden thunEhebruch deutlich außgedruckt. kan / darumb auch deutlich hie außgedrückt wird / daß man jhm keine schande zufügen sol an seinem Eheweibe. Vnd lautet eigentlich auff den Ehebruch / darumb daß im Jüdischen Volck so geordnet vnd geboten war / daß jederman muste Ehelich erfunden werden / Darumb auch die Jugend auffs zeitlichste berahten ward / Also / daß Jungfrawen Stand nichts galt / auch kein öffentlich Huren vnd Buben leben (wie jetzt) gestattet ward / darumb ist der Ehebruch die gemeineste Vnkeuscheit bey jhnen gewesen.

Weil aber bey vns ein solch schendlich gemeng vnd Grundsuppe aller Vntugend vnd Büberey ist / ist diß Gebot auch wieder allerleySumma dieses Gebots. Vnkeuscheit gesteilet / wie mann sie nennen mag / vnd nicht alleine eusserlich die That verbotten / sondern auch allerley Vrsach / reitzung vnd mittel. Also / daß Hertz / Mund / vnd der gantze Leib keusch sey / kein raum / hülffe noch raht / zur Vnkeuscheit gebe / vnd nicht allein das / Sondern auch wehre / schütze vnd rette / wo die Fahr vnd Noth ist / Vnd wiederumb helffe vnd rahte / daß sein Nehester bey Ehren bleibe. Denn wo du solchs nachlessest / so du kündtest dafür seyn / oder durch die Finger siehest / als gienge dichs nicht an / bistu eben so wol schüldig / als der Theter selbs. Also ist auffs kürtzte zu fassen / so viel gefoddert / daß ein jeglicher / beyde für sich selbs keusch lebe / vnd dem Nehesten auch dazu helffe / Also / daß GOtt durch diß Gebot eines jeglichen Ehelich Gemahel / wil vmbschrencket vnd bewahret haben / daß sich niemand daran vergreiffe.

Dieweil aber diß Gebot / so eben auff den Ehestand gerichtet ist / vnd Vrsach gibt dauon zu reden / soltu wol fassen vnd mercken / Zum Ersten / wie GOtt diesen Stand so herrlich ehret vnd preiset / damit daß Er jhn durch sein Gebot / beyde bestetigt vnd bewahret. Bestetiget hat er jhn droben im Vierden Gebot / Du solt Vater vndEhestand durch Gottes Gebot geehret. Mutter ehren / Hie aber / hat Er jhn (wie gesaget) verwahret vnd beschützet. Darumb wil Er jhn auch von vns geehret / gehalten vnd geführet haben / als einen Göttlichen seligen Stand / weil er jhn erstlich für allen andern eingesetzt hat / vnd darumb vnterschiedlich Man vnd Weib geschaffen (wie für Augen) nicht zur Büberey / Sondern daß sie sich zusammen halten / Fruchtbar seyen / Kinder zeugen / neeren / vnd auffziehen zu Gottes Ehren.

Darumb jhn auch Gott für allen Stenden auffs reichlichste gesegnetEhestand für allen Stenden gesegnet. hat / dazu alles was in der Welt ist / darauff gewand / vnd jhm eingethan / daß dieser Stand je wol vnd reichlich versorget würde. Also daß kein schertz noch Fürwitz / sondern trefflich ding vnd Gött-

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[98/0221] Blut ist / Also / daß man jhm an keinem Gut höher Schaden thun kan / darumb auch deutlich hie außgedrückt wird / daß man jhm keine schande zufügen sol an seinem Eheweibe. Vnd lautet eigentlich auff den Ehebruch / darumb daß im Jüdischen Volck so geordnet vnd geboten war / daß jederman muste Ehelich erfunden werden / Darumb auch die Jugend auffs zeitlichste berahten ward / Also / daß Jungfrawen Stand nichts galt / auch kein öffentlich Huren vnd Buben leben (wie jetzt) gestattet ward / darumb ist der Ehebruch die gemeineste Vnkeuscheit bey jhnen gewesen. Ehebruch deutlich außgedruckt. Weil aber bey vns ein solch schendlich gemeng vnd Grundsuppe aller Vntugend vnd Büberey ist / ist diß Gebot auch wieder allerley Vnkeuscheit gesteilet / wie mann sie nennen mag / vnd nicht alleine eusserlich die That verbotten / sondern auch allerley Vrsach / reitzung vnd mittel. Also / daß Hertz / Mund / vnd der gantze Leib keusch sey / kein raum / hülffe noch raht / zur Vnkeuscheit gebe / vnd nicht allein das / Sondern auch wehre / schütze vnd rette / wo die Fahr vnd Noth ist / Vnd wiederumb helffe vnd rahte / daß sein Nehester bey Ehren bleibe. Denn wo du solchs nachlessest / so du kündtest dafür seyn / oder durch die Finger siehest / als gienge dichs nicht an / bistu eben so wol schüldig / als der Theter selbs. Also ist auffs kürtzte zu fassen / so viel gefoddert / daß ein jeglicher / beyde für sich selbs keusch lebe / vnd dem Nehesten auch dazu helffe / Also / daß GOtt durch diß Gebot eines jeglichen Ehelich Gemahel / wil vmbschrencket vnd bewahret haben / daß sich niemand daran vergreiffe. Summa dieses Gebots. Dieweil aber diß Gebot / so eben auff den Ehestand gerichtet ist / vnd Vrsach gibt dauon zu reden / soltu wol fassen vnd mercken / Zum Ersten / wie GOtt diesen Stand so herrlich ehret vnd preiset / damit daß Er jhn durch sein Gebot / beyde bestetigt vnd bewahret. Bestetiget hat er jhn droben im Vierden Gebot / Du solt Vater vnd Mutter ehren / Hie aber / hat Er jhn (wie gesaget) verwahret vnd beschützet. Darumb wil Er jhn auch von vns geehret / gehalten vnd geführet haben / als einen Göttlichen seligen Stand / weil er jhn erstlich für allen andern eingesetzt hat / vnd darumb vnterschiedlich Man vnd Weib geschaffen (wie für Augen) nicht zur Büberey / Sondern daß sie sich zusammen halten / Fruchtbar seyen / Kinder zeugen / neeren / vnd auffziehen zu Gottes Ehren. Ehestand durch Gottes Gebot geehret. Darumb jhn auch Gott für allen Stenden auffs reichlichste gesegnet hat / dazu alles was in der Welt ist / darauff gewand / vnd jhm eingethan / daß dieser Stand je wol vnd reichlich versorget würde. Also daß kein schertz noch Fürwitz / sondern trefflich ding vnd Gött- Ehestand für allen Stenden gesegnet.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/221>, abgerufen am 22.11.2024.