[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.VOn Gottes gnaden / Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. Empieten allen vnd jeden vnsern / vnnd vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Graffen / Herrn / denen von der Ritterschafft / Rectorn vnd Professorn / vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / Haupt vnd Amptleuten / Vögten / Superintendenten / Pfarrherrn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / Bürgermeistern / Richtern / vnd Rähten der Städte / Gemeinden / vnd allen vnsern Rähten / Vnterthanen vnd Verwandten / wes Standes vnd Condition dieselbige sind / vnsern günstigen Gruß / vnd gnedigen Willen zuuor / vnd fügen euch vnd menniglich hiemit in Gnaden zu vernehmen. Es ist nunmehr durch Gottes gnedigen Segen bey menniglichen kund vnd offenbahr / vnd sonderlich euch vnsern lieben Getrewen / wol bewust / daß wir zu angehender vnser Fürstlichen Regierung / in Betrachtung vnsers von Gotte befohlenen vnd tragenden Ampts / do vns nicht allein vber die andere / sondern auch vber die Erste Taffel des Gesetzes GOttes zu halten aufferlegt / für allen andern Weltlichen Politischen Sachen vnd Hendeln / vns haben erstlich fürnemlich vnd zum höchsten lassen angelegen seyn / daß Kirchen vnd Schulen in vnserm Fürstenthumb reformieret / von allen der VOn Gottes gnaden / Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. Empieten allen vnd jeden vnsern / vnnd vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Graffen / Herrn / denen von der Ritterschafft / Rectorn vnd Professorn / vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / Haupt vnd Amptleuten / Vögten / Superintendenten / Pfarrherrn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / Bürgermeistern / Richtern / vnd Rähten der Städte / Gemeinden / vnd allen vnsern Rähten / Vnterthanen vnd Verwandten / wes Standes vnd Condition dieselbige sind / vnsern günstigen Gruß / vnd gnedigen Willen zuuor / vnd fügen euch vnd menniglich hiemit in Gnaden zu vernehmen. Es ist nunmehr durch Gottes gnedigen Segen bey menniglichen kund vnd offenbahr / vnd sonderlich euch vnsern lieben Getrewen / wol bewust / daß wir zu angehender vnser Fürstlichen Regierung / in Betrachtung vnsers von Gotte befohlenen vnd tragenden Ampts / do vns nicht allein vber die andere / sondern auch vber die Erste Taffel des Gesetzes GOttes zu halten aufferlegt / für allen andern Weltlichen Politischen Sachen vnd Hendeln / vns haben erstlich fürnemlich vnd zum höchsten lassen angelegen seyn / daß Kirchen vnd Schulen in vnserm Fürstenthumb reformieret / von allen der <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0013"/> <p>VOn Gottes gnaden / Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. Empieten allen vnd jeden vnsern / vnnd vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Graffen / Herrn / denen von der Ritterschafft / Rectorn vnd Professorn / vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / Haupt vnd Amptleuten / Vögten / Superintendenten / Pfarrherrn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / Bürgermeistern / Richtern / vnd Rähten der Städte / Gemeinden / vnd allen vnsern Rähten / Vnterthanen vnd Verwandten / wes Standes vnd Condition dieselbige sind / vnsern günstigen Gruß / vnd gnedigen Willen zuuor / vnd fügen euch vnd menniglich hiemit in Gnaden zu vernehmen.</p> <p>Es ist nunmehr durch Gottes gnedigen Segen bey menniglichen kund vnd offenbahr / vnd sonderlich euch vnsern lieben Getrewen / wol bewust / daß wir zu angehender vnser Fürstlichen Regierung / in Betrachtung vnsers von Gotte befohlenen vnd tragenden Ampts / do vns nicht allein vber die andere / sondern auch vber die Erste Taffel des Gesetzes GOttes zu halten aufferlegt / für allen andern Weltlichen Politischen Sachen vnd Hendeln / vns haben erstlich fürnemlich vnd zum höchsten lassen angelegen seyn / daß Kirchen vnd Schulen in vnserm Fürstenthumb reformieret / von allen der </p> </div> </body> </text> </TEI> [0013]
VOn Gottes gnaden / Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. Empieten allen vnd jeden vnsern / vnnd vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Graffen / Herrn / denen von der Ritterschafft / Rectorn vnd Professorn / vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / Haupt vnd Amptleuten / Vögten / Superintendenten / Pfarrherrn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / Bürgermeistern / Richtern / vnd Rähten der Städte / Gemeinden / vnd allen vnsern Rähten / Vnterthanen vnd Verwandten / wes Standes vnd Condition dieselbige sind / vnsern günstigen Gruß / vnd gnedigen Willen zuuor / vnd fügen euch vnd menniglich hiemit in Gnaden zu vernehmen.
Es ist nunmehr durch Gottes gnedigen Segen bey menniglichen kund vnd offenbahr / vnd sonderlich euch vnsern lieben Getrewen / wol bewust / daß wir zu angehender vnser Fürstlichen Regierung / in Betrachtung vnsers von Gotte befohlenen vnd tragenden Ampts / do vns nicht allein vber die andere / sondern auch vber die Erste Taffel des Gesetzes GOttes zu halten aufferlegt / für allen andern Weltlichen Politischen Sachen vnd Hendeln / vns haben erstlich fürnemlich vnd zum höchsten lassen angelegen seyn / daß Kirchen vnd Schulen in vnserm Fürstenthumb reformieret / von allen der
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/13>, abgerufen am 16.02.2025. |