Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

AVffs Erst / daß der Prediger für allen dingen sich hüte / vnd meide / mancherley oder anderley Text vnd Form der Zehen Gebot / Vater vnser / Glauben / der Sacrament / etc. Sondern nehme einerley Form für sich / darauff er bleibe / vnd dieselbige jmmer treibe / ein Jar wie das ander / Denn das junge vnd alber Volck muß man mit einerley gewissen Text vnd Form lehren / sonst werden sie gar leicht jrre / wenn man heut sonst / vnd vber ein Jahr so lehret / als wolt mans bessern / vnd wird damit alle Mühe vnd Arbeit verlohren. Das haben die lieben Väter auch wol gesehen / die das Vater vnser / Glauben / Zehen Gebot / alle auff eine weise haben gebrauchet / Darumb sollen wir auch bey dem jungen vnd einfeltigen Volck solche stück also lehren / daß wir nicht eine Syllaben verrücken / oder ein Jahr anders denn das ander fürhalten oder fürsprechen.

Darumb erwehle dir welche Form du wilt / vnd bleib dabey ewiglich. Wenn du aber bey den Gelehrten vnd verstendigen predigest / da magstu deine Kunst beweisen / vnd diese Stücke so bund kraus machen / vnd so meisterlich drehen / als du kanst. Aber bey dem jungen Volck bleib auff einer gewissen ewigen Form vnd weise / vnd lehre sie für das allererst die Stück / Nemlich / die Zehen Gebot / Glauben / Vater vnser / etc. nach dem Text hin / von Wort zu Wort / daß sie es auch so nachsagen können / vnd außwendig lernen.

Welche es aber nicht lernen wöllen / daß man denselbigen sage / Wie sie Christum verleugnen / vnd keine Christen sind / sollen auch nicht zum Sacrament gelassen werden / kein Kind aus der Tauffe heben / auch kein stück der Christlichen Freyheit brauchen / Sondern schlechts dem Bapst vnd seinen Officialen / dazu dem Teuffel selbs heimgeweiset seyn / Dazu sollen jhnen die Eltern vnd Haußherrn Essen vnd Trincken versagen / vnd jhnen anzeigen / daß solche rohe Leute der Fürste aus dem Lande jagen wölle / etc. Denn wiewol man niemand zwingen kan noch sol zum Glauben / so sol mann doch den Hauffen dahin halten vnd treiben / daß sie wissen / Was recht vnd vnrecht ist / bey denen / bey welchen sie wohnen / sich nehren / vnd leben wöllen / Denn wer in der Stadt wohnen wil / der sol das Stadrecht wissen vnd halten / des er geniessen wil / Gott gebe er gleube / oder sey im Hertzen für sich ein Schalck oder Bube.

ZVm Andern / Wenn sie den Text wol können / so lehre sie denn hernach auch den Verstand / daß sie wissen was es gesagt sey / vnd nim abermahl für dich dieser Tafeln weise / oder sonst eine kurtze einige weise / welche du wilt / vnd bleibe dabey / vnd verrücke sie mit

AVffs Erst / daß der Prediger für allen dingen sich hüte / vnd meide / mancherley oder anderley Text vnd Form der Zehen Gebot / Vater vnser / Glauben / der Sacrament / etc. Sondern nehme einerley Form für sich / darauff er bleibe / vnd dieselbige jm̃er treibe / ein Jar wie das ander / Denn das junge vnd alber Volck muß man mit einerley gewissen Text vnd Form lehren / sonst werden sie gar leicht jrre / wenn man heut sonst / vnd vber ein Jahr so lehret / als wolt mans bessern / vnd wird damit alle Mühe vnd Arbeit verlohren. Das haben die lieben Väter auch wol gesehen / die das Vater vnser / Glauben / Zehen Gebot / alle auff eine weise haben gebrauchet / Darumb sollen wir auch bey dem jungen vnd einfeltigen Volck solche stück also lehren / daß wir nicht eine Syllaben verrücken / oder ein Jahr anders denn das ander fürhalten oder fürsprechen.

Darumb erwehle dir welche Form du wilt / vnd bleib dabey ewiglich. Wenn du aber bey den Gelehrten vnd verstendigen predigest / da magstu deine Kunst beweisen / vnd diese Stücke so bund kraus machen / vnd so meisterlich drehen / als du kanst. Aber bey dem jungen Volck bleib auff einer gewissen ewigen Form vnd weise / vnd lehre sie für das allererst die Stück / Nemlich / die Zehen Gebot / Glauben / Vater vnser / etc. nach dem Text hin / von Wort zu Wort / daß sie es auch so nachsagen können / vnd außwendig lernen.

Welche es aber nicht lernen wöllen / daß man denselbigen sage / Wie sie Christum verleugnen / vnd keine Christen sind / sollen auch nicht zum Sacrament gelassen werden / kein Kind aus der Tauffe heben / auch kein stück der Christlichen Freyheit brauchen / Sondern schlechts dem Bapst vnd seinen Officialen / dazu dem Teuffel selbs heimgeweiset seyn / Dazu sollen jhnen die Eltern vnd Haußherrn Essen vnd Trincken versagen / vnd jhnen anzeigen / daß solche rohe Leute der Fürste aus dem Lande jagen wölle / etc. Denn wiewol man niemand zwingen kan noch sol zum Glauben / so sol mann doch den Hauffen dahin halten vnd treiben / daß sie wissen / Was recht vnd vnrecht ist / bey denen / bey welchen sie wohnen / sich nehren / vnd leben wöllen / Denn wer in der Stadt wohnen wil / der sol das Stadrecht wissen vnd halten / des er geniessen wil / Gott gebe er gleube / oder sey im Hertzen für sich ein Schalck oder Bube.

ZVm Andern / Wenn sie den Text wol können / so lehre sie denn hernach auch den Verstand / daß sie wissen was es gesagt sey / vnd nim abermahl für dich dieser Tafeln weise / oder sonst eine kurtze einige weise / welche du wilt / vñ bleibe dabey / vnd verrücke sie mit

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0112"/>
        <note place="left">&#x261E;</note>
        <p>AVffs Erst / daß der Prediger für allen dingen sich hüte / vnd meide / mancherley                      oder anderley Text vnd Form der Zehen Gebot / Vater vnser / Glauben / der                      Sacrament / etc. Sondern nehme einerley Form für sich / darauff er bleibe / vnd                      dieselbige jm&#x0303;er treibe / ein Jar wie das ander / Denn das junge                      vnd alber Volck muß man mit einerley gewissen Text vnd Form lehren / sonst                      werden sie gar leicht jrre / wenn man heut sonst / vnd vber ein Jahr so lehret /                      als wolt mans bessern / vnd wird damit alle Mühe vnd Arbeit verlohren. Das haben                      die lieben Väter auch wol gesehen / die das Vater vnser / Glauben / Zehen Gebot                      / alle auff eine weise haben gebrauchet / Darumb sollen wir auch bey dem jungen                      vnd einfeltigen Volck solche stück also lehren / daß wir nicht eine Syllaben                      verrücken / oder ein Jahr anders denn das ander fürhalten oder fürsprechen.</p>
        <p>Darumb erwehle dir welche Form du wilt / vnd bleib dabey ewiglich. Wenn du aber                      bey den Gelehrten vnd verstendigen predigest / da magstu deine Kunst beweisen /                      vnd diese Stücke so bund kraus machen / vnd so meisterlich drehen / als du                      kanst. Aber bey dem jungen Volck bleib auff einer gewissen ewigen Form vnd weise                      / vnd lehre sie für das allererst die Stück / Nemlich / die Zehen Gebot /                      Glauben / Vater vnser / etc. nach dem Text hin / von Wort zu Wort / daß sie es                      auch so nachsagen können / vnd außwendig lernen.</p>
        <p>Welche es aber nicht lernen wöllen / daß man denselbigen sage / <note place="left">&#x261E;</note>Wie sie Christum verleugnen / vnd keine                      Christen sind / sollen auch nicht zum Sacrament gelassen werden / kein Kind aus                      der Tauffe heben / auch kein stück der Christlichen Freyheit brauchen / Sondern                      schlechts dem Bapst vnd seinen Officialen / dazu dem Teuffel selbs heimgeweiset                      seyn / Dazu sollen jhnen die Eltern vnd Haußherrn Essen vnd Trincken versagen /                      vnd jhnen anzeigen / daß solche rohe Leute der Fürste aus dem Lande jagen wölle                      / etc. Denn wiewol man niemand zwingen kan noch sol zum Glauben / so sol mann                      doch den Hauffen dahin halten vnd treiben / daß sie wissen / Was recht vnd                      vnrecht ist / bey denen / bey welchen sie wohnen / sich nehren / vnd leben                      wöllen / Denn wer in der Stadt wohnen wil / der sol das Stadrecht wissen vnd                      halten / des er geniessen wil / Gott gebe er gleube / oder sey im Hertzen für                      sich ein Schalck oder Bube.</p>
        <p>ZVm Andern / Wenn sie den Text wol können / so lehre sie denn hernach auch den                      Verstand / daß sie wissen was es gesagt sey / vnd nim abermahl für dich dieser                      Tafeln weise / oder sonst eine kurtze einige weise / welche du wilt / vn&#x0303; bleibe dabey / vnd verrücke sie mit
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0112] AVffs Erst / daß der Prediger für allen dingen sich hüte / vnd meide / mancherley oder anderley Text vnd Form der Zehen Gebot / Vater vnser / Glauben / der Sacrament / etc. Sondern nehme einerley Form für sich / darauff er bleibe / vnd dieselbige jm̃er treibe / ein Jar wie das ander / Denn das junge vnd alber Volck muß man mit einerley gewissen Text vnd Form lehren / sonst werden sie gar leicht jrre / wenn man heut sonst / vnd vber ein Jahr so lehret / als wolt mans bessern / vnd wird damit alle Mühe vnd Arbeit verlohren. Das haben die lieben Väter auch wol gesehen / die das Vater vnser / Glauben / Zehen Gebot / alle auff eine weise haben gebrauchet / Darumb sollen wir auch bey dem jungen vnd einfeltigen Volck solche stück also lehren / daß wir nicht eine Syllaben verrücken / oder ein Jahr anders denn das ander fürhalten oder fürsprechen. Darumb erwehle dir welche Form du wilt / vnd bleib dabey ewiglich. Wenn du aber bey den Gelehrten vnd verstendigen predigest / da magstu deine Kunst beweisen / vnd diese Stücke so bund kraus machen / vnd so meisterlich drehen / als du kanst. Aber bey dem jungen Volck bleib auff einer gewissen ewigen Form vnd weise / vnd lehre sie für das allererst die Stück / Nemlich / die Zehen Gebot / Glauben / Vater vnser / etc. nach dem Text hin / von Wort zu Wort / daß sie es auch so nachsagen können / vnd außwendig lernen. Welche es aber nicht lernen wöllen / daß man denselbigen sage / Wie sie Christum verleugnen / vnd keine Christen sind / sollen auch nicht zum Sacrament gelassen werden / kein Kind aus der Tauffe heben / auch kein stück der Christlichen Freyheit brauchen / Sondern schlechts dem Bapst vnd seinen Officialen / dazu dem Teuffel selbs heimgeweiset seyn / Dazu sollen jhnen die Eltern vnd Haußherrn Essen vnd Trincken versagen / vnd jhnen anzeigen / daß solche rohe Leute der Fürste aus dem Lande jagen wölle / etc. Denn wiewol man niemand zwingen kan noch sol zum Glauben / so sol mann doch den Hauffen dahin halten vnd treiben / daß sie wissen / Was recht vnd vnrecht ist / bey denen / bey welchen sie wohnen / sich nehren / vnd leben wöllen / Denn wer in der Stadt wohnen wil / der sol das Stadrecht wissen vnd halten / des er geniessen wil / Gott gebe er gleube / oder sey im Hertzen für sich ein Schalck oder Bube. ☞ ZVm Andern / Wenn sie den Text wol können / so lehre sie denn hernach auch den Verstand / daß sie wissen was es gesagt sey / vnd nim abermahl für dich dieser Tafeln weise / oder sonst eine kurtze einige weise / welche du wilt / vñ bleibe dabey / vnd verrücke sie mit

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/112
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/112>, abgerufen am 22.11.2024.