[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Das Osterlamb / Schincken vnd Kese werden mit diesen Worten geweihet / daß / wer dauon jsset / mit allem Himlischen Segen / vnd mit Gottes Gnaden in gutem gesettiget möge werden. Eyer / Brod / Fladen / wird also geweihet / daß man vertrawen solle / wer dauon jsset / daß es dem gereichen solle zur Ewigen Seligkeit / vnd sie dadurch empfangen mögen / des Leibs Gesundheit / vnd der Seelen Schutz. An S. Johannis Tag / wird der Wein zum Johannis Trunck also geweihet / wer dauon etwas nimpt / daß derselbige durch Fürbitt Marien vnd Johannis / das ewige Leben vberkomme. Item / daß es sey ein Heyl Leibs vnd der Seelen / vnd eine Beschirmung wieder alle Kranckheit / Gifft / auch wieder alle List der Feinde / wieder alle Gefahr Leibs vnd der Seelen / etc. Die Kreuter werden mit solchen Worten geweihet / daß sie nicht allein allerley Kranckheit / Schaden vnd Feyl / beyde Menschen vnd Viehe / vertreiben sollen / Sondern auch / daß alle / die dauon nehmen / der Seelen vnd des Leibs Gesundheit empfangen / vnd in die Thür des Paradeises eingehen mögen. Weil aber diß alles grewlich ist / wieder das Erste Gebot / daß solche hohe Himlische Geistliche ewige sachen vnd Güter / ohne Gottes Befehl vnd Verheissungen / Creaturen sollen zugeschrieben werden / Vnd auch ein Mißbrauch des Göttlichen Nahmens ist / wieder das Ander Gebot: So sol solch Weihen hinfüro in diesen Kirchen abgeschaffet seyn. Vnd daß die Pastores das Volck desto besser berichten mögen / worumb es abgeschaffet werde / haben wir aus der Agenda etliche Stücke hieher verzeichnet. Es sollen aber dagegen die Leute berichtet werden / wie alle Creaturen / wenn wir dieselbigen zu rechtem Natürlichen Brauch nehmen wöllen / aus GOttes Worte Befehl vnd Verheissung vns Gleubigen also geheiliget mögen werden / daß wir dieselbigen mit gutem Gewissen / mit Gottes gnedigen guten Willen / seliglich brauchen mögen / wie das aus dem Spruch Pauli / 1. Timoth. 4. droben klerlich erweiset ist. Vnd der Vrsachen halben sollen Alt vnd Jung vermahnet vnd gewehnet werden / wenn sie zum Tisch vnd dauon gehen / daß sie das Benedicite vnd Gratias, mit Andacht sprechen: Vnd deßgleichen auch thun / wenn sie anderer Gaben Gottes brauchen wöllen / Wie ohne zweiffel erstlich vmb solcher Paedagogi willen / man angefangen hat in der Kirchen den Leuten eine anweisung zu geben / wie sie durchs Ge- Das Osterlamb / Schincken vnd Kese werden mit diesen Worten geweihet / daß / wer dauon jsset / mit allem Himlischen Segen / vnd mit Gottes Gnaden in gutem gesettiget möge werden. Eyer / Brod / Fladen / wird also geweihet / daß man vertrawen solle / wer dauon jsset / daß es dem gereichen solle zur Ewigen Seligkeit / vnd sie dadurch empfangen mögen / des Leibs Gesundheit / vnd der Seelen Schutz. An S. Johannis Tag / wird der Wein zum Johannis Trunck also geweihet / wer dauon etwas nimpt / daß derselbige durch Fürbitt Marien vnd Johannis / das ewige Leben vberkomme. Item / daß es sey ein Heyl Leibs vnd der Seelen / vnd eine Beschirmung wieder alle Kranckheit / Gifft / auch wieder alle List der Feinde / wieder alle Gefahr Leibs vnd der Seelen / etc. Die Kreuter werden mit solchen Worten geweihet / daß sie nicht allein allerley Kranckheit / Schaden vnd Feyl / beyde Menschen vnd Viehe / vertreiben sollen / Sondern auch / daß alle / die dauon nehmen / der Seelen vnd des Leibs Gesundheit empfangen / vnd in die Thür des Paradeises eingehen mögen. Weil aber diß alles grewlich ist / wieder das Erste Gebot / daß solche hohe Himlische Geistliche ewige sachen vnd Güter / ohne Gottes Befehl vnd Verheissungen / Creaturen sollen zugeschrieben werden / Vnd auch ein Mißbrauch des Göttlichen Nahmens ist / wieder das Ander Gebot: So sol solch Weihen hinfüro in diesen Kirchen abgeschaffet seyn. Vnd daß die Pastores das Volck desto besser berichten mögen / worumb es abgeschaffet werde / haben wir aus der Agenda etliche Stücke hieher verzeichnet. Es sollen aber dagegen die Leute berichtet werden / wie alle Creaturen / wenn wir dieselbigen zu rechtem Natürlichen Brauch nehmen wöllen / aus GOttes Worte Befehl vnd Verheissung vns Gleubigen also geheiliget mögen werden / daß wir dieselbigen mit gutem Gewissen / mit Gottes gnedigen guten Willen / seliglich brauchen mögen / wie das aus dem Spruch Pauli / 1. Timoth. 4. droben klerlich erweiset ist. Vnd der Vrsachen halben sollen Alt vnd Jung vermahnet vnd gewehnet werden / wenn sie zum Tisch vnd dauon gehen / daß sie das Benedicite vnd Gratias, mit Andacht sprechen: Vnd deßgleichen auch thun / wenn sie anderer Gaben Gottes brauchen wöllen / Wie ohne zweiffel erstlich vmb solcher Paedagogi willen / man angefangen hat in der Kirchen den Leuten eine anweisung zu geben / wie sie durchs Ge- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0101" n="38"/> <p>Das Osterlamb / Schincken vnd Kese werden mit diesen Worten geweihet / daß / wer dauon jsset / mit allem Himlischen Segen / vnd mit Gottes Gnaden in gutem gesettiget möge werden.</p> <p>Eyer / Brod / Fladen / wird also geweihet / daß man vertrawen solle / wer dauon jsset / daß es dem gereichen solle zur Ewigen Seligkeit / vnd sie dadurch empfangen mögen / des Leibs Gesundheit / vnd der Seelen Schutz.</p> <p>An S. Johannis Tag / wird der Wein zum Johannis Trunck also geweihet / wer dauon etwas nimpt / daß derselbige durch Fürbitt Marien vnd Johannis / das ewige Leben vberkomme. 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Das Osterlamb / Schincken vnd Kese werden mit diesen Worten geweihet / daß / wer dauon jsset / mit allem Himlischen Segen / vnd mit Gottes Gnaden in gutem gesettiget möge werden.
Eyer / Brod / Fladen / wird also geweihet / daß man vertrawen solle / wer dauon jsset / daß es dem gereichen solle zur Ewigen Seligkeit / vnd sie dadurch empfangen mögen / des Leibs Gesundheit / vnd der Seelen Schutz.
An S. Johannis Tag / wird der Wein zum Johannis Trunck also geweihet / wer dauon etwas nimpt / daß derselbige durch Fürbitt Marien vnd Johannis / das ewige Leben vberkomme. Item / daß es sey ein Heyl Leibs vnd der Seelen / vnd eine Beschirmung wieder alle Kranckheit / Gifft / auch wieder alle List der Feinde / wieder alle Gefahr Leibs vnd der Seelen / etc.
Die Kreuter werden mit solchen Worten geweihet / daß sie nicht allein allerley Kranckheit / Schaden vnd Feyl / beyde Menschen vnd Viehe / vertreiben sollen / Sondern auch / daß alle / die dauon nehmen / der Seelen vnd des Leibs Gesundheit empfangen / vnd in die Thür des Paradeises eingehen mögen.
Weil aber diß alles grewlich ist / wieder das Erste Gebot / daß solche hohe Himlische Geistliche ewige sachen vnd Güter / ohne Gottes Befehl vnd Verheissungen / Creaturen sollen zugeschrieben werden / Vnd auch ein Mißbrauch des Göttlichen Nahmens ist / wieder das Ander Gebot: So sol solch Weihen hinfüro in diesen Kirchen abgeschaffet seyn. Vnd daß die Pastores das Volck desto besser berichten mögen / worumb es abgeschaffet werde / haben wir aus der Agenda etliche Stücke hieher verzeichnet. Es sollen aber dagegen die Leute berichtet werden / wie alle Creaturen / wenn wir dieselbigen zu rechtem Natürlichen Brauch nehmen wöllen / aus GOttes Worte Befehl vnd Verheissung vns Gleubigen also geheiliget mögen werden / daß wir dieselbigen mit gutem Gewissen / mit Gottes gnedigen guten Willen / seliglich brauchen mögen / wie das aus dem Spruch Pauli / 1. Timoth. 4. droben klerlich erweiset ist.
Vnd der Vrsachen halben sollen Alt vnd Jung vermahnet vnd gewehnet werden / wenn sie zum Tisch vnd dauon gehen / daß sie das Benedicite vnd Gratias, mit Andacht sprechen: Vnd deßgleichen auch thun / wenn sie anderer Gaben Gottes brauchen wöllen / Wie ohne zweiffel erstlich vmb solcher Paedagogi willen / man angefangen hat in der Kirchen den Leuten eine anweisung zu geben / wie sie durchs Ge-
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/101>, abgerufen am 06.07.2024. |