Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

Bild:
<< vorherige Seite

(Z. holden, decimatus) an den Z.herrn (decimator). Schon bei den Römern in großer Ausdehnung für den Besitz von Gütern des Staates, der Tempel und Municipien, bei den Colonen Doppel-Z. (decimae et nonae) an den Eigenthümer und an den Besitzer; in Gallien viele derlei Doppel-Z. für die Könige, Vasallen und Kirchen; auch das Levitenrecht des A. T. war den kirchlichen Z.n günstig, Könige und Große statteten Kirchen und Klöster damit aus, Grundeigenthümer und Gemeinden übernahmen freiwillig die Z.pflicht für Kirche und Gottesdienst; in Ländern wie in Sachsen unter Karl d. Gr. wurde der Z. als eine Art Kirchensteuer gesetzlich aufgelegt; doch ist nicht aller deutsche Boden z. pflichtig geworden. Im Laufe der Jahrh. ist der Z. eine privatrechtliche Reallast geworden, die man im Interesse der Landwirthschaft bald gewaltthätig ohne Ersatz (Frankreich), bald auf dem Entschädigungswege der Ablösung aufzuheben sucht. Man unterscheidet nach der Person des Z. berechtigten den kirchlichen u. weltlichen Z.n; nach seinen Arten den großen Feld-Z.n von Getreide, Wein u. Heu; den kleinen Feld-Z. n von anderen Feld- und Baumfrüchten; den Blut-Z. n (Dorf-, Schmal-, Fleisch-Z.) vom Haus- u. Gutsvieh, Wirthschaftsfrüchten, Milch, Käse u. s. w. Er wird entrichtet in natürlicher Abgabe der Erzeugnisse (Natural-Z.) oder umgewandelt als Geld-Z. In der Regel hat der Z. herr für den Bezug zu sorgen und besitzt hiefür Z.urbarien, Z.schreiber, Z.amt. Z.scheunen.


Zeichen, arithmetische, chemische, musikalische, astronomische etc., s. die betreffenden Artikel.


Zeichenkunst, die Kunst, die Umrisse von Körpern durch Linien auf ebener Fläche darzustellen, gewöhnlich verbunden mit Ausführung von Schatten und Licht zur Hebung der Formen, bildet somit die Grundlage der bildenden Künste. Das Zeichnen geschieht hauptsächlich auf Papier, theils weißes, theils farbiges, und zwar entweder mittelst der Feder, oder der Kreide (auch Bleistift), oder mittelst der Tusche. Bei den Federzeichnungen wird der Schatten entweder durch Federstriche ausgeführt oder getuscht. Bei den Kreidezeichnungen, wohin auch die Bleistiftzeichnungen gehören, bedient man sich, namentlich zu Porträts, häufig auch farbiger Stifte, um die Hauptfarben anzugeben. Die Tuschzeichnungen werden mittelst des Pinsels mit chines. Tusche oder mit Sepia ausgeführt. - Nach der mehr oder minder genauen Ausführung oder nach dem Zwecke unterscheidet man die Zeichnungen in Skizzen oder Entwürfe, als erste flüchtige Andeutung der Idee des Künstlers; in ausgeführte Zeichnungen, mit genauer Ausarbeitung des Einzelnen; in Studien, Zeichnungen von einzelnen Theilen der Gegenstände, zur Uebung im genauen Zeichnen der natürlichen Formen; ferner in Acte, Zeichnungen nach lebendem Modell; endlich in Cartons, Zeichnungen in der Größe des auszuführenden Kunstwerks. - Zur Zeichnung einer genauen Copie eines Gemäldes od. einer andern Zeichnung bedient man sich, besonders wenn die Copie kleiner oder größer als das Original ausgeführt werden soll, als Hilfsmittel des Ausspannens von Fäden in Quadraten sowohl über die Fläche des Originals als über die Fläche, auf welcher die Copie gezeichnet wird.


Zeidelgüter, ehemals die in den Reichsforsten um Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler (Bienenzüchter) mit einem eigenen Zeidelgerichte.


Zeilithoid, s. Getreidestein.


Zeisige, bilden eine Familie der Gattung Fink (s. d.), mit schlankem Körper, sehr spitzigem, vorn zusammengedrücktem Schnabel und grünem Gefieder. Sie leben von Samen, füttern aber ihre Jungen zuerst mit Insekten und deren Larven, später mit im Kropfe erweichtem Samen. Der Erlenzeisig (fringilla spinus), oben olivengrün, unten gelb, Strichvogel, lebt in Nadelwäldern und ist wegen seines angenehmen Gesanges und seiner Geschicklichkeit ein beliebter Zimmervogel, der leicht sehr zahm wird. Der Distelzeisig od. Stieglitz (fr. carduelis), einer der schönsten europ. Vögel, mit angenehmem Gesang; in ganz Europa. Der Citronenzeisig (fr.

(Z. holden, decimatus) an den Z.herrn (decimator). Schon bei den Römern in großer Ausdehnung für den Besitz von Gütern des Staates, der Tempel und Municipien, bei den Colonen Doppel-Z. (decimae et nonae) an den Eigenthümer und an den Besitzer; in Gallien viele derlei Doppel-Z. für die Könige, Vasallen und Kirchen; auch das Levitenrecht des A. T. war den kirchlichen Z.n günstig, Könige und Große statteten Kirchen und Klöster damit aus, Grundeigenthümer und Gemeinden übernahmen freiwillig die Z.pflicht für Kirche und Gottesdienst; in Ländern wie in Sachsen unter Karl d. Gr. wurde der Z. als eine Art Kirchensteuer gesetzlich aufgelegt; doch ist nicht aller deutsche Boden z. pflichtig geworden. Im Laufe der Jahrh. ist der Z. eine privatrechtliche Reallast geworden, die man im Interesse der Landwirthschaft bald gewaltthätig ohne Ersatz (Frankreich), bald auf dem Entschädigungswege der Ablösung aufzuheben sucht. Man unterscheidet nach der Person des Z. berechtigten den kirchlichen u. weltlichen Z.n; nach seinen Arten den großen Feld-Z.n von Getreide, Wein u. Heu; den kleinen Feld-Z. n von anderen Feld- und Baumfrüchten; den Blut-Z. n (Dorf-, Schmal-, Fleisch-Z.) vom Haus- u. Gutsvieh, Wirthschaftsfrüchten, Milch, Käse u. s. w. Er wird entrichtet in natürlicher Abgabe der Erzeugnisse (Natural-Z.) oder umgewandelt als Geld-Z. In der Regel hat der Z. herr für den Bezug zu sorgen und besitzt hiefür Z.urbarien, Z.schreiber, Z.amt. Z.scheunen.


Zeichen, arithmetische, chemische, musikalische, astronomische etc., s. die betreffenden Artikel.


Zeichenkunst, die Kunst, die Umrisse von Körpern durch Linien auf ebener Fläche darzustellen, gewöhnlich verbunden mit Ausführung von Schatten und Licht zur Hebung der Formen, bildet somit die Grundlage der bildenden Künste. Das Zeichnen geschieht hauptsächlich auf Papier, theils weißes, theils farbiges, und zwar entweder mittelst der Feder, oder der Kreide (auch Bleistift), oder mittelst der Tusche. Bei den Federzeichnungen wird der Schatten entweder durch Federstriche ausgeführt oder getuscht. Bei den Kreidezeichnungen, wohin auch die Bleistiftzeichnungen gehören, bedient man sich, namentlich zu Porträts, häufig auch farbiger Stifte, um die Hauptfarben anzugeben. Die Tuschzeichnungen werden mittelst des Pinsels mit chines. Tusche oder mit Sepia ausgeführt. – Nach der mehr oder minder genauen Ausführung oder nach dem Zwecke unterscheidet man die Zeichnungen in Skizzen oder Entwürfe, als erste flüchtige Andeutung der Idee des Künstlers; in ausgeführte Zeichnungen, mit genauer Ausarbeitung des Einzelnen; in Studien, Zeichnungen von einzelnen Theilen der Gegenstände, zur Uebung im genauen Zeichnen der natürlichen Formen; ferner in Acte, Zeichnungen nach lebendem Modell; endlich in Cartons, Zeichnungen in der Größe des auszuführenden Kunstwerks. – Zur Zeichnung einer genauen Copie eines Gemäldes od. einer andern Zeichnung bedient man sich, besonders wenn die Copie kleiner oder größer als das Original ausgeführt werden soll, als Hilfsmittel des Ausspannens von Fäden in Quadraten sowohl über die Fläche des Originals als über die Fläche, auf welcher die Copie gezeichnet wird.


Zeidelgüter, ehemals die in den Reichsforsten um Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler (Bienenzüchter) mit einem eigenen Zeidelgerichte.


Zeilithoid, s. Getreidestein.


Zeisige, bilden eine Familie der Gattung Fink (s. d.), mit schlankem Körper, sehr spitzigem, vorn zusammengedrücktem Schnabel und grünem Gefieder. Sie leben von Samen, füttern aber ihre Jungen zuerst mit Insekten und deren Larven, später mit im Kropfe erweichtem Samen. Der Erlenzeisig (fringilla spinus), oben olivengrün, unten gelb, Strichvogel, lebt in Nadelwäldern und ist wegen seines angenehmen Gesanges und seiner Geschicklichkeit ein beliebter Zimmervogel, der leicht sehr zahm wird. Der Distelzeisig od. Stieglitz (fr. carduelis), einer der schönsten europ. Vögel, mit angenehmem Gesang; in ganz Europa. Der Citronenzeisig (fr.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0773" n="772"/>
(Z. holden, <hi rendition="#i">decimatus</hi>) an den Z.herrn <hi rendition="#i">(decimator)</hi>. Schon bei den Römern in großer Ausdehnung für den Besitz von Gütern des Staates, der Tempel und Municipien, bei den Colonen Doppel-Z. <hi rendition="#i">(decimae et nonae)</hi> an den Eigenthümer und an den Besitzer; in Gallien viele derlei <hi rendition="#g">Doppel</hi>-Z. für die Könige, Vasallen und Kirchen; auch das Levitenrecht des A. T. war den kirchlichen Z.n günstig, Könige und Große statteten Kirchen und Klöster damit aus, Grundeigenthümer und Gemeinden übernahmen freiwillig die Z.pflicht für Kirche und Gottesdienst; in Ländern wie in Sachsen unter Karl d. Gr. wurde der Z. als eine Art Kirchensteuer gesetzlich aufgelegt; doch ist nicht aller deutsche Boden z. <hi rendition="#g">pflichtig</hi> geworden. Im Laufe der Jahrh. ist der Z. eine privatrechtliche <hi rendition="#g">Reallast</hi> geworden, die man im Interesse der Landwirthschaft bald gewaltthätig ohne Ersatz (Frankreich), bald auf dem Entschädigungswege der Ablösung aufzuheben sucht. Man unterscheidet nach der Person des Z. berechtigten den <hi rendition="#g">kirchlichen u. weltlichen</hi> Z.n; nach seinen Arten den <hi rendition="#g">großen Feld-Z.</hi>n von Getreide, Wein u. Heu; den <hi rendition="#g">kleinen Feld-Z.</hi> n von anderen Feld- und Baumfrüchten; den <hi rendition="#g">Blut-Z.</hi> n (Dorf-, Schmal-, Fleisch-Z.) vom Haus- u. Gutsvieh, Wirthschaftsfrüchten, Milch, Käse u. s. w. Er wird entrichtet in natürlicher Abgabe der Erzeugnisse (<hi rendition="#g">Natural</hi>-Z.) oder umgewandelt als <hi rendition="#g">Geld</hi>-Z. In der Regel hat der Z. <hi rendition="#g">herr</hi> für den Bezug zu sorgen und besitzt hiefür Z.urbarien, Z.schreiber, Z.amt. Z.scheunen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Zeichen</hi>, arithmetische, chemische, musikalische, astronomische etc., s. die betreffenden Artikel.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Zeichenkunst</hi>, die Kunst, die Umrisse von Körpern durch Linien auf ebener Fläche darzustellen, gewöhnlich verbunden mit Ausführung von Schatten und Licht zur Hebung der Formen, bildet somit die Grundlage der bildenden Künste. Das Zeichnen geschieht hauptsächlich auf Papier, theils weißes, theils farbiges, und zwar entweder mittelst der Feder, oder der Kreide (auch Bleistift), oder mittelst der Tusche. Bei den Federzeichnungen wird der Schatten entweder durch Federstriche ausgeführt oder getuscht. Bei den Kreidezeichnungen, wohin auch die Bleistiftzeichnungen gehören, bedient man sich, namentlich zu Porträts, häufig auch farbiger Stifte, um die Hauptfarben anzugeben. Die Tuschzeichnungen werden mittelst des Pinsels mit chines. Tusche oder mit Sepia ausgeführt. &#x2013; Nach der mehr oder minder genauen Ausführung oder nach dem Zwecke unterscheidet man die Zeichnungen in <hi rendition="#g">Skizzen</hi> oder <hi rendition="#g">Entwürfe</hi>, als erste flüchtige Andeutung der Idee des Künstlers; <hi rendition="#g">in ausgeführte Zeichnungen</hi>, mit genauer Ausarbeitung des Einzelnen; in <hi rendition="#g">Studien</hi>, Zeichnungen von einzelnen Theilen der Gegenstände, zur Uebung im genauen Zeichnen der natürlichen Formen; ferner in <hi rendition="#g">Acte</hi>, Zeichnungen nach lebendem Modell; endlich in <hi rendition="#g">Cartons</hi>, Zeichnungen in der Größe des auszuführenden Kunstwerks. &#x2013; Zur Zeichnung einer genauen Copie eines Gemäldes od. einer andern Zeichnung bedient man sich, besonders wenn die Copie kleiner oder größer als das Original ausgeführt werden soll, als Hilfsmittel des Ausspannens von Fäden in Quadraten sowohl über die Fläche des Originals als über die Fläche, auf welcher die Copie gezeichnet wird.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Zeidelgüter</hi>, ehemals die in den Reichsforsten um Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler (Bienenzüchter) mit einem eigenen Zeidelgerichte.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Zeilithoid</hi>, s. Getreidestein.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Zeisige</hi>, bilden eine Familie der Gattung Fink (s. d.), mit schlankem Körper, sehr spitzigem, vorn zusammengedrücktem Schnabel und grünem Gefieder. Sie leben von Samen, füttern aber ihre Jungen zuerst mit Insekten und deren Larven, später mit im Kropfe erweichtem Samen. Der <hi rendition="#g">Erlenzeisig</hi> <hi rendition="#i">(fringilla spinus)</hi>, oben olivengrün, unten gelb, Strichvogel, lebt in Nadelwäldern und ist wegen seines angenehmen Gesanges und seiner Geschicklichkeit ein beliebter Zimmervogel, der leicht sehr zahm wird. Der <hi rendition="#g">Distelzeisig od. Stieglitz</hi> <hi rendition="#i">(fr. carduelis)</hi>, einer der schönsten europ. Vögel, mit angenehmem Gesang; in ganz Europa. Der <hi rendition="#g">Citronenzeisig</hi> <hi rendition="#i">(fr.
</hi></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[772/0773] (Z. holden, decimatus) an den Z.herrn (decimator). Schon bei den Römern in großer Ausdehnung für den Besitz von Gütern des Staates, der Tempel und Municipien, bei den Colonen Doppel-Z. (decimae et nonae) an den Eigenthümer und an den Besitzer; in Gallien viele derlei Doppel-Z. für die Könige, Vasallen und Kirchen; auch das Levitenrecht des A. T. war den kirchlichen Z.n günstig, Könige und Große statteten Kirchen und Klöster damit aus, Grundeigenthümer und Gemeinden übernahmen freiwillig die Z.pflicht für Kirche und Gottesdienst; in Ländern wie in Sachsen unter Karl d. Gr. wurde der Z. als eine Art Kirchensteuer gesetzlich aufgelegt; doch ist nicht aller deutsche Boden z. pflichtig geworden. Im Laufe der Jahrh. ist der Z. eine privatrechtliche Reallast geworden, die man im Interesse der Landwirthschaft bald gewaltthätig ohne Ersatz (Frankreich), bald auf dem Entschädigungswege der Ablösung aufzuheben sucht. Man unterscheidet nach der Person des Z. berechtigten den kirchlichen u. weltlichen Z.n; nach seinen Arten den großen Feld-Z.n von Getreide, Wein u. Heu; den kleinen Feld-Z. n von anderen Feld- und Baumfrüchten; den Blut-Z. n (Dorf-, Schmal-, Fleisch-Z.) vom Haus- u. Gutsvieh, Wirthschaftsfrüchten, Milch, Käse u. s. w. Er wird entrichtet in natürlicher Abgabe der Erzeugnisse (Natural-Z.) oder umgewandelt als Geld-Z. In der Regel hat der Z. herr für den Bezug zu sorgen und besitzt hiefür Z.urbarien, Z.schreiber, Z.amt. Z.scheunen. Zeichen, arithmetische, chemische, musikalische, astronomische etc., s. die betreffenden Artikel. Zeichenkunst, die Kunst, die Umrisse von Körpern durch Linien auf ebener Fläche darzustellen, gewöhnlich verbunden mit Ausführung von Schatten und Licht zur Hebung der Formen, bildet somit die Grundlage der bildenden Künste. Das Zeichnen geschieht hauptsächlich auf Papier, theils weißes, theils farbiges, und zwar entweder mittelst der Feder, oder der Kreide (auch Bleistift), oder mittelst der Tusche. Bei den Federzeichnungen wird der Schatten entweder durch Federstriche ausgeführt oder getuscht. Bei den Kreidezeichnungen, wohin auch die Bleistiftzeichnungen gehören, bedient man sich, namentlich zu Porträts, häufig auch farbiger Stifte, um die Hauptfarben anzugeben. Die Tuschzeichnungen werden mittelst des Pinsels mit chines. Tusche oder mit Sepia ausgeführt. – Nach der mehr oder minder genauen Ausführung oder nach dem Zwecke unterscheidet man die Zeichnungen in Skizzen oder Entwürfe, als erste flüchtige Andeutung der Idee des Künstlers; in ausgeführte Zeichnungen, mit genauer Ausarbeitung des Einzelnen; in Studien, Zeichnungen von einzelnen Theilen der Gegenstände, zur Uebung im genauen Zeichnen der natürlichen Formen; ferner in Acte, Zeichnungen nach lebendem Modell; endlich in Cartons, Zeichnungen in der Größe des auszuführenden Kunstwerks. – Zur Zeichnung einer genauen Copie eines Gemäldes od. einer andern Zeichnung bedient man sich, besonders wenn die Copie kleiner oder größer als das Original ausgeführt werden soll, als Hilfsmittel des Ausspannens von Fäden in Quadraten sowohl über die Fläche des Originals als über die Fläche, auf welcher die Copie gezeichnet wird. Zeidelgüter, ehemals die in den Reichsforsten um Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler (Bienenzüchter) mit einem eigenen Zeidelgerichte. Zeilithoid, s. Getreidestein. Zeisige, bilden eine Familie der Gattung Fink (s. d.), mit schlankem Körper, sehr spitzigem, vorn zusammengedrücktem Schnabel und grünem Gefieder. Sie leben von Samen, füttern aber ihre Jungen zuerst mit Insekten und deren Larven, später mit im Kropfe erweichtem Samen. Der Erlenzeisig (fringilla spinus), oben olivengrün, unten gelb, Strichvogel, lebt in Nadelwäldern und ist wegen seines angenehmen Gesanges und seiner Geschicklichkeit ein beliebter Zimmervogel, der leicht sehr zahm wird. Der Distelzeisig od. Stieglitz (fr. carduelis), einer der schönsten europ. Vögel, mit angenehmem Gesang; in ganz Europa. Der Citronenzeisig (fr.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:14Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:14Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/773
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 772. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/773>, abgerufen am 03.12.2024.