Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.W. keine landständische Verfassung zu Stande bringen, denn die nach einer neuen Wahlreform und mit Ertheilung einer neuen Verfassung zusammenberufenen Stände verwarfen dieselbe in der ersten Sitzung und beriefen sich auf den rechtlichen Bestand der alten ("das alte Recht" im Volksmunde), deren theilweise Abänderung von ihnen jedoch als nothwendig anerkannt wurde. Während der durch die Vertagung der Versammlung entstandenen Aufregung starb der König plötzlich den 30. Oct. 1816. Sein Sohn und Nachfolger Wilhelm I., bereits populär durch seine Waffenthaten in Frankreich, gewann das Vertrauen des Volkes durch die augenblicklich befohlene Verminderung des Wildstandes, die Abschaffung der großen königl. Treibjagden, zu welchen sein Vater Tausende von Bauern frohnweise aufgeboten hatte, durch die Verminderung der Pracht einer Hofhaltung, welche mit den Kräften des Landes im Mißverhältnisse stand, durch verschiedene Handlungen der Gerechtigkeit, konnte jedoch erst 1819 die gegenwärtige Verfassung vereinbaren. Diese ist nach der Schablone des deutschen Zweikammersystems entworfen und hatte bis 1848 das Schicksal aller deutschen Verfassungen. In der Revolutionszeit von 1848 bis 1849 wurde auch W. bewegt und in Folge davon die Ablösung des Zehntens und anderer Gefälle nach einem gegen die Berechtigten unbillig niedrigen Maßstabe festgesetzt, das Geschwornengericht eingeführt, das Gemeindegesetz abgeändert etc. Gegenwärtig sind die Reclamationen der Standesherren noch nicht erledigt; ebenso schweben die Unterhandlungen mit dem hl. Stuhle noch, durch welche die kath. Kirche in W. ihre unveräußerlichen Rechte wieder erhalten soll. Daß übrigens unter König Wilhelm J. W. musterhaft verwaltet wird, so daß sich die gesammte Landwirthschaft und Industrie wesentlich gehoben hat, während die geistige Cultur nicht zurückgeblieben ist, bezeugt die Achtung des Auslandes gegen W.s Fürsten und Volk. (Neueste und beste Bearbeitung der Geschichte W.s von Stälin, bis jetzt. bei Cotta in Stuttgart 3 Bände). Württemberg , Alexander Christian Friedrich, geb. 1801, Sohn des Herzogs Wilhelm, gest. 1844, deutscher Dichter ("Gesammelte Gedichte", Stuttg. 1841). Würzburg, ehemals reichsfreies Bisthum, wurde 741 vom hl. Bonifacius gegründet und von fränk. und deutschen Königen reich begabt; 1120 erhielt der Bischof den Titel "Herzog von Franken"; 1633 wollte sich Bernhard von Weimar die Stiftslande von Schweden als Lehen geben lassen, 1803 wurden dieselben (90 #M. mit 260000 E.) von Bayern erworben, das sie 1805 an den Großherzog Ferdinand von Toscana als Kurfürstenthum (1806 wurde es Großherzogthum genannt) überlassen mußte, 1814 aber wieder zurückerhielt. Würzburg , feste Hauptstadt des bayer. Reg.-Bez. Unterfranken, am Main, mit 28000 E., Bischofssitz, hat schöne Gebäude aus alter und neuer Zeit, eine 1403 gestiftete, 1582 durch Bischof Julius Echter von Mespelbrunn eigentlich gegründete Universität, deren berühmte medicinische Facultät trefflich ausgestattet ist (Juliusspital), zahlreichen wohlthätigen Anstalten, einigen Fabriken, Weinbau, Weinhandel. Außerhalb der Stadt liegt auf einem 400' hohen Berge die Festung Marienstein (Leistenwein, Steinwein). Sieg des Erzherzogs Karl über Jourdan 3. Sept. 1796. Versammlung der deutschen Bischöfe u. Erzbischöfe im Okt. und Nov. 1848. Wüsten, größere Landstrecken ohne Wasser und Vegetation, mit Felsen, Gerölle, Kies od. Sand bedeckt, manchmal mit Salz durchdrungen, Oasen mit Quellen wie Inseln umschließend. Die bekanntesten sind die Sahara, Kobi, die arab., syr., pers. u. turkestan. Wüste. Wüthendes Heer, s. wildes Heer. Wuhnen, Löcher, die im Winter in das Eis von Fischteichen gehauen werden, damit das Wasser frische Luft aufnehmen kann und die Fische nicht ersticken. Wuk, Stephanowitsch, s. Karadschidsch. Wullenweber, Jürgen, aus Lübeck, 1533 Rathsmitglied und darauf Bürgermeister seiner Vaterstadt, der Reformation zugethaner herrschsüchtigter Demokrat, suchte die sinkende Macht der W. keine landständische Verfassung zu Stande bringen, denn die nach einer neuen Wahlreform und mit Ertheilung einer neuen Verfassung zusammenberufenen Stände verwarfen dieselbe in der ersten Sitzung und beriefen sich auf den rechtlichen Bestand der alten („das alte Recht“ im Volksmunde), deren theilweise Abänderung von ihnen jedoch als nothwendig anerkannt wurde. Während der durch die Vertagung der Versammlung entstandenen Aufregung starb der König plötzlich den 30. Oct. 1816. Sein Sohn und Nachfolger Wilhelm I., bereits populär durch seine Waffenthaten in Frankreich, gewann das Vertrauen des Volkes durch die augenblicklich befohlene Verminderung des Wildstandes, die Abschaffung der großen königl. Treibjagden, zu welchen sein Vater Tausende von Bauern frohnweise aufgeboten hatte, durch die Verminderung der Pracht einer Hofhaltung, welche mit den Kräften des Landes im Mißverhältnisse stand, durch verschiedene Handlungen der Gerechtigkeit, konnte jedoch erst 1819 die gegenwärtige Verfassung vereinbaren. Diese ist nach der Schablone des deutschen Zweikammersystems entworfen und hatte bis 1848 das Schicksal aller deutschen Verfassungen. In der Revolutionszeit von 1848 bis 1849 wurde auch W. bewegt und in Folge davon die Ablösung des Zehntens und anderer Gefälle nach einem gegen die Berechtigten unbillig niedrigen Maßstabe festgesetzt, das Geschwornengericht eingeführt, das Gemeindegesetz abgeändert etc. Gegenwärtig sind die Reclamationen der Standesherren noch nicht erledigt; ebenso schweben die Unterhandlungen mit dem hl. Stuhle noch, durch welche die kath. Kirche in W. ihre unveräußerlichen Rechte wieder erhalten soll. Daß übrigens unter König Wilhelm J. W. musterhaft verwaltet wird, so daß sich die gesammte Landwirthschaft und Industrie wesentlich gehoben hat, während die geistige Cultur nicht zurückgeblieben ist, bezeugt die Achtung des Auslandes gegen W.s Fürsten und Volk. (Neueste und beste Bearbeitung der Geschichte W.s von Stälin, bis jetzt. bei Cotta in Stuttgart 3 Bände). Württemberg , Alexander Christian Friedrich, geb. 1801, Sohn des Herzogs Wilhelm, gest. 1844, deutscher Dichter („Gesammelte Gedichte“, Stuttg. 1841). Würzburg, ehemals reichsfreies Bisthum, wurde 741 vom hl. Bonifacius gegründet und von fränk. und deutschen Königen reich begabt; 1120 erhielt der Bischof den Titel „Herzog von Franken“; 1633 wollte sich Bernhard von Weimar die Stiftslande von Schweden als Lehen geben lassen, 1803 wurden dieselben (90 □M. mit 260000 E.) von Bayern erworben, das sie 1805 an den Großherzog Ferdinand von Toscana als Kurfürstenthum (1806 wurde es Großherzogthum genannt) überlassen mußte, 1814 aber wieder zurückerhielt. Würzburg , feste Hauptstadt des bayer. Reg.-Bez. Unterfranken, am Main, mit 28000 E., Bischofssitz, hat schöne Gebäude aus alter und neuer Zeit, eine 1403 gestiftete, 1582 durch Bischof Julius Echter von Mespelbrunn eigentlich gegründete Universität, deren berühmte medicinische Facultät trefflich ausgestattet ist (Juliusspital), zahlreichen wohlthätigen Anstalten, einigen Fabriken, Weinbau, Weinhandel. Außerhalb der Stadt liegt auf einem 400' hohen Berge die Festung Marienstein (Leistenwein, Steinwein). Sieg des Erzherzogs Karl über Jourdan 3. Sept. 1796. Versammlung der deutschen Bischöfe u. Erzbischöfe im Okt. und Nov. 1848. Wüsten, größere Landstrecken ohne Wasser und Vegetation, mit Felsen, Gerölle, Kies od. Sand bedeckt, manchmal mit Salz durchdrungen, Oasen mit Quellen wie Inseln umschließend. Die bekanntesten sind die Sahara, Kobi, die arab., syr., pers. u. turkestan. Wüste. Wüthendes Heer, s. wildes Heer. Wuhnen, Löcher, die im Winter in das Eis von Fischteichen gehauen werden, damit das Wasser frische Luft aufnehmen kann und die Fische nicht ersticken. Wuk, Stephanowitsch, s. Karadschidsch. Wullenweber, Jürgen, aus Lübeck, 1533 Rathsmitglied und darauf Bürgermeister seiner Vaterstadt, der Reformation zugethaner herrschsüchtigter Demokrat, suchte die sinkende Macht der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0753" n="752"/> W. keine landständische Verfassung zu Stande bringen, denn die nach einer neuen Wahlreform und mit Ertheilung einer neuen Verfassung zusammenberufenen Stände verwarfen dieselbe in der ersten Sitzung und beriefen sich auf den rechtlichen Bestand der alten („das alte Recht“ im Volksmunde), deren theilweise Abänderung von ihnen jedoch als nothwendig anerkannt wurde. Während der durch die Vertagung der Versammlung entstandenen Aufregung starb der König plötzlich den 30. Oct. 1816. Sein Sohn und Nachfolger Wilhelm I., bereits populär durch seine Waffenthaten in Frankreich, gewann das Vertrauen des Volkes durch die augenblicklich befohlene Verminderung des Wildstandes, die Abschaffung der großen königl. Treibjagden, zu welchen sein Vater Tausende von Bauern frohnweise aufgeboten hatte, durch die Verminderung der Pracht einer Hofhaltung, welche mit den Kräften des Landes im Mißverhältnisse stand, durch verschiedene Handlungen der Gerechtigkeit, konnte jedoch erst 1819 die gegenwärtige Verfassung vereinbaren. Diese ist nach der Schablone des deutschen Zweikammersystems entworfen und hatte bis 1848 das Schicksal aller deutschen Verfassungen. In der Revolutionszeit von 1848 bis 1849 wurde auch W. bewegt und in Folge davon die Ablösung des Zehntens und anderer Gefälle nach einem gegen die Berechtigten unbillig niedrigen Maßstabe festgesetzt, das Geschwornengericht eingeführt, das Gemeindegesetz abgeändert etc. Gegenwärtig sind die Reclamationen der Standesherren noch nicht erledigt; ebenso schweben die Unterhandlungen mit dem hl. Stuhle noch, durch welche die kath. Kirche in W. ihre unveräußerlichen Rechte wieder erhalten soll. Daß übrigens unter König Wilhelm J. W. musterhaft verwaltet wird, so daß sich die gesammte Landwirthschaft und Industrie wesentlich gehoben hat, während die geistige Cultur nicht zurückgeblieben ist, bezeugt die Achtung des Auslandes gegen W.s Fürsten und Volk. 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W. keine landständische Verfassung zu Stande bringen, denn die nach einer neuen Wahlreform und mit Ertheilung einer neuen Verfassung zusammenberufenen Stände verwarfen dieselbe in der ersten Sitzung und beriefen sich auf den rechtlichen Bestand der alten („das alte Recht“ im Volksmunde), deren theilweise Abänderung von ihnen jedoch als nothwendig anerkannt wurde. Während der durch die Vertagung der Versammlung entstandenen Aufregung starb der König plötzlich den 30. Oct. 1816. Sein Sohn und Nachfolger Wilhelm I., bereits populär durch seine Waffenthaten in Frankreich, gewann das Vertrauen des Volkes durch die augenblicklich befohlene Verminderung des Wildstandes, die Abschaffung der großen königl. Treibjagden, zu welchen sein Vater Tausende von Bauern frohnweise aufgeboten hatte, durch die Verminderung der Pracht einer Hofhaltung, welche mit den Kräften des Landes im Mißverhältnisse stand, durch verschiedene Handlungen der Gerechtigkeit, konnte jedoch erst 1819 die gegenwärtige Verfassung vereinbaren. Diese ist nach der Schablone des deutschen Zweikammersystems entworfen und hatte bis 1848 das Schicksal aller deutschen Verfassungen. In der Revolutionszeit von 1848 bis 1849 wurde auch W. bewegt und in Folge davon die Ablösung des Zehntens und anderer Gefälle nach einem gegen die Berechtigten unbillig niedrigen Maßstabe festgesetzt, das Geschwornengericht eingeführt, das Gemeindegesetz abgeändert etc. Gegenwärtig sind die Reclamationen der Standesherren noch nicht erledigt; ebenso schweben die Unterhandlungen mit dem hl. Stuhle noch, durch welche die kath. Kirche in W. ihre unveräußerlichen Rechte wieder erhalten soll. Daß übrigens unter König Wilhelm J. W. musterhaft verwaltet wird, so daß sich die gesammte Landwirthschaft und Industrie wesentlich gehoben hat, während die geistige Cultur nicht zurückgeblieben ist, bezeugt die Achtung des Auslandes gegen W.s Fürsten und Volk. (Neueste und beste Bearbeitung der Geschichte W.s von Stälin, bis jetzt. bei Cotta in Stuttgart 3 Bände).
Württemberg , Alexander Christian Friedrich, geb. 1801, Sohn des Herzogs Wilhelm, gest. 1844, deutscher Dichter („Gesammelte Gedichte“, Stuttg. 1841).
Würzburg, ehemals reichsfreies Bisthum, wurde 741 vom hl. Bonifacius gegründet und von fränk. und deutschen Königen reich begabt; 1120 erhielt der Bischof den Titel „Herzog von Franken“; 1633 wollte sich Bernhard von Weimar die Stiftslande von Schweden als Lehen geben lassen, 1803 wurden dieselben (90 □M. mit 260000 E.) von Bayern erworben, das sie 1805 an den Großherzog Ferdinand von Toscana als Kurfürstenthum (1806 wurde es Großherzogthum genannt) überlassen mußte, 1814 aber wieder zurückerhielt.
Würzburg , feste Hauptstadt des bayer. Reg.-Bez. Unterfranken, am Main, mit 28000 E., Bischofssitz, hat schöne Gebäude aus alter und neuer Zeit, eine 1403 gestiftete, 1582 durch Bischof Julius Echter von Mespelbrunn eigentlich gegründete Universität, deren berühmte medicinische Facultät trefflich ausgestattet ist (Juliusspital), zahlreichen wohlthätigen Anstalten, einigen Fabriken, Weinbau, Weinhandel. Außerhalb der Stadt liegt auf einem 400' hohen Berge die Festung Marienstein (Leistenwein, Steinwein). Sieg des Erzherzogs Karl über Jourdan 3. Sept. 1796. Versammlung der deutschen Bischöfe u. Erzbischöfe im Okt. und Nov. 1848.
Wüsten, größere Landstrecken ohne Wasser und Vegetation, mit Felsen, Gerölle, Kies od. Sand bedeckt, manchmal mit Salz durchdrungen, Oasen mit Quellen wie Inseln umschließend. Die bekanntesten sind die Sahara, Kobi, die arab., syr., pers. u. turkestan. Wüste.
Wüthendes Heer, s. wildes Heer.
Wuhnen, Löcher, die im Winter in das Eis von Fischteichen gehauen werden, damit das Wasser frische Luft aufnehmen kann und die Fische nicht ersticken.
Wuk, Stephanowitsch, s. Karadschidsch.
Wullenweber, Jürgen, aus Lübeck, 1533 Rathsmitglied und darauf Bürgermeister seiner Vaterstadt, der Reformation zugethaner herrschsüchtigter Demokrat, suchte die sinkende Macht der
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