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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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die Nachfolge beim Erlöschen des württemberg. Mannsstammes und die Afterlehensherrlichkeit ausbedung. Ulrich I. machte nun auch sein Land protestantisch, wodurch es zum Stützpunkte des Protestantismus im südl. Deutschland wurde u. eine Bedeutung erhielt, die es früher nicht hatte. Er mußte später noch einmal büßen, nämlich für seinen Antheil an dem schmalkald. Bunde, sein Sohn Christoph dagegen (1550-1568) konnte friedlich regieren und die Reformation im Lande durch Einrichtungen in Kirche und Schule befestigen. Von ihm wurden in Verbindung mit den Landständen durch ein Gesetzbuch die Rechtsverhältnisse (Landesordnung und Landrecht) und die Form der Verfassung bestimmt, die bis zu deren Untergange blieb. Die Ritterschaft erschien nicht mehr auf der Ständeversammlung (eine kaiserl. Verordnung hatte sie als Reichsritterschaft bestätigt); diese bestand aus den Prälaten und der Landschaft d. h. den Abgeordneten der Städte u. Aemter, wurde von dem Herzog zusammenberufen, und ohne ihre Bewilligung durfte kein Gesetz u. keine Steuer eingeführt werden; außerdem wurden 2 bleibende Ausschüsse niedergesetzt, mit dem besondern Auftrage, die prot. Religion als ausschließliche Landesreligion zu wahren, über die Unzertrennlichkeit des Landes zu wachen, die Contrahirung von Schulden, die Erhebung ungesetzlicher Steuern zu verhindern, für die Erhaltung der Verfassung und Gemeinderechte zu sorgen (1565). Der Einfluß der Ausschüsse war um so größer, als sie einen Theil des Landeseinkommens (der Herzog hatte für sich und die Bedürfnisse der Regierung seine bestimmten Steuern und Güter) verwalteten (die geheime Truhe); sie arteten später in eine förmliche Oligarchie aus, welche nicht nur die Herzoge beschränkte, sondern auch die Einberufung der Landstände möglichst verhinderte. Seitdem vergeht keine Regierung, die nicht offen oder geheim die Macht der Landstände zu schwächen versucht hätte, jedoch gelang es nur vorübergehend. Der dreißigjährige Krieg verheerte W. fast mehr als irgend ein anderes deutsches Land, aber schon nach 30 Jahren hatte es sich wieder erholt, um unter Herzog Eberhard Ludwig (1677-1733) die Räubereien und Verwüstungen der Franzosen und die Mätressenwirthschaft der Grävenitz zu erdulden. Herzog Karl Alexander (1733-37), der unter den kaiserl. Fahnen Kriegsruhm erworben hatte, wurde als Katholik beargwohnt und führte eine üble Finanzwirthschaft (vergl. Süß-Oppenheimer), keine bessere Karl Eugen (1744-93), der durch Bauten, Theater, Oper, Soldatenliebhaberei, Mätressen etc. ungeheure Summen verbrauchte u. Soldaten an die Engländer u. Holländer verkaufte, bis er 1778 in sich ging und besser regierte; er stiftete die berühmte Karlsschule zu Stuttgart. Ihm folgten seine (wie er kathol.) Brüder Ludwig Eugen (1793-95), Friedrich Eugen (1795-97), diesem sein protest. erzogener Sohn Friedrich II. Zuerst litt das Land unter dem Kriege gegen Frankreich, erhielt aber 1803 für die an Frankreich abgetretene Grafschaft Mümpelgard in der Franchecomte bei 30 #M. mit 125000 E. zur Entschädigung. Als Bundesgenosse Napoleons I. warf der 1803 zum Kurfürsten emporgestiegene Herzog 1805 die Verfassung über den Haufen, erhielt als Rheinbundsfürst den Königstitel Friedrich I., im Preßburger Frieden eine neue beträchtliche Gebietserweiterung, hauptsächlich in Oberschwaben bis an den Bodensee, zu der 1809 eine neue kam, so daß das Königreich seinen gegenwärtigen Umfang erreichte (das Herzogthum W. zählte 1800 auf 134 #M. 660000 Einw.). Die württemb. Soldaten schlugen sich mit ausgezeichneter Bravour von 1805-1813 in allen Kriegen Napoleons I.; daß nicht auch ein württemberg. Corps in Spanien wie 1812 in Rußland zu Grunde ging, verhinderte die Weigerung des Königs, Truppen nach Spanien zu schicken. Nach der Schlacht von Leipzig trat er durch den Vertrag von Fulda sehr ungern auf die Seite der Verbündeten, und während seine Soldaten unter dem Kronprinzen gegen Napoleon I. fochten, blieb er mit dem selben in steter Verbindung. Dem deutschen Bunde schloß er sich nach langer Weigerung an, konnte dagegen in

die Nachfolge beim Erlöschen des württemberg. Mannsstammes und die Afterlehensherrlichkeit ausbedung. Ulrich I. machte nun auch sein Land protestantisch, wodurch es zum Stützpunkte des Protestantismus im südl. Deutschland wurde u. eine Bedeutung erhielt, die es früher nicht hatte. Er mußte später noch einmal büßen, nämlich für seinen Antheil an dem schmalkald. Bunde, sein Sohn Christoph dagegen (1550–1568) konnte friedlich regieren und die Reformation im Lande durch Einrichtungen in Kirche und Schule befestigen. Von ihm wurden in Verbindung mit den Landständen durch ein Gesetzbuch die Rechtsverhältnisse (Landesordnung und Landrecht) und die Form der Verfassung bestimmt, die bis zu deren Untergange blieb. Die Ritterschaft erschien nicht mehr auf der Ständeversammlung (eine kaiserl. Verordnung hatte sie als Reichsritterschaft bestätigt); diese bestand aus den Prälaten und der Landschaft d. h. den Abgeordneten der Städte u. Aemter, wurde von dem Herzog zusammenberufen, und ohne ihre Bewilligung durfte kein Gesetz u. keine Steuer eingeführt werden; außerdem wurden 2 bleibende Ausschüsse niedergesetzt, mit dem besondern Auftrage, die prot. Religion als ausschließliche Landesreligion zu wahren, über die Unzertrennlichkeit des Landes zu wachen, die Contrahirung von Schulden, die Erhebung ungesetzlicher Steuern zu verhindern, für die Erhaltung der Verfassung und Gemeinderechte zu sorgen (1565). Der Einfluß der Ausschüsse war um so größer, als sie einen Theil des Landeseinkommens (der Herzog hatte für sich und die Bedürfnisse der Regierung seine bestimmten Steuern und Güter) verwalteten (die geheime Truhe); sie arteten später in eine förmliche Oligarchie aus, welche nicht nur die Herzoge beschränkte, sondern auch die Einberufung der Landstände möglichst verhinderte. Seitdem vergeht keine Regierung, die nicht offen oder geheim die Macht der Landstände zu schwächen versucht hätte, jedoch gelang es nur vorübergehend. Der dreißigjährige Krieg verheerte W. fast mehr als irgend ein anderes deutsches Land, aber schon nach 30 Jahren hatte es sich wieder erholt, um unter Herzog Eberhard Ludwig (1677–1733) die Räubereien und Verwüstungen der Franzosen und die Mätressenwirthschaft der Grävenitz zu erdulden. Herzog Karl Alexander (1733–37), der unter den kaiserl. Fahnen Kriegsruhm erworben hatte, wurde als Katholik beargwohnt und führte eine üble Finanzwirthschaft (vergl. Süß-Oppenheimer), keine bessere Karl Eugen (1744–93), der durch Bauten, Theater, Oper, Soldatenliebhaberei, Mätressen etc. ungeheure Summen verbrauchte u. Soldaten an die Engländer u. Holländer verkaufte, bis er 1778 in sich ging und besser regierte; er stiftete die berühmte Karlsschule zu Stuttgart. Ihm folgten seine (wie er kathol.) Brüder Ludwig Eugen (1793–95), Friedrich Eugen (1795–97), diesem sein protest. erzogener Sohn Friedrich II. Zuerst litt das Land unter dem Kriege gegen Frankreich, erhielt aber 1803 für die an Frankreich abgetretene Grafschaft Mümpelgard in der Franchecomté bei 30 □M. mit 125000 E. zur Entschädigung. Als Bundesgenosse Napoleons I. warf der 1803 zum Kurfürsten emporgestiegene Herzog 1805 die Verfassung über den Haufen, erhielt als Rheinbundsfürst den Königstitel Friedrich I., im Preßburger Frieden eine neue beträchtliche Gebietserweiterung, hauptsächlich in Oberschwaben bis an den Bodensee, zu der 1809 eine neue kam, so daß das Königreich seinen gegenwärtigen Umfang erreichte (das Herzogthum W. zählte 1800 auf 134 □M. 660000 Einw.). Die württemb. Soldaten schlugen sich mit ausgezeichneter Bravour von 1805–1813 in allen Kriegen Napoleons I.; daß nicht auch ein württemberg. Corps in Spanien wie 1812 in Rußland zu Grunde ging, verhinderte die Weigerung des Königs, Truppen nach Spanien zu schicken. Nach der Schlacht von Leipzig trat er durch den Vertrag von Fulda sehr ungern auf die Seite der Verbündeten, und während seine Soldaten unter dem Kronprinzen gegen Napoleon I. fochten, blieb er mit dem selben in steter Verbindung. Dem deutschen Bunde schloß er sich nach langer Weigerung an, konnte dagegen in

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die Nachfolge beim Erlöschen des württemberg. Mannsstammes und die Afterlehensherrlichkeit ausbedung. Ulrich I. machte nun auch sein Land protestantisch, wodurch es zum Stützpunkte des Protestantismus im südl. Deutschland wurde u. eine Bedeutung erhielt, die es früher nicht hatte. Er mußte später noch einmal büßen, nämlich für seinen Antheil an dem schmalkald. Bunde, sein Sohn Christoph dagegen (1550&#x2013;1568) konnte friedlich regieren und die Reformation im Lande durch Einrichtungen in Kirche und Schule befestigen. Von ihm wurden in Verbindung mit den Landständen durch ein Gesetzbuch die Rechtsverhältnisse (Landesordnung und Landrecht) und die Form der Verfassung bestimmt, die bis zu deren Untergange blieb. Die Ritterschaft erschien nicht mehr auf der Ständeversammlung (eine kaiserl. Verordnung hatte sie als Reichsritterschaft bestätigt); diese bestand aus den Prälaten und der Landschaft d. h. den Abgeordneten der Städte u. Aemter, wurde von dem Herzog zusammenberufen, und ohne ihre Bewilligung durfte kein Gesetz u. keine Steuer eingeführt werden; außerdem wurden 2 bleibende Ausschüsse niedergesetzt, mit dem besondern Auftrage, die prot. Religion als ausschließliche Landesreligion zu wahren, über die Unzertrennlichkeit des Landes zu wachen, die Contrahirung von Schulden, die Erhebung ungesetzlicher Steuern zu verhindern, für die Erhaltung der Verfassung und Gemeinderechte zu sorgen (1565). Der Einfluß der Ausschüsse war um so größer, als sie einen Theil des Landeseinkommens (der Herzog hatte für sich und die Bedürfnisse der Regierung seine bestimmten Steuern und Güter) verwalteten (die geheime Truhe); sie arteten später in eine förmliche Oligarchie aus, welche nicht nur die Herzoge beschränkte, sondern auch die Einberufung der Landstände möglichst verhinderte. Seitdem vergeht keine Regierung, die nicht offen oder geheim die Macht der Landstände zu schwächen versucht hätte, jedoch gelang es nur vorübergehend. Der dreißigjährige Krieg verheerte W. fast mehr als irgend ein anderes deutsches Land, aber schon nach 30 Jahren hatte es sich wieder erholt, um unter Herzog Eberhard Ludwig (1677&#x2013;1733) die Räubereien und Verwüstungen der Franzosen und die Mätressenwirthschaft der Grävenitz zu erdulden. Herzog Karl Alexander (1733&#x2013;37), der unter den kaiserl. Fahnen Kriegsruhm erworben hatte, wurde als Katholik beargwohnt und führte eine üble Finanzwirthschaft (vergl. Süß-Oppenheimer), keine bessere Karl Eugen (1744&#x2013;93), der durch Bauten, Theater, Oper, Soldatenliebhaberei, Mätressen etc. ungeheure Summen verbrauchte u. Soldaten an die Engländer u. Holländer verkaufte, bis er 1778 in sich ging und besser regierte; er stiftete die berühmte Karlsschule zu Stuttgart. Ihm folgten seine (wie er kathol.) Brüder Ludwig Eugen (1793&#x2013;95), Friedrich Eugen (1795&#x2013;97), diesem sein protest. erzogener Sohn Friedrich II. Zuerst litt das Land unter dem Kriege gegen Frankreich, erhielt aber 1803 für die an Frankreich abgetretene Grafschaft Mümpelgard in der Franchecomté bei 30 &#x25A1;M. mit 125000 E. zur Entschädigung. Als Bundesgenosse Napoleons I. warf der 1803 zum Kurfürsten emporgestiegene Herzog 1805 die Verfassung über den Haufen, erhielt als Rheinbundsfürst den <hi rendition="#g">Königstitel</hi> Friedrich I., im Preßburger Frieden eine neue beträchtliche Gebietserweiterung, hauptsächlich in Oberschwaben bis an den Bodensee, zu der 1809 eine neue kam, so daß das Königreich seinen gegenwärtigen Umfang erreichte (das <hi rendition="#g">Herzogthum</hi> W. zählte 1800 auf 134 &#x25A1;M. 660000 Einw.). Die württemb. Soldaten schlugen sich mit ausgezeichneter Bravour von 1805&#x2013;1813 in allen Kriegen Napoleons I.; daß nicht auch ein württemberg. Corps in Spanien wie 1812 in Rußland zu Grunde ging, verhinderte die Weigerung des Königs, Truppen nach Spanien zu schicken. Nach der Schlacht von Leipzig trat er durch den Vertrag von Fulda sehr ungern auf die Seite der Verbündeten, und während seine Soldaten unter dem Kronprinzen gegen Napoleon I. fochten, blieb er mit dem selben in steter Verbindung. Dem deutschen Bunde schloß er sich nach langer Weigerung an, konnte dagegen in
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[751/0752] die Nachfolge beim Erlöschen des württemberg. Mannsstammes und die Afterlehensherrlichkeit ausbedung. Ulrich I. machte nun auch sein Land protestantisch, wodurch es zum Stützpunkte des Protestantismus im südl. Deutschland wurde u. eine Bedeutung erhielt, die es früher nicht hatte. Er mußte später noch einmal büßen, nämlich für seinen Antheil an dem schmalkald. Bunde, sein Sohn Christoph dagegen (1550–1568) konnte friedlich regieren und die Reformation im Lande durch Einrichtungen in Kirche und Schule befestigen. Von ihm wurden in Verbindung mit den Landständen durch ein Gesetzbuch die Rechtsverhältnisse (Landesordnung und Landrecht) und die Form der Verfassung bestimmt, die bis zu deren Untergange blieb. Die Ritterschaft erschien nicht mehr auf der Ständeversammlung (eine kaiserl. Verordnung hatte sie als Reichsritterschaft bestätigt); diese bestand aus den Prälaten und der Landschaft d. h. den Abgeordneten der Städte u. Aemter, wurde von dem Herzog zusammenberufen, und ohne ihre Bewilligung durfte kein Gesetz u. keine Steuer eingeführt werden; außerdem wurden 2 bleibende Ausschüsse niedergesetzt, mit dem besondern Auftrage, die prot. Religion als ausschließliche Landesreligion zu wahren, über die Unzertrennlichkeit des Landes zu wachen, die Contrahirung von Schulden, die Erhebung ungesetzlicher Steuern zu verhindern, für die Erhaltung der Verfassung und Gemeinderechte zu sorgen (1565). Der Einfluß der Ausschüsse war um so größer, als sie einen Theil des Landeseinkommens (der Herzog hatte für sich und die Bedürfnisse der Regierung seine bestimmten Steuern und Güter) verwalteten (die geheime Truhe); sie arteten später in eine förmliche Oligarchie aus, welche nicht nur die Herzoge beschränkte, sondern auch die Einberufung der Landstände möglichst verhinderte. Seitdem vergeht keine Regierung, die nicht offen oder geheim die Macht der Landstände zu schwächen versucht hätte, jedoch gelang es nur vorübergehend. Der dreißigjährige Krieg verheerte W. fast mehr als irgend ein anderes deutsches Land, aber schon nach 30 Jahren hatte es sich wieder erholt, um unter Herzog Eberhard Ludwig (1677–1733) die Räubereien und Verwüstungen der Franzosen und die Mätressenwirthschaft der Grävenitz zu erdulden. Herzog Karl Alexander (1733–37), der unter den kaiserl. Fahnen Kriegsruhm erworben hatte, wurde als Katholik beargwohnt und führte eine üble Finanzwirthschaft (vergl. Süß-Oppenheimer), keine bessere Karl Eugen (1744–93), der durch Bauten, Theater, Oper, Soldatenliebhaberei, Mätressen etc. ungeheure Summen verbrauchte u. Soldaten an die Engländer u. Holländer verkaufte, bis er 1778 in sich ging und besser regierte; er stiftete die berühmte Karlsschule zu Stuttgart. Ihm folgten seine (wie er kathol.) Brüder Ludwig Eugen (1793–95), Friedrich Eugen (1795–97), diesem sein protest. erzogener Sohn Friedrich II. Zuerst litt das Land unter dem Kriege gegen Frankreich, erhielt aber 1803 für die an Frankreich abgetretene Grafschaft Mümpelgard in der Franchecomté bei 30 □M. mit 125000 E. zur Entschädigung. Als Bundesgenosse Napoleons I. warf der 1803 zum Kurfürsten emporgestiegene Herzog 1805 die Verfassung über den Haufen, erhielt als Rheinbundsfürst den Königstitel Friedrich I., im Preßburger Frieden eine neue beträchtliche Gebietserweiterung, hauptsächlich in Oberschwaben bis an den Bodensee, zu der 1809 eine neue kam, so daß das Königreich seinen gegenwärtigen Umfang erreichte (das Herzogthum W. zählte 1800 auf 134 □M. 660000 Einw.). Die württemb. Soldaten schlugen sich mit ausgezeichneter Bravour von 1805–1813 in allen Kriegen Napoleons I.; daß nicht auch ein württemberg. Corps in Spanien wie 1812 in Rußland zu Grunde ging, verhinderte die Weigerung des Königs, Truppen nach Spanien zu schicken. Nach der Schlacht von Leipzig trat er durch den Vertrag von Fulda sehr ungern auf die Seite der Verbündeten, und während seine Soldaten unter dem Kronprinzen gegen Napoleon I. fochten, blieb er mit dem selben in steter Verbindung. Dem deutschen Bunde schloß er sich nach langer Weigerung an, konnte dagegen in

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 751. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/752>, abgerufen am 24.11.2024.