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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Größen die Beziehung derselben zu einander hinsichtlich ihrer Größe. Die beiden Größen heißen die Glieder des V.es. Das V. heißt ein arithmetisches, wenn die Vergleichung durch Subtraction geschieht (15-5), wo es sich also fragt, um wie viel die eine Größe größer ist, als die andere; ein geometrisches, wenn die Vergleichung durch Division geschieht (15 : 5), wo gefragt wird, wie viel mal die eine Größe größer ist als die andere.


Verhärtung, lat. induratio, in der Pathologie die Verdichtung im Gewebe eines Organs, im Allgemeinen entweder durch Verminderung der flüssigen Stoffe entstehend, oder gewöhnlich durch Vermehrung der festen, wie bei Hypertrophie, Ausschwitzung bei Entzündungen etc.


Verhaftung, s. Arrest, Gefängniß.


Verhandlung, die Beleuchtung eines Gegenstandes durch gegenseitige Mittheilung (s. Civilproceß); Verhandlungsmaxime, s. Untersuchungsmaxime.


Verhau, im Kriegswesen eine Verschanzung durch umgehauene u. auf einander gehäufte Baumstämme, in der Regel nur zur Sperrung von Gebirgspässen benutzt.


Verhör des Angeklagten od. der Zeugen vor Gericht, mit schriftlicher Protokollirung ihrer Aussagen, die sie als richtig zu unterzeichnen haben. Artikulirtes V., Artikel für Artikel, Punkt für Punkt.


Verhohlene Fluth, heißt die Fluth, wenn sie kaum die Hälfte der gewöhnlichen Höhe erreicht.


Verhuel (Wäruell), Carel Hendrik, Graf, geb. um 1770 zu Doesburg in Geldern, trat frühe in die holländ. Marine, wurde 1795 Lieutenant, blieb wegen seinen polit. Gesinnungen bis 1804 ohne Anstellung, wo er Viceadmiral wurde und mit der holländ. Escadre eine stärkere engl. bei Cap Guinez schlug, die ihm den Weg nach Boulogne verlegen wollte. Unter König Louis Napoleon war er holländ. Marineminister, trat später in franz. Dienste, hielt treu aus bis 1814, wurde 1819 Pair, 1836 Gesandter in Berlin, st. 1845.


Verificiren, lat.-deutsch, beglaubigen, berichtigen; Verification, Beurkundung, Erweis.


Veritas, lat., Verität, Wahrheit, Wahrhaftigkeit; v. odium parit, Wahrheit macht Feinde; veritatem sequi et tueri justitiam, die Wahrheit suchen u. das Recht vertheidigen. V. nominis, Haftbarkeit des Cessionars dafür, daß die abgetretene Forderung auch wirklich existire.


Verjährung 1) Erwerb eines Rechtes durch langen ungestörten Besitz; erwerbende V., Adquisitiv-V., s. Ersitzung und usucapio. 2) Verlust des Klagrechts wegen Nichtanhebung desselben während 3, 10, 20, 40 u. mehr Jahren, je nach dem Rechtsverhältniß, um das es sich handelt: Exstinctiv-V., erlöschende V. 3) Im Strafrecht verjährt, je nach der Schwere des Vergehens, die Verfolgungsklage binnen 1, 3, 10, 20 u. mehr Jahren seit der bekannten Existenz des Verbrechens; seltener verjährt die ausgesprochene Strafe, wenn sie lange unvollzogen blieb.


Verjüngter Maßstab, s. Maßstab.


Verklärung Christi, lat. transfiguratio (Umwandlung) Christi, die Verherrlichung Christi auf dem Berge Tabor, erzählt bei Matth. XVII. 1-14, vgl. Mark. IX. 1 ff. und Luk. IX. 28 ff. V. C. fest, das, wird zum Andenken an diese Begebenheit am 6. August begangen u. wurde aus Anlaß des von den Christen wider die Türken 1456 bei Belgrad erfochtenen Sieges durch Papst Calixt III. allgemeines Kirchenfest.


Verklarung, Seeprotest, die aus dem Schiffstagebuch entnommene u. von der Mannschaft beschworene Beweisschrift, daß das Schiff ohne Verschulden des Capitäns Haverie erlitten hat.


Verkohlung, Durchglühung eines brennbaren Stoffes in der Weise, daß außer der Kohle die andern Bestandtheile zerstört oder verflüchtigt werden.


Verkrümmung, heißt in der Heilkunde die abnorme Richtung eines Körpertheils, hauptsächlich an den Extremitäten, der Wirbelsäule etc. vorkommend. Ursache sind Krankheiten der Knochen, wie Rhachitis, der Muskeln (Contractur, Atrophie), der Gelenke.

Größen die Beziehung derselben zu einander hinsichtlich ihrer Größe. Die beiden Größen heißen die Glieder des V.es. Das V. heißt ein arithmetisches, wenn die Vergleichung durch Subtraction geschieht (15–5), wo es sich also fragt, um wie viel die eine Größe größer ist, als die andere; ein geometrisches, wenn die Vergleichung durch Division geschieht (15 : 5), wo gefragt wird, wie viel mal die eine Größe größer ist als die andere.


Verhärtung, lat. induratio, in der Pathologie die Verdichtung im Gewebe eines Organs, im Allgemeinen entweder durch Verminderung der flüssigen Stoffe entstehend, oder gewöhnlich durch Vermehrung der festen, wie bei Hypertrophie, Ausschwitzung bei Entzündungen etc.


Verhaftung, s. Arrest, Gefängniß.


Verhandlung, die Beleuchtung eines Gegenstandes durch gegenseitige Mittheilung (s. Civilproceß); Verhandlungsmaxime, s. Untersuchungsmaxime.


Verhau, im Kriegswesen eine Verschanzung durch umgehauene u. auf einander gehäufte Baumstämme, in der Regel nur zur Sperrung von Gebirgspässen benutzt.


Verhör des Angeklagten od. der Zeugen vor Gericht, mit schriftlicher Protokollirung ihrer Aussagen, die sie als richtig zu unterzeichnen haben. Artikulirtes V., Artikel für Artikel, Punkt für Punkt.


Verhohlene Fluth, heißt die Fluth, wenn sie kaum die Hälfte der gewöhnlichen Höhe erreicht.


Verhuel (Wäruell), Carel Hendrik, Graf, geb. um 1770 zu Doesburg in Geldern, trat frühe in die holländ. Marine, wurde 1795 Lieutenant, blieb wegen seinen polit. Gesinnungen bis 1804 ohne Anstellung, wo er Viceadmiral wurde und mit der holländ. Escadre eine stärkere engl. bei Cap Guinez schlug, die ihm den Weg nach Boulogne verlegen wollte. Unter König Louis Napoleon war er holländ. Marineminister, trat später in franz. Dienste, hielt treu aus bis 1814, wurde 1819 Pair, 1836 Gesandter in Berlin, st. 1845.


Verificiren, lat.-deutsch, beglaubigen, berichtigen; Verification, Beurkundung, Erweis.


Veritas, lat., Verität, Wahrheit, Wahrhaftigkeit; v. odium parit, Wahrheit macht Feinde; veritatem sequi et tueri justitiam, die Wahrheit suchen u. das Recht vertheidigen. V. nominis, Haftbarkeit des Cessionars dafür, daß die abgetretene Forderung auch wirklich existire.


Verjährung 1) Erwerb eines Rechtes durch langen ungestörten Besitz; erwerbende V., Adquisitiv-V., s. Ersitzung und usucapio. 2) Verlust des Klagrechts wegen Nichtanhebung desselben während 3, 10, 20, 40 u. mehr Jahren, je nach dem Rechtsverhältniß, um das es sich handelt: Exstinctiv-V., erlöschende V. 3) Im Strafrecht verjährt, je nach der Schwere des Vergehens, die Verfolgungsklage binnen 1, 3, 10, 20 u. mehr Jahren seit der bekannten Existenz des Verbrechens; seltener verjährt die ausgesprochene Strafe, wenn sie lange unvollzogen blieb.


Verjüngter Maßstab, s. Maßstab.


Verklärung Christi, lat. transfiguratio (Umwandlung) Christi, die Verherrlichung Christi auf dem Berge Tabor, erzählt bei Matth. XVII. 1–14, vgl. Mark. IX. 1 ff. und Luk. IX. 28 ff. V. C. fest, das, wird zum Andenken an diese Begebenheit am 6. August begangen u. wurde aus Anlaß des von den Christen wider die Türken 1456 bei Belgrad erfochtenen Sieges durch Papst Calixt III. allgemeines Kirchenfest.


Verklarung, Seeprotest, die aus dem Schiffstagebuch entnommene u. von der Mannschaft beschworene Beweisschrift, daß das Schiff ohne Verschulden des Capitäns Haverie erlitten hat.


Verkohlung, Durchglühung eines brennbaren Stoffes in der Weise, daß außer der Kohle die andern Bestandtheile zerstört oder verflüchtigt werden.


Verkrümmung, heißt in der Heilkunde die abnorme Richtung eines Körpertheils, hauptsächlich an den Extremitäten, der Wirbelsäule etc. vorkommend. Ursache sind Krankheiten der Knochen, wie Rhachitis, der Muskeln (Contractur, Atrophie), der Gelenke.

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[610/0611] Größen die Beziehung derselben zu einander hinsichtlich ihrer Größe. Die beiden Größen heißen die Glieder des V.es. Das V. heißt ein arithmetisches, wenn die Vergleichung durch Subtraction geschieht (15–5), wo es sich also fragt, um wie viel die eine Größe größer ist, als die andere; ein geometrisches, wenn die Vergleichung durch Division geschieht (15 : 5), wo gefragt wird, wie viel mal die eine Größe größer ist als die andere. Verhärtung, lat. induratio, in der Pathologie die Verdichtung im Gewebe eines Organs, im Allgemeinen entweder durch Verminderung der flüssigen Stoffe entstehend, oder gewöhnlich durch Vermehrung der festen, wie bei Hypertrophie, Ausschwitzung bei Entzündungen etc. Verhaftung, s. Arrest, Gefängniß. Verhandlung, die Beleuchtung eines Gegenstandes durch gegenseitige Mittheilung (s. Civilproceß); Verhandlungsmaxime, s. Untersuchungsmaxime. Verhau, im Kriegswesen eine Verschanzung durch umgehauene u. auf einander gehäufte Baumstämme, in der Regel nur zur Sperrung von Gebirgspässen benutzt. Verhör des Angeklagten od. der Zeugen vor Gericht, mit schriftlicher Protokollirung ihrer Aussagen, die sie als richtig zu unterzeichnen haben. Artikulirtes V., Artikel für Artikel, Punkt für Punkt. Verhohlene Fluth, heißt die Fluth, wenn sie kaum die Hälfte der gewöhnlichen Höhe erreicht. Verhuel (Wäruell), Carel Hendrik, Graf, geb. um 1770 zu Doesburg in Geldern, trat frühe in die holländ. Marine, wurde 1795 Lieutenant, blieb wegen seinen polit. Gesinnungen bis 1804 ohne Anstellung, wo er Viceadmiral wurde und mit der holländ. Escadre eine stärkere engl. bei Cap Guinez schlug, die ihm den Weg nach Boulogne verlegen wollte. Unter König Louis Napoleon war er holländ. Marineminister, trat später in franz. Dienste, hielt treu aus bis 1814, wurde 1819 Pair, 1836 Gesandter in Berlin, st. 1845. Verificiren, lat.-deutsch, beglaubigen, berichtigen; Verification, Beurkundung, Erweis. Veritas, lat., Verität, Wahrheit, Wahrhaftigkeit; v. odium parit, Wahrheit macht Feinde; veritatem sequi et tueri justitiam, die Wahrheit suchen u. das Recht vertheidigen. V. nominis, Haftbarkeit des Cessionars dafür, daß die abgetretene Forderung auch wirklich existire. Verjährung 1) Erwerb eines Rechtes durch langen ungestörten Besitz; erwerbende V., Adquisitiv-V., s. Ersitzung und usucapio. 2) Verlust des Klagrechts wegen Nichtanhebung desselben während 3, 10, 20, 40 u. mehr Jahren, je nach dem Rechtsverhältniß, um das es sich handelt: Exstinctiv-V., erlöschende V. 3) Im Strafrecht verjährt, je nach der Schwere des Vergehens, die Verfolgungsklage binnen 1, 3, 10, 20 u. mehr Jahren seit der bekannten Existenz des Verbrechens; seltener verjährt die ausgesprochene Strafe, wenn sie lange unvollzogen blieb. Verjüngter Maßstab, s. Maßstab. Verklärung Christi, lat. transfiguratio (Umwandlung) Christi, die Verherrlichung Christi auf dem Berge Tabor, erzählt bei Matth. XVII. 1–14, vgl. Mark. IX. 1 ff. und Luk. IX. 28 ff. V. C. fest, das, wird zum Andenken an diese Begebenheit am 6. August begangen u. wurde aus Anlaß des von den Christen wider die Türken 1456 bei Belgrad erfochtenen Sieges durch Papst Calixt III. allgemeines Kirchenfest. Verklarung, Seeprotest, die aus dem Schiffstagebuch entnommene u. von der Mannschaft beschworene Beweisschrift, daß das Schiff ohne Verschulden des Capitäns Haverie erlitten hat. Verkohlung, Durchglühung eines brennbaren Stoffes in der Weise, daß außer der Kohle die andern Bestandtheile zerstört oder verflüchtigt werden. Verkrümmung, heißt in der Heilkunde die abnorme Richtung eines Körpertheils, hauptsächlich an den Extremitäten, der Wirbelsäule etc. vorkommend. Ursache sind Krankheiten der Knochen, wie Rhachitis, der Muskeln (Contractur, Atrophie), der Gelenke.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 610. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/611>, abgerufen am 22.12.2024.