Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.die Dienste des Herzogs Christoph von Württemberg, welcher ihn zu Sendungen im Interesse des Protestantismus verwendete; er st. 1565. Einen Theil seiner Schriften, von denen eine über die protest. Rechtfertigungslehre jüngst neu übersetzt erschien, gab er als: "Primus tomus operum Vergerii adversus pontificatum" 1563 zu Tübingen heraus. Vergiftung, Tödtung oder Gesundheitsstörung durch Gift (s. d.), wegen der heimtückischen Gefährlichkeit als Verbrechen besonders strafbar. Die V. wird im Strafproceß erstellt durch die Beobachtungen beim Erkranken u. Sterben (Brechen, Convulsionen, Lähmung), durch die Erscheinungen an der Leiche (Flecken, Fäulniß, lederartiges Eintrocknen) und durch chemische Untersuchung des Ausgebrochenen, der Excremente, des Magens u. der Gedärme, in Verbindung mit den übrigen Schuldbeweisen. Die Wirkung der V. kann rechtzeitig oft noch aufgehoben werden durch ärztliche Mittel, welche das Gift aus dem Körper wegschaffen (Brechmittel) durch Umhüllen unwirksam machen (Oel, Milch, Eiweiß, Zucker, Honig) oder durch Gegen gifte neutralisiren (Säuren). Vergilius, P., s. Virgilius. Vergiren, lat. vergere, sich neigen, wenden. Vergißmeinnicht, s. myosotis. Verglasung, Umbildung eines festen Körpers durch Schmelzung im Feuer zu Glas oder einer glasartigen Masse. Vergleich, lat. transactio, gütliche, vertragsweise Verständigung über ungewisse oder streitige Rechtsverhältnisse. Im Sprichwort: Ein magerer V. ist besser als ein fetter Proceß. Vergleichung, s. Comparatio, Comparativ, Gleichniß. Vergniaud (Wernjoh), Pierre Victorin, einer der glänzendsten wo nicht der beste Redner der Girondisten (s. im Il. Band S. 763), geb. 1759 zu Limoges, erwarb sich zu Bordeaux als Advocat rasch die Volksgunst, wurde 1791 Abgeordneter u. am 29. Oct. Präsident der gesetzgebenden Versammlung. Um den Thron zu untergraben u. zu stürzen, war dieser "ideale Republikaner" in der Wahl seiner Mittel keineswegs bedenklich; die Verfolgung der Emigranten u. Geistlichen, der Krieg gegen das Ausland, die Verurtheilung des Königs, dessen Suspension er zuerst beantragt hatte, fanden an ihm einen mächtigen Fürsprecher, aber von einem Staatsmanne hatte V. wenig oder nichts an sich u. als er endlich einsah, wie er mit seinem Anhange zumeist der Sanskülottenherrschaft in die Hände gearbeitet habe und Kehrtum machte, war es zu spät. Er wurde mit 20 andern Girondisten (sie sollen Freiheitslieder singend dem Hinrichtungsplatze zugefahren sein) am 21. Oct. 1793 guillotiniert. Gekrönte Lobrede von Genty de Laborderie (Limoges 1809), Lebensbeschreibung von Touchard-Lafosse (Par. 1847). Vergolden, das Ueberziehen von Gegenständen mit einer dünnen Goldschichte, was theils zum Schmuck geschieht, theils zum Schutz der Gegenstände gegen die Einwirkung atmosphärischer Einflüsse. Die warme oder Feuervergoldung geschieht durch Auftragen eines Amalgams von Gold und Quecksilber, worauf durch Erhitzen das Quecksilber in Dampfform ausgetrieben wird, während das Gold fest anhängend zurückbleibt. Die kalte Vergoldung geschieht durch Einreiben eines eigens zu bereiteten seinen goldhaltigen Pulvers (Goldzunder) auf dem zu vergoldenden Körper. Eine weitere Art ist die nasse Vergoldung. Die jetzt gewöhnliche, dabei schnellste u. wohlfeilste Methode zu vergolden ist die galvanische Vergoldung, welche noch den Vorzug hat, daß man den Goldüberzug von beliebiger Stärke machen kann. Man bringt den zu vergoldenden Gegenstand in eine Goldauflösung u. verbindet ihn mit dem Leitungsdraht des negativen Pols einer galvanischen Batterie, während man den positiven Leitungsdraht derselben mittelst eines an seinem Ende befestigten dünnen Goldbleches in die Auflösung taucht. - Auch bei der Versilberung wird jetzt die galvanische Methode allein noch angewandt. Vergrößerung, optische, s. Mikroskop und Fernrohr. Verhältniß, in der Mathematik bei der Vergleichung zweier gleichartiger die Dienste des Herzogs Christoph von Württemberg, welcher ihn zu Sendungen im Interesse des Protestantismus verwendete; er st. 1565. Einen Theil seiner Schriften, von denen eine über die protest. Rechtfertigungslehre jüngst neu übersetzt erschien, gab er als: „Primus tomus operum Vergerii adversus pontificatum“ 1563 zu Tübingen heraus. Vergiftung, Tödtung oder Gesundheitsstörung durch Gift (s. d.), wegen der heimtückischen Gefährlichkeit als Verbrechen besonders strafbar. Die V. wird im Strafproceß erstellt durch die Beobachtungen beim Erkranken u. Sterben (Brechen, Convulsionen, Lähmung), durch die Erscheinungen an der Leiche (Flecken, Fäulniß, lederartiges Eintrocknen) und durch chemische Untersuchung des Ausgebrochenen, der Excremente, des Magens u. der Gedärme, in Verbindung mit den übrigen Schuldbeweisen. Die Wirkung der V. kann rechtzeitig oft noch aufgehoben werden durch ärztliche Mittel, welche das Gift aus dem Körper wegschaffen (Brechmittel) durch Umhüllen unwirksam machen (Oel, Milch, Eiweiß, Zucker, Honig) oder durch Gegen gifte neutralisiren (Säuren). Vergilius, P., s. Virgilius. Vergiren, lat. vergere, sich neigen, wenden. Vergißmeinnicht, s. myosotis. Verglasung, Umbildung eines festen Körpers durch Schmelzung im Feuer zu Glas oder einer glasartigen Masse. Vergleich, lat. transactio, gütliche, vertragsweise Verständigung über ungewisse oder streitige Rechtsverhältnisse. Im Sprichwort: Ein magerer V. ist besser als ein fetter Proceß. Vergleichung, s. Comparatio, Comparativ, Gleichniß. Vergniaud (Wernjoh), Pierre Victorin, einer der glänzendsten wo nicht der beste Redner der Girondisten (s. im Il. Band S. 763), geb. 1759 zu Limoges, erwarb sich zu Bordeaux als Advocat rasch die Volksgunst, wurde 1791 Abgeordneter u. am 29. Oct. Präsident der gesetzgebenden Versammlung. Um den Thron zu untergraben u. zu stürzen, war dieser „ideale Republikaner“ in der Wahl seiner Mittel keineswegs bedenklich; die Verfolgung der Emigranten u. Geistlichen, der Krieg gegen das Ausland, die Verurtheilung des Königs, dessen Suspension er zuerst beantragt hatte, fanden an ihm einen mächtigen Fürsprecher, aber von einem Staatsmanne hatte V. wenig oder nichts an sich u. als er endlich einsah, wie er mit seinem Anhange zumeist der Sanskülottenherrschaft in die Hände gearbeitet habe und Kehrtum machte, war es zu spät. Er wurde mit 20 andern Girondisten (sie sollen Freiheitslieder singend dem Hinrichtungsplatze zugefahren sein) am 21. Oct. 1793 guillotiniert. Gekrönte Lobrede von Genty de Laborderie (Limoges 1809), Lebensbeschreibung von Touchard-Lafosse (Par. 1847). Vergolden, das Ueberziehen von Gegenständen mit einer dünnen Goldschichte, was theils zum Schmuck geschieht, theils zum Schutz der Gegenstände gegen die Einwirkung atmosphärischer Einflüsse. Die warme oder Feuervergoldung geschieht durch Auftragen eines Amalgams von Gold und Quecksilber, worauf durch Erhitzen das Quecksilber in Dampfform ausgetrieben wird, während das Gold fest anhängend zurückbleibt. Die kalte Vergoldung geschieht durch Einreiben eines eigens zu bereiteten seinen goldhaltigen Pulvers (Goldzunder) auf dem zu vergoldenden Körper. Eine weitere Art ist die nasse Vergoldung. Die jetzt gewöhnliche, dabei schnellste u. wohlfeilste Methode zu vergolden ist die galvanische Vergoldung, welche noch den Vorzug hat, daß man den Goldüberzug von beliebiger Stärke machen kann. Man bringt den zu vergoldenden Gegenstand in eine Goldauflösung u. verbindet ihn mit dem Leitungsdraht des negativen Pols einer galvanischen Batterie, während man den positiven Leitungsdraht derselben mittelst eines an seinem Ende befestigten dünnen Goldbleches in die Auflösung taucht. – Auch bei der Versilberung wird jetzt die galvanische Methode allein noch angewandt. Vergrößerung, optische, s. 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Geistlichen, der Krieg gegen das Ausland, die Verurtheilung des Königs, dessen Suspension er zuerst beantragt hatte, fanden an ihm einen mächtigen Fürsprecher, aber von einem Staatsmanne hatte V. wenig oder nichts an sich u. als er endlich einsah, wie er mit seinem Anhange zumeist der Sanskülottenherrschaft in die Hände gearbeitet habe und Kehrtum machte, war es zu spät. Er wurde mit 20 andern Girondisten (sie sollen Freiheitslieder singend dem Hinrichtungsplatze zugefahren sein) am 21. Oct. 1793 guillotiniert. Gekrönte Lobrede von Genty de Laborderie (Limoges 1809), Lebensbeschreibung von Touchard-Lafosse (Par. 1847).</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Vergolden</hi>, das Ueberziehen von Gegenständen mit einer dünnen Goldschichte, was theils zum Schmuck geschieht, theils zum Schutz der Gegenstände gegen die Einwirkung atmosphärischer Einflüsse. 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Vergiftung, Tödtung oder Gesundheitsstörung durch Gift (s. d.), wegen der heimtückischen Gefährlichkeit als Verbrechen besonders strafbar. Die V. wird im Strafproceß erstellt durch die Beobachtungen beim Erkranken u. Sterben (Brechen, Convulsionen, Lähmung), durch die Erscheinungen an der Leiche (Flecken, Fäulniß, lederartiges Eintrocknen) und durch chemische Untersuchung des Ausgebrochenen, der Excremente, des Magens u. der Gedärme, in Verbindung mit den übrigen Schuldbeweisen. Die Wirkung der V. kann rechtzeitig oft noch aufgehoben werden durch ärztliche Mittel, welche das Gift aus dem Körper wegschaffen (Brechmittel) durch Umhüllen unwirksam machen (Oel, Milch, Eiweiß, Zucker, Honig) oder durch Gegen gifte neutralisiren (Säuren).
Vergilius, P., s. Virgilius.
Vergiren, lat. vergere, sich neigen, wenden.
Vergißmeinnicht, s. myosotis.
Verglasung, Umbildung eines festen Körpers durch Schmelzung im Feuer zu Glas oder einer glasartigen Masse.
Vergleich, lat. transactio, gütliche, vertragsweise Verständigung über ungewisse oder streitige Rechtsverhältnisse. Im Sprichwort: Ein magerer V. ist besser als ein fetter Proceß.
Vergleichung, s. Comparatio, Comparativ, Gleichniß.
Vergniaud (Wernjoh), Pierre Victorin, einer der glänzendsten wo nicht der beste Redner der Girondisten (s. im Il. Band S. 763), geb. 1759 zu Limoges, erwarb sich zu Bordeaux als Advocat rasch die Volksgunst, wurde 1791 Abgeordneter u. am 29. Oct. Präsident der gesetzgebenden Versammlung. Um den Thron zu untergraben u. zu stürzen, war dieser „ideale Republikaner“ in der Wahl seiner Mittel keineswegs bedenklich; die Verfolgung der Emigranten u. Geistlichen, der Krieg gegen das Ausland, die Verurtheilung des Königs, dessen Suspension er zuerst beantragt hatte, fanden an ihm einen mächtigen Fürsprecher, aber von einem Staatsmanne hatte V. wenig oder nichts an sich u. als er endlich einsah, wie er mit seinem Anhange zumeist der Sanskülottenherrschaft in die Hände gearbeitet habe und Kehrtum machte, war es zu spät. Er wurde mit 20 andern Girondisten (sie sollen Freiheitslieder singend dem Hinrichtungsplatze zugefahren sein) am 21. Oct. 1793 guillotiniert. Gekrönte Lobrede von Genty de Laborderie (Limoges 1809), Lebensbeschreibung von Touchard-Lafosse (Par. 1847).
Vergolden, das Ueberziehen von Gegenständen mit einer dünnen Goldschichte, was theils zum Schmuck geschieht, theils zum Schutz der Gegenstände gegen die Einwirkung atmosphärischer Einflüsse. Die warme oder Feuervergoldung geschieht durch Auftragen eines Amalgams von Gold und Quecksilber, worauf durch Erhitzen das Quecksilber in Dampfform ausgetrieben wird, während das Gold fest anhängend zurückbleibt. Die kalte Vergoldung geschieht durch Einreiben eines eigens zu bereiteten seinen goldhaltigen Pulvers (Goldzunder) auf dem zu vergoldenden Körper. Eine weitere Art ist die nasse Vergoldung. Die jetzt gewöhnliche, dabei schnellste u. wohlfeilste Methode zu vergolden ist die galvanische Vergoldung, welche noch den Vorzug hat, daß man den Goldüberzug von beliebiger Stärke machen kann. Man bringt den zu vergoldenden Gegenstand in eine Goldauflösung u. verbindet ihn mit dem Leitungsdraht des negativen Pols einer galvanischen Batterie, während man den positiven Leitungsdraht derselben mittelst eines an seinem Ende befestigten dünnen Goldbleches in die Auflösung taucht. – Auch bei der Versilberung wird jetzt die galvanische Methode allein noch angewandt.
Vergrößerung, optische, s. Mikroskop und Fernrohr.
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