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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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ernstlichen Widerstande. 1587, 1590, 1602 kamen die ersten engl. Niederlassungen zu Stande, die aber kein sonderliches Gedeihen hatten, weil sie auf bloßen Gewinn berechnet waren; erst als seit 1609 der religiöse u. politische Parteikampf in England ein neues Element der Auswanderung schuf, wurde die Kolonisation von Bedeutung. 1606 verlieh Jakob I. für baares Geld die ganze Küste einer Handelsgesellschaft, die sich 1609 in 2 Zweige, die von London und Plymouth, u. die Küste in Neu-England (vom 40-46° nördl. Breite) u. Virginien (vom 46-36° nördl. Breite) theilte. Die erste Kolonie war Virginien, das von der Londoner Gesellschaft die Grundlage seiner Verfassung erhielt (Gouverneur, Verwaltungsrath u. eine gewählte Versammlung); nach Neu-England (s. d.) wandten sich hauptsächlich die calvinistisch strengen, republikanisch gesinnten Puritaner, u. gründeten dort, wo die Krone sich aller Macht selbst begeben hatte, schon anfangs eine ganz republikanische Verwaltung. Als 1625 die Krone von den beiden Handelsgesellschaften ihren Freibrief zurückerhielt, konnte Karl I. das republikanische Wesen in Neu-England um so weniger hindern, als der Kampf gegen die Opposition in England selbst alle seine Kräfte in Anspruch nahm. Seit 1632 der kath. Lord Baltimore die Kolonie Maryland gegründet hatte, wandten sich auch die bedrückten engl. Katholiken nach Nordamerika; als der Bürgerkrieg in England selbst ausbrach, zogen sich die den Puritanern abholden Auswanderer vorzugsweise nach Virginien, nach 1660 aber verstärkten die auswandernden republikanischen Puritaner wieder die Ansiedlungen in Neu-England so massenhaft, daß der Minister Clarendon erklärte, die Kolonien seien zu Republiken verhärtet. Die Restauration colonisirte darum von sich aus u. etablirte in ihren Kolonien ein aristokratisches Element, indem die von ihr belehnten großen Grundeigenthümer den Boden an Erbpächter mit gewissen Vorbehalten vergaben u. ausschließlich politische Gewalt erhielten, welches System jedoch weder in Carolina, noch in Pennsylvanien auf die Dauer durchzuführen war. Erweitert wurde das Kolonialgebiet 1664 durch die Eroberung des holländ. Gebiets am Delaware u. Hudson (New- York), während sich die Schiffahrt durch den Verkehr mit den Flibustiern und später im span. Erbfolgekrieg hob; die Bevölkerung war so gewachsen, daß sie um die Mitte des vorigen Jahrh. bereits gegen 11/2 Mill. betrug, u. hauptsächlich durch ihre kräftige Mitwirkung gelang es England, die Franzosen aus Nordamerika zu vertreiben. Die Kolonien selbst waren von dreierlei Art: rein demokratische (Neu- England); königliche d. h. welche eine der engl. nachgebildete Verfassung hatten (New-York, Virginien, die 2 Carolina, New-Jersey, Georgia); Grundherrenkolonien d. h. welche ursprünglich einzelnen Familien angehörten (Maryland, Pennsylvanien, anfänglich auch beide Carolina u. New-Jersey). Dem Alter nach war die Reihe der Kolonien folgende: Virginien 1607; New-York, von den Holländern gegründet 1614, von den Engländern besetzt 1664; Plymouth, 1620 gegründet, 1692 mit Massachusetts vereinigt; Massachusetts 1628; Maine 1630, mit Massachusetts 1677 vereinigt; Maryland 1633; Connecticut, 1635 von Massachusetts angesiedelt; Newhaven 1637, mit Connecticut vereinigt 1662; Providence 1635 und Rhode-Island 1638, beide vereinigt 1644; Nordcarolina 1650, seit 1729 eigene Kolonie; Südcarolina 1670; Pennsylvanien 1682; Georgia 1733. An Reibungen mit der engl. Regierung hatte es nicht gefehlt, aber zu einem Aufstande gegen dieselbe war es nie gekommen, und die Wighregierung hob selbst 1719 das Grundherrenverhältniß auf, hielt jedoch wie die Torycabinete den Grundsatz der alten Kolonialpolitik fest, nach welchem der ganze Handelsverkehr u. namentlich die Versorgung mit Manufacten dem Mutterland gehören und die königl. Aemter in den Kolonien zur Versorgung einzelner begünstigter Personen aus dem Mutterlande dienen sollten. Unter Georg III., u. zwar, wie es heißt, auf dessen persönliche Anregung, machte 1764 das Ministerium Grenville den Versuch, die Kolonien von England aus

ernstlichen Widerstande. 1587, 1590, 1602 kamen die ersten engl. Niederlassungen zu Stande, die aber kein sonderliches Gedeihen hatten, weil sie auf bloßen Gewinn berechnet waren; erst als seit 1609 der religiöse u. politische Parteikampf in England ein neues Element der Auswanderung schuf, wurde die Kolonisation von Bedeutung. 1606 verlieh Jakob I. für baares Geld die ganze Küste einer Handelsgesellschaft, die sich 1609 in 2 Zweige, die von London und Plymouth, u. die Küste in Neu-England (vom 40–46° nördl. Breite) u. Virginien (vom 46–36° nördl. Breite) theilte. Die erste Kolonie war Virginien, das von der Londoner Gesellschaft die Grundlage seiner Verfassung erhielt (Gouverneur, Verwaltungsrath u. eine gewählte Versammlung); nach Neu-England (s. d.) wandten sich hauptsächlich die calvinistisch strengen, republikanisch gesinnten Puritaner, u. gründeten dort, wo die Krone sich aller Macht selbst begeben hatte, schon anfangs eine ganz republikanische Verwaltung. Als 1625 die Krone von den beiden Handelsgesellschaften ihren Freibrief zurückerhielt, konnte Karl I. das republikanische Wesen in Neu-England um so weniger hindern, als der Kampf gegen die Opposition in England selbst alle seine Kräfte in Anspruch nahm. Seit 1632 der kath. Lord Baltimore die Kolonie Maryland gegründet hatte, wandten sich auch die bedrückten engl. Katholiken nach Nordamerika; als der Bürgerkrieg in England selbst ausbrach, zogen sich die den Puritanern abholden Auswanderer vorzugsweise nach Virginien, nach 1660 aber verstärkten die auswandernden republikanischen Puritaner wieder die Ansiedlungen in Neu-England so massenhaft, daß der Minister Clarendon erklärte, die Kolonien seien zu Republiken verhärtet. Die Restauration colonisirte darum von sich aus u. etablirte in ihren Kolonien ein aristokratisches Element, indem die von ihr belehnten großen Grundeigenthümer den Boden an Erbpächter mit gewissen Vorbehalten vergaben u. ausschließlich politische Gewalt erhielten, welches System jedoch weder in Carolina, noch in Pennsylvanien auf die Dauer durchzuführen war. Erweitert wurde das Kolonialgebiet 1664 durch die Eroberung des holländ. Gebiets am Delaware u. Hudson (New- York), während sich die Schiffahrt durch den Verkehr mit den Flibustiern und später im span. Erbfolgekrieg hob; die Bevölkerung war so gewachsen, daß sie um die Mitte des vorigen Jahrh. bereits gegen 11/2 Mill. betrug, u. hauptsächlich durch ihre kräftige Mitwirkung gelang es England, die Franzosen aus Nordamerika zu vertreiben. Die Kolonien selbst waren von dreierlei Art: rein demokratische (Neu- England); königliche d. h. welche eine der engl. nachgebildete Verfassung hatten (New-York, Virginien, die 2 Carolina, New-Jersey, Georgia); Grundherrenkolonien d. h. welche ursprünglich einzelnen Familien angehörten (Maryland, Pennsylvanien, anfänglich auch beide Carolina u. New-Jersey). Dem Alter nach war die Reihe der Kolonien folgende: Virginien 1607; New-York, von den Holländern gegründet 1614, von den Engländern besetzt 1664; Plymouth, 1620 gegründet, 1692 mit Massachusetts vereinigt; Massachusetts 1628; Maine 1630, mit Massachusetts 1677 vereinigt; Maryland 1633; Connecticut, 1635 von Massachusetts angesiedelt; Newhaven 1637, mit Connecticut vereinigt 1662; Providence 1635 und Rhode-Island 1638, beide vereinigt 1644; Nordcarolina 1650, seit 1729 eigene Kolonie; Südcarolina 1670; Pennsylvanien 1682; Georgia 1733. An Reibungen mit der engl. Regierung hatte es nicht gefehlt, aber zu einem Aufstande gegen dieselbe war es nie gekommen, und die Wighregierung hob selbst 1719 das Grundherrenverhältniß auf, hielt jedoch wie die Torycabinete den Grundsatz der alten Kolonialpolitik fest, nach welchem der ganze Handelsverkehr u. namentlich die Versorgung mit Manufacten dem Mutterland gehören und die königl. Aemter in den Kolonien zur Versorgung einzelner begünstigter Personen aus dem Mutterlande dienen sollten. Unter Georg III., u. zwar, wie es heißt, auf dessen persönliche Anregung, machte 1764 das Ministerium Grenville den Versuch, die Kolonien von England aus

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ernstlichen Widerstande. 1587, 1590, 1602 kamen die ersten engl. Niederlassungen zu Stande, die aber kein sonderliches Gedeihen hatten, weil sie auf bloßen Gewinn berechnet waren; erst als seit 1609 der religiöse u. politische Parteikampf in England ein neues Element der Auswanderung schuf, wurde die Kolonisation von Bedeutung. 1606 verlieh Jakob I. für baares Geld die ganze Küste einer Handelsgesellschaft, die sich 1609 in 2 Zweige, die von London und Plymouth, u. die Küste in Neu-England (vom 40&#x2013;46° nördl. Breite) u. Virginien (vom 46&#x2013;36° nördl. Breite) theilte. Die erste Kolonie war Virginien, das von der Londoner Gesellschaft die Grundlage seiner Verfassung erhielt (Gouverneur, Verwaltungsrath u. eine gewählte Versammlung); nach Neu-England (s. d.) wandten sich hauptsächlich die calvinistisch strengen, republikanisch gesinnten Puritaner, u. gründeten dort, wo die Krone sich aller Macht selbst begeben hatte, schon anfangs eine ganz republikanische Verwaltung. Als 1625 die Krone von den beiden Handelsgesellschaften ihren Freibrief zurückerhielt, konnte Karl I. das republikanische Wesen in Neu-England um so weniger hindern, als der Kampf gegen die Opposition in England selbst alle seine Kräfte in Anspruch nahm. Seit 1632 der kath. Lord Baltimore die Kolonie Maryland gegründet hatte, wandten sich auch die bedrückten engl. Katholiken nach Nordamerika; als der Bürgerkrieg in England selbst ausbrach, zogen sich die den Puritanern abholden Auswanderer vorzugsweise nach Virginien, nach 1660 aber verstärkten die auswandernden republikanischen Puritaner wieder die Ansiedlungen in Neu-England so massenhaft, daß der Minister Clarendon erklärte, die Kolonien seien zu Republiken verhärtet. Die Restauration colonisirte darum von sich aus u. etablirte in ihren Kolonien ein aristokratisches Element, indem die von ihr belehnten großen Grundeigenthümer den Boden an Erbpächter mit gewissen Vorbehalten vergaben u. ausschließlich politische Gewalt erhielten, welches System jedoch weder in Carolina, noch in Pennsylvanien auf die Dauer durchzuführen war. Erweitert wurde das Kolonialgebiet 1664 durch die Eroberung des holländ. Gebiets am Delaware u. Hudson (New- York), während sich die Schiffahrt durch den Verkehr mit den Flibustiern und später im span. Erbfolgekrieg hob; die Bevölkerung war so gewachsen, daß sie um die Mitte des vorigen Jahrh. bereits gegen 1<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi> Mill. betrug, u. hauptsächlich durch ihre kräftige Mitwirkung gelang es England, die Franzosen aus Nordamerika zu vertreiben. Die Kolonien selbst waren von dreierlei Art: rein demokratische (Neu- England); königliche d. h. welche eine der engl. nachgebildete Verfassung hatten (New-York, Virginien, die 2 Carolina, New-Jersey, Georgia); Grundherrenkolonien d. h. welche ursprünglich einzelnen Familien angehörten (Maryland, Pennsylvanien, anfänglich auch beide Carolina u. New-Jersey). Dem Alter nach war die Reihe der Kolonien folgende: Virginien 1607; New-York, von den Holländern gegründet 1614, von den Engländern besetzt 1664; Plymouth, 1620 gegründet, 1692 mit Massachusetts vereinigt; Massachusetts 1628; Maine 1630, mit Massachusetts 1677 vereinigt; Maryland 1633; Connecticut, 1635 von Massachusetts angesiedelt; Newhaven 1637, mit Connecticut vereinigt 1662; Providence 1635 und Rhode-Island 1638, beide vereinigt 1644; Nordcarolina 1650, seit 1729 eigene Kolonie; Südcarolina 1670; Pennsylvanien 1682; Georgia 1733. An Reibungen mit der engl. Regierung hatte es nicht gefehlt, aber zu einem Aufstande gegen dieselbe war es nie gekommen, und die Wighregierung hob selbst 1719 das Grundherrenverhältniß auf, hielt jedoch wie die Torycabinete den Grundsatz der alten Kolonialpolitik fest, nach welchem der ganze Handelsverkehr u. namentlich die Versorgung mit Manufacten dem Mutterland gehören und die königl. Aemter in den Kolonien zur Versorgung einzelner begünstigter Personen aus dem Mutterlande dienen sollten. Unter Georg III., u. zwar, wie es heißt, auf dessen persönliche Anregung, machte 1764 das Ministerium Grenville den Versuch, die Kolonien von England aus
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[603/0604] ernstlichen Widerstande. 1587, 1590, 1602 kamen die ersten engl. Niederlassungen zu Stande, die aber kein sonderliches Gedeihen hatten, weil sie auf bloßen Gewinn berechnet waren; erst als seit 1609 der religiöse u. politische Parteikampf in England ein neues Element der Auswanderung schuf, wurde die Kolonisation von Bedeutung. 1606 verlieh Jakob I. für baares Geld die ganze Küste einer Handelsgesellschaft, die sich 1609 in 2 Zweige, die von London und Plymouth, u. die Küste in Neu-England (vom 40–46° nördl. Breite) u. Virginien (vom 46–36° nördl. Breite) theilte. Die erste Kolonie war Virginien, das von der Londoner Gesellschaft die Grundlage seiner Verfassung erhielt (Gouverneur, Verwaltungsrath u. eine gewählte Versammlung); nach Neu-England (s. d.) wandten sich hauptsächlich die calvinistisch strengen, republikanisch gesinnten Puritaner, u. gründeten dort, wo die Krone sich aller Macht selbst begeben hatte, schon anfangs eine ganz republikanische Verwaltung. Als 1625 die Krone von den beiden Handelsgesellschaften ihren Freibrief zurückerhielt, konnte Karl I. das republikanische Wesen in Neu-England um so weniger hindern, als der Kampf gegen die Opposition in England selbst alle seine Kräfte in Anspruch nahm. Seit 1632 der kath. Lord Baltimore die Kolonie Maryland gegründet hatte, wandten sich auch die bedrückten engl. Katholiken nach Nordamerika; als der Bürgerkrieg in England selbst ausbrach, zogen sich die den Puritanern abholden Auswanderer vorzugsweise nach Virginien, nach 1660 aber verstärkten die auswandernden republikanischen Puritaner wieder die Ansiedlungen in Neu-England so massenhaft, daß der Minister Clarendon erklärte, die Kolonien seien zu Republiken verhärtet. Die Restauration colonisirte darum von sich aus u. etablirte in ihren Kolonien ein aristokratisches Element, indem die von ihr belehnten großen Grundeigenthümer den Boden an Erbpächter mit gewissen Vorbehalten vergaben u. ausschließlich politische Gewalt erhielten, welches System jedoch weder in Carolina, noch in Pennsylvanien auf die Dauer durchzuführen war. Erweitert wurde das Kolonialgebiet 1664 durch die Eroberung des holländ. Gebiets am Delaware u. Hudson (New- York), während sich die Schiffahrt durch den Verkehr mit den Flibustiern und später im span. Erbfolgekrieg hob; die Bevölkerung war so gewachsen, daß sie um die Mitte des vorigen Jahrh. bereits gegen 11/2 Mill. betrug, u. hauptsächlich durch ihre kräftige Mitwirkung gelang es England, die Franzosen aus Nordamerika zu vertreiben. Die Kolonien selbst waren von dreierlei Art: rein demokratische (Neu- England); königliche d. h. welche eine der engl. nachgebildete Verfassung hatten (New-York, Virginien, die 2 Carolina, New-Jersey, Georgia); Grundherrenkolonien d. h. welche ursprünglich einzelnen Familien angehörten (Maryland, Pennsylvanien, anfänglich auch beide Carolina u. New-Jersey). Dem Alter nach war die Reihe der Kolonien folgende: Virginien 1607; New-York, von den Holländern gegründet 1614, von den Engländern besetzt 1664; Plymouth, 1620 gegründet, 1692 mit Massachusetts vereinigt; Massachusetts 1628; Maine 1630, mit Massachusetts 1677 vereinigt; Maryland 1633; Connecticut, 1635 von Massachusetts angesiedelt; Newhaven 1637, mit Connecticut vereinigt 1662; Providence 1635 und Rhode-Island 1638, beide vereinigt 1644; Nordcarolina 1650, seit 1729 eigene Kolonie; Südcarolina 1670; Pennsylvanien 1682; Georgia 1733. An Reibungen mit der engl. Regierung hatte es nicht gefehlt, aber zu einem Aufstande gegen dieselbe war es nie gekommen, und die Wighregierung hob selbst 1719 das Grundherrenverhältniß auf, hielt jedoch wie die Torycabinete den Grundsatz der alten Kolonialpolitik fest, nach welchem der ganze Handelsverkehr u. namentlich die Versorgung mit Manufacten dem Mutterland gehören und die königl. Aemter in den Kolonien zur Versorgung einzelner begünstigter Personen aus dem Mutterlande dienen sollten. Unter Georg III., u. zwar, wie es heißt, auf dessen persönliche Anregung, machte 1764 das Ministerium Grenville den Versuch, die Kolonien von England aus

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 603. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/604>, abgerufen am 23.11.2024.