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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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zu der sich auch der König bekennen muß; der Uebertritt zur kath. Kirche hat den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte zur Folge. Die Rangordnung der Geistlichkeit ist der kathol. nachgebildet; von den 12 Bischöfen ist Primas der Erzbischof von Upsala; unter den Bischöfen stehen die Pröpste, unter diesen die Pastoren, welche Coministri und Adjuncten nach Bedarf erhalten. Die Unterrichtsanstalten sind zwar nicht so glänzend ausgestattet als in manchen anderen Ländern, leisten aber wenigstens eben so viel und sind meistens sehr gut eingerichtet. S. ist eine im Mannsstamme des Hauses Bernadotte erbliche Monarchie; der gegenwärtige König Oskar, geb. 4. Juli 1799 zu Paris, regiert seit 4. März 1844. Die königliche Gewalt ist durch Reichsstände beschränkt, die sich ordentlicher Weise jedes 3. Jahr versammeln und aus 4 Ständen od. Kammern bestehen: 1) aus der Ritterschaft d. h. jedem Oberhaupt einer adeligen Familie, etwa 1200, die sich aber nie vollzählig einfinden; 2) aus 50-80 Geistlichen; 3) aus 108 Bürgern; 4) aus 259 Bauern. Daß das Verfahren sehr schleppend ist, wenn ein Gesetz durch 4 Kammern hindurch gehen muß, leuchtet ein; Bürger- und Bauernstand arbeiten auch seit langer Zeit im Gegensatze zu den 2 obern Ständen auf eine Verfassungsreform hin, sind auch sonst gegen den Adel nicht besonders gut gestimmt, da derselbe größtentheils verarmt ist und seine Subsistenz im Militär- und Civildienste zu erhalten sucht. Dem Könige kommt die Regierungsgewalt im eigentlichen Sinne des Wortes zu d. h. sein Beschluß ist wesentlich nothwendig bei jedem Akte der verschiedenen Verwaltungszweige. Dem Könige zur Seite steht seit 1834 ein Staatsrath von 10 Mitgliedern: die Minister für Justiz und Auswärtiges, 5 Staatsräthe für Inneres, Finanzen, Krieg, Marine, Cultus, 3 Staatsräthe ohne Portefeuille. Die S. sind ein germanischer Stamm, wohl derselbe, den Tacitus als Suiones kennt; ein anderer, die Gothen, haben wahrscheinlich mit den Gothen der Völkerwanderung nur den Namen gemeinschaftlich. Anfänglich herrschten in S. viele Häuptlinge (Könige), die jedoch einen Oberkönig aus Odins Geschlecht (Dynastie der Ynglinger), der bei dem Nationalheiligthum zu Upsala seinen Sitz hatte, anerkannten. Die S. betheiligten sich an den Raubzügen der Normannen, sie kämpften auch mit wechselndem Glücke gegen Norweger, Dänen u. Finnen; seit dem 8. Jahrh. sind Schonen, Halland und Bleckingen dänisch, S. u. Gothen (während der Dynastie aus dem Geschlechte Iwars u. Sigurds) nach einander entgegenstehend und der Versuch des hl. Ansgar, das Christenthum einzuführen (9. Jahrh.) war nur von vorübergehendem Erfolge. Herrschend wurde es unter und nach Olaf III. (Schoßkönig zubenannt, weil ihm als Kind gehuldigt wurde), der sich 993 taufen ließ; Erich VIII., der Heilige, bekriegte 1156 Finnland, sein Nachfolger Karl VII. aber hieß zuerst König der Schweden und Gothen. Zur Einheit gelangte S. endlich seit 1250 mit Waldmar I. (Dynastie der Folkunger), der Stockholm zur Stadt erhob; unter seinen Nachfolgern wurde Finnland unterworfen, doch bildete sich schon damals der Gegensatz zwischen Adel u. Volk aus u. das Bestreben des Adels, das Lehensystem einzuführen, scheiterte an dem Widerstande des Volkes. Der letzte Folkunger, Magnus (gest. 1374), verlor den Thron in Folge willkürlicher Handlungen und unglücklicher Kriege, worauf die mächtigsten Edelleute den Herzog Albrecht von Mecklenburg zum Könige wählten, der aber aus denselben Ursachen wie Magnus von dem größeren Theile der Nation verlassen wurde u. trotz der Unterstützung durch die Hanseaten der dänischen Margaretha unterlag (1388). Diese führte 1397 durch die Kalmarer Union die Vereinigung der 3 nordischen Reiche durch, aber einerseits machte Dänemark das Recht des Stärkeren geltend und behandelte S. wie eine Provinz, zudem herrschte gegenseitiger Nationalhaß schon damals, andererseits erkannten die Völker im Mittelalter die Bedeutung eines größeren Reiches noch nicht. Ein schwed. Aufstand nach dem andern erschütterte oder unterbrach die Union (1434-1523) u.

zu der sich auch der König bekennen muß; der Uebertritt zur kath. Kirche hat den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte zur Folge. Die Rangordnung der Geistlichkeit ist der kathol. nachgebildet; von den 12 Bischöfen ist Primas der Erzbischof von Upsala; unter den Bischöfen stehen die Pröpste, unter diesen die Pastoren, welche Coministri und Adjuncten nach Bedarf erhalten. Die Unterrichtsanstalten sind zwar nicht so glänzend ausgestattet als in manchen anderen Ländern, leisten aber wenigstens eben so viel und sind meistens sehr gut eingerichtet. S. ist eine im Mannsstamme des Hauses Bernadotte erbliche Monarchie; der gegenwärtige König Oskar, geb. 4. Juli 1799 zu Paris, regiert seit 4. März 1844. Die königliche Gewalt ist durch Reichsstände beschränkt, die sich ordentlicher Weise jedes 3. Jahr versammeln und aus 4 Ständen od. Kammern bestehen: 1) aus der Ritterschaft d. h. jedem Oberhaupt einer adeligen Familie, etwa 1200, die sich aber nie vollzählig einfinden; 2) aus 50–80 Geistlichen; 3) aus 108 Bürgern; 4) aus 259 Bauern. Daß das Verfahren sehr schleppend ist, wenn ein Gesetz durch 4 Kammern hindurch gehen muß, leuchtet ein; Bürger- und Bauernstand arbeiten auch seit langer Zeit im Gegensatze zu den 2 obern Ständen auf eine Verfassungsreform hin, sind auch sonst gegen den Adel nicht besonders gut gestimmt, da derselbe größtentheils verarmt ist und seine Subsistenz im Militär- und Civildienste zu erhalten sucht. Dem Könige kommt die Regierungsgewalt im eigentlichen Sinne des Wortes zu d. h. sein Beschluß ist wesentlich nothwendig bei jedem Akte der verschiedenen Verwaltungszweige. Dem Könige zur Seite steht seit 1834 ein Staatsrath von 10 Mitgliedern: die Minister für Justiz und Auswärtiges, 5 Staatsräthe für Inneres, Finanzen, Krieg, Marine, Cultus, 3 Staatsräthe ohne Portefeuille. Die S. sind ein germanischer Stamm, wohl derselbe, den Tacitus als Suiones kennt; ein anderer, die Gothen, haben wahrscheinlich mit den Gothen der Völkerwanderung nur den Namen gemeinschaftlich. Anfänglich herrschten in S. viele Häuptlinge (Könige), die jedoch einen Oberkönig aus Odins Geschlecht (Dynastie der Ynglinger), der bei dem Nationalheiligthum zu Upsala seinen Sitz hatte, anerkannten. Die S. betheiligten sich an den Raubzügen der Normannen, sie kämpften auch mit wechselndem Glücke gegen Norweger, Dänen u. Finnen; seit dem 8. Jahrh. sind Schonen, Halland und Bleckingen dänisch, S. u. Gothen (während der Dynastie aus dem Geschlechte Iwars u. Sigurds) nach einander entgegenstehend und der Versuch des hl. Ansgar, das Christenthum einzuführen (9. Jahrh.) war nur von vorübergehendem Erfolge. Herrschend wurde es unter und nach Olaf III. (Schoßkönig zubenannt, weil ihm als Kind gehuldigt wurde), der sich 993 taufen ließ; Erich VIII., der Heilige, bekriegte 1156 Finnland, sein Nachfolger Karl VII. aber hieß zuerst König der Schweden und Gothen. Zur Einheit gelangte S. endlich seit 1250 mit Waldmar I. (Dynastie der Folkunger), der Stockholm zur Stadt erhob; unter seinen Nachfolgern wurde Finnland unterworfen, doch bildete sich schon damals der Gegensatz zwischen Adel u. Volk aus u. das Bestreben des Adels, das Lehensystem einzuführen, scheiterte an dem Widerstande des Volkes. Der letzte Folkunger, Magnus (gest. 1374), verlor den Thron in Folge willkürlicher Handlungen und unglücklicher Kriege, worauf die mächtigsten Edelleute den Herzog Albrecht von Mecklenburg zum Könige wählten, der aber aus denselben Ursachen wie Magnus von dem größeren Theile der Nation verlassen wurde u. trotz der Unterstützung durch die Hanseaten der dänischen Margaretha unterlag (1388). Diese führte 1397 durch die Kalmarer Union die Vereinigung der 3 nordischen Reiche durch, aber einerseits machte Dänemark das Recht des Stärkeren geltend und behandelte S. wie eine Provinz, zudem herrschte gegenseitiger Nationalhaß schon damals, andererseits erkannten die Völker im Mittelalter die Bedeutung eines größeren Reiches noch nicht. Ein schwed. Aufstand nach dem andern erschütterte oder unterbrach die Union (1434–1523) u.

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zu der sich auch der König bekennen muß; der Uebertritt zur kath. Kirche hat den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte zur Folge. Die Rangordnung der Geistlichkeit ist der kathol. nachgebildet; von den 12 Bischöfen ist Primas der Erzbischof von Upsala; unter den Bischöfen stehen die Pröpste, unter diesen die Pastoren, welche Coministri und Adjuncten nach Bedarf erhalten. Die Unterrichtsanstalten sind zwar nicht so glänzend ausgestattet als in manchen anderen Ländern, leisten aber wenigstens eben so viel und sind meistens sehr gut eingerichtet. S. ist eine im Mannsstamme des <hi rendition="#g">Hauses Bernadotte</hi> erbliche Monarchie; der gegenwärtige König <hi rendition="#g">Oskar</hi>, geb. 4. Juli 1799 zu Paris, regiert seit 4. März 1844. Die königliche Gewalt ist durch Reichsstände beschränkt, die sich ordentlicher Weise jedes 3. Jahr versammeln und aus 4 Ständen od. Kammern bestehen: 1) aus der Ritterschaft d. h. jedem Oberhaupt einer adeligen Familie, etwa 1200, die sich aber nie vollzählig einfinden; 2) aus 50&#x2013;80 Geistlichen; 3) aus 108 Bürgern; 4) aus 259 Bauern. Daß das Verfahren sehr schleppend ist, wenn ein Gesetz durch 4 Kammern hindurch gehen muß, leuchtet ein; Bürger- und Bauernstand arbeiten auch seit langer Zeit im Gegensatze zu den 2 obern Ständen auf eine Verfassungsreform hin, sind auch sonst gegen den Adel nicht besonders gut gestimmt, da derselbe größtentheils verarmt ist und seine Subsistenz im Militär- und Civildienste zu erhalten sucht. Dem Könige kommt die Regierungsgewalt im eigentlichen Sinne des Wortes zu d. h. sein Beschluß ist wesentlich nothwendig bei jedem Akte der verschiedenen Verwaltungszweige. Dem Könige zur Seite steht seit 1834 ein Staatsrath von 10 Mitgliedern: die Minister für Justiz und Auswärtiges, 5 Staatsräthe für Inneres, Finanzen, Krieg, Marine, Cultus, 3 Staatsräthe ohne Portefeuille. Die S. sind ein germanischer Stamm, wohl derselbe, den Tacitus als <hi rendition="#i">Suiones</hi> kennt; ein anderer, die Gothen, haben wahrscheinlich mit den Gothen der Völkerwanderung nur den Namen gemeinschaftlich. Anfänglich herrschten in S. viele Häuptlinge (Könige), die jedoch einen Oberkönig aus Odins Geschlecht (Dynastie der Ynglinger), der bei dem Nationalheiligthum zu Upsala seinen Sitz hatte, anerkannten. Die S. betheiligten sich an den Raubzügen der Normannen, sie kämpften auch mit wechselndem Glücke gegen Norweger, Dänen u. Finnen; seit dem 8. Jahrh. sind Schonen, Halland und Bleckingen dänisch, S. u. Gothen (während der Dynastie aus dem Geschlechte Iwars u. Sigurds) nach einander entgegenstehend und der Versuch des hl. Ansgar, das Christenthum einzuführen (9. Jahrh.) war nur von vorübergehendem Erfolge. Herrschend wurde es unter und nach Olaf III. (Schoßkönig zubenannt, weil ihm als Kind gehuldigt wurde), der sich 993 taufen ließ; Erich VIII., der Heilige, bekriegte 1156 Finnland, sein Nachfolger Karl VII. aber hieß zuerst <hi rendition="#g">König der Schweden und Gothen.</hi> Zur Einheit gelangte S. endlich seit 1250 mit Waldmar I. (Dynastie der Folkunger), der Stockholm zur Stadt erhob; unter seinen Nachfolgern wurde Finnland unterworfen, doch bildete sich schon damals der Gegensatz zwischen Adel u. Volk aus u. das Bestreben des Adels, das Lehensystem einzuführen, scheiterte an dem Widerstande des Volkes. Der letzte Folkunger, Magnus (gest. 1374), verlor den Thron in Folge willkürlicher Handlungen und unglücklicher Kriege, worauf die mächtigsten Edelleute den Herzog Albrecht von Mecklenburg zum Könige wählten, der aber aus denselben Ursachen wie Magnus von dem größeren Theile der Nation verlassen wurde u. trotz der Unterstützung durch die Hanseaten der dänischen Margaretha unterlag (1388). Diese führte 1397 durch die Kalmarer Union die Vereinigung der 3 nordischen Reiche durch, aber einerseits machte Dänemark das Recht des Stärkeren geltend und behandelte S. wie eine Provinz, zudem herrschte gegenseitiger Nationalhaß schon damals, andererseits erkannten die Völker im Mittelalter die Bedeutung eines größeren Reiches noch nicht. Ein schwed. Aufstand nach dem andern erschütterte oder unterbrach die Union (1434&#x2013;1523) u.
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[143/0144] zu der sich auch der König bekennen muß; der Uebertritt zur kath. Kirche hat den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte zur Folge. Die Rangordnung der Geistlichkeit ist der kathol. nachgebildet; von den 12 Bischöfen ist Primas der Erzbischof von Upsala; unter den Bischöfen stehen die Pröpste, unter diesen die Pastoren, welche Coministri und Adjuncten nach Bedarf erhalten. Die Unterrichtsanstalten sind zwar nicht so glänzend ausgestattet als in manchen anderen Ländern, leisten aber wenigstens eben so viel und sind meistens sehr gut eingerichtet. S. ist eine im Mannsstamme des Hauses Bernadotte erbliche Monarchie; der gegenwärtige König Oskar, geb. 4. Juli 1799 zu Paris, regiert seit 4. März 1844. Die königliche Gewalt ist durch Reichsstände beschränkt, die sich ordentlicher Weise jedes 3. Jahr versammeln und aus 4 Ständen od. Kammern bestehen: 1) aus der Ritterschaft d. h. jedem Oberhaupt einer adeligen Familie, etwa 1200, die sich aber nie vollzählig einfinden; 2) aus 50–80 Geistlichen; 3) aus 108 Bürgern; 4) aus 259 Bauern. Daß das Verfahren sehr schleppend ist, wenn ein Gesetz durch 4 Kammern hindurch gehen muß, leuchtet ein; Bürger- und Bauernstand arbeiten auch seit langer Zeit im Gegensatze zu den 2 obern Ständen auf eine Verfassungsreform hin, sind auch sonst gegen den Adel nicht besonders gut gestimmt, da derselbe größtentheils verarmt ist und seine Subsistenz im Militär- und Civildienste zu erhalten sucht. Dem Könige kommt die Regierungsgewalt im eigentlichen Sinne des Wortes zu d. h. sein Beschluß ist wesentlich nothwendig bei jedem Akte der verschiedenen Verwaltungszweige. Dem Könige zur Seite steht seit 1834 ein Staatsrath von 10 Mitgliedern: die Minister für Justiz und Auswärtiges, 5 Staatsräthe für Inneres, Finanzen, Krieg, Marine, Cultus, 3 Staatsräthe ohne Portefeuille. Die S. sind ein germanischer Stamm, wohl derselbe, den Tacitus als Suiones kennt; ein anderer, die Gothen, haben wahrscheinlich mit den Gothen der Völkerwanderung nur den Namen gemeinschaftlich. Anfänglich herrschten in S. viele Häuptlinge (Könige), die jedoch einen Oberkönig aus Odins Geschlecht (Dynastie der Ynglinger), der bei dem Nationalheiligthum zu Upsala seinen Sitz hatte, anerkannten. Die S. betheiligten sich an den Raubzügen der Normannen, sie kämpften auch mit wechselndem Glücke gegen Norweger, Dänen u. Finnen; seit dem 8. Jahrh. sind Schonen, Halland und Bleckingen dänisch, S. u. Gothen (während der Dynastie aus dem Geschlechte Iwars u. Sigurds) nach einander entgegenstehend und der Versuch des hl. Ansgar, das Christenthum einzuführen (9. Jahrh.) war nur von vorübergehendem Erfolge. Herrschend wurde es unter und nach Olaf III. (Schoßkönig zubenannt, weil ihm als Kind gehuldigt wurde), der sich 993 taufen ließ; Erich VIII., der Heilige, bekriegte 1156 Finnland, sein Nachfolger Karl VII. aber hieß zuerst König der Schweden und Gothen. Zur Einheit gelangte S. endlich seit 1250 mit Waldmar I. (Dynastie der Folkunger), der Stockholm zur Stadt erhob; unter seinen Nachfolgern wurde Finnland unterworfen, doch bildete sich schon damals der Gegensatz zwischen Adel u. Volk aus u. das Bestreben des Adels, das Lehensystem einzuführen, scheiterte an dem Widerstande des Volkes. Der letzte Folkunger, Magnus (gest. 1374), verlor den Thron in Folge willkürlicher Handlungen und unglücklicher Kriege, worauf die mächtigsten Edelleute den Herzog Albrecht von Mecklenburg zum Könige wählten, der aber aus denselben Ursachen wie Magnus von dem größeren Theile der Nation verlassen wurde u. trotz der Unterstützung durch die Hanseaten der dänischen Margaretha unterlag (1388). Diese führte 1397 durch die Kalmarer Union die Vereinigung der 3 nordischen Reiche durch, aber einerseits machte Dänemark das Recht des Stärkeren geltend und behandelte S. wie eine Provinz, zudem herrschte gegenseitiger Nationalhaß schon damals, andererseits erkannten die Völker im Mittelalter die Bedeutung eines größeren Reiches noch nicht. Ein schwed. Aufstand nach dem andern erschütterte oder unterbrach die Union (1434–1523) u.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/144>, abgerufen am 23.11.2024.