Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.ausmachte und soll die allen Religionen gemeinsamen Wahrheiten (Gott, Beweise für das Dasein und von den Eigenschaften Gottes, Freiheit, Tugend u. Unsterblichkeit der Seele, dann Wissen und Glauben, Vernunftreligion und positive in ihrem Verhältnisse zu einander, religiöses Gefühl, Mysticismus u. dgl.) philosophisch begründen und entwickeln; oder die R. läuft 2) auf eine philosophische Darstellung und Systematisirung der historischen Religionsformen, auf eine philosophische Religionsgeschichte hinaus wie z. B. in unserer Zeit Kraft mit seinen "Religionen aller Völker" eine lieferte oder 3) soll die R. das Wesen sowie die Entwicklung der Religion behandeln, in welchem Falle sie dann mit der Philosophie der Offenbarung verbunden oder von dieser getrennt vorkommt. Je nach der Auffassungsweise läßt sich behaupten die R. sei alt, da z. B. schon lange vor dem mittelalterlichen Scholasticismus mit seiner philosophischen Dogmatik vernunftgemäße Begründungen der Lehren der positiven Religion versucht wurden und ferner sämmtliche Apologeten des Christenthums auch Religionsphilosophen genannt werden könnten, ebenso kann gesagt werden, sie sei erst seit Kant recht in die Höhe gekommen. Unter den christkatholischen Religionsphilosophen der neuesten Zeit nahmen v. Drey (Professor zu Tübingen, gest. 1853) und F. A. Staudenmaier (Professor zu Freiburg i. B., gest. 1856) die ersten Stellen ein. Drey nannte R. die philosophische Auffassung der geschichtlich gegebenen Religion in ihrem Wesen u. in ihrer Entwicklung. Staudenmaier theilte die R. ab in R. im engern Sinne und in Philosophie der Offenbarung; jene behandelte das Wesen der Religion (Idee Gottes, das Grundverhältniß des Menschen zu Gott, Begriff der Religion) und die Geschichte des außerhalb der Offenbarung sich verlaufenden Lebens der Religion (Stand der Unschuld, die Sünde, die Factoren der heidnischen Religionen, der Cultus, die Naturreligion der Wilden als unterste Stufe des religiösen Bewußtseins bis hinauf zum ethnischen Anthropomorphismus der alten Griechen und Römer, die pantheistische, fatalistische und materialistische Weltanschauung, Ideen des Pythagoras und Platon, Auflösung der alten Welt). Im 2. Theile seiner R., in der Theorie der Offenbarung behandelte Staudenmaier zunächst die Offenbarung als solche (in der Natur, im Geiste des Menschen u. in der Geschichte, die höhere und außerordentliche Offenbarung und die Einwendungen des philosophischen Rationalismus dagegen, Möglichkeit der Offenbarung, ihre Merkmale u. Kennzeichen, Einwürfe des theologischen Rationalismus u. Supernaturalismus, Mysterium, Inspiration, Wunder) u. dann die Geschichte der Offenbarung im A. T. u. in Christus, endlich die Schrift u. Tradition, die biblische Kritik u. Exegetik. - Daß Kant, Fichte, Jakobi, Schleiermacher u. Hegel sich mehr oder minder mit R. befaßten ist so bekannt, als die Leiden des alten Schelling wegen seiner Philosophie der Offenbarung bekannt sind Unter einer Masse von religionsphilosophischen Schriftstellern nennen wir nur noch K. Ch. E. Schmid, Heydenreich Carus, Buchner, Salat, Gerlach, Sengler (Die Idee Gottes), die Franzosen Benj. Constant (De la religion etc., Par 1827-28, 4 Bde.) und Nicolas, den Spanier Jayme Luciano Balmes (geb. 1810, gest. 1848). Religionsvereinigung d. h. gütliche Vereinbarung, um die gestörte kirchliche Einheit wieder herzustellen, war im Mittelalter eine Hauptfrage der latein. und griech. Kirche; sie fand zwar keine nachhaltige u. durchgreifende Lösung, allein die Versuche stärkten die Einsicht, daß nicht sowohl religiöse als politische Verhältnisse das Haupthinderniß für die Aufhebung des griech. Schisma bilden, auch ist bis heute die Zahl der unirten Griechen fortwährend, obwohl langsam gewachsen. R. zwischen Katholiken und Protestanten war ein Gedanke, den der Augsburger Religionsfriede von 1555 sowie der westfälische Frieden von 1648 festhielt, dessen Verwirklichung aber so lange unmöglich bleiben dürfte, als die Staatsgewalt die volle Kirchengewalt ausmachte und soll die allen Religionen gemeinsamen Wahrheiten (Gott, Beweise für das Dasein und von den Eigenschaften Gottes, Freiheit, Tugend u. Unsterblichkeit der Seele, dann Wissen und Glauben, Vernunftreligion und positive in ihrem Verhältnisse zu einander, religiöses Gefühl, Mysticismus u. dgl.) philosophisch begründen und entwickeln; oder die R. läuft 2) auf eine philosophische Darstellung und Systematisirung der historischen Religionsformen, auf eine philosophische Religionsgeschichte hinaus wie z. B. in unserer Zeit Kraft mit seinen „Religionen aller Völker“ eine lieferte oder 3) soll die R. das Wesen sowie die Entwicklung der Religion behandeln, in welchem Falle sie dann mit der Philosophie der Offenbarung verbunden oder von dieser getrennt vorkommt. Je nach der Auffassungsweise läßt sich behaupten die R. sei alt, da z. B. schon lange vor dem mittelalterlichen Scholasticismus mit seiner philosophischen Dogmatik vernunftgemäße Begründungen der Lehren der positiven Religion versucht wurden und ferner sämmtliche Apologeten des Christenthums auch Religionsphilosophen genannt werden könnten, ebenso kann gesagt werden, sie sei erst seit Kant recht in die Höhe gekommen. Unter den christkatholischen Religionsphilosophen der neuesten Zeit nahmen v. Drey (Professor zu Tübingen, gest. 1853) und F. A. Staudenmaier (Professor zu Freiburg i. B., gest. 1856) die ersten Stellen ein. Drey nannte R. die philosophische Auffassung der geschichtlich gegebenen Religion in ihrem Wesen u. in ihrer Entwicklung. Staudenmaier theilte die R. ab in R. im engern Sinne und in Philosophie der Offenbarung; jene behandelte das Wesen der Religion (Idee Gottes, das Grundverhältniß des Menschen zu Gott, Begriff der Religion) und die Geschichte des außerhalb der Offenbarung sich verlaufenden Lebens der Religion (Stand der Unschuld, die Sünde, die Factoren der heidnischen Religionen, der Cultus, die Naturreligion der Wilden als unterste Stufe des religiösen Bewußtseins bis hinauf zum ethnischen Anthropomorphismus der alten Griechen und Römer, die pantheistische, fatalistische und materialistische Weltanschauung, Ideen des Pythagoras und Platon, Auflösung der alten Welt). Im 2. Theile seiner R., in der Theorie der Offenbarung behandelte Staudenmaier zunächst die Offenbarung als solche (in der Natur, im Geiste des Menschen u. in der Geschichte, die höhere und außerordentliche Offenbarung und die Einwendungen des philosophischen Rationalismus dagegen, Möglichkeit der Offenbarung, ihre Merkmale u. Kennzeichen, Einwürfe des theologischen Rationalismus u. Supernaturalismus, Mysterium, Inspiration, Wunder) u. dann die Geschichte der Offenbarung im A. T. u. in Christus, endlich die Schrift u. Tradition, die biblische Kritik u. Exegetik. – Daß Kant, Fichte, Jakobi, Schleiermacher u. Hegel sich mehr oder minder mit R. befaßten ist so bekannt, als die Leiden des alten Schelling wegen seiner Philosophie der Offenbarung bekannt sind Unter einer Masse von religionsphilosophischen Schriftstellern nennen wir nur noch K. Ch. E. Schmid, Heydenreich Carus, Buchner, Salat, Gerlach, Sengler (Die Idee Gottes), die Franzosen Benj. Constant (De la religion etc., Par 1827–28, 4 Bde.) und Nicolas, den Spanier Jayme Luciano Balmes (geb. 1810, gest. 1848). Religionsvereinigung d. h. gütliche Vereinbarung, um die gestörte kirchliche Einheit wieder herzustellen, war im Mittelalter eine Hauptfrage der latein. und griech. Kirche; sie fand zwar keine nachhaltige u. durchgreifende Lösung, allein die Versuche stärkten die Einsicht, daß nicht sowohl religiöse als politische Verhältnisse das Haupthinderniß für die Aufhebung des griech. Schisma bilden, auch ist bis heute die Zahl der unirten Griechen fortwährend, obwohl langsam gewachsen. R. zwischen Katholiken und Protestanten war ein Gedanke, den der Augsburger Religionsfriede von 1555 sowie der westfälische Frieden von 1648 festhielt, dessen Verwirklichung aber so lange unmöglich bleiben dürfte, als die Staatsgewalt die volle Kirchengewalt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0703" n="702"/> ausmachte und soll die allen Religionen gemeinsamen Wahrheiten (Gott, Beweise für das Dasein und von den Eigenschaften Gottes, Freiheit, Tugend u. Unsterblichkeit der Seele, dann Wissen und Glauben, Vernunftreligion und positive in ihrem Verhältnisse zu einander, religiöses Gefühl, Mysticismus u. dgl.) philosophisch begründen und entwickeln; oder die R. <hi rendition="#g">läuft</hi> 2) auf eine philosophische Darstellung und Systematisirung der historischen Religionsformen, auf eine <hi rendition="#g">philosophische Religionsgeschichte</hi> hinaus wie z. B. in unserer Zeit Kraft mit seinen „Religionen aller Völker“ eine lieferte oder 3) soll die R. das Wesen sowie die Entwicklung der Religion behandeln, in welchem Falle sie dann mit der Philosophie der Offenbarung verbunden oder von dieser getrennt vorkommt. Je nach der Auffassungsweise läßt sich behaupten die R. sei alt, da z. B. schon lange vor dem mittelalterlichen Scholasticismus mit seiner philosophischen Dogmatik vernunftgemäße Begründungen der Lehren der positiven Religion versucht wurden und ferner sämmtliche Apologeten des Christenthums auch <hi rendition="#g">Religionsphilosophen</hi> genannt werden könnten, ebenso kann gesagt werden, sie sei erst seit Kant recht in die Höhe gekommen. Unter den christkatholischen Religionsphilosophen der neuesten Zeit nahmen v. Drey (Professor zu Tübingen, gest. 1853) und F. A. Staudenmaier (Professor zu Freiburg i. B., gest. 1856) die ersten Stellen ein. Drey nannte R. <hi rendition="#g">die philosophische Auffassung der geschichtlich gegebenen Religion in ihrem Wesen u. in ihrer Entwicklung.</hi> Staudenmaier theilte die R. ab in R. im engern Sinne und in Philosophie der Offenbarung; jene behandelte das Wesen der Religion (Idee Gottes, das Grundverhältniß des Menschen zu Gott, Begriff der Religion) und die Geschichte des außerhalb der Offenbarung sich verlaufenden Lebens der Religion (Stand der Unschuld, die Sünde, die Factoren der heidnischen Religionen, der Cultus, die Naturreligion der Wilden als unterste Stufe des religiösen Bewußtseins bis hinauf zum ethnischen Anthropomorphismus der alten Griechen und Römer, die pantheistische, fatalistische und materialistische Weltanschauung, Ideen des Pythagoras und Platon, Auflösung der alten Welt). Im 2. Theile seiner R., in der <hi rendition="#g">Theorie der Offenbarung</hi> behandelte Staudenmaier zunächst die Offenbarung als solche (in der Natur, im Geiste des Menschen u. in der Geschichte, die höhere und außerordentliche Offenbarung und die Einwendungen des philosophischen Rationalismus dagegen, Möglichkeit der Offenbarung, ihre Merkmale u. Kennzeichen, Einwürfe des theologischen Rationalismus u. Supernaturalismus, Mysterium, Inspiration, Wunder) u. dann die Geschichte der Offenbarung im A. T. u. in Christus, endlich die Schrift u. Tradition, die biblische Kritik u. Exegetik. – Daß Kant, Fichte, Jakobi, Schleiermacher u. Hegel sich mehr oder minder mit R. befaßten ist so bekannt, als die Leiden des alten Schelling wegen seiner Philosophie der Offenbarung bekannt sind Unter einer Masse von religionsphilosophischen Schriftstellern nennen wir nur noch K. Ch. E. Schmid, Heydenreich Carus, Buchner, Salat, Gerlach, Sengler (Die Idee Gottes), die Franzosen Benj. Constant (<hi rendition="#i">De la religion etc.</hi>, Par 1827–28, 4 Bde.) und Nicolas, den Spanier Jayme Luciano Balmes (geb. 1810, gest. 1848).</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Religionsvereinigung</hi> d. h. gütliche Vereinbarung, um die gestörte kirchliche Einheit wieder herzustellen, war im Mittelalter eine Hauptfrage der latein. und griech. Kirche; sie fand zwar keine nachhaltige u. durchgreifende Lösung, allein die Versuche stärkten die Einsicht, daß nicht sowohl religiöse als politische Verhältnisse das Haupthinderniß für die Aufhebung des griech. Schisma bilden, auch ist bis heute die Zahl der unirten Griechen fortwährend, obwohl langsam gewachsen. R. <hi rendition="#g">zwischen Katholiken</hi> und <hi rendition="#g">Protestanten</hi> war ein Gedanke, den der Augsburger Religionsfriede von 1555 sowie der westfälische Frieden von 1648 festhielt, dessen Verwirklichung aber so lange unmöglich bleiben dürfte, als die Staatsgewalt die volle Kirchengewalt </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [702/0703]
ausmachte und soll die allen Religionen gemeinsamen Wahrheiten (Gott, Beweise für das Dasein und von den Eigenschaften Gottes, Freiheit, Tugend u. Unsterblichkeit der Seele, dann Wissen und Glauben, Vernunftreligion und positive in ihrem Verhältnisse zu einander, religiöses Gefühl, Mysticismus u. dgl.) philosophisch begründen und entwickeln; oder die R. läuft 2) auf eine philosophische Darstellung und Systematisirung der historischen Religionsformen, auf eine philosophische Religionsgeschichte hinaus wie z. B. in unserer Zeit Kraft mit seinen „Religionen aller Völker“ eine lieferte oder 3) soll die R. das Wesen sowie die Entwicklung der Religion behandeln, in welchem Falle sie dann mit der Philosophie der Offenbarung verbunden oder von dieser getrennt vorkommt. Je nach der Auffassungsweise läßt sich behaupten die R. sei alt, da z. B. schon lange vor dem mittelalterlichen Scholasticismus mit seiner philosophischen Dogmatik vernunftgemäße Begründungen der Lehren der positiven Religion versucht wurden und ferner sämmtliche Apologeten des Christenthums auch Religionsphilosophen genannt werden könnten, ebenso kann gesagt werden, sie sei erst seit Kant recht in die Höhe gekommen. Unter den christkatholischen Religionsphilosophen der neuesten Zeit nahmen v. Drey (Professor zu Tübingen, gest. 1853) und F. A. Staudenmaier (Professor zu Freiburg i. B., gest. 1856) die ersten Stellen ein. Drey nannte R. die philosophische Auffassung der geschichtlich gegebenen Religion in ihrem Wesen u. in ihrer Entwicklung. Staudenmaier theilte die R. ab in R. im engern Sinne und in Philosophie der Offenbarung; jene behandelte das Wesen der Religion (Idee Gottes, das Grundverhältniß des Menschen zu Gott, Begriff der Religion) und die Geschichte des außerhalb der Offenbarung sich verlaufenden Lebens der Religion (Stand der Unschuld, die Sünde, die Factoren der heidnischen Religionen, der Cultus, die Naturreligion der Wilden als unterste Stufe des religiösen Bewußtseins bis hinauf zum ethnischen Anthropomorphismus der alten Griechen und Römer, die pantheistische, fatalistische und materialistische Weltanschauung, Ideen des Pythagoras und Platon, Auflösung der alten Welt). Im 2. Theile seiner R., in der Theorie der Offenbarung behandelte Staudenmaier zunächst die Offenbarung als solche (in der Natur, im Geiste des Menschen u. in der Geschichte, die höhere und außerordentliche Offenbarung und die Einwendungen des philosophischen Rationalismus dagegen, Möglichkeit der Offenbarung, ihre Merkmale u. Kennzeichen, Einwürfe des theologischen Rationalismus u. Supernaturalismus, Mysterium, Inspiration, Wunder) u. dann die Geschichte der Offenbarung im A. T. u. in Christus, endlich die Schrift u. Tradition, die biblische Kritik u. Exegetik. – Daß Kant, Fichte, Jakobi, Schleiermacher u. Hegel sich mehr oder minder mit R. befaßten ist so bekannt, als die Leiden des alten Schelling wegen seiner Philosophie der Offenbarung bekannt sind Unter einer Masse von religionsphilosophischen Schriftstellern nennen wir nur noch K. Ch. E. Schmid, Heydenreich Carus, Buchner, Salat, Gerlach, Sengler (Die Idee Gottes), die Franzosen Benj. Constant (De la religion etc., Par 1827–28, 4 Bde.) und Nicolas, den Spanier Jayme Luciano Balmes (geb. 1810, gest. 1848).
Religionsvereinigung d. h. gütliche Vereinbarung, um die gestörte kirchliche Einheit wieder herzustellen, war im Mittelalter eine Hauptfrage der latein. und griech. Kirche; sie fand zwar keine nachhaltige u. durchgreifende Lösung, allein die Versuche stärkten die Einsicht, daß nicht sowohl religiöse als politische Verhältnisse das Haupthinderniß für die Aufhebung des griech. Schisma bilden, auch ist bis heute die Zahl der unirten Griechen fortwährend, obwohl langsam gewachsen. R. zwischen Katholiken und Protestanten war ein Gedanke, den der Augsburger Religionsfriede von 1555 sowie der westfälische Frieden von 1648 festhielt, dessen Verwirklichung aber so lange unmöglich bleiben dürfte, als die Staatsgewalt die volle Kirchengewalt
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:18Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:18Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |