Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.Heidelberger Katechismus von 1562; i) eine Confessio der Mark Brandenburg u. a. m. In unserm Jahrh. verschmolzen deutsche Fürsten, Friedrich Wilhelm III. von Preußen 1817 voran, ihre lutherischen u. reformirten Unterthanen zu unirten evangelischen Landeskirchen. Sie trugen die gehofften Früchte vielfach nicht und der anfangs schwache Widerspruch gegen sie wird stärker und stärker, je mehr das wiedererwachte Bedürfniß nach positiver Religion sich geltend macht. Ueber die r.n K.n schrieb Basnage (a la Haye 1725), über die helvetische Hottinger, Füßli, Wirz, Kirchhofer, über die niederländ. Gieseler. Refractär, frz.-deutsch, Widerspenstiger; der Conscription Entflohener. Refraction, s. Strahlenbrechung; Refractor, ein dioptrisches Fernrohr. Refrain (-äng), die Wiederholung einer Verszeile od. mehrer am Schlusse einer Strophe. Refrangibel, Refrangibilität, lat.-deutsch, brechbar, Brechbarkeit (der Lichtstrahlen). Refrigeriren, lat.-deutsch, abkühlen; Refrigeration, Abkühlung; Refrigerator, Kühlrohr (in der Branntweinbrennerei). Refugium, lat., Zuflucht, Zufluchtsort. Refugies (Refüschieh), die aus Frankreich geflüchteten Hugenotten. Refundiren, lat.-deutsch, vergüten; Refusion, Wiedererstattung. Refusiren, frz.-deutsch, abschlagen, versagen. Refutiren, lat.-deutsch, widerlegen; Refutation, Widerlegung; Lehensaufkündigung. Rega, schiffbarer pommerscher Küstenfluß, mündet nach einem Lauf. von 25 Ml. nordöstl. von Treptow in die Ostsee. Regal, lat.-dtsch., königlich; R. ien, königl. Rechte, Hoheitsrechte des Staates, die sich entweder durchaus nur innerhalb des öffentlichen Rechtes bewegen, wie die sämmtlichen organischen Hoheitsrechte (Gesetzgebung, Regierungs-, Gerichtsrechte, Polizei-, Finanzhoheit, Steuerrecht), oder die auch ins Privatrecht überstreifen. So vorzüglich die grundherrschaftlichen R.ien, welche sich aus der Herrschaft des Staates über öffentliche Sachen oder über solche Sachen erklären, deren Ausbeutung in näherer Beziehung zu der öffentlichen Wirthschaft steht (Wasser-, Berg-, Salzwerk-, Jagd-R.); weniger die regalen Gewerbe u. Anstalten, welche bald eine vorzugsweise finanzielle (Salzregie, Tabaksmonopol u. s. w.), bald eine rein staatswirthschaftliche Bedeutung haben (Post-, Straßen-R.). Regaldi, Giuseppe, geb. 1809 zu Novara, ital. Dichter, der besonders als Improvisator Furore machte; von seinen "Canti nazionali" erschien 1848 zu Neapel die 8. Aufl. Regel, vom lat. regula, Vorschrift, Norm, Ordnung. Regen, Nebenfluß der Donau in Bayern, entspringt im Böhmer Wald, mündet nach 22 Ml. bei Stadtamhof, Regensburg gegenüber. Regen, entsteht durch Vergrößerung der seinen Wasserbläschen, aus welchen die Wolken bestehen, oder durch Vereinigung derselben zu Tropfen, welche dann zur Erde niederfallen. Veranlassung dazu geben hauptsächlich Temperaturveränderungen, wenn der Wassergehalt der Wolken durch neue wässerige Niederschläge in kälteren Luftschichten vermehrt wird. Die größte R. masse fällt im Durchschnitt in den Tropen, wo der R. auch bei kürzerer Dauer in den stärksten und dichtesten Tropfen fällt; gegen die Pole zu nimmt die Regenmasse allmälig ab und fällt bei längerer Dauer in feineren Tropfen. Die jährliche R. menge ist an verschiedenen Orten sehr verschieden, u. läßt sich mittelst des R. messers (Ombrometer, Pluviometer), eines eigens dazu eingerichteten und im Freien aufgestellten Gefäßes, bestimmen; aus der Menge des R.wassers in dem Gefäße berechnet man nämlich, wie hoch das R.wasser die Erdoberfläche bedecken würde, wenn nichts davon verdunstete, abflösse und in die Erde sickerte. Regenbogen, das bekannte, durch seine Farbenpracht ausgezeichnete Meteor, entsteht durch Brechung und Zurückwerfung der Lichtstrahlen durch die Regentropfen, wobei das Licht in seine verschiedenen Farben zerlegt wird, wie Heidelberger Katechismus von 1562; i) eine Confessio der Mark Brandenburg u. a. m. In unserm Jahrh. verschmolzen deutsche Fürsten, Friedrich Wilhelm III. von Preußen 1817 voran, ihre lutherischen u. reformirten Unterthanen zu unirten evangelischen Landeskirchen. Sie trugen die gehofften Früchte vielfach nicht und der anfangs schwache Widerspruch gegen sie wird stärker und stärker, je mehr das wiedererwachte Bedürfniß nach positiver Religion sich geltend macht. Ueber die r.n K.n schrieb Basnage (à la Haye 1725), über die helvetische Hottinger, Füßli, Wirz, Kirchhofer, über die niederländ. Gieseler. Refractär, frz.-deutsch, Widerspenstiger; der Conscription Entflohener. Refraction, s. Strahlenbrechung; Refractor, ein dioptrisches Fernrohr. 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Rechte, Hoheitsrechte des Staates, die sich entweder durchaus nur innerhalb des öffentlichen Rechtes bewegen, wie die sämmtlichen organischen Hoheitsrechte (Gesetzgebung, Regierungs-, Gerichtsrechte, Polizei-, Finanzhoheit, Steuerrecht), oder die auch ins Privatrecht überstreifen. So vorzüglich die grundherrschaftlichen R.ien, welche sich aus der Herrschaft des Staates über öffentliche Sachen oder über solche Sachen erklären, deren Ausbeutung in näherer Beziehung zu der öffentlichen Wirthschaft steht (Wasser-, Berg-, Salzwerk-, Jagd-R.); weniger die regalen Gewerbe u. Anstalten, welche bald eine vorzugsweise finanzielle (Salzregie, Tabaksmonopol u. s. w.), bald eine rein staatswirthschaftliche Bedeutung haben (Post-, Straßen-R.). Regaldi, Giuseppe, geb. 1809 zu Novara, ital. Dichter, der besonders als Improvisator Furore machte; von seinen „Canti nazionali“ erschien 1848 zu Neapel die 8. Aufl. Regel, vom lat. regula, Vorschrift, Norm, Ordnung. 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Refractär, frz.-deutsch, Widerspenstiger; der Conscription Entflohener.
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Refugium, lat., Zuflucht, Zufluchtsort. Refugiés (Refüschieh), die aus Frankreich geflüchteten Hugenotten.
Refundiren, lat.-deutsch, vergüten; Refusion, Wiedererstattung.
Refusiren, frz.-deutsch, abschlagen, versagen.
Refutiren, lat.-deutsch, widerlegen; Refutation, Widerlegung; Lehensaufkündigung.
Rega, schiffbarer pommerscher Küstenfluß, mündet nach einem Lauf. von 25 Ml. nordöstl. von Treptow in die Ostsee.
Regal, lat.-dtsch., königlich; R. ien, königl. Rechte, Hoheitsrechte des Staates, die sich entweder durchaus nur innerhalb des öffentlichen Rechtes bewegen, wie die sämmtlichen organischen Hoheitsrechte (Gesetzgebung, Regierungs-, Gerichtsrechte, Polizei-, Finanzhoheit, Steuerrecht), oder die auch ins Privatrecht überstreifen. So vorzüglich die grundherrschaftlichen R.ien, welche sich aus der Herrschaft des Staates über öffentliche Sachen oder über solche Sachen erklären, deren Ausbeutung in näherer Beziehung zu der öffentlichen Wirthschaft steht (Wasser-, Berg-, Salzwerk-, Jagd-R.); weniger die regalen Gewerbe u. Anstalten, welche bald eine vorzugsweise finanzielle (Salzregie, Tabaksmonopol u. s. w.), bald eine rein staatswirthschaftliche Bedeutung haben (Post-, Straßen-R.).
Regaldi, Giuseppe, geb. 1809 zu Novara, ital. Dichter, der besonders als Improvisator Furore machte; von seinen „Canti nazionali“ erschien 1848 zu Neapel die 8. Aufl.
Regel, vom lat. regula, Vorschrift, Norm, Ordnung.
Regen, Nebenfluß der Donau in Bayern, entspringt im Böhmer Wald, mündet nach 22 Ml. bei Stadtamhof, Regensburg gegenüber.
Regen, entsteht durch Vergrößerung der seinen Wasserbläschen, aus welchen die Wolken bestehen, oder durch Vereinigung derselben zu Tropfen, welche dann zur Erde niederfallen. Veranlassung dazu geben hauptsächlich Temperaturveränderungen, wenn der Wassergehalt der Wolken durch neue wässerige Niederschläge in kälteren Luftschichten vermehrt wird. Die größte R. masse fällt im Durchschnitt in den Tropen, wo der R. auch bei kürzerer Dauer in den stärksten und dichtesten Tropfen fällt; gegen die Pole zu nimmt die Regenmasse allmälig ab und fällt bei längerer Dauer in feineren Tropfen. Die jährliche R. menge ist an verschiedenen Orten sehr verschieden, u. läßt sich mittelst des R. messers (Ombrometer, Pluviometer), eines eigens dazu eingerichteten und im Freien aufgestellten Gefäßes, bestimmen; aus der Menge des R.wassers in dem Gefäße berechnet man nämlich, wie hoch das R.wasser die Erdoberfläche bedecken würde, wenn nichts davon verdunstete, abflösse und in die Erde sickerte.
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