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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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eines Leichnams. Zur formellen Legalität einer O. gehören: daß dieselbe auf Befehl einer obrigkeitlichen Behörde von beeidigten Medicinalpersonen in Gegenwart mehrer Gerichtspersonen vorgenommen und darüber ein detaillirtes Protokoll geführt werde. Zur materiellen Vollständigkeit der O. (im engern Sinn) gehört: daß nicht nur derjenige Theil, wo vermuthlich die Todesursache, genau zu untersuchen ist, sondern daß sämmtliche 3 Höhlen des menschlichen Körpers: Kopf, Brust und Bauchhöhle geöffnet u. speciell beschrieben werden, ebenso wie es nöthig ist, daß der Section ein genaues Inspektionsprotokoll der Leiche vorhergehe. Die Eröffnung der Höhle des Rückenmarks hängt von speciellen Umständen ab. Das O. sprotokoli (Fundschein, Visum repertum Parere), welches von allen anwesenden Gerichts- u. Medicinalpersonen zu unterzeichnen ist, gibt die Grundlage für das diesem angehängte Gutachten der Gerichtsärzte, in welchem dieselben die von dem Gerichte vorgelegten Fragen beantworten.


Obedienz, vom lat. obedientia, Gehorsam; canonische O., die Unterordnung der einzelnen Kirchenämter u. ihrer Inhaber unter den nächsthöheren Kirchenobern u. dessen Amtsgewalt, eine Verpflichtung, deren Erfüllung der Kleriker durch den O.eid auf sich nimmt; kirchenpolitische O., die Anerkennung der Rechtmäßigkeit eines Papstes. Erzbischofes od. Bischofes von Seite seines Wahlcollegiums sowie von Seite der ihm untergebenen Nationen, Provinzen, Diöcese; klösterliche O., das feierliche Gelöbniß unbedingten Gehorsams gegen die Kloster- u. Ordensobern. O.-gesandtschaften, durch welche die neugewählten deutschen Kaiser dem Papste ihre Anerkennung sowie ihre Unterordnung in kirchlichen Angelegenheiten ausdrückten, üblich von den Zeiten Kaiser Heinrichs V. (1106-25) bis auf Franz I. (1745), jedoch nicht ohne Unterbrechung.


Obelisken, griech.-deutsch, ägyptische Monumente, steinerne, aus einem Stück aus dem Felsen gehauene Säulen, vierseitig, nach oben schmäler werdend, in einer kleinen Pyramide endend. Sie sind bis 80' hoch, unten 5-12' breit und ruhen in der Aushöhlung eines Würfels, der etwas breiter ist als der Obelisk. Sie sind mit Hieroglyphen bedeckt und stehen besonders vor Tempeleingängen. Im spätern Alterthum wurden ägypt. O. oft auf andere Plätze gebracht; z. B. von den Ptolemäern 2 nach Alexandrien, von den röm. Kaisern 11 nach Rom, 1 nach Konstantinopel, in neuester Zeit von Louis Philippe 1 auf den Platz de la Concorde zu Paris, die "Nadel der Cleopatra" 1821 auf den Waterlooplatz zu London.


Obelos, griech., Spieß, bei den älteren Philologen Zeichen, daß die Stelle des Buchs ihnen unecht oder verdächtig erscheint; Obelismus, Obelisirung, Bezeichnung mit dem O.


Oberalpen, franz. Depart., die obere Dauphine und Provence umfassend, an Savoyen, Piemont, die Depart. Niederalpen, Drome und Isere gränzend, 100 #M. groß, mit 130000 E., Gebirgsland, arm, Viehzucht ein Hauptgeschäft der E., von denen viele auswärts Arbeit suchen. Hauptstadt Briancon; fern er Gap, Bischoffsitz; Embrun.


Oberbayern, bayer. Kreis, 309 #M. groß mit 735000 E., der südöstl. Theil des Landes mit der Hauptst. München.


Obereigenthum, Eigenthum des Lehen- oder Grundherrn an den Liegenschaften, an welchen der Vasall oder Bauer Nutzeigenthum besaß.


Oberfranken, bayer. Kreis, 1271/3 #M. groß, der nordöstl. Theil des Königreichs, mit 500000 E., der Hauptstadt Bayreuth.


Obergericht, höheres Gericht für wichtige Rechtsfälle, od. Appellationsinstanz über untern Gerichten.


Oberhaus, s. Parlament; O., Festung, s. Passau.


Oberhessen, hessen-darmst. Provinz, 17,9 #M. groß mit 310000 E., der Hauptstadt Gießen. - O, kurhess. Provinz, 36 #M. groß mit 123000 E., der Hauptstadt Marburg.


Oberlahnstein, nassauische Stadt unweit der Lahnmündung, mit 1850 E., Mineralquelle, Hütten und Hammerwerken; 1/2 St. nördl. Niederlahnstein, Flecken mit 2000 E., Eisenwerk.

eines Leichnams. Zur formellen Legalität einer O. gehören: daß dieselbe auf Befehl einer obrigkeitlichen Behörde von beeidigten Medicinalpersonen in Gegenwart mehrer Gerichtspersonen vorgenommen und darüber ein detaillirtes Protokoll geführt werde. Zur materiellen Vollständigkeit der O. (im engern Sinn) gehört: daß nicht nur derjenige Theil, wo vermuthlich die Todesursache, genau zu untersuchen ist, sondern daß sämmtliche 3 Höhlen des menschlichen Körpers: Kopf, Brust und Bauchhöhle geöffnet u. speciell beschrieben werden, ebenso wie es nöthig ist, daß der Section ein genaues Inspektionsprotokoll der Leiche vorhergehe. Die Eröffnung der Höhle des Rückenmarks hängt von speciellen Umständen ab. Das O. sprotokoli (Fundschein, Visum repertum Parere), welches von allen anwesenden Gerichts- u. Medicinalpersonen zu unterzeichnen ist, gibt die Grundlage für das diesem angehängte Gutachten der Gerichtsärzte, in welchem dieselben die von dem Gerichte vorgelegten Fragen beantworten.


Obedienz, vom lat. obedientia, Gehorsam; canonische O., die Unterordnung der einzelnen Kirchenämter u. ihrer Inhaber unter den nächsthöheren Kirchenobern u. dessen Amtsgewalt, eine Verpflichtung, deren Erfüllung der Kleriker durch den O.eid auf sich nimmt; kirchenpolitische O., die Anerkennung der Rechtmäßigkeit eines Papstes. Erzbischofes od. Bischofes von Seite seines Wahlcollegiums sowie von Seite der ihm untergebenen Nationen, Provinzen, Diöcese; klösterliche O., das feierliche Gelöbniß unbedingten Gehorsams gegen die Kloster- u. Ordensobern. O.-gesandtschaften, durch welche die neugewählten deutschen Kaiser dem Papste ihre Anerkennung sowie ihre Unterordnung in kirchlichen Angelegenheiten ausdrückten, üblich von den Zeiten Kaiser Heinrichs V. (1106–25) bis auf Franz I. (1745), jedoch nicht ohne Unterbrechung.


Obelisken, griech.-deutsch, ägyptische Monumente, steinerne, aus einem Stück aus dem Felsen gehauene Säulen, vierseitig, nach oben schmäler werdend, in einer kleinen Pyramide endend. Sie sind bis 80' hoch, unten 5–12' breit und ruhen in der Aushöhlung eines Würfels, der etwas breiter ist als der Obelisk. Sie sind mit Hieroglyphen bedeckt und stehen besonders vor Tempeleingängen. Im spätern Alterthum wurden ägypt. O. oft auf andere Plätze gebracht; z. B. von den Ptolemäern 2 nach Alexandrien, von den röm. Kaisern 11 nach Rom, 1 nach Konstantinopel, in neuester Zeit von Louis Philippe 1 auf den Platz de la Concorde zu Paris, die „Nadel der Cleopatra“ 1821 auf den Waterlooplatz zu London.


Obelos, griech., Spieß, bei den älteren Philologen Zeichen, daß die Stelle des Buchs ihnen unecht oder verdächtig erscheint; Obelismus, Obelisirung, Bezeichnung mit dem O.


Oberalpen, franz. Depart., die obere Dauphiné und Provence umfassend, an Savoyen, Piemont, die Depart. Niederalpen, Drôme und Isère gränzend, 100 □M. groß, mit 130000 E., Gebirgsland, arm, Viehzucht ein Hauptgeschäft der E., von denen viele auswärts Arbeit suchen. Hauptstadt Briançon; fern er Gap, Bischoffsitz; Embrun.


Oberbayern, bayer. Kreis, 309 □M. groß mit 735000 E., der südöstl. Theil des Landes mit der Hauptst. München.


Obereigenthum, Eigenthum des Lehen- oder Grundherrn an den Liegenschaften, an welchen der Vasall oder Bauer Nutzeigenthum besaß.


Oberfranken, bayer. Kreis, 1271/3 □M. groß, der nordöstl. Theil des Königreichs, mit 500000 E., der Hauptstadt Bayreuth.


Obergericht, höheres Gericht für wichtige Rechtsfälle, od. Appellationsinstanz über untern Gerichten.


Oberhaus, s. Parlament; O., Festung, s. Passau.


Oberhessen, hessen-darmst. Provinz, 17,9 □M. groß mit 310000 E., der Hauptstadt Gießen. – O, kurhess. Provinz, 36 □M. groß mit 123000 E., der Hauptstadt Marburg.


Oberlahnstein, nassauische Stadt unweit der Lahnmündung, mit 1850 E., Mineralquelle, Hütten und Hammerwerken; 1/2 St. nördl. Niederlahnstein, Flecken mit 2000 E., Eisenwerk.

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[368/0369] eines Leichnams. Zur formellen Legalität einer O. gehören: daß dieselbe auf Befehl einer obrigkeitlichen Behörde von beeidigten Medicinalpersonen in Gegenwart mehrer Gerichtspersonen vorgenommen und darüber ein detaillirtes Protokoll geführt werde. Zur materiellen Vollständigkeit der O. (im engern Sinn) gehört: daß nicht nur derjenige Theil, wo vermuthlich die Todesursache, genau zu untersuchen ist, sondern daß sämmtliche 3 Höhlen des menschlichen Körpers: Kopf, Brust und Bauchhöhle geöffnet u. speciell beschrieben werden, ebenso wie es nöthig ist, daß der Section ein genaues Inspektionsprotokoll der Leiche vorhergehe. Die Eröffnung der Höhle des Rückenmarks hängt von speciellen Umständen ab. Das O. sprotokoli (Fundschein, Visum repertum Parere), welches von allen anwesenden Gerichts- u. Medicinalpersonen zu unterzeichnen ist, gibt die Grundlage für das diesem angehängte Gutachten der Gerichtsärzte, in welchem dieselben die von dem Gerichte vorgelegten Fragen beantworten. Obedienz, vom lat. obedientia, Gehorsam; canonische O., die Unterordnung der einzelnen Kirchenämter u. ihrer Inhaber unter den nächsthöheren Kirchenobern u. dessen Amtsgewalt, eine Verpflichtung, deren Erfüllung der Kleriker durch den O.eid auf sich nimmt; kirchenpolitische O., die Anerkennung der Rechtmäßigkeit eines Papstes. Erzbischofes od. Bischofes von Seite seines Wahlcollegiums sowie von Seite der ihm untergebenen Nationen, Provinzen, Diöcese; klösterliche O., das feierliche Gelöbniß unbedingten Gehorsams gegen die Kloster- u. Ordensobern. O.-gesandtschaften, durch welche die neugewählten deutschen Kaiser dem Papste ihre Anerkennung sowie ihre Unterordnung in kirchlichen Angelegenheiten ausdrückten, üblich von den Zeiten Kaiser Heinrichs V. (1106–25) bis auf Franz I. (1745), jedoch nicht ohne Unterbrechung. Obelisken, griech.-deutsch, ägyptische Monumente, steinerne, aus einem Stück aus dem Felsen gehauene Säulen, vierseitig, nach oben schmäler werdend, in einer kleinen Pyramide endend. Sie sind bis 80' hoch, unten 5–12' breit und ruhen in der Aushöhlung eines Würfels, der etwas breiter ist als der Obelisk. Sie sind mit Hieroglyphen bedeckt und stehen besonders vor Tempeleingängen. Im spätern Alterthum wurden ägypt. O. oft auf andere Plätze gebracht; z. B. von den Ptolemäern 2 nach Alexandrien, von den röm. Kaisern 11 nach Rom, 1 nach Konstantinopel, in neuester Zeit von Louis Philippe 1 auf den Platz de la Concorde zu Paris, die „Nadel der Cleopatra“ 1821 auf den Waterlooplatz zu London. Obelos, griech., Spieß, bei den älteren Philologen Zeichen, daß die Stelle des Buchs ihnen unecht oder verdächtig erscheint; Obelismus, Obelisirung, Bezeichnung mit dem O. Oberalpen, franz. Depart., die obere Dauphiné und Provence umfassend, an Savoyen, Piemont, die Depart. Niederalpen, Drôme und Isère gränzend, 100 □M. groß, mit 130000 E., Gebirgsland, arm, Viehzucht ein Hauptgeschäft der E., von denen viele auswärts Arbeit suchen. Hauptstadt Briançon; fern er Gap, Bischoffsitz; Embrun. Oberbayern, bayer. Kreis, 309 □M. groß mit 735000 E., der südöstl. Theil des Landes mit der Hauptst. München. Obereigenthum, Eigenthum des Lehen- oder Grundherrn an den Liegenschaften, an welchen der Vasall oder Bauer Nutzeigenthum besaß. Oberfranken, bayer. Kreis, 1271/3 □M. groß, der nordöstl. Theil des Königreichs, mit 500000 E., der Hauptstadt Bayreuth. Obergericht, höheres Gericht für wichtige Rechtsfälle, od. Appellationsinstanz über untern Gerichten. Oberhaus, s. Parlament; O., Festung, s. Passau. Oberhessen, hessen-darmst. Provinz, 17,9 □M. groß mit 310000 E., der Hauptstadt Gießen. – O, kurhess. Provinz, 36 □M. groß mit 123000 E., der Hauptstadt Marburg. Oberlahnstein, nassauische Stadt unweit der Lahnmündung, mit 1850 E., Mineralquelle, Hütten und Hammerwerken; 1/2 St. nördl. Niederlahnstein, Flecken mit 2000 E., Eisenwerk.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 368. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/369>, abgerufen am 25.11.2024.