Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.ernannte Versammlung der angesehensten Männer des Königreichs (Mitglieder des hohen Adels u. der hohen Geistlichkeit, hohe Civil- und Militärbeamte, Parlamentsglieder, Städtemagistrate), welche die Versammlung der Generalstände ersetzen sollte; die letzte und bedeutendste N. versammlung war die von 1787, welche die Anträge der Krone verwarf u. die Generalständeversammlung von 1789 herbeiführte. Notabilität, lat.-deutsch, Ansehen; N. en, angesehene Personen. Notalgie, griech., Rückenweh. Notar, mit öffentlicher Autorität ausgerüstete Person, welche über das, was an Rechtsgeschäften vor ihr u. 2 Zeugen vorgeht, vollständigen Beweis gibt. Man pflegt daher solenne Verträge. Testamente u. s. w. unter ihrer Mitwirkung zu errichten, um die erforderlichen Formen, welche der N. als Rechtskundiger kennen soll, nicht zu verfehlen. In einigen Ländern ist sogar für Testamente u. dgl. die Mitwirkung u. Mitunterzeichnung des N.s als gesetzliche Form vorgeschrieben. In andern ist den N.en auch die Leitung des Hypothekarwesens (Grundbücher, Ausfertigung des Pfandbriefs) übergebe n. Die N. iatsberechtigung ist in der Regel durch Examen, Patent und Caution bedingt. Das Nähere bestimmen die gesetzlichen N. iatsordnungen. Note, lat. nota, Bemerkung, Anmerkung; Rechnung; diplomatische Mittheilung oder Eröffnung; eine Circular-N. eines Hofes ist an dessen sämmtliche Gesandte bei den fremden Höfen, zur Mittheilung an dieselben, gerichtet. Notel, Notul, vom lat. notula, Entwurf eines Contracts; Anschrift (um etwas nicht zu vergessen); Beisatz. Noten, musikalische, nennt man die Zeichen zur Angabe der Höhe oder Tiefe sowie der Zeitdauer eines Tones. Die Höhe u. Tiefe wird durch die Stellung der Note d. h. ihres Haupttheils, des N. kopfs, auf oder zwischen 5 parallelen Linien angegeben, u. wo diese nicht mehr ausreichen, vermittelst Strichen unter oder über dem N.kopfe. Die Angabe der Zeitdauer geschieht durch die verschiedene Gestalt der Note. Die Griechen hatten, da sie die Octave nicht kannten, eine sehr complicirte aus Buchstaben bestehende N. schrift, eine andere für die Vocal- und eine andere für die Instrumentalmusik, im Ganzen gegen 990 Zeichen. Papst Gregor I. führte die 15 Haupttöne der Griechen auf 7 zurück und benannte dieselben nach den 7 ersten Buchstaben des Alphabets, die tiefern mit den großen Anfangsbuchstaben, die höhern mit den kleinen. Später stellte man diese Buchstaben höher oder tiefer auf parallele Linien. Sodann wurden die Buchstaben durch Punkte (eigentliche N.) ersetzt, und die Zahl der Linien auf 5 beschränkt, wobei dann die N. punkte sowohl auf als zwischen die Linien gesetzt wurden. Diese Erfindung wird dem Guido von Arezzo zugeschrieben. Eine weitere Vervollkommnung erhielt die N. schrift später durch gleichzeitige Angabe der Zeitdauer der Note vermittelst verschiedener Gestaltung derselben; dieß geschah hauptsächlich durch Johann de Meurs im 14. Jahrh. und durch Franco von Köln. Durch allmälig weitere Ausbildung entstand so die jetzige N.schrift, die sich durch Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Bestimmtheit auszeichnet. Notenschlüssel, Schlüssel, in der Musik dasjenige Zeichen, welches am Anfange eines Liniensystems gesetzt wird und den Noten ihre Tonbedeutung d. h. ihre relative Tonhöhe bestimmt. Man hat zunächst 3 solcher Schlüssel, den C-, F- und G-Schlüssel, welche den Sitz des eingestrichenen c, des kleinen f und des eingestrichenen g bestimmen. Steht der C-Schlüssel auf der 1. Linie, so heißt er Discant- oder Sopranschlüssel und zeigt an, daß das eingestrichene c auf der 1. Linie steht; steht er auf der 3. Linie, so heißt er Altschlüssel; steht er endlich auf der 4. Linie, so heißt er Tenorschlüssel. Der F-Schlüssel wird nur für tiefe Noten gebraucht, daher Baßschlüssel genannt und steht gewöhnlich auf der 4. Linie, selten auf der 3., wo er dann Baritonschlüssel heißt. Der G-Schlüssel. gewöhnlich Violinschlüssel genannt, zeigt die Stelle des eingestrichenen g auf der 2. Linie an und wird nur für die höchsten Stimmen u. Instrumente gebraucht. ernannte Versammlung der angesehensten Männer des Königreichs (Mitglieder des hohen Adels u. der hohen Geistlichkeit, hohe Civil- und Militärbeamte, Parlamentsglieder, Städtemagistrate), welche die Versammlung der Generalstände ersetzen sollte; die letzte und bedeutendste N. versammlung war die von 1787, welche die Anträge der Krone verwarf u. die Generalständeversammlung von 1789 herbeiführte. Notabilität, lat.-deutsch, Ansehen; N. en, angesehene Personen. Notalgie, griech., Rückenweh. Notar, mit öffentlicher Autorität ausgerüstete Person, welche über das, was an Rechtsgeschäften vor ihr u. 2 Zeugen vorgeht, vollständigen Beweis gibt. Man pflegt daher solenne Verträge. Testamente u. s. w. unter ihrer Mitwirkung zu errichten, um die erforderlichen Formen, welche der N. als Rechtskundiger kennen soll, nicht zu verfehlen. In einigen Ländern ist sogar für Testamente u. dgl. die Mitwirkung u. Mitunterzeichnung des N.s als gesetzliche Form vorgeschrieben. In andern ist den N.en auch die Leitung des Hypothekarwesens (Grundbücher, Ausfertigung des Pfandbriefs) übergebe n. Die N. iatsberechtigung ist in der Regel durch Examen, Patent und Caution bedingt. Das Nähere bestimmen die gesetzlichen N. iatsordnungen. Note, lat. nota, Bemerkung, Anmerkung; Rechnung; diplomatische Mittheilung oder Eröffnung; eine Circular-N. eines Hofes ist an dessen sämmtliche Gesandte bei den fremden Höfen, zur Mittheilung an dieselben, gerichtet. Notel, Notul, vom lat. notula, Entwurf eines Contracts; Anschrift (um etwas nicht zu vergessen); Beisatz. Noten, musikalische, nennt man die Zeichen zur Angabe der Höhe oder Tiefe sowie der Zeitdauer eines Tones. Die Höhe u. Tiefe wird durch die Stellung der Note d. h. ihres Haupttheils, des N. kopfs, auf oder zwischen 5 parallelen Linien angegeben, u. wo diese nicht mehr ausreichen, vermittelst Strichen unter oder über dem N.kopfe. Die Angabe der Zeitdauer geschieht durch die verschiedene Gestalt der Note. Die Griechen hatten, da sie die Octave nicht kannten, eine sehr complicirte aus Buchstaben bestehende N. schrift, eine andere für die Vocal- und eine andere für die Instrumentalmusik, im Ganzen gegen 990 Zeichen. Papst Gregor I. führte die 15 Haupttöne der Griechen auf 7 zurück und benannte dieselben nach den 7 ersten Buchstaben des Alphabets, die tiefern mit den großen Anfangsbuchstaben, die höhern mit den kleinen. Später stellte man diese Buchstaben höher oder tiefer auf parallele Linien. Sodann wurden die Buchstaben durch Punkte (eigentliche N.) ersetzt, und die Zahl der Linien auf 5 beschränkt, wobei dann die N. punkte sowohl auf als zwischen die Linien gesetzt wurden. Diese Erfindung wird dem Guido von Arezzo zugeschrieben. Eine weitere Vervollkommnung erhielt die N. schrift später durch gleichzeitige Angabe der Zeitdauer der Note vermittelst verschiedener Gestaltung derselben; dieß geschah hauptsächlich durch Johann de Meurs im 14. Jahrh. und durch Franco von Köln. Durch allmälig weitere Ausbildung entstand so die jetzige N.schrift, die sich durch Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Bestimmtheit auszeichnet. Notenschlüssel, Schlüssel, in der Musik dasjenige Zeichen, welches am Anfange eines Liniensystems gesetzt wird und den Noten ihre Tonbedeutung d. h. ihre relative Tonhöhe bestimmt. Man hat zunächst 3 solcher Schlüssel, den C-, F- und G-Schlüssel, welche den Sitz des eingestrichenen c, des kleinen f und des eingestrichenen g bestimmen. Steht der C-Schlüssel auf der 1. Linie, so heißt er Discant- oder Sopranschlüssel und zeigt an, daß das eingestrichene c auf der 1. Linie steht; steht er auf der 3. Linie, so heißt er Altschlüssel; steht er endlich auf der 4. Linie, so heißt er Tenorschlüssel. Der F-Schlüssel wird nur für tiefe Noten gebraucht, daher Baßschlüssel genannt und steht gewöhnlich auf der 4. Linie, selten auf der 3., wo er dann Baritonschlüssel heißt. Der G-Schlüssel. gewöhnlich Violinschlüssel genannt, zeigt die Stelle des eingestrichenen g auf der 2. Linie an und wird nur für die höchsten Stimmen u. 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Notabilität, lat.-deutsch, Ansehen; N. en, angesehene Personen.
Notalgie, griech., Rückenweh.
Notar, mit öffentlicher Autorität ausgerüstete Person, welche über das, was an Rechtsgeschäften vor ihr u. 2 Zeugen vorgeht, vollständigen Beweis gibt. Man pflegt daher solenne Verträge. Testamente u. s. w. unter ihrer Mitwirkung zu errichten, um die erforderlichen Formen, welche der N. als Rechtskundiger kennen soll, nicht zu verfehlen. In einigen Ländern ist sogar für Testamente u. dgl. die Mitwirkung u. Mitunterzeichnung des N.s als gesetzliche Form vorgeschrieben. In andern ist den N.en auch die Leitung des Hypothekarwesens (Grundbücher, Ausfertigung des Pfandbriefs) übergebe n. Die N. iatsberechtigung ist in der Regel durch Examen, Patent und Caution bedingt. Das Nähere bestimmen die gesetzlichen N. iatsordnungen.
Note, lat. nota, Bemerkung, Anmerkung; Rechnung; diplomatische Mittheilung oder Eröffnung; eine Circular-N. eines Hofes ist an dessen sämmtliche Gesandte bei den fremden Höfen, zur Mittheilung an dieselben, gerichtet.
Notel, Notul, vom lat. notula, Entwurf eines Contracts; Anschrift (um etwas nicht zu vergessen); Beisatz.
Noten, musikalische, nennt man die Zeichen zur Angabe der Höhe oder Tiefe sowie der Zeitdauer eines Tones. Die Höhe u. Tiefe wird durch die Stellung der Note d. h. ihres Haupttheils, des N. kopfs, auf oder zwischen 5 parallelen Linien angegeben, u. wo diese nicht mehr ausreichen, vermittelst Strichen unter oder über dem N.kopfe. Die Angabe der Zeitdauer geschieht durch die verschiedene Gestalt der Note. Die Griechen hatten, da sie die Octave nicht kannten, eine sehr complicirte aus Buchstaben bestehende N. schrift, eine andere für die Vocal- und eine andere für die Instrumentalmusik, im Ganzen gegen 990 Zeichen. Papst Gregor I. führte die 15 Haupttöne der Griechen auf 7 zurück und benannte dieselben nach den 7 ersten Buchstaben des Alphabets, die tiefern mit den großen Anfangsbuchstaben, die höhern mit den kleinen. Später stellte man diese Buchstaben höher oder tiefer auf parallele Linien. Sodann wurden die Buchstaben durch Punkte (eigentliche N.) ersetzt, und die Zahl der Linien auf 5 beschränkt, wobei dann die N. punkte sowohl auf als zwischen die Linien gesetzt wurden. Diese Erfindung wird dem Guido von Arezzo zugeschrieben. Eine weitere Vervollkommnung erhielt die N. schrift später durch gleichzeitige Angabe der Zeitdauer der Note vermittelst verschiedener Gestaltung derselben; dieß geschah hauptsächlich durch Johann de Meurs im 14. Jahrh. und durch Franco von Köln. Durch allmälig weitere Ausbildung entstand so die jetzige N.schrift, die sich durch Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Bestimmtheit auszeichnet.
Notenschlüssel, Schlüssel, in der Musik dasjenige Zeichen, welches am Anfange eines Liniensystems gesetzt wird und den Noten ihre Tonbedeutung d. h. ihre relative Tonhöhe bestimmt. Man hat zunächst 3 solcher Schlüssel, den C-, F- und G-Schlüssel, welche den Sitz des eingestrichenen c, des kleinen f und des eingestrichenen g bestimmen. Steht der C-Schlüssel auf der 1. Linie, so heißt er Discant- oder Sopranschlüssel und zeigt an, daß das eingestrichene c auf der 1. Linie steht; steht er auf der 3. Linie, so heißt er Altschlüssel; steht er endlich auf der 4. Linie, so heißt er Tenorschlüssel. Der F-Schlüssel wird nur für tiefe Noten gebraucht, daher Baßschlüssel genannt und steht gewöhnlich auf der 4. Linie, selten auf der 3., wo er dann Baritonschlüssel heißt. Der G-Schlüssel. gewöhnlich Violinschlüssel genannt, zeigt die Stelle des eingestrichenen g auf der 2. Linie an und wird nur für die höchsten Stimmen u. Instrumente gebraucht.
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