Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.allgemeine Name für die Anhänger der von Eutyches (s. d.) aufgebrachten Irrlehre von nur Einer u. zwar der göttlichen Natur in Christo. Das große Concil von Chalcedon 451 n. Chr. (s. Dioskur. Chalcedon) hob die dadurch entstandenen Streitigkeiten nicht. noch weniger das sog. Henotikon. eine Vereinigungsformel, welche 482 der Kaiser Zeno (474-91) den kirchlichen Parteien aufdringen wollte (s. Henotikon); ebenso wenig vermochte das Concil von Konstantinopel 553 die M. mit der Kirche zu vereinigen. Sie zerfielen zwar in vielerlei Parteien (Akephaler, Severianer, Agnoeten u. s. f.), aber bevor Kaiser Justin II. 565 ein neues Versöhnungsdekret erließ, machte Baradäus in Syrien und Mesopotamien die monophysitische Partei der Jakobiten zu einer besondern Kirche (s. Baradäus u. Jakobiten) und als Justinian den kath. Paulus zum Patriarchen von Alexandrien erhob, war der Erfolg die bleibende Trennung der Kopten (s. d.) von der Kirche, welche auch die Aethiopier in ihre Kirchengemeinschaft zogen. In Armenien begünstigte der Römerhaß der erobernden Perser den Monophysitismus, der seine Fortsetzung im Monotheletismus fand. Monopodie, griech.-deutsch. Abtheilung der Verse nach einzelnen Versfüßen. Monopol, Alleinhandel, entweder von dem Staate betrieben (Salz, Tabak. Branntwein, Pulver etc.), od. von dem Staate an Private eingeräumt (Privilegien von Handelsgesellschaften od. einzelner Personen, worunter die Patente für die Erfinder eines neuen Gewerbszweiges unbedingt zu billigen sind), fand früher viel mehr statt als jetzt. Monotheismus, griech.-lat., der Glaube an Einen und zwar lebendigen und persönlichen Gott. im Gegensatze zum Atheismus (s. d.) sowie zu dem dem Atheismus nahestehenden od. eigentlich mit ihm zusammenfallenden Pantheismus, der nichts von einem persönlichen Gott wissen mag; ferner zum Polytheismus, zur Vielgötterei, welche den einzig wahren Gott vor lauter Göttern nicht mehr sieht. Der M. hinwiederum läßt sich unterscheiden als abstracter M., entsprechend dem Deismus (s. d.), dann als concreter M., der den Einen lebendigen u. persönlichen Gott nicht nur existiren, sondern auch in der Welt walten und schalten läßt. Monotheleten, griech.-deutsch. die Anhänger einer kirchlichen Sekte, welche in Christo zwar 2 Naturen aber nur Eine Wirkungsweise, Einen göttlichen Willen annahm - eine neue Form des Monophysitismus (s. Monophysiten), veranlaßt durch ein taktloses Glaubensedict des Kaisers Heraklius I. (610 bis 641), der die zahlreichen Monophysiten in Syrien u. Armenien wiederum mit der Reichskirche aussöhnen wollte; vergeblich bekämpfte Sophronios, der Patriarch von Jerusalem. die M., zumal Papst Honorius I. sehr wenig Einsicht u. Kraft zeigte. Nachdem der Papst befohlen hatte, weder von 1 noch von 2 Wirkungsweisen in Christo zu sprechen, bewog der Patriarch von Konstantinopel, Sergius, den Kaiser, 638 die sog. Ekthesis zu erlassen, ein Edict, welches mit dem Papste Stillschweigen befahl, aber verblümt die Lehre von Einem Willen in Schutz nahm. Der Abt Maximus enthüllte das Gefährliche des Monotheletismus, allein die M. wollten nichts vom Stillschweigen wissen u. als Kaiser Constans II. 648 in einem neuen Edict bei schwerer Strafe Stillschweigen befahl, war keine Partei damit zufrieden und der Streit artete in Kampf aus. Papst Martin I. verdammte durch eine Lateransynode 649 die M. sammt den kaiserl. Edicten und mußte sammt den Hauptgegnern der M. schwer dafür büßen. Die zwischen dem Morgen- und Abendland drohende Spaltung und politische Gährung hob erst das 6. ökumenische Concil von Konstantinopel 680, indem seine Entscheidung "es seien in Christo, entsprechend den 2 Naturen, 2 Willen bei Einer gottmenschlichen Willensrichtung" bei der Mehrzahl Annahme fand, die Minderheit der M. nachträglich durch Kaiser Anastasius II. zur Ruhe gebracht wurde. Ob die Maroniten Reste der M. seien oder nicht, ist neuestens in Frage gestellt worden. Monoton, eintönig, einförmig; M.ie, Eintönigkeit, Einförmigkeit. allgemeine Name für die Anhänger der von Eutyches (s. d.) aufgebrachten Irrlehre von nur Einer u. zwar der göttlichen Natur in Christo. Das große Concil von Chalcedon 451 n. Chr. (s. Dioskur. Chalcedon) hob die dadurch entstandenen Streitigkeiten nicht. noch weniger das sog. Henotikon. eine Vereinigungsformel, welche 482 der Kaiser Zeno (474–91) den kirchlichen Parteien aufdringen wollte (s. Henotikon); ebenso wenig vermochte das Concil von Konstantinopel 553 die M. mit der Kirche zu vereinigen. Sie zerfielen zwar in vielerlei Parteien (Akephaler, Severianer, Agnoëten u. s. f.), aber bevor Kaiser Justin II. 565 ein neues Versöhnungsdekret erließ, machte Baradäus in Syrien und Mesopotamien die monophysitische Partei der Jakobiten zu einer besondern Kirche (s. Baradäus u. Jakobiten) und als Justinian den kath. Paulus zum Patriarchen von Alexandrien erhob, war der Erfolg die bleibende Trennung der Kopten (s. d.) von der Kirche, welche auch die Aethiopier in ihre Kirchengemeinschaft zogen. In Armenien begünstigte der Römerhaß der erobernden Perser den Monophysitismus, der seine Fortsetzung im Monotheletismus fand. Monopodie, griech.-deutsch. Abtheilung der Verse nach einzelnen Versfüßen. Monopol, Alleinhandel, entweder von dem Staate betrieben (Salz, Tabak. Branntwein, Pulver etc.), od. von dem Staate an Private eingeräumt (Privilegien von Handelsgesellschaften od. einzelner Personen, worunter die Patente für die Erfinder eines neuen Gewerbszweiges unbedingt zu billigen sind), fand früher viel mehr statt als jetzt. Monotheismus, griech.-lat., der Glaube an Einen und zwar lebendigen und persönlichen Gott. im Gegensatze zum Atheismus (s. d.) sowie zu dem dem Atheismus nahestehenden od. eigentlich mit ihm zusammenfallenden Pantheismus, der nichts von einem persönlichen Gott wissen mag; ferner zum Polytheismus, zur Vielgötterei, welche den einzig wahren Gott vor lauter Göttern nicht mehr sieht. Der M. hinwiederum läßt sich unterscheiden als abstracter M., entsprechend dem Deismus (s. d.), dann als concreter M., der den Einen lebendigen u. persönlichen Gott nicht nur existiren, sondern auch in der Welt walten und schalten läßt. Monotheleten, griech.-deutsch. die Anhänger einer kirchlichen Sekte, welche in Christo zwar 2 Naturen aber nur Eine Wirkungsweise, Einen göttlichen Willen annahm – eine neue Form des Monophysitismus (s. Monophysiten), veranlaßt durch ein taktloses Glaubensedict des Kaisers Heraklius I. (610 bis 641), der die zahlreichen Monophysiten in Syrien u. Armenien wiederum mit der Reichskirche aussöhnen wollte; vergeblich bekämpfte Sophronios, der Patriarch von Jerusalem. die M., zumal Papst Honorius I. sehr wenig Einsicht u. Kraft zeigte. Nachdem der Papst befohlen hatte, weder von 1 noch von 2 Wirkungsweisen in Christo zu sprechen, bewog der Patriarch von Konstantinopel, Sergius, den Kaiser, 638 die sog. Ekthesis zu erlassen, ein Edict, welches mit dem Papste Stillschweigen befahl, aber verblümt die Lehre von Einem Willen in Schutz nahm. Der Abt Maximus enthüllte das Gefährliche des Monotheletismus, allein die M. wollten nichts vom Stillschweigen wissen u. als Kaiser Constans II. 648 in einem neuen Edict bei schwerer Strafe Stillschweigen befahl, war keine Partei damit zufrieden und der Streit artete in Kampf aus. Papst Martin I. verdammte durch eine Lateransynode 649 die M. sammt den kaiserl. Edicten und mußte sammt den Hauptgegnern der M. schwer dafür büßen. Die zwischen dem Morgen- und Abendland drohende Spaltung und politische Gährung hob erst das 6. ökumenische Concil von Konstantinopel 680, indem seine Entscheidung „es seien in Christo, entsprechend den 2 Naturen, 2 Willen bei Einer gottmenschlichen Willensrichtung“ bei der Mehrzahl Annahme fand, die Minderheit der M. nachträglich durch Kaiser Anastasius II. zur Ruhe gebracht wurde. Ob die Maroniten Reste der M. seien oder nicht, ist neuestens in Frage gestellt worden. Monoton, eintönig, einförmig; M.ie, Eintönigkeit, Einförmigkeit. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0228" n="227"/> allgemeine Name für die Anhänger der von Eutyches (s. d.) aufgebrachten Irrlehre von nur Einer u. zwar der göttlichen Natur in Christo. Das große Concil von Chalcedon 451 n. Chr. (s. Dioskur. Chalcedon) hob die dadurch entstandenen Streitigkeiten nicht. noch weniger das sog. Henotikon. eine Vereinigungsformel, welche 482 der Kaiser Zeno (474–91) den kirchlichen Parteien aufdringen wollte (s. Henotikon); ebenso wenig vermochte das Concil von Konstantinopel 553 die M. mit der Kirche zu vereinigen. Sie zerfielen zwar in vielerlei Parteien (Akephaler, Severianer, Agnoëten u. s. f.), aber bevor Kaiser Justin II. 565 ein neues Versöhnungsdekret erließ, machte Baradäus in Syrien und Mesopotamien die monophysitische Partei der <hi rendition="#g">Jakobiten</hi> zu einer besondern Kirche (s. Baradäus u. Jakobiten) und als Justinian den kath. Paulus zum Patriarchen von Alexandrien erhob, war der Erfolg die bleibende Trennung der <hi rendition="#g">Kopten</hi> (s. d.) von der Kirche, welche auch die <hi rendition="#g">Aethiopier</hi> in ihre Kirchengemeinschaft zogen. In Armenien begünstigte der Römerhaß der erobernden Perser den <hi rendition="#g">Monophysitismus</hi>, der seine Fortsetzung im Monotheletismus fand.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Monopodie</hi>, griech.-deutsch. Abtheilung der Verse nach einzelnen Versfüßen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Monopol</hi>, Alleinhandel, entweder von dem Staate betrieben (Salz, Tabak. Branntwein, Pulver etc.), od. von dem Staate an Private eingeräumt (Privilegien von Handelsgesellschaften od. einzelner Personen, worunter die Patente für die Erfinder eines neuen Gewerbszweiges unbedingt zu billigen sind), fand früher viel mehr statt als jetzt.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Monotheismus</hi>, griech.-lat., der Glaube an Einen und zwar lebendigen und persönlichen Gott. im Gegensatze zum <hi rendition="#g">Atheismus</hi> (s. d.) sowie zu dem dem Atheismus nahestehenden od. eigentlich mit ihm zusammenfallenden <hi rendition="#g">Pantheismus</hi>, der nichts von einem persönlichen Gott wissen mag; ferner zum <hi rendition="#g">Polytheismus</hi>, zur Vielgötterei, welche den einzig wahren Gott vor lauter Göttern nicht mehr sieht. Der M. hinwiederum läßt sich unterscheiden als <hi rendition="#g">abstracter</hi> M., entsprechend dem <hi rendition="#g">Deismus</hi> (s. d.), dann als <hi rendition="#g">concreter</hi> M., der den Einen lebendigen u. persönlichen Gott nicht nur existiren, sondern auch in der Welt walten und schalten läßt.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Monotheleten</hi>, griech.-deutsch. die Anhänger einer kirchlichen Sekte, welche in Christo zwar 2 Naturen aber nur Eine Wirkungsweise, Einen göttlichen Willen annahm – eine neue Form des Monophysitismus (s. Monophysiten), veranlaßt durch ein taktloses Glaubensedict des Kaisers Heraklius I. (610 bis 641), der die zahlreichen Monophysiten in Syrien u. Armenien wiederum mit der Reichskirche aussöhnen wollte; vergeblich bekämpfte Sophronios, der Patriarch von Jerusalem. die M., zumal Papst Honorius I. sehr wenig Einsicht u. Kraft zeigte. Nachdem der Papst befohlen hatte, weder von 1 noch von 2 Wirkungsweisen in Christo zu sprechen, bewog der Patriarch von Konstantinopel, Sergius, den Kaiser, 638 die sog. Ekthesis zu erlassen, ein Edict, welches mit dem Papste Stillschweigen befahl, aber verblümt die Lehre von Einem Willen in Schutz nahm. Der Abt Maximus enthüllte das Gefährliche des <hi rendition="#g">Monotheletismus</hi>, allein die M. wollten nichts vom Stillschweigen wissen u. als Kaiser Constans II. 648 in einem neuen Edict bei schwerer Strafe Stillschweigen befahl, war keine Partei damit zufrieden und der Streit artete in Kampf aus. Papst Martin I. verdammte durch eine Lateransynode 649 die M. sammt den kaiserl. Edicten und mußte sammt den Hauptgegnern der M. schwer dafür büßen. Die zwischen dem Morgen- und Abendland drohende Spaltung und politische Gährung hob erst das 6. ökumenische Concil von Konstantinopel 680, indem seine Entscheidung „es seien in Christo, entsprechend den 2 Naturen, 2 Willen bei Einer gottmenschlichen Willensrichtung“ bei der Mehrzahl Annahme fand, die Minderheit der M. nachträglich durch Kaiser Anastasius II. zur Ruhe gebracht wurde. Ob die Maroniten Reste der M. seien oder nicht, ist neuestens in Frage gestellt worden.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Monoton</hi>, eintönig, einförmig; M.ie, Eintönigkeit, Einförmigkeit. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [227/0228]
allgemeine Name für die Anhänger der von Eutyches (s. d.) aufgebrachten Irrlehre von nur Einer u. zwar der göttlichen Natur in Christo. Das große Concil von Chalcedon 451 n. Chr. (s. Dioskur. Chalcedon) hob die dadurch entstandenen Streitigkeiten nicht. noch weniger das sog. Henotikon. eine Vereinigungsformel, welche 482 der Kaiser Zeno (474–91) den kirchlichen Parteien aufdringen wollte (s. Henotikon); ebenso wenig vermochte das Concil von Konstantinopel 553 die M. mit der Kirche zu vereinigen. Sie zerfielen zwar in vielerlei Parteien (Akephaler, Severianer, Agnoëten u. s. f.), aber bevor Kaiser Justin II. 565 ein neues Versöhnungsdekret erließ, machte Baradäus in Syrien und Mesopotamien die monophysitische Partei der Jakobiten zu einer besondern Kirche (s. Baradäus u. Jakobiten) und als Justinian den kath. Paulus zum Patriarchen von Alexandrien erhob, war der Erfolg die bleibende Trennung der Kopten (s. d.) von der Kirche, welche auch die Aethiopier in ihre Kirchengemeinschaft zogen. In Armenien begünstigte der Römerhaß der erobernden Perser den Monophysitismus, der seine Fortsetzung im Monotheletismus fand.
Monopodie, griech.-deutsch. Abtheilung der Verse nach einzelnen Versfüßen.
Monopol, Alleinhandel, entweder von dem Staate betrieben (Salz, Tabak. Branntwein, Pulver etc.), od. von dem Staate an Private eingeräumt (Privilegien von Handelsgesellschaften od. einzelner Personen, worunter die Patente für die Erfinder eines neuen Gewerbszweiges unbedingt zu billigen sind), fand früher viel mehr statt als jetzt.
Monotheismus, griech.-lat., der Glaube an Einen und zwar lebendigen und persönlichen Gott. im Gegensatze zum Atheismus (s. d.) sowie zu dem dem Atheismus nahestehenden od. eigentlich mit ihm zusammenfallenden Pantheismus, der nichts von einem persönlichen Gott wissen mag; ferner zum Polytheismus, zur Vielgötterei, welche den einzig wahren Gott vor lauter Göttern nicht mehr sieht. Der M. hinwiederum läßt sich unterscheiden als abstracter M., entsprechend dem Deismus (s. d.), dann als concreter M., der den Einen lebendigen u. persönlichen Gott nicht nur existiren, sondern auch in der Welt walten und schalten läßt.
Monotheleten, griech.-deutsch. die Anhänger einer kirchlichen Sekte, welche in Christo zwar 2 Naturen aber nur Eine Wirkungsweise, Einen göttlichen Willen annahm – eine neue Form des Monophysitismus (s. Monophysiten), veranlaßt durch ein taktloses Glaubensedict des Kaisers Heraklius I. (610 bis 641), der die zahlreichen Monophysiten in Syrien u. Armenien wiederum mit der Reichskirche aussöhnen wollte; vergeblich bekämpfte Sophronios, der Patriarch von Jerusalem. die M., zumal Papst Honorius I. sehr wenig Einsicht u. Kraft zeigte. Nachdem der Papst befohlen hatte, weder von 1 noch von 2 Wirkungsweisen in Christo zu sprechen, bewog der Patriarch von Konstantinopel, Sergius, den Kaiser, 638 die sog. Ekthesis zu erlassen, ein Edict, welches mit dem Papste Stillschweigen befahl, aber verblümt die Lehre von Einem Willen in Schutz nahm. Der Abt Maximus enthüllte das Gefährliche des Monotheletismus, allein die M. wollten nichts vom Stillschweigen wissen u. als Kaiser Constans II. 648 in einem neuen Edict bei schwerer Strafe Stillschweigen befahl, war keine Partei damit zufrieden und der Streit artete in Kampf aus. Papst Martin I. verdammte durch eine Lateransynode 649 die M. sammt den kaiserl. Edicten und mußte sammt den Hauptgegnern der M. schwer dafür büßen. Die zwischen dem Morgen- und Abendland drohende Spaltung und politische Gährung hob erst das 6. ökumenische Concil von Konstantinopel 680, indem seine Entscheidung „es seien in Christo, entsprechend den 2 Naturen, 2 Willen bei Einer gottmenschlichen Willensrichtung“ bei der Mehrzahl Annahme fand, die Minderheit der M. nachträglich durch Kaiser Anastasius II. zur Ruhe gebracht wurde. Ob die Maroniten Reste der M. seien oder nicht, ist neuestens in Frage gestellt worden.
Monoton, eintönig, einförmig; M.ie, Eintönigkeit, Einförmigkeit.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:18Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:18Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |