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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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neue republikan. Stürme vertrieben die Familie (1494); allein 1513 setzte ihre Partei deren Zurückberufung durch und Papst Leo X. (Giovanni dei M., Lorenzos 2. Sohn) befestigte das Ansehen seines Hauses in Florenz. Lorenzo II., geb. 1492, gest. 1519, des Herrlichen Enkel, u. Alessandro leiteten den Staat, der noch immer den Namen Republik trug, bereits mit fürstlicher Gewalt; ein Aufstand vertrieb den letztern 1527, aber Kaiser Karl V. setzte ihn 1531 mit Waffengewalt als Herzog von Florenz wieder ein, u. als derselbe 1537 ermordet wurde, erhob er den Nachkommen einer älteren Seitenlinie, Cosimo I., zum Herzog (seit 1569 führte derselbe den Titel Großherzog von Toscana), der das Gebiet vergrößerte u. sich durch seine Meisterschaft in der damaligen Politik, sowie durch den Schutz der Künste und Wissenschaften den Beinamen des Großen erwarb. Auch seine nächsten Nachfolger. Franz I. (1574-87), Ferdinand I. (1587-1608), Cosimo II. (1608-21), Ferdinand II. (1621-70) erhielten die Bedeutung ihres Staats u. den Glanz der Wissenschaften und Künste. Die letzten M. dagegen, Cosimo III. (1670 bis 1723) und Giovanni Gaston (1723 bis 37) waren geistig u. körperlich heruntergekommen; das Geschlecht st. 1743 aus mit Anna, Tochter Cosimos III., seit 1686 Kurfürstin von der Pfalz, der ihr Vater vergebens die Nachfolge zusichern wollte; die Großmächte übertrugen Toscana im Wiener Frieden 1735 an das herzogliche Haus Lothringen.


Medicin, lat. medicina, zunächst Heilmittel (Arznei), in weiterer Bedeutung die Heilkunst. Die Grundlage derselben bildet die Kenntniß des menschlichen Leibes (Anatomie) u. seines organischen Lebens (Physiologie), die nur im Zusammenhange mit der Kenntniß der Naturgesetze überhaupt erworben werden kann, daher vergleichende Anatomie und Physiologie, sowie Chemie u. organische Chemie insbesonders zur medicin. Ausbildung nothwendig sind. Die Kenntniß der Störungen des gefunden Körperlebens, der Krankheiten, lehrt die Pathologie; die Therapie die Behandlung der Krankheiten zum Zwecke der Heilung, zu der die Chirurgie u. Geburtshilfe (s. beide Art.) gehören. Die Kenntniß der Arzneimittel lehrt die Materia medica od. Pharmakologie, die Kenntniß ihrer Zubereitung die Pharmacie, womit zugleich die Anweisung verbunden ist, die Arzneimittel in zweckmäßiger Form zu verschreiben (Formulare). Die praktische Ausbildung des M.ers geschieht in dem Klinicum, wo die Lehren der Wissenschaft an dem Krankenbette ausgeübt werden. - Die Anwendung von Heilmitteln kennen auch die rohesten Völker, häufig verbinden sie aber damit zugleich Zaubermittel, wie dies auch bei den alten sog. Culturvölkern der Fall gewesen zu sein scheint, z. B. bei den Aegyptern, Babyloniern etc., wo die Priester zugleich die Aerzte waren. Die eigentliche Ausbildung der M. begann durch die Griechen, namentlich durch Hippokrates (s. d.), und wurde durch die Alexandriner bedeutend gefördert. Die späteren Griechen überließen sich aber der Speculation und Vermuthung, bis Galen (s. d.) auf die Erfahrung der Vorgänger und die Beobachtung überhaupt sein eigenes System gründete. Im frühesten Mittelalter pflegten besonders die Araber die M. u. bildeten sie nach dem damaligen Stande der Naturkenntniß aus, im 15. Jahrh. hauptsächlich die Italiener. Der Verkehr mit Afrika, Ostindien und Amerika brachte neue Arzneimittel in die Hände der europ. Aerzte, der allgemeine Aufschwung der Wissenschaften u. der Naturwissenschaften insbesonders hob auch die M., die seitdem mit den letztern in gleichförmiger Entwicklung fortgeschritten ist, u. bei den civilisirten Völkern so ziemlich auf gleicher Höhe steht. M.ische Systeme, die aus Einem Grundsatze abgeleitet werden, sind schon viele aufgestellt worden, sie haben sich aber noch niemals erprobt; vgl. Brown, Hahnemann, Hofmann (das neueste Werk über die Geschichte der M. schrieb Häser, 2. Aufl. Leipzig 1853).


Medicinalpolizei, Sanitätspolizei, die Anordnungen der Behörden, die öffentliche Gesundheit betreffend (z. B. bei Epidemien); Medicinalverfassung, die Art der Aufsicht, die der Staat

neue republikan. Stürme vertrieben die Familie (1494); allein 1513 setzte ihre Partei deren Zurückberufung durch und Papst Leo X. (Giovanni dei M., Lorenzos 2. Sohn) befestigte das Ansehen seines Hauses in Florenz. Lorenzo II., geb. 1492, gest. 1519, des Herrlichen Enkel, u. Alessandro leiteten den Staat, der noch immer den Namen Republik trug, bereits mit fürstlicher Gewalt; ein Aufstand vertrieb den letztern 1527, aber Kaiser Karl V. setzte ihn 1531 mit Waffengewalt als Herzog von Florenz wieder ein, u. als derselbe 1537 ermordet wurde, erhob er den Nachkommen einer älteren Seitenlinie, Cosimo I., zum Herzog (seit 1569 führte derselbe den Titel Großherzog von Toscana), der das Gebiet vergrößerte u. sich durch seine Meisterschaft in der damaligen Politik, sowie durch den Schutz der Künste und Wissenschaften den Beinamen des Großen erwarb. Auch seine nächsten Nachfolger. Franz I. (1574–87), Ferdinand I. (1587–1608), Cosimo II. (1608–21), Ferdinand II. (1621–70) erhielten die Bedeutung ihres Staats u. den Glanz der Wissenschaften und Künste. Die letzten M. dagegen, Cosimo III. (1670 bis 1723) und Giovanni Gaston (1723 bis 37) waren geistig u. körperlich heruntergekommen; das Geschlecht st. 1743 aus mit Anna, Tochter Cosimos III., seit 1686 Kurfürstin von der Pfalz, der ihr Vater vergebens die Nachfolge zusichern wollte; die Großmächte übertrugen Toscana im Wiener Frieden 1735 an das herzogliche Haus Lothringen.


Medicin, lat. medicina, zunächst Heilmittel (Arznei), in weiterer Bedeutung die Heilkunst. Die Grundlage derselben bildet die Kenntniß des menschlichen Leibes (Anatomie) u. seines organischen Lebens (Physiologie), die nur im Zusammenhange mit der Kenntniß der Naturgesetze überhaupt erworben werden kann, daher vergleichende Anatomie und Physiologie, sowie Chemie u. organische Chemie insbesonders zur medicin. Ausbildung nothwendig sind. Die Kenntniß der Störungen des gefunden Körperlebens, der Krankheiten, lehrt die Pathologie; die Therapie die Behandlung der Krankheiten zum Zwecke der Heilung, zu der die Chirurgie u. Geburtshilfe (s. beide Art.) gehören. Die Kenntniß der Arzneimittel lehrt die Materia medica od. Pharmakologie, die Kenntniß ihrer Zubereitung die Pharmacie, womit zugleich die Anweisung verbunden ist, die Arzneimittel in zweckmäßiger Form zu verschreiben (Formulare). Die praktische Ausbildung des M.ers geschieht in dem Klinicum, wo die Lehren der Wissenschaft an dem Krankenbette ausgeübt werden. – Die Anwendung von Heilmitteln kennen auch die rohesten Völker, häufig verbinden sie aber damit zugleich Zaubermittel, wie dies auch bei den alten sog. Culturvölkern der Fall gewesen zu sein scheint, z. B. bei den Aegyptern, Babyloniern etc., wo die Priester zugleich die Aerzte waren. Die eigentliche Ausbildung der M. begann durch die Griechen, namentlich durch Hippokrates (s. d.), und wurde durch die Alexandriner bedeutend gefördert. Die späteren Griechen überließen sich aber der Speculation und Vermuthung, bis Galen (s. d.) auf die Erfahrung der Vorgänger und die Beobachtung überhaupt sein eigenes System gründete. Im frühesten Mittelalter pflegten besonders die Araber die M. u. bildeten sie nach dem damaligen Stande der Naturkenntniß aus, im 15. Jahrh. hauptsächlich die Italiener. Der Verkehr mit Afrika, Ostindien und Amerika brachte neue Arzneimittel in die Hände der europ. Aerzte, der allgemeine Aufschwung der Wissenschaften u. der Naturwissenschaften insbesonders hob auch die M., die seitdem mit den letztern in gleichförmiger Entwicklung fortgeschritten ist, u. bei den civilisirten Völkern so ziemlich auf gleicher Höhe steht. M.ische Systeme, die aus Einem Grundsatze abgeleitet werden, sind schon viele aufgestellt worden, sie haben sich aber noch niemals erprobt; vgl. Brown, Hahnemann, Hofmann (das neueste Werk über die Geschichte der M. schrieb Häser, 2. Aufl. Leipzig 1853).


Medicinalpolizei, Sanitätspolizei, die Anordnungen der Behörden, die öffentliche Gesundheit betreffend (z. B. bei Epidemien); Medicinalverfassung, die Art der Aufsicht, die der Staat

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neue republikan. Stürme vertrieben die Familie (1494); allein 1513 setzte ihre Partei deren Zurückberufung durch und Papst Leo X. (Giovanni dei M., Lorenzos 2. Sohn) befestigte das Ansehen seines Hauses in Florenz. Lorenzo II., geb. 1492, gest. 1519, des Herrlichen Enkel, u. Alessandro leiteten den Staat, der noch immer den Namen Republik trug, bereits mit fürstlicher Gewalt; ein Aufstand vertrieb den letztern 1527, aber Kaiser Karl V. setzte ihn 1531 mit Waffengewalt als Herzog von Florenz wieder ein, u. als derselbe 1537 ermordet wurde, erhob er den Nachkommen einer älteren Seitenlinie, Cosimo I., zum Herzog (seit 1569 führte derselbe den Titel Großherzog von Toscana), der das Gebiet vergrößerte u. sich durch seine Meisterschaft in der damaligen Politik, sowie durch den Schutz der Künste und Wissenschaften den Beinamen des Großen erwarb. Auch seine nächsten Nachfolger. Franz I. (1574&#x2013;87), Ferdinand I. (1587&#x2013;1608), Cosimo II. (1608&#x2013;21), Ferdinand II. (1621&#x2013;70) erhielten die Bedeutung ihres Staats u. den Glanz der Wissenschaften und Künste. Die letzten M. dagegen, Cosimo III. (1670 bis 1723) und Giovanni Gaston (1723 bis 37) waren geistig u. körperlich heruntergekommen; das Geschlecht st. 1743 aus mit Anna, Tochter Cosimos III., seit 1686 Kurfürstin von der Pfalz, der ihr Vater vergebens die Nachfolge zusichern wollte; die Großmächte übertrugen Toscana im Wiener Frieden 1735 an das herzogliche Haus Lothringen.</p><lb/>
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[137/0138] neue republikan. Stürme vertrieben die Familie (1494); allein 1513 setzte ihre Partei deren Zurückberufung durch und Papst Leo X. (Giovanni dei M., Lorenzos 2. Sohn) befestigte das Ansehen seines Hauses in Florenz. Lorenzo II., geb. 1492, gest. 1519, des Herrlichen Enkel, u. Alessandro leiteten den Staat, der noch immer den Namen Republik trug, bereits mit fürstlicher Gewalt; ein Aufstand vertrieb den letztern 1527, aber Kaiser Karl V. setzte ihn 1531 mit Waffengewalt als Herzog von Florenz wieder ein, u. als derselbe 1537 ermordet wurde, erhob er den Nachkommen einer älteren Seitenlinie, Cosimo I., zum Herzog (seit 1569 führte derselbe den Titel Großherzog von Toscana), der das Gebiet vergrößerte u. sich durch seine Meisterschaft in der damaligen Politik, sowie durch den Schutz der Künste und Wissenschaften den Beinamen des Großen erwarb. Auch seine nächsten Nachfolger. Franz I. (1574–87), Ferdinand I. (1587–1608), Cosimo II. (1608–21), Ferdinand II. (1621–70) erhielten die Bedeutung ihres Staats u. den Glanz der Wissenschaften und Künste. Die letzten M. dagegen, Cosimo III. (1670 bis 1723) und Giovanni Gaston (1723 bis 37) waren geistig u. körperlich heruntergekommen; das Geschlecht st. 1743 aus mit Anna, Tochter Cosimos III., seit 1686 Kurfürstin von der Pfalz, der ihr Vater vergebens die Nachfolge zusichern wollte; die Großmächte übertrugen Toscana im Wiener Frieden 1735 an das herzogliche Haus Lothringen. Medicin, lat. medicina, zunächst Heilmittel (Arznei), in weiterer Bedeutung die Heilkunst. Die Grundlage derselben bildet die Kenntniß des menschlichen Leibes (Anatomie) u. seines organischen Lebens (Physiologie), die nur im Zusammenhange mit der Kenntniß der Naturgesetze überhaupt erworben werden kann, daher vergleichende Anatomie und Physiologie, sowie Chemie u. organische Chemie insbesonders zur medicin. Ausbildung nothwendig sind. Die Kenntniß der Störungen des gefunden Körperlebens, der Krankheiten, lehrt die Pathologie; die Therapie die Behandlung der Krankheiten zum Zwecke der Heilung, zu der die Chirurgie u. Geburtshilfe (s. beide Art.) gehören. Die Kenntniß der Arzneimittel lehrt die Materia medica od. Pharmakologie, die Kenntniß ihrer Zubereitung die Pharmacie, womit zugleich die Anweisung verbunden ist, die Arzneimittel in zweckmäßiger Form zu verschreiben (Formulare). Die praktische Ausbildung des M.ers geschieht in dem Klinicum, wo die Lehren der Wissenschaft an dem Krankenbette ausgeübt werden. – Die Anwendung von Heilmitteln kennen auch die rohesten Völker, häufig verbinden sie aber damit zugleich Zaubermittel, wie dies auch bei den alten sog. Culturvölkern der Fall gewesen zu sein scheint, z. B. bei den Aegyptern, Babyloniern etc., wo die Priester zugleich die Aerzte waren. Die eigentliche Ausbildung der M. begann durch die Griechen, namentlich durch Hippokrates (s. d.), und wurde durch die Alexandriner bedeutend gefördert. Die späteren Griechen überließen sich aber der Speculation und Vermuthung, bis Galen (s. d.) auf die Erfahrung der Vorgänger und die Beobachtung überhaupt sein eigenes System gründete. Im frühesten Mittelalter pflegten besonders die Araber die M. u. bildeten sie nach dem damaligen Stande der Naturkenntniß aus, im 15. Jahrh. hauptsächlich die Italiener. Der Verkehr mit Afrika, Ostindien und Amerika brachte neue Arzneimittel in die Hände der europ. Aerzte, der allgemeine Aufschwung der Wissenschaften u. der Naturwissenschaften insbesonders hob auch die M., die seitdem mit den letztern in gleichförmiger Entwicklung fortgeschritten ist, u. bei den civilisirten Völkern so ziemlich auf gleicher Höhe steht. M.ische Systeme, die aus Einem Grundsatze abgeleitet werden, sind schon viele aufgestellt worden, sie haben sich aber noch niemals erprobt; vgl. Brown, Hahnemann, Hofmann (das neueste Werk über die Geschichte der M. schrieb Häser, 2. Aufl. Leipzig 1853). Medicinalpolizei, Sanitätspolizei, die Anordnungen der Behörden, die öffentliche Gesundheit betreffend (z. B. bei Epidemien); Medicinalverfassung, die Art der Aufsicht, die der Staat

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/138>, abgerufen am 22.11.2024.