Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

Bild:
<< vorherige Seite

(nach Einigen ein deutsches Wort: Speermänner, nach neuerer Meinung ein celtisches: Waldbewohner, nach neuester auch ein celtisches, aber = Männer des Kriegsgeschreies). Wann die Germanen aus Asien über das östl. Europa an Weichsel, Oder, Elbe, Weser und Rhein vordrangen, ist nicht bekannt, jedenfalls erst in den letzten Jahrhunderten v. Chr. Geburt. Sie warfen die celtische Bevölkerung über den Rhein und 113 v. Chr. drangen die Cimbern und Teutonen über den Rhein bis an die Pyrenäen, wandten sich aber gegen Italien und fanden durch Marius ihren Untergang bei Aix und Vercelli. Nur ein Menschenalter später setzten sie sich unter dem suevischen Herzog Ariovist in Gallien fest, wurden aber durch Cäsar über den Rhein zurückgeworfen. Unter Augustus eroberten die Römer das ganze Alpengebirge bis an die Donauebene, welche ihre stark befestigte und wohlbesetzte Reichsgränze bildete, seitdem Augustus den bereits entworfenen Feldzug gegen die Markomannen in Böhmen aufgegeben hatte. Ebenso blieb die Rheinlinie Gränze, als nach vielversprechenden Anfängen Armin durch seinen Sieg im Teutoburgerwalde die Legionen des Varus und die röm. Niederlassungen auf dem rechten Rheinufer vernichtete. Einzelne Kriege beunruhigten wohl diese Reichsgränzen, die Römer behaupteten sie jedoch und dehnten ihre Herrschaft unter Trajan auch über das südwestl. Deutschland (Schwaben und Franken) aus, was strategische Rücksichten nothwendig machten. Um diese Zeit schrieb Tacitus seine Germania, die für uns die Hauptquelle für die Kunde des german. Alterthums geblieben ist. Nach ihm hielten sich die Germanen für ein Urvolk. das von dem Gotte Thuisko, dem erdgebornen und dessen Sohn "Mann" abstammen wollte u. sich in die 3 großen Völkerfamilien der Ingävonen (die Nordseevölker), Istävonen (die rheinländ. Völker) und Hermionen (die östl. Völker, die suevisch-gothischen) theilten. Sie betrachteten sich jedoch nie als eine Nation und machten sich durchaus kein Gewissen daraus, im Bunde mit Nichtgermanen german. Stämme zu unterjochen, selbst zu vernichten. Die Römer bewunderten ihren hohen kräftigen Wuchs, die hellblonden Haare, den trotzigen Blick ihrer blauen Augen und ihre stürmische Tapferkeit; sie lobten als german. Tugenden Keuschheit und Worthalten, als german. Laster führen sie Spielwuth, Trunk- und unbändige Händelsucht an. Ueber ihre Religion s. deutsche Mythologie. Zu jener Zeit waren durchaus nicht alle deutsche Stämme in der Cultur gleichweit vorangeschritten, daher waren auch die Einrichtungen nicht überall dieselben. Die Schilderung des Tacitus bezieht sich jedenfalls auf die Stämme, welche sich am meisten entwickelt hatten. Alles Volk theilte sich in wenige königl. und fürstl. Familien, in Adelige, Freie und Knechte. Letztere hatten kein Recht, lebten unter dem Schutze ihrer Herren, doch erträglicher als die griech. u. röm. Sklaven, weil sie eigene Wohnung u. Familie hatten; sie entrichteten ihren Herren dagegen Abgaben von den Feldfrüchten, von dem Vieh u. lieferten auch Gewebe und andere Erzeugnisse ihres rohen Handwerks. Die Kernmasse jedes Volkes bestand in den Freien, welche die Obrigkeiten wählten, in den Versammlungen die Anträge der Adeligen und Fürsten annahmen oder verwarfen, über Krieg u. Frieden u. s. w. beschlossen. Die Adeligen unterschieden sich von den Freien nur durch größeren Besitz, den Vorrang in den Versammlungen, den Vorsitz in den Gerichten u. sie waren auch die Hauptleute bei Kriegszügen. Jeder Freie gehörte, nachdem er wehrbar erklärt worden war, einer Sippe, d. h. einem Vereine verwandter Familien an, und war nun wie jeder andere Genosse verpflichtet, für dieselbe bei jedem Vorkommnisse einzustehen, u. namentlich Tödtung oder Verwundung eines Mitgliedes mit den Waffen zu rächen. Diese Ausübung der Blutrache beschränkte jedoch das Gesetz (begreiflich kein geschriebenes, sondern in der Ueberlieferung fortlebendes) dadurch, daß es eine bestimmte Sühne oder einen Loskauf der Rache (Wergeld) erlaubte. Ein Nationalkrieg konnte nur auf einen Beschluß aller Freien hin unternommen werden; diese zogen dann

(nach Einigen ein deutsches Wort: Speermänner, nach neuerer Meinung ein celtisches: Waldbewohner, nach neuester auch ein celtisches, aber = Männer des Kriegsgeschreies). Wann die Germanen aus Asien über das östl. Europa an Weichsel, Oder, Elbe, Weser und Rhein vordrangen, ist nicht bekannt, jedenfalls erst in den letzten Jahrhunderten v. Chr. Geburt. Sie warfen die celtische Bevölkerung über den Rhein und 113 v. Chr. drangen die Cimbern und Teutonen über den Rhein bis an die Pyrenäen, wandten sich aber gegen Italien und fanden durch Marius ihren Untergang bei Aix und Vercelli. Nur ein Menschenalter später setzten sie sich unter dem suevischen Herzog Ariovist in Gallien fest, wurden aber durch Cäsar über den Rhein zurückgeworfen. Unter Augustus eroberten die Römer das ganze Alpengebirge bis an die Donauebene, welche ihre stark befestigte und wohlbesetzte Reichsgränze bildete, seitdem Augustus den bereits entworfenen Feldzug gegen die Markomannen in Böhmen aufgegeben hatte. Ebenso blieb die Rheinlinie Gränze, als nach vielversprechenden Anfängen Armin durch seinen Sieg im Teutoburgerwalde die Legionen des Varus und die röm. Niederlassungen auf dem rechten Rheinufer vernichtete. Einzelne Kriege beunruhigten wohl diese Reichsgränzen, die Römer behaupteten sie jedoch und dehnten ihre Herrschaft unter Trajan auch über das südwestl. Deutschland (Schwaben und Franken) aus, was strategische Rücksichten nothwendig machten. Um diese Zeit schrieb Tacitus seine Germania, die für uns die Hauptquelle für die Kunde des german. Alterthums geblieben ist. Nach ihm hielten sich die Germanen für ein Urvolk. das von dem Gotte Thuisko, dem erdgebornen und dessen Sohn „Mann“ abstammen wollte u. sich in die 3 großen Völkerfamilien der Ingävonen (die Nordseevölker), Istävonen (die rheinländ. Völker) und Hermionen (die östl. Völker, die suevisch-gothischen) theilten. Sie betrachteten sich jedoch nie als eine Nation und machten sich durchaus kein Gewissen daraus, im Bunde mit Nichtgermanen german. Stämme zu unterjochen, selbst zu vernichten. Die Römer bewunderten ihren hohen kräftigen Wuchs, die hellblonden Haare, den trotzigen Blick ihrer blauen Augen und ihre stürmische Tapferkeit; sie lobten als german. Tugenden Keuschheit und Worthalten, als german. Laster führen sie Spielwuth, Trunk- und unbändige Händelsucht an. Ueber ihre Religion s. deutsche Mythologie. Zu jener Zeit waren durchaus nicht alle deutsche Stämme in der Cultur gleichweit vorangeschritten, daher waren auch die Einrichtungen nicht überall dieselben. Die Schilderung des Tacitus bezieht sich jedenfalls auf die Stämme, welche sich am meisten entwickelt hatten. Alles Volk theilte sich in wenige königl. und fürstl. Familien, in Adelige, Freie und Knechte. Letztere hatten kein Recht, lebten unter dem Schutze ihrer Herren, doch erträglicher als die griech. u. röm. Sklaven, weil sie eigene Wohnung u. Familie hatten; sie entrichteten ihren Herren dagegen Abgaben von den Feldfrüchten, von dem Vieh u. lieferten auch Gewebe und andere Erzeugnisse ihres rohen Handwerks. Die Kernmasse jedes Volkes bestand in den Freien, welche die Obrigkeiten wählten, in den Versammlungen die Anträge der Adeligen und Fürsten annahmen oder verwarfen, über Krieg u. Frieden u. s. w. beschlossen. Die Adeligen unterschieden sich von den Freien nur durch größeren Besitz, den Vorrang in den Versammlungen, den Vorsitz in den Gerichten u. sie waren auch die Hauptleute bei Kriegszügen. Jeder Freie gehörte, nachdem er wehrbar erklärt worden war, einer Sippe, d. h. einem Vereine verwandter Familien an, und war nun wie jeder andere Genosse verpflichtet, für dieselbe bei jedem Vorkommnisse einzustehen, u. namentlich Tödtung oder Verwundung eines Mitgliedes mit den Waffen zu rächen. Diese Ausübung der Blutrache beschränkte jedoch das Gesetz (begreiflich kein geschriebenes, sondern in der Ueberlieferung fortlebendes) dadurch, daß es eine bestimmte Sühne oder einen Loskauf der Rache (Wergeld) erlaubte. Ein Nationalkrieg konnte nur auf einen Beschluß aller Freien hin unternommen werden; diese zogen dann

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0064" n="63"/>
(nach Einigen ein deutsches Wort: Speermänner, nach neuerer Meinung ein celtisches: Waldbewohner, nach neuester auch ein celtisches, aber = Männer des Kriegsgeschreies). Wann die Germanen aus Asien über das östl. Europa an Weichsel, Oder, Elbe, Weser und Rhein vordrangen, ist nicht bekannt, jedenfalls erst in den letzten Jahrhunderten v. Chr. Geburt. Sie warfen die celtische Bevölkerung über den Rhein und 113 v. Chr. drangen die Cimbern und Teutonen über den Rhein bis an die Pyrenäen, wandten sich aber gegen Italien und fanden durch Marius ihren Untergang bei Aix und Vercelli. Nur ein Menschenalter später setzten sie sich unter dem suevischen Herzog Ariovist in Gallien fest, wurden aber durch Cäsar über den Rhein zurückgeworfen. Unter Augustus eroberten die Römer das ganze Alpengebirge bis an die Donauebene, welche ihre stark befestigte und wohlbesetzte Reichsgränze bildete, seitdem Augustus den bereits entworfenen Feldzug gegen die Markomannen in Böhmen aufgegeben hatte. Ebenso blieb die Rheinlinie Gränze, als nach vielversprechenden Anfängen Armin durch seinen Sieg im Teutoburgerwalde die Legionen des Varus und die röm. Niederlassungen auf dem rechten Rheinufer vernichtete. Einzelne Kriege beunruhigten wohl diese Reichsgränzen, die Römer behaupteten sie jedoch und dehnten ihre Herrschaft unter Trajan auch über das südwestl. Deutschland (Schwaben und Franken) aus, was strategische Rücksichten nothwendig machten. Um diese Zeit schrieb Tacitus seine <hi rendition="#i">Germania</hi>, die für uns die Hauptquelle für die Kunde des german. Alterthums geblieben ist. Nach ihm hielten sich die Germanen für ein Urvolk. das von dem Gotte Thuisko, dem erdgebornen und dessen Sohn &#x201E;Mann&#x201C; abstammen wollte u. sich in die 3 großen Völkerfamilien der Ingävonen (die Nordseevölker), Istävonen (die rheinländ. Völker) und Hermionen (die östl. Völker, die suevisch-gothischen) theilten. Sie betrachteten sich jedoch nie als eine Nation und machten sich durchaus kein Gewissen daraus, im Bunde mit Nichtgermanen german. Stämme zu unterjochen, selbst zu vernichten. Die Römer bewunderten ihren hohen kräftigen Wuchs, die hellblonden Haare, den trotzigen Blick ihrer blauen Augen und ihre stürmische Tapferkeit; sie lobten als german. Tugenden Keuschheit und Worthalten, als german. Laster führen sie Spielwuth, Trunk- und unbändige Händelsucht an. Ueber ihre Religion s. deutsche Mythologie. Zu jener Zeit waren durchaus nicht alle deutsche Stämme in der Cultur gleichweit vorangeschritten, daher waren auch die Einrichtungen nicht überall dieselben. Die Schilderung des Tacitus bezieht sich jedenfalls auf die Stämme, welche sich am meisten entwickelt hatten. Alles Volk theilte sich in wenige königl. und fürstl. Familien, in Adelige, Freie und Knechte. Letztere hatten kein Recht, lebten unter dem Schutze ihrer Herren, doch erträglicher als die griech. u. röm. Sklaven, weil sie eigene Wohnung u. Familie hatten; sie entrichteten ihren Herren dagegen Abgaben von den Feldfrüchten, von dem Vieh u. lieferten auch Gewebe und andere Erzeugnisse ihres rohen Handwerks. Die Kernmasse jedes Volkes bestand in den Freien, welche die Obrigkeiten wählten, in den Versammlungen die Anträge der Adeligen und Fürsten annahmen oder verwarfen, über Krieg u. Frieden u. s. w. beschlossen. Die Adeligen unterschieden sich von den Freien nur durch größeren Besitz, den Vorrang in den Versammlungen, den Vorsitz in den Gerichten u. sie waren auch die Hauptleute bei Kriegszügen. Jeder Freie gehörte, nachdem er wehrbar erklärt worden war, einer Sippe, d. h. einem Vereine verwandter Familien an, und war nun wie jeder andere Genosse verpflichtet, für dieselbe bei jedem Vorkommnisse einzustehen, u. namentlich Tödtung oder Verwundung eines Mitgliedes mit den Waffen zu rächen. Diese Ausübung der Blutrache beschränkte jedoch das Gesetz (begreiflich kein geschriebenes, sondern in der Ueberlieferung fortlebendes) dadurch, daß es eine bestimmte Sühne oder einen Loskauf der Rache (Wergeld) erlaubte. Ein Nationalkrieg konnte nur auf einen Beschluß aller Freien hin unternommen werden; diese zogen dann
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[63/0064] (nach Einigen ein deutsches Wort: Speermänner, nach neuerer Meinung ein celtisches: Waldbewohner, nach neuester auch ein celtisches, aber = Männer des Kriegsgeschreies). Wann die Germanen aus Asien über das östl. Europa an Weichsel, Oder, Elbe, Weser und Rhein vordrangen, ist nicht bekannt, jedenfalls erst in den letzten Jahrhunderten v. Chr. Geburt. Sie warfen die celtische Bevölkerung über den Rhein und 113 v. Chr. drangen die Cimbern und Teutonen über den Rhein bis an die Pyrenäen, wandten sich aber gegen Italien und fanden durch Marius ihren Untergang bei Aix und Vercelli. Nur ein Menschenalter später setzten sie sich unter dem suevischen Herzog Ariovist in Gallien fest, wurden aber durch Cäsar über den Rhein zurückgeworfen. Unter Augustus eroberten die Römer das ganze Alpengebirge bis an die Donauebene, welche ihre stark befestigte und wohlbesetzte Reichsgränze bildete, seitdem Augustus den bereits entworfenen Feldzug gegen die Markomannen in Böhmen aufgegeben hatte. Ebenso blieb die Rheinlinie Gränze, als nach vielversprechenden Anfängen Armin durch seinen Sieg im Teutoburgerwalde die Legionen des Varus und die röm. Niederlassungen auf dem rechten Rheinufer vernichtete. Einzelne Kriege beunruhigten wohl diese Reichsgränzen, die Römer behaupteten sie jedoch und dehnten ihre Herrschaft unter Trajan auch über das südwestl. Deutschland (Schwaben und Franken) aus, was strategische Rücksichten nothwendig machten. Um diese Zeit schrieb Tacitus seine Germania, die für uns die Hauptquelle für die Kunde des german. Alterthums geblieben ist. Nach ihm hielten sich die Germanen für ein Urvolk. das von dem Gotte Thuisko, dem erdgebornen und dessen Sohn „Mann“ abstammen wollte u. sich in die 3 großen Völkerfamilien der Ingävonen (die Nordseevölker), Istävonen (die rheinländ. Völker) und Hermionen (die östl. Völker, die suevisch-gothischen) theilten. Sie betrachteten sich jedoch nie als eine Nation und machten sich durchaus kein Gewissen daraus, im Bunde mit Nichtgermanen german. Stämme zu unterjochen, selbst zu vernichten. Die Römer bewunderten ihren hohen kräftigen Wuchs, die hellblonden Haare, den trotzigen Blick ihrer blauen Augen und ihre stürmische Tapferkeit; sie lobten als german. Tugenden Keuschheit und Worthalten, als german. Laster führen sie Spielwuth, Trunk- und unbändige Händelsucht an. Ueber ihre Religion s. deutsche Mythologie. Zu jener Zeit waren durchaus nicht alle deutsche Stämme in der Cultur gleichweit vorangeschritten, daher waren auch die Einrichtungen nicht überall dieselben. Die Schilderung des Tacitus bezieht sich jedenfalls auf die Stämme, welche sich am meisten entwickelt hatten. Alles Volk theilte sich in wenige königl. und fürstl. Familien, in Adelige, Freie und Knechte. Letztere hatten kein Recht, lebten unter dem Schutze ihrer Herren, doch erträglicher als die griech. u. röm. Sklaven, weil sie eigene Wohnung u. Familie hatten; sie entrichteten ihren Herren dagegen Abgaben von den Feldfrüchten, von dem Vieh u. lieferten auch Gewebe und andere Erzeugnisse ihres rohen Handwerks. Die Kernmasse jedes Volkes bestand in den Freien, welche die Obrigkeiten wählten, in den Versammlungen die Anträge der Adeligen und Fürsten annahmen oder verwarfen, über Krieg u. Frieden u. s. w. beschlossen. Die Adeligen unterschieden sich von den Freien nur durch größeren Besitz, den Vorrang in den Versammlungen, den Vorsitz in den Gerichten u. sie waren auch die Hauptleute bei Kriegszügen. Jeder Freie gehörte, nachdem er wehrbar erklärt worden war, einer Sippe, d. h. einem Vereine verwandter Familien an, und war nun wie jeder andere Genosse verpflichtet, für dieselbe bei jedem Vorkommnisse einzustehen, u. namentlich Tödtung oder Verwundung eines Mitgliedes mit den Waffen zu rächen. Diese Ausübung der Blutrache beschränkte jedoch das Gesetz (begreiflich kein geschriebenes, sondern in der Ueberlieferung fortlebendes) dadurch, daß es eine bestimmte Sühne oder einen Loskauf der Rache (Wergeld) erlaubte. Ein Nationalkrieg konnte nur auf einen Beschluß aller Freien hin unternommen werden; diese zogen dann

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:08Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:08Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/64
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/64>, abgerufen am 27.11.2024.