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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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seiner Opfer unstreitig sehr übertrieben, doch ist soviel gewiß, daß K., gestützt auf das Volk und unterstützt von einzelnen Minoriten und Dominikanern, die päpstlichen Vollmachten immer weiter überschritt, nach den Erzbischöfen u. dem Klerus so wenig fragte als nach dem deutschen König und allmälig immer häufiger ohne lange Untersuchung Ordalien anwendete und vorgebliche Ketzer verbrannte, die noch in den Flammen Christum u. Maria anriefen. Nachdem K. immer kühner werdend reiche Leute und adelige Herren, Grafen und eine Gräfin vor sein Gericht zog, hatte ein Graf von Sayn den Muth, an den Erzbischof von Mainz zu appellieren. Am 25. Juli 1233 fand ein Provincialconcil in Mainz den Grafen von Sayn unschuldig, dem K. wurde Mäßigung dringend eingeschärft und als derselbe zur Antwort in Frankfurt öffentlich das Kreuz gegen die Ketzer predigte, verklagten ihn die Erzbischöfe v. Mainz, Trier u. Köln sowie der deutsche König in Rom. Mit Geleit, das ihm der Erzbischof von Mainz gab, kehrte K. nach Marburg zurück, wurde aber in der Nähe der Stadt am 31. Juli 1233 von den Ministerialen von Dornbach aus Rachsucht überfallen und erschlagen. Schließlich ist zu bemerken: 1) nicht sein Tod, sondern das Mainzer Concil endete die gewaltsame Ketzerverfolgung, zumal außer K. noch andere und sogar unbefugte Ketzerverfolger ihr Unwesen trieben und an K.s Schicksal sich ein Exempel nahmen; 2) die Opposition gegen K. war keine gegen die kirchliche Inquisition, letztere blieb unangetastet und K.s willkürliches Verfahren hatte die gute Folge, daß das Verfahren gegen Ketzer genauer geregelt wurde; 3) von einer Heiligsprechung K.s durch Papst Gregor IX. weiß man in der katholischen Kirche nichts; dagegen ist historisch richtig, daß Gregor IX. sofort K.s Vollmachten zurückzog (die Nachricht hievon ersparte dem K. sein Tod) und sich wunderte, weßhalb man im deutschen Reich ein solches Unwesen so lange geduldet habe, ohne nach Rom zu berichten. Vgl. Ketzergericht.


Konstantin der Große, röm. Kaiser, geb. 274, Sohn des Kaisers Constantius Chlorus, 306 bei dem Tode seines Vaters dessen Nachfolger, wurde durch den 311 erfolgten Tod des älteren Mitkaisers Galerius von großer Gefahr befreit, stürzte die andern Mitkaiser Maxentius u. Licinius u. wurde 323 Alleinherrscher des röm. Reiches. Er vertheidigte es siegreich gegen alle Feinde, gab demselben eine neue vollständig centralisirende Organisation, verlegte seine Residenz nach Byzanz (Konstantinopel), das durch ihn zur Weltstadt wurde und gab endlich der christlichen Religion volle Berechtigung im röm. Reiche. Er selbst bekannte sich zum Christenthum, ließ sich aber erst kurz vor seinem Tode taufen, st. 22. Mai 337 zu Nikomedia in Bithynien. Von seinen 3 Söhnen u. Nachfolgern, Konstans, Konstantin u. Konstantius, kamen die beiden ersten früh um u. Konstantius wurde Alleinherrscher; vgl. Julian. - K. hießen noch 10 andere byzantinische Kaiser; s. Bd. I. S. 739 ff.


Konstantin Paulowitsch, russ. Großfürst, 2. Sohn Kaisers Paul I., geb. 1779, diente 1799 unter Suwarow in Italien, führte bei Austerlitz ein Commando, zeigte zwar keine Feldherrngaben, schulte jedoch als Gouverneur von Polen das poln. Militär, wenn auch mit fürchterlichem Pedantismus, trefflich ein. Schon 1822 verzichtete er durch eine geheim gehaltene Urkunde auf die Nachfolge, weil seine Gemüthsart die unglückliche seines Vaters war; seine despotischen Launen waren nicht die Ursache der Revolution vom 29. Novbr. 1830 zu Warschau, sondern die poln. Verschwörung. Er erhielt mit den russ. Truppen freien Abzug, st. aber 27. Juni 1832 zu Witepsk an der Cholera.


Konstantine, das numidische Cirta, jetzt Hauptstadt der gleichnamigen franz. Provinz in Algerien, liegt auf einem von dem Rumel auf 3 Seiten umflossenen hohen Kalkfelsen, ist von römischen Mauern umgeben, hat gegen 30000 E. u. ist eine fast ganz französisirte Stadt.


Konstantinopel, türk. Stambul od. Istambul, Haupt- u. Residenzstadt des türk. Reichs, auf einer Landspitze am Marmorameer, mit herrlichem Hafen

seiner Opfer unstreitig sehr übertrieben, doch ist soviel gewiß, daß K., gestützt auf das Volk und unterstützt von einzelnen Minoriten und Dominikanern, die päpstlichen Vollmachten immer weiter überschritt, nach den Erzbischöfen u. dem Klerus so wenig fragte als nach dem deutschen König und allmälig immer häufiger ohne lange Untersuchung Ordalien anwendete und vorgebliche Ketzer verbrannte, die noch in den Flammen Christum u. Maria anriefen. Nachdem K. immer kühner werdend reiche Leute und adelige Herren, Grafen und eine Gräfin vor sein Gericht zog, hatte ein Graf von Sayn den Muth, an den Erzbischof von Mainz zu appellieren. Am 25. Juli 1233 fand ein Provincialconcil in Mainz den Grafen von Sayn unschuldig, dem K. wurde Mäßigung dringend eingeschärft und als derselbe zur Antwort in Frankfurt öffentlich das Kreuz gegen die Ketzer predigte, verklagten ihn die Erzbischöfe v. Mainz, Trier u. Köln sowie der deutsche König in Rom. Mit Geleit, das ihm der Erzbischof von Mainz gab, kehrte K. nach Marburg zurück, wurde aber in der Nähe der Stadt am 31. Juli 1233 von den Ministerialen von Dornbach aus Rachsucht überfallen und erschlagen. Schließlich ist zu bemerken: 1) nicht sein Tod, sondern das Mainzer Concil endete die gewaltsame Ketzerverfolgung, zumal außer K. noch andere und sogar unbefugte Ketzerverfolger ihr Unwesen trieben und an K.s Schicksal sich ein Exempel nahmen; 2) die Opposition gegen K. war keine gegen die kirchliche Inquisition, letztere blieb unangetastet und K.s willkürliches Verfahren hatte die gute Folge, daß das Verfahren gegen Ketzer genauer geregelt wurde; 3) von einer Heiligsprechung K.s durch Papst Gregor IX. weiß man in der katholischen Kirche nichts; dagegen ist historisch richtig, daß Gregor IX. sofort K.s Vollmachten zurückzog (die Nachricht hievon ersparte dem K. sein Tod) und sich wunderte, weßhalb man im deutschen Reich ein solches Unwesen so lange geduldet habe, ohne nach Rom zu berichten. Vgl. Ketzergericht.


Konstantin der Große, röm. Kaiser, geb. 274, Sohn des Kaisers Constantius Chlorus, 306 bei dem Tode seines Vaters dessen Nachfolger, wurde durch den 311 erfolgten Tod des älteren Mitkaisers Galerius von großer Gefahr befreit, stürzte die andern Mitkaiser Maxentius u. Licinius u. wurde 323 Alleinherrscher des röm. Reiches. Er vertheidigte es siegreich gegen alle Feinde, gab demselben eine neue vollständig centralisirende Organisation, verlegte seine Residenz nach Byzanz (Konstantinopel), das durch ihn zur Weltstadt wurde und gab endlich der christlichen Religion volle Berechtigung im röm. Reiche. Er selbst bekannte sich zum Christenthum, ließ sich aber erst kurz vor seinem Tode taufen, st. 22. Mai 337 zu Nikomedia in Bithynien. Von seinen 3 Söhnen u. Nachfolgern, Konstans, Konstantin u. Konstantius, kamen die beiden ersten früh um u. Konstantius wurde Alleinherrscher; vgl. Julian. – K. hießen noch 10 andere byzantinische Kaiser; s. Bd. I. S. 739 ff.


Konstantin Paulowitsch, russ. Großfürst, 2. Sohn Kaisers Paul I., geb. 1779, diente 1799 unter Suwarow in Italien, führte bei Austerlitz ein Commando, zeigte zwar keine Feldherrngaben, schulte jedoch als Gouverneur von Polen das poln. Militär, wenn auch mit fürchterlichem Pedantismus, trefflich ein. Schon 1822 verzichtete er durch eine geheim gehaltene Urkunde auf die Nachfolge, weil seine Gemüthsart die unglückliche seines Vaters war; seine despotischen Launen waren nicht die Ursache der Revolution vom 29. Novbr. 1830 zu Warschau, sondern die poln. Verschwörung. Er erhielt mit den russ. Truppen freien Abzug, st. aber 27. Juni 1832 zu Witepsk an der Cholera.


Konstantine, das numidische Cirta, jetzt Hauptstadt der gleichnamigen franz. Provinz in Algerien, liegt auf einem von dem Rumel auf 3 Seiten umflossenen hohen Kalkfelsen, ist von römischen Mauern umgeben, hat gegen 30000 E. u. ist eine fast ganz französisirte Stadt.


Konstantinopel, türk. Stambul od. Istambul, Haupt- u. Residenzstadt des türk. Reichs, auf einer Landspitze am Marmorameer, mit herrlichem Hafen

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[638/0639] seiner Opfer unstreitig sehr übertrieben, doch ist soviel gewiß, daß K., gestützt auf das Volk und unterstützt von einzelnen Minoriten und Dominikanern, die päpstlichen Vollmachten immer weiter überschritt, nach den Erzbischöfen u. dem Klerus so wenig fragte als nach dem deutschen König und allmälig immer häufiger ohne lange Untersuchung Ordalien anwendete und vorgebliche Ketzer verbrannte, die noch in den Flammen Christum u. Maria anriefen. Nachdem K. immer kühner werdend reiche Leute und adelige Herren, Grafen und eine Gräfin vor sein Gericht zog, hatte ein Graf von Sayn den Muth, an den Erzbischof von Mainz zu appellieren. Am 25. Juli 1233 fand ein Provincialconcil in Mainz den Grafen von Sayn unschuldig, dem K. wurde Mäßigung dringend eingeschärft und als derselbe zur Antwort in Frankfurt öffentlich das Kreuz gegen die Ketzer predigte, verklagten ihn die Erzbischöfe v. Mainz, Trier u. Köln sowie der deutsche König in Rom. Mit Geleit, das ihm der Erzbischof von Mainz gab, kehrte K. nach Marburg zurück, wurde aber in der Nähe der Stadt am 31. Juli 1233 von den Ministerialen von Dornbach aus Rachsucht überfallen und erschlagen. Schließlich ist zu bemerken: 1) nicht sein Tod, sondern das Mainzer Concil endete die gewaltsame Ketzerverfolgung, zumal außer K. noch andere und sogar unbefugte Ketzerverfolger ihr Unwesen trieben und an K.s Schicksal sich ein Exempel nahmen; 2) die Opposition gegen K. war keine gegen die kirchliche Inquisition, letztere blieb unangetastet und K.s willkürliches Verfahren hatte die gute Folge, daß das Verfahren gegen Ketzer genauer geregelt wurde; 3) von einer Heiligsprechung K.s durch Papst Gregor IX. weiß man in der katholischen Kirche nichts; dagegen ist historisch richtig, daß Gregor IX. sofort K.s Vollmachten zurückzog (die Nachricht hievon ersparte dem K. sein Tod) und sich wunderte, weßhalb man im deutschen Reich ein solches Unwesen so lange geduldet habe, ohne nach Rom zu berichten. Vgl. Ketzergericht. Konstantin der Große, röm. Kaiser, geb. 274, Sohn des Kaisers Constantius Chlorus, 306 bei dem Tode seines Vaters dessen Nachfolger, wurde durch den 311 erfolgten Tod des älteren Mitkaisers Galerius von großer Gefahr befreit, stürzte die andern Mitkaiser Maxentius u. Licinius u. wurde 323 Alleinherrscher des röm. Reiches. Er vertheidigte es siegreich gegen alle Feinde, gab demselben eine neue vollständig centralisirende Organisation, verlegte seine Residenz nach Byzanz (Konstantinopel), das durch ihn zur Weltstadt wurde und gab endlich der christlichen Religion volle Berechtigung im röm. Reiche. Er selbst bekannte sich zum Christenthum, ließ sich aber erst kurz vor seinem Tode taufen, st. 22. Mai 337 zu Nikomedia in Bithynien. Von seinen 3 Söhnen u. Nachfolgern, Konstans, Konstantin u. Konstantius, kamen die beiden ersten früh um u. Konstantius wurde Alleinherrscher; vgl. Julian. – K. hießen noch 10 andere byzantinische Kaiser; s. Bd. I. S. 739 ff. Konstantin Paulowitsch, russ. Großfürst, 2. Sohn Kaisers Paul I., geb. 1779, diente 1799 unter Suwarow in Italien, führte bei Austerlitz ein Commando, zeigte zwar keine Feldherrngaben, schulte jedoch als Gouverneur von Polen das poln. Militär, wenn auch mit fürchterlichem Pedantismus, trefflich ein. Schon 1822 verzichtete er durch eine geheim gehaltene Urkunde auf die Nachfolge, weil seine Gemüthsart die unglückliche seines Vaters war; seine despotischen Launen waren nicht die Ursache der Revolution vom 29. Novbr. 1830 zu Warschau, sondern die poln. Verschwörung. Er erhielt mit den russ. Truppen freien Abzug, st. aber 27. Juni 1832 zu Witepsk an der Cholera. Konstantine, das numidische Cirta, jetzt Hauptstadt der gleichnamigen franz. Provinz in Algerien, liegt auf einem von dem Rumel auf 3 Seiten umflossenen hohen Kalkfelsen, ist von römischen Mauern umgeben, hat gegen 30000 E. u. ist eine fast ganz französisirte Stadt. Konstantinopel, türk. Stambul od. Istambul, Haupt- u. Residenzstadt des türk. Reichs, auf einer Landspitze am Marmorameer, mit herrlichem Hafen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 638. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/639>, abgerufen am 01.09.2024.