Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

Bild:
<< vorherige Seite


Justinianus, byzantinischer Kaiser von 527-565, Neffe Justinus J., der sich, ein Bauernsohn von slav. Abkunft, vom gemeinen Soldaten zum Kaiser emporgeschwungen hatte; gab dem Reiche einen vorübergehenden Aufschwung durch die Heere, die aus disciplinirten Barbaren bestanden und von Belisar und Narses (s. d.) angeführt wurden. Er verewigte sich auch als Gesetzgeber (s. Codex) und durch die Erbauung der Sophienkirche. Sein Sohn Justinus II., 565-578, verlor die meisten Eroberungen im Abendlande wieder. Vergl. byzantinische Geschichte.


Justinus der Märtyrer, ein reisender und schreibender Kirchenlehrer im Philosophenmantel, geb. um 100 nach Chr. zu Flavia Neapolis (dem alten Sichem in Samaria), heidnischer Abkunft, studierte Philosophie und fand, daß Philosopheme weder den Verstand noch das Herz befriedigen, wurde etwa zwischen 132-137 Christ und ein ebenso geistreicher als kühner Vertheidiger des Christenthums, zwischen 161-169 nach Chr. aber zu Rom enthauptet, wozu der Cyniker Crescens sein Scherflein beigetragen haben mag. J. Schriften sind sehr wichtig, denn er ist der älteste Kirchenvater, von welchem größere Schriften auf uns kamen, u. in denselben haben wir nicht nur einen klaren Spiegel des kirchlichen Lebens jener Zeit, sondern die Anfänge christlicher Wissenschaft sowie des wissenschaftlichen Kampfes mit Juden, Heiden u. Ketzern. Aecht: eine Schutzschrift gegen die Heiden an Antoninus Pius in 68 Capiteln, 138 oder 139 n. Chr. verfaßt; eine zweite jüngere und kleinere (nur 15 Cap.) an Marc Aurel und gegen die Christenverfolgung des Urbicus in Rom gerichtet, endlich der Dialogus cum Tryphone Judaeo und 23 Bruchstücke. Ausgaben vom Mauriner Prudentius Maran, Paris 1742, Fol.; neueste von Otto, Jenae 1842, 3 B. (neue Auflage 1847 bis 1850), der auch schrieb: de Justini Martyris scriptis et doctrina, Jenae 1841.


Justinus Frontinus oder Junianus Justinus, soll in der Zeit der Antonine gelebt haben und lieferte einen elenden Auszug aus den: "Historiae Philippicae et totius mundi origenes et terrae situs", einer unter Augustus von dem Gallier Trogus Pompejus in 44 Bdn. abgefaßten ethnographischen allgemeinen Geschichte. J. kümmerte sich wenig um die Zeitrechnung, ließ alles weg, was ihm unnütz vorkam, worunter auch das Geographische gehörte und that Manches, um den Hauptvorzug des Trogus Pompejus, die gute Sprache, zu verhunzen. Die Prologi der einzelnen Bücher mögen von irgend einem Grammatiker herrühren. Erste Ausgabe Venedig 1470, Ausgaben von Gronov, C. H. Frotscher, Dübner, neueste Schulausg. von Hartwig, Braunschw. 1852.


Justiren, was adjustiren.


Justitia, lat., Gerechtigkeit, Rechtsorganismus, Gerichtsbehörden (Justiz). J., Göttin der Gerechtigkeit, bei den Griechen Themis, dargestellt als Jungfrau, mit Stirnbinde, Schwert u. Wage, oder mit Scepter u. Schale in den Händen.


Justitium, latein., Gerichtsstillstand, Gerichtsferien. Im Proceß: der einer Partei bewilligte Aufschub.


Justizgewalt, Justizhoheit, Hoheitsrecht und Oberaufsicht über Landesrecht und Rechtspflege (Gesetzgebung, Aufsichtsämter).


Justizverweigerung, Nichtanhören einer um ihr Recht klagenden Partei.


Justizmord, eine ungerecht vollzogene Todesstrafe, sei es, daß nicht die ordentlichen Formen der Beurtheilung innegehalten, oder daß die Strafe auf eine nicht todeswürdige Handlung angewendet wurde. Bildlich jede von Behörden ausgehende Rechtsunterdrückung.


Justus titulus, lat., ein Rechtsgrund, welcher Eigenthum bewirken kann: Erforderniß für die Ersitzung (j. causa).


Juvenalis, Decimus Junius, Satiriker, geboren zu Claudius Zeit zu Aquinum im Volskerlande, trat nach Domitians Tod als Satiriker auf, wurde dem Hadrian (s. d.) anstößig und als 80jähriger Greis von ihm nach Aegypten verbannt, wo er starb. Wie die römische Satire überhaupt ist auch die juvenalische ein Erguß persönlicher Ansichten vom Zustande der Sitten und des öffentlichen Lebens; sie zeichnet sich aber aus durch die Schärfe des Straftones,


Justinianus, byzantinischer Kaiser von 527–565, Neffe Justinus J., der sich, ein Bauernsohn von slav. Abkunft, vom gemeinen Soldaten zum Kaiser emporgeschwungen hatte; gab dem Reiche einen vorübergehenden Aufschwung durch die Heere, die aus disciplinirten Barbaren bestanden und von Belisar und Narses (s. d.) angeführt wurden. Er verewigte sich auch als Gesetzgeber (s. Codex) und durch die Erbauung der Sophienkirche. Sein Sohn Justinus II., 565–578, verlor die meisten Eroberungen im Abendlande wieder. Vergl. byzantinische Geschichte.


Justinus der Märtyrer, ein reisender und schreibender Kirchenlehrer im Philosophenmantel, geb. um 100 nach Chr. zu Flavia Neapolis (dem alten Sichem in Samaria), heidnischer Abkunft, studierte Philosophie und fand, daß Philosopheme weder den Verstand noch das Herz befriedigen, wurde etwa zwischen 132–137 Christ und ein ebenso geistreicher als kühner Vertheidiger des Christenthums, zwischen 161–169 nach Chr. aber zu Rom enthauptet, wozu der Cyniker Crescens sein Scherflein beigetragen haben mag. J. Schriften sind sehr wichtig, denn er ist der älteste Kirchenvater, von welchem größere Schriften auf uns kamen, u. in denselben haben wir nicht nur einen klaren Spiegel des kirchlichen Lebens jener Zeit, sondern die Anfänge christlicher Wissenschaft sowie des wissenschaftlichen Kampfes mit Juden, Heiden u. Ketzern. Aecht: eine Schutzschrift gegen die Heiden an Antoninus Pius in 68 Capiteln, 138 oder 139 n. Chr. verfaßt; eine zweite jüngere und kleinere (nur 15 Cap.) an Marc Aurel und gegen die Christenverfolgung des Urbicus in Rom gerichtet, endlich der Dialogus cum Tryphone Judaeo und 23 Bruchstücke. Ausgaben vom Mauriner Prudentius Maran, Paris 1742, Fol.; neueste von Otto, Jenae 1842, 3 B. (neue Auflage 1847 bis 1850), der auch schrieb: de Justini Martyris scriptis et doctrina, Jenae 1841.


Justinus Frontinus oder Junianus Justinus, soll in der Zeit der Antonine gelebt haben und lieferte einen elenden Auszug aus den: „Historiae Philippicae et totius mundi origenes et terrae situs“, einer unter Augustus von dem Gallier Trogus Pompejus in 44 Bdn. abgefaßten ethnographischen allgemeinen Geschichte. J. kümmerte sich wenig um die Zeitrechnung, ließ alles weg, was ihm unnütz vorkam, worunter auch das Geographische gehörte und that Manches, um den Hauptvorzug des Trogus Pompejus, die gute Sprache, zu verhunzen. Die Prologi der einzelnen Bücher mögen von irgend einem Grammatiker herrühren. Erste Ausgabe Venedig 1470, Ausgaben von Gronov, C. H. Frotscher, Dübner, neueste Schulausg. von Hartwig, Braunschw. 1852.


Justiren, was adjustiren.


Justitia, lat., Gerechtigkeit, Rechtsorganismus, Gerichtsbehörden (Justiz). J., Göttin der Gerechtigkeit, bei den Griechen Themis, dargestellt als Jungfrau, mit Stirnbinde, Schwert u. Wage, oder mit Scepter u. Schale in den Händen.


Justitium, latein., Gerichtsstillstand, Gerichtsferien. Im Proceß: der einer Partei bewilligte Aufschub.


Justizgewalt, Justizhoheit, Hoheitsrecht und Oberaufsicht über Landesrecht und Rechtspflege (Gesetzgebung, Aufsichtsämter).


Justizverweigerung, Nichtanhören einer um ihr Recht klagenden Partei.


Justizmord, eine ungerecht vollzogene Todesstrafe, sei es, daß nicht die ordentlichen Formen der Beurtheilung innegehalten, oder daß die Strafe auf eine nicht todeswürdige Handlung angewendet wurde. Bildlich jede von Behörden ausgehende Rechtsunterdrückung.


Justus titulus, lat., ein Rechtsgrund, welcher Eigenthum bewirken kann: Erforderniß für die Ersitzung (j. causa).


Juvenalis, Decimus Junius, Satiriker, geboren zu Claudius Zeit zu Aquinum im Volskerlande, trat nach Domitians Tod als Satiriker auf, wurde dem Hadrian (s. d.) anstößig und als 80jähriger Greis von ihm nach Aegypten verbannt, wo er starb. Wie die römische Satire überhaupt ist auch die juvenalische ein Erguß persönlicher Ansichten vom Zustande der Sitten und des öffentlichen Lebens; sie zeichnet sich aber aus durch die Schärfe des Straftones,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p>
            <pb facs="#f0521" n="520"/>
          </p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Justinianus</hi>, byzantinischer Kaiser von 527&#x2013;565, Neffe Justinus J., der sich, ein Bauernsohn von slav. Abkunft, vom gemeinen Soldaten zum Kaiser emporgeschwungen hatte; gab dem Reiche einen vorübergehenden Aufschwung durch die Heere, die aus disciplinirten Barbaren bestanden und von Belisar und Narses (s. d.) angeführt wurden. Er verewigte sich auch als Gesetzgeber (s. <hi rendition="#i">Codex</hi>) und durch die Erbauung der Sophienkirche. Sein Sohn Justinus II., 565&#x2013;578, verlor die meisten Eroberungen im Abendlande wieder. Vergl. byzantinische Geschichte.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Justinus der Märtyrer</hi>, ein reisender und schreibender Kirchenlehrer im Philosophenmantel, geb. um 100 nach Chr. zu Flavia Neapolis (dem alten Sichem in Samaria), heidnischer Abkunft, studierte Philosophie und fand, daß Philosopheme weder den Verstand noch das Herz befriedigen, wurde etwa zwischen 132&#x2013;137 Christ und ein ebenso geistreicher als kühner Vertheidiger des Christenthums, zwischen 161&#x2013;169 nach Chr. aber zu Rom enthauptet, wozu der Cyniker Crescens sein Scherflein beigetragen haben mag. J. Schriften sind sehr wichtig, denn er ist der älteste Kirchenvater, von welchem größere Schriften auf uns kamen, u. in denselben haben wir nicht nur einen klaren Spiegel des kirchlichen Lebens jener Zeit, sondern die Anfänge christlicher Wissenschaft sowie des wissenschaftlichen Kampfes mit Juden, Heiden u. Ketzern. Aecht: eine Schutzschrift gegen die Heiden an Antoninus Pius in 68 Capiteln, 138 oder 139 n. Chr. verfaßt; eine zweite jüngere und kleinere (nur 15 Cap.) an Marc Aurel und gegen die Christenverfolgung des Urbicus in Rom gerichtet, endlich der <hi rendition="#i">Dialogus cum Tryphone Judaeo</hi> und 23 Bruchstücke. Ausgaben vom Mauriner Prudentius Maran, Paris 1742, Fol.; neueste von Otto, <hi rendition="#i">Jenae</hi> 1842, 3 B. (neue Auflage 1847 bis 1850), der auch schrieb: <hi rendition="#i">de Justini Martyris scriptis et doctrina, Jenae</hi> 1841.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Justinus Frontinus</hi> oder <hi rendition="#g">Junianus Justinus</hi>, soll in der Zeit der Antonine gelebt haben und lieferte einen elenden Auszug aus den: &#x201E;<hi rendition="#i">Historiae Philippicae et totius mundi origenes et terrae situs</hi>&#x201C;, einer unter Augustus von dem Gallier Trogus Pompejus in 44 Bdn. abgefaßten ethnographischen allgemeinen Geschichte. J. kümmerte sich wenig um die Zeitrechnung, ließ alles weg, was ihm unnütz vorkam, worunter auch das Geographische gehörte und that Manches, um den Hauptvorzug des Trogus Pompejus, die gute Sprache, zu verhunzen. Die <hi rendition="#i">Prologi</hi> der einzelnen Bücher mögen von irgend einem Grammatiker herrühren. Erste Ausgabe Venedig 1470, Ausgaben von Gronov, C. H. Frotscher, Dübner, neueste Schulausg. von Hartwig, Braunschw. 1852.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Justiren</hi>, was adjustiren.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Justitia</hi>, lat., Gerechtigkeit, Rechtsorganismus, Gerichtsbehörden (Justiz). <hi rendition="#i">J</hi>., Göttin der Gerechtigkeit, bei den Griechen Themis, dargestellt als Jungfrau, mit Stirnbinde, Schwert u. Wage, oder mit Scepter u. Schale in den Händen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Justitium</hi>, latein., Gerichtsstillstand, Gerichtsferien. Im Proceß: der einer Partei bewilligte Aufschub.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Justizgewalt, Justizhoheit</hi>, Hoheitsrecht und Oberaufsicht über Landesrecht und Rechtspflege (Gesetzgebung, Aufsichtsämter).</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Justizverweigerung</hi>, Nichtanhören einer um ihr Recht klagenden Partei.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Justizmord</hi>, eine ungerecht vollzogene Todesstrafe, sei es, daß nicht die ordentlichen Formen der Beurtheilung innegehalten, oder daß die Strafe auf eine nicht todeswürdige Handlung angewendet wurde. Bildlich jede von Behörden ausgehende Rechtsunterdrückung.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Justus titulus</hi>, lat., ein Rechtsgrund, welcher Eigenthum bewirken kann: Erforderniß für die Ersitzung <hi rendition="#i">(j. causa)</hi>.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Juvenalis</hi>, Decimus Junius, Satiriker, geboren zu Claudius Zeit zu Aquinum im Volskerlande, trat nach Domitians Tod als Satiriker auf, wurde dem Hadrian (s. d.) anstößig und als 80jähriger Greis von ihm nach Aegypten verbannt, wo er starb. Wie die römische Satire überhaupt ist auch die juvenalische ein Erguß persönlicher Ansichten vom Zustande der Sitten und des öffentlichen Lebens; sie zeichnet sich aber aus durch die Schärfe des Straftones,
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[520/0521] Justinianus, byzantinischer Kaiser von 527–565, Neffe Justinus J., der sich, ein Bauernsohn von slav. Abkunft, vom gemeinen Soldaten zum Kaiser emporgeschwungen hatte; gab dem Reiche einen vorübergehenden Aufschwung durch die Heere, die aus disciplinirten Barbaren bestanden und von Belisar und Narses (s. d.) angeführt wurden. Er verewigte sich auch als Gesetzgeber (s. Codex) und durch die Erbauung der Sophienkirche. Sein Sohn Justinus II., 565–578, verlor die meisten Eroberungen im Abendlande wieder. Vergl. byzantinische Geschichte. Justinus der Märtyrer, ein reisender und schreibender Kirchenlehrer im Philosophenmantel, geb. um 100 nach Chr. zu Flavia Neapolis (dem alten Sichem in Samaria), heidnischer Abkunft, studierte Philosophie und fand, daß Philosopheme weder den Verstand noch das Herz befriedigen, wurde etwa zwischen 132–137 Christ und ein ebenso geistreicher als kühner Vertheidiger des Christenthums, zwischen 161–169 nach Chr. aber zu Rom enthauptet, wozu der Cyniker Crescens sein Scherflein beigetragen haben mag. J. Schriften sind sehr wichtig, denn er ist der älteste Kirchenvater, von welchem größere Schriften auf uns kamen, u. in denselben haben wir nicht nur einen klaren Spiegel des kirchlichen Lebens jener Zeit, sondern die Anfänge christlicher Wissenschaft sowie des wissenschaftlichen Kampfes mit Juden, Heiden u. Ketzern. Aecht: eine Schutzschrift gegen die Heiden an Antoninus Pius in 68 Capiteln, 138 oder 139 n. Chr. verfaßt; eine zweite jüngere und kleinere (nur 15 Cap.) an Marc Aurel und gegen die Christenverfolgung des Urbicus in Rom gerichtet, endlich der Dialogus cum Tryphone Judaeo und 23 Bruchstücke. Ausgaben vom Mauriner Prudentius Maran, Paris 1742, Fol.; neueste von Otto, Jenae 1842, 3 B. (neue Auflage 1847 bis 1850), der auch schrieb: de Justini Martyris scriptis et doctrina, Jenae 1841. Justinus Frontinus oder Junianus Justinus, soll in der Zeit der Antonine gelebt haben und lieferte einen elenden Auszug aus den: „Historiae Philippicae et totius mundi origenes et terrae situs“, einer unter Augustus von dem Gallier Trogus Pompejus in 44 Bdn. abgefaßten ethnographischen allgemeinen Geschichte. J. kümmerte sich wenig um die Zeitrechnung, ließ alles weg, was ihm unnütz vorkam, worunter auch das Geographische gehörte und that Manches, um den Hauptvorzug des Trogus Pompejus, die gute Sprache, zu verhunzen. Die Prologi der einzelnen Bücher mögen von irgend einem Grammatiker herrühren. Erste Ausgabe Venedig 1470, Ausgaben von Gronov, C. H. Frotscher, Dübner, neueste Schulausg. von Hartwig, Braunschw. 1852. Justiren, was adjustiren. Justitia, lat., Gerechtigkeit, Rechtsorganismus, Gerichtsbehörden (Justiz). J., Göttin der Gerechtigkeit, bei den Griechen Themis, dargestellt als Jungfrau, mit Stirnbinde, Schwert u. Wage, oder mit Scepter u. Schale in den Händen. Justitium, latein., Gerichtsstillstand, Gerichtsferien. Im Proceß: der einer Partei bewilligte Aufschub. Justizgewalt, Justizhoheit, Hoheitsrecht und Oberaufsicht über Landesrecht und Rechtspflege (Gesetzgebung, Aufsichtsämter). Justizverweigerung, Nichtanhören einer um ihr Recht klagenden Partei. Justizmord, eine ungerecht vollzogene Todesstrafe, sei es, daß nicht die ordentlichen Formen der Beurtheilung innegehalten, oder daß die Strafe auf eine nicht todeswürdige Handlung angewendet wurde. Bildlich jede von Behörden ausgehende Rechtsunterdrückung. Justus titulus, lat., ein Rechtsgrund, welcher Eigenthum bewirken kann: Erforderniß für die Ersitzung (j. causa). Juvenalis, Decimus Junius, Satiriker, geboren zu Claudius Zeit zu Aquinum im Volskerlande, trat nach Domitians Tod als Satiriker auf, wurde dem Hadrian (s. d.) anstößig und als 80jähriger Greis von ihm nach Aegypten verbannt, wo er starb. Wie die römische Satire überhaupt ist auch die juvenalische ein Erguß persönlicher Ansichten vom Zustande der Sitten und des öffentlichen Lebens; sie zeichnet sich aber aus durch die Schärfe des Straftones,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:08Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:08Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/521
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 520. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/521>, abgerufen am 23.11.2024.