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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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Volke von den Juden ihr Glauben und Leben in vielfach neue und scharf ausgeprägte Formen gefaßt. Das jüdische Glaubensbekenntniß in seiner von den gläubigen Juden noch heute anerkannten Fassung rührt von Maimonides her und enthält 13 Artikel, deren jeder mit der Formel beginnt: ich glaube mit vollkommenem Glauben, daß u. s. w. Der Inhalt betrifft zunächst den Glauben an Gott den Ewigen, Einzigen, Unkörperlichen, den Schöpfer aller Creatur und Ereignisse, zu dem allein man beten dürfe; ferner den Glauben, daß alle Worte der Propheten wahr sind. Moses der Vater aller Prophetie vor und nach ihm war, daß die gegenwärtig vorhandene Thora die des Moses und die einzige sei, daß der Schöpfer alle Gedanken und Werke der Menschen kenne, die Beobachter seiner Gebote belohne, die Uebertreter strafe; endlich schließt das Symbolum mit dem Glauben und der Hoffnung auf den kommenden Messias, an die Auferstehung der Todten und ein ewiges Leben. - Vgl. Jüdische Literatur und jüdisches Schulwesen.


Judex, lat., der Richter; J. ad quem, der Richter an welchen, J.a quo, der Richter von welchem, d. h. appellirt wird. Judices in partibus, lat., heißen Bischöfe, denen von dem Papste eine richterliche Entscheidung an seiner Statt übertragen wird.


Judica, lat., richte, heißt der fünfte Fastensonntag, weil die hl. Messe mit den Worten des 45. Psalms beginnt.


Judicat, lat.-deutsch, das rechtskräftig gewordene Urtheil; das richterliche Verfügen; res judicata, rechtskräftig entschiedene Sache.


Judication, lat.-deutsch, Urtheil, Untersuchung; judicatorisch, richterlich; judicatum, richterliches Urtheil; Judicaturbank, das Handelsgericht; judicialiter, gerichtlich; Judicialtransaction, gerichtlicher Vergleich; judiciarisch, gerichtlich, richterlich.


Judiciös, urtheilsfähig, scharfsinnig, sinnreich; judicium, Gericht, Urtheil, Beurtheilungsgabe, Scharfsinn; judiciren, urtheilen, richten.


Judith, eine Wittwe aus Bethulia, der nördlichen Gränzfestung von Judäa, bekannt durch ihre Kühnheit und List, indem sie dem Heerführer der Belagerer ihrer Vaterstadt, Holofernes, im eigenen Zelte das Haupt abschlug und sich rettete. Die Zeit dieser Geschichte ist nicht genau, der Verfasser des Buches I., worin dieselbe in 16 Kapiteln umständlich erzählt wird. ist gar nicht bekannt. Aber der hl. Hieronymus behauptet, man habe das lehrreiche Buch I. schon beim Concil von Nicäa den hl. Schriften beigezählt, jedenfalls geschah dies durch die Concilien von Ferrara-Florenz und Trident.


Jüdische Literatur, die, d. h. diejenige, welche sich durch Juden seit dem Ende der babylonischen Gefangenschaft und seit der Zerstreuung des jüdischen Volkes über die ganze Erde entwickelte, ist eine zwiefache; erstens eine uneigentliche j. L., bestehend aus der Gesammtheit der Werke, welche Gegenstände der Wissenschaft oder Kunst behandeln, von Juden ausgingen und vorherrschend in verschiedenen Sprachen abgefaßt wurden, je nach Land oder Zeit, worin der Verfasser lebte. Jahrhunderte lang durchwehte der Glaube des Juden die Werke dieser Art, wenn nicht etwa der Inhalt dies ganz unmöglich machte wie z. B. bei mathematischen Werken; zweitens eine eigentliche j. L., eine Volksliteratur, deren wissenschaftliche Werke u. Dichtungen einen vorherrschend theologischen Charakter haben und in der hebräischen oder Volkssprache geschrieben wurden. Die Perioden dieser j. L. werden verschieden angegeben, einerseits weil sie keine regelmäßige innere Entwicklung hat, anderseits weil ihre Erzeugnisse und Vertreter nichts weniger als genügend bekannt sind. In der ersten Periode. die füglich von 536 v. Chr. bis 150 n. Chr. gerechnet werden kann, entstanden die Bibelübersetzungen (Targumim), für die griechisch redenden Juden die der Septuaginta, theilte die Schriftauslegung (Midrasch) sich bereits in Haggadah (s. d.) und Hallachah, kamen die Apokryphen, wurde in Jerusalem der Sanhedrin errichtet (210 o. Chr.), blühten Schulen auf (s. Hillel), lebten Flavius Josephus, Poilo, Akiba. In die zweite Periode (150-750 n. Chr. ) fällt

Volke von den Juden ihr Glauben und Leben in vielfach neue und scharf ausgeprägte Formen gefaßt. Das jüdische Glaubensbekenntniß in seiner von den gläubigen Juden noch heute anerkannten Fassung rührt von Maimonides her und enthält 13 Artikel, deren jeder mit der Formel beginnt: ich glaube mit vollkommenem Glauben, daß u. s. w. Der Inhalt betrifft zunächst den Glauben an Gott den Ewigen, Einzigen, Unkörperlichen, den Schöpfer aller Creatur und Ereignisse, zu dem allein man beten dürfe; ferner den Glauben, daß alle Worte der Propheten wahr sind. Moses der Vater aller Prophetie vor und nach ihm war, daß die gegenwärtig vorhandene Thora die des Moses und die einzige sei, daß der Schöpfer alle Gedanken und Werke der Menschen kenne, die Beobachter seiner Gebote belohne, die Uebertreter strafe; endlich schließt das Symbolum mit dem Glauben und der Hoffnung auf den kommenden Messias, an die Auferstehung der Todten und ein ewiges Leben. – Vgl. Jüdische Literatur und jüdisches Schulwesen.


Judex, lat., der Richter; J. ad quem, der Richter an welchen, J.a quo, der Richter von welchem, d. h. appellirt wird. Judices in partibus, lat., heißen Bischöfe, denen von dem Papste eine richterliche Entscheidung an seiner Statt übertragen wird.


Judica, lat., richte, heißt der fünfte Fastensonntag, weil die hl. Messe mit den Worten des 45. Psalms beginnt.


Judicat, lat.-deutsch, das rechtskräftig gewordene Urtheil; das richterliche Verfügen; res judicata, rechtskräftig entschiedene Sache.


Judication, lat.-deutsch, Urtheil, Untersuchung; judicatorisch, richterlich; judicatum, richterliches Urtheil; Judicaturbank, das Handelsgericht; judicialiter, gerichtlich; Judicialtransaction, gerichtlicher Vergleich; judiciarisch, gerichtlich, richterlich.


Judiciös, urtheilsfähig, scharfsinnig, sinnreich; judicium, Gericht, Urtheil, Beurtheilungsgabe, Scharfsinn; judiciren, urtheilen, richten.


Judith, eine Wittwe aus Bethulia, der nördlichen Gränzfestung von Judäa, bekannt durch ihre Kühnheit und List, indem sie dem Heerführer der Belagerer ihrer Vaterstadt, Holofernes, im eigenen Zelte das Haupt abschlug und sich rettete. Die Zeit dieser Geschichte ist nicht genau, der Verfasser des Buches I., worin dieselbe in 16 Kapiteln umständlich erzählt wird. ist gar nicht bekannt. Aber der hl. Hieronymus behauptet, man habe das lehrreiche Buch I. schon beim Concil von Nicäa den hl. Schriften beigezählt, jedenfalls geschah dies durch die Concilien von Ferrara-Florenz und Trident.


Jüdische Literatur, die, d. h. diejenige, welche sich durch Juden seit dem Ende der babylonischen Gefangenschaft und seit der Zerstreuung des jüdischen Volkes über die ganze Erde entwickelte, ist eine zwiefache; erstens eine uneigentliche j. L., bestehend aus der Gesammtheit der Werke, welche Gegenstände der Wissenschaft oder Kunst behandeln, von Juden ausgingen und vorherrschend in verschiedenen Sprachen abgefaßt wurden, je nach Land oder Zeit, worin der Verfasser lebte. Jahrhunderte lang durchwehte der Glaube des Juden die Werke dieser Art, wenn nicht etwa der Inhalt dies ganz unmöglich machte wie z. B. bei mathematischen Werken; zweitens eine eigentliche j. L., eine Volksliteratur, deren wissenschaftliche Werke u. Dichtungen einen vorherrschend theologischen Charakter haben und in der hebräischen oder Volkssprache geschrieben wurden. Die Perioden dieser j. L. werden verschieden angegeben, einerseits weil sie keine regelmäßige innere Entwicklung hat, anderseits weil ihre Erzeugnisse und Vertreter nichts weniger als genügend bekannt sind. In der ersten Periode. die füglich von 536 v. Chr. bis 150 n. Chr. gerechnet werden kann, entstanden die Bibelübersetzungen (Targumim), für die griechisch redenden Juden die der Septuaginta, theilte die Schriftauslegung (Midrasch) sich bereits in Haggadah (s. d.) und Hallachah, kamen die Apokryphen, wurde in Jerusalem der Sanhedrin errichtet (210 o. Chr.), blühten Schulen auf (s. Hillel), lebten Flavius Josephus, Poilo, Akiba. In die zweite Periode (150–750 n. Chr. ) fällt

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[509/0510] Volke von den Juden ihr Glauben und Leben in vielfach neue und scharf ausgeprägte Formen gefaßt. Das jüdische Glaubensbekenntniß in seiner von den gläubigen Juden noch heute anerkannten Fassung rührt von Maimonides her und enthält 13 Artikel, deren jeder mit der Formel beginnt: ich glaube mit vollkommenem Glauben, daß u. s. w. Der Inhalt betrifft zunächst den Glauben an Gott den Ewigen, Einzigen, Unkörperlichen, den Schöpfer aller Creatur und Ereignisse, zu dem allein man beten dürfe; ferner den Glauben, daß alle Worte der Propheten wahr sind. Moses der Vater aller Prophetie vor und nach ihm war, daß die gegenwärtig vorhandene Thora die des Moses und die einzige sei, daß der Schöpfer alle Gedanken und Werke der Menschen kenne, die Beobachter seiner Gebote belohne, die Uebertreter strafe; endlich schließt das Symbolum mit dem Glauben und der Hoffnung auf den kommenden Messias, an die Auferstehung der Todten und ein ewiges Leben. – Vgl. Jüdische Literatur und jüdisches Schulwesen. Judex, lat., der Richter; J. ad quem, der Richter an welchen, J.a quo, der Richter von welchem, d. h. appellirt wird. Judices in partibus, lat., heißen Bischöfe, denen von dem Papste eine richterliche Entscheidung an seiner Statt übertragen wird. Judica, lat., richte, heißt der fünfte Fastensonntag, weil die hl. Messe mit den Worten des 45. Psalms beginnt. Judicat, lat.-deutsch, das rechtskräftig gewordene Urtheil; das richterliche Verfügen; res judicata, rechtskräftig entschiedene Sache. Judication, lat.-deutsch, Urtheil, Untersuchung; judicatorisch, richterlich; judicatum, richterliches Urtheil; Judicaturbank, das Handelsgericht; judicialiter, gerichtlich; Judicialtransaction, gerichtlicher Vergleich; judiciarisch, gerichtlich, richterlich. Judiciös, urtheilsfähig, scharfsinnig, sinnreich; judicium, Gericht, Urtheil, Beurtheilungsgabe, Scharfsinn; judiciren, urtheilen, richten. Judith, eine Wittwe aus Bethulia, der nördlichen Gränzfestung von Judäa, bekannt durch ihre Kühnheit und List, indem sie dem Heerführer der Belagerer ihrer Vaterstadt, Holofernes, im eigenen Zelte das Haupt abschlug und sich rettete. Die Zeit dieser Geschichte ist nicht genau, der Verfasser des Buches I., worin dieselbe in 16 Kapiteln umständlich erzählt wird. ist gar nicht bekannt. Aber der hl. Hieronymus behauptet, man habe das lehrreiche Buch I. schon beim Concil von Nicäa den hl. Schriften beigezählt, jedenfalls geschah dies durch die Concilien von Ferrara-Florenz und Trident. Jüdische Literatur, die, d. h. diejenige, welche sich durch Juden seit dem Ende der babylonischen Gefangenschaft und seit der Zerstreuung des jüdischen Volkes über die ganze Erde entwickelte, ist eine zwiefache; erstens eine uneigentliche j. L., bestehend aus der Gesammtheit der Werke, welche Gegenstände der Wissenschaft oder Kunst behandeln, von Juden ausgingen und vorherrschend in verschiedenen Sprachen abgefaßt wurden, je nach Land oder Zeit, worin der Verfasser lebte. Jahrhunderte lang durchwehte der Glaube des Juden die Werke dieser Art, wenn nicht etwa der Inhalt dies ganz unmöglich machte wie z. B. bei mathematischen Werken; zweitens eine eigentliche j. L., eine Volksliteratur, deren wissenschaftliche Werke u. Dichtungen einen vorherrschend theologischen Charakter haben und in der hebräischen oder Volkssprache geschrieben wurden. Die Perioden dieser j. L. werden verschieden angegeben, einerseits weil sie keine regelmäßige innere Entwicklung hat, anderseits weil ihre Erzeugnisse und Vertreter nichts weniger als genügend bekannt sind. In der ersten Periode. die füglich von 536 v. Chr. bis 150 n. Chr. gerechnet werden kann, entstanden die Bibelübersetzungen (Targumim), für die griechisch redenden Juden die der Septuaginta, theilte die Schriftauslegung (Midrasch) sich bereits in Haggadah (s. d.) und Hallachah, kamen die Apokryphen, wurde in Jerusalem der Sanhedrin errichtet (210 o. Chr.), blühten Schulen auf (s. Hillel), lebten Flavius Josephus, Poilo, Akiba. In die zweite Periode (150–750 n. Chr. ) fällt

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 509. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/510>, abgerufen am 01.09.2024.