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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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Mitglieder in Europa u. hatte Missionäre in beiden Indien. Der Stifter wurde 1609 selig, 1622 heilig gesprochen; das Leben desselben beschrieben Bartoli (1565), P. Maffei (1585), Ribadeneira (1614) u. a. m. Gedächtnißtag 31. Juli. Hinsichtlich der Verfassung des J.s ist dieselbe von Ignatius selbst gegeben, von seinem Nachfolger Lainez nur verwirklichet worden, und keineswegs eine strengmonarchische. da die oberste Gewalt nicht beim General, sondern beim Corpus societatis, d. h. bei der Gesammtheit der Ordensprofessen ist. Der General wird durch eine Generalcongregation, die Mitglieder derselben aber werden vom Corpus societatis erwählt. Der General, für seine Lebenszeit gewählt, muß in Rom leben u. ist nur dem Papste unterworfen, doch hat er einen Admonitor und 5 aus den Nationen gewählte Assistenten zur Seite und obwohl diese nur eine berathende Stimme haben, bleibt der General doch an die Grundgesetze des Ordens gebunden und kann in gewissen Fällen durch die Generalcongregation abgesetzt werden, was übrigens bis heute niemals nöthig wurde. Nach dem General kommen die Ordensprovinciale oder Vorgesetzte über einzelne Länder und Provinzen. dann die praesides oder praepositi, d. h. Vorsteher der einzelnen Profeßhäuser, die Rectoren der Collegien, die Superioren der Residenzen (Zweigcollegien) - alle diese werden jedes 3. Jahr neu gewählt, jeder hat seine Assistenten und Admonitoren und jeder ist zunächst dem im Rang über ihm stehenden verantwortlich. Um das letzte Gelübde ablegen zu dürfen. ist eine lange Reihe von Studienjahren und strengen Prüfungen nothwendig. Wie bei allen Orden muß sich der Novize entschließen, nicht mehr der Welt und seiner Familie, sondern dem Orden allein anzugehören und muß zunächst 2 Jahre lediglich beten und nachdenken. Alsdann muß derselbe 2 Jahre Rhetorik u. schöne Literatur. 3 u. mehr Jahre Philosophie und exacte Wissenschaften studieren, 5-6 Jahre an einer niedern Schule Lehrer (Scholastiker) sein. darf erst 28-30jährig das Studium der Theologie beginnen, nach 4-6 Jahren die Priesterweihe empfangen u. Ordensprofeß ablegen. muß alsdann 1 Jahr die sog. schola affectus, d. h. Schule des Herzens, fast ohne Verkehr mit der Außenwelt durchmachen und kann jetzt endlich zur Gradertheilung gelangen, d. h. das 4. und letzte Gelübde, das des Gehorsams gegen den Papst in allem, was nicht sündhaft ist, ablegen und damit entweder Professus (der General u. alle Vorsteher müssen professi sein), oder doch Coadjutor spiritualis werden. Die Coadjutoren zählen 4 Klassen, nämlich: 1) spirituales, Gehilfen der Professen in geistlichen Dingen als Lehrer oder Prediger; 2) temporales, Gehilfen in weltlichen Dingen, Laienbrüder für Handarbeiten und niedere Dienstleistungen; 3) Scholastiker, deren Studien noch nicht vollendet sind und 4) Novizen, die in besondern Novizenhäusern leben. Jeder Provincial erstattet dem General monatlich, jeder Superior eines Profeßhauses und Rector eines Collegiums vierteljährig Bericht. Auf diese Weise macht schon die Verfassung die Jesuiten zu einem wohldisciplinirten Heer und wie tapfer sie gegen Heidenthum, Irrlehren und Laster als Missionäre und Jugendbildner, als Prediger u. Beichtväter angekämpft haben, lehrt die Weltgeschichte. Als Missionäre haben sie vor und seitdem unerreichte Erfolge in Ostindien, Japan (Franz Xaver) u. China (Schall und Stumpf, 2 Deutsche) errungen, in Paraguay setzte sich der Orden durch Gründung eines christlichen Indianerstaates "ein Denkmal seiner Begeisterung, Hingebung, Menschenliebe und staatsmännischen Weisheit, wie die Weltgeschichte kein zweites aufzuweisen hat;" in ganz Europa waren ihre Schulanstalten die besten. wofür nicht nur das Zeugniß des berühmten protestant. Rectors Sturm, des Bacon von Verulam u. s. w., sondern noch mehr die Thatsache spricht, daß die Jesuitenschulen (s. d. Art.) von den Protestanten in ihren Fürstenschulen (s. d.), Gymnasien u. s. w. nachgeahmt wurden. Die Wissenschaften und schönen Künste verdanken dem J. Vieles, die Menschheit wird ihm einst danken, weil zumeist er es war,

Mitglieder in Europa u. hatte Missionäre in beiden Indien. Der Stifter wurde 1609 selig, 1622 heilig gesprochen; das Leben desselben beschrieben Bartoli (1565), P. Maffei (1585), Ribadeneira (1614) u. a. m. Gedächtnißtag 31. Juli. Hinsichtlich der Verfassung des J.s ist dieselbe von Ignatius selbst gegeben, von seinem Nachfolger Lainez nur verwirklichet worden, und keineswegs eine strengmonarchische. da die oberste Gewalt nicht beim General, sondern beim Corpus societatis, d. h. bei der Gesammtheit der Ordensprofessen ist. Der General wird durch eine Generalcongregation, die Mitglieder derselben aber werden vom Corpus societatis erwählt. Der General, für seine Lebenszeit gewählt, muß in Rom leben u. ist nur dem Papste unterworfen, doch hat er einen Admonitor und 5 aus den Nationen gewählte Assistenten zur Seite und obwohl diese nur eine berathende Stimme haben, bleibt der General doch an die Grundgesetze des Ordens gebunden und kann in gewissen Fällen durch die Generalcongregation abgesetzt werden, was übrigens bis heute niemals nöthig wurde. Nach dem General kommen die Ordensprovinciale oder Vorgesetzte über einzelne Länder und Provinzen. dann die praesides oder praepositi, d. h. Vorsteher der einzelnen Profeßhäuser, die Rectoren der Collegien, die Superioren der Residenzen (Zweigcollegien) – alle diese werden jedes 3. Jahr neu gewählt, jeder hat seine Assistenten und Admonitoren und jeder ist zunächst dem im Rang über ihm stehenden verantwortlich. Um das letzte Gelübde ablegen zu dürfen. ist eine lange Reihe von Studienjahren und strengen Prüfungen nothwendig. Wie bei allen Orden muß sich der Novize entschließen, nicht mehr der Welt und seiner Familie, sondern dem Orden allein anzugehören und muß zunächst 2 Jahre lediglich beten und nachdenken. Alsdann muß derselbe 2 Jahre Rhetorik u. schöne Literatur. 3 u. mehr Jahre Philosophie und exacte Wissenschaften studieren, 5–6 Jahre an einer niedern Schule Lehrer (Scholastiker) sein. darf erst 28–30jährig das Studium der Theologie beginnen, nach 4–6 Jahren die Priesterweihe empfangen u. Ordensprofeß ablegen. muß alsdann 1 Jahr die sog. schola affectus, d. h. Schule des Herzens, fast ohne Verkehr mit der Außenwelt durchmachen und kann jetzt endlich zur Gradertheilung gelangen, d. h. das 4. und letzte Gelübde, das des Gehorsams gegen den Papst in allem, was nicht sündhaft ist, ablegen und damit entweder Professus (der General u. alle Vorsteher müssen professi sein), oder doch Coadjutor spiritualis werden. Die Coadjutoren zählen 4 Klassen, nämlich: 1) spirituales, Gehilfen der Professen in geistlichen Dingen als Lehrer oder Prediger; 2) temporales, Gehilfen in weltlichen Dingen, Laienbrüder für Handarbeiten und niedere Dienstleistungen; 3) Scholastiker, deren Studien noch nicht vollendet sind und 4) Novizen, die in besondern Novizenhäusern leben. Jeder Provincial erstattet dem General monatlich, jeder Superior eines Profeßhauses und Rector eines Collegiums vierteljährig Bericht. Auf diese Weise macht schon die Verfassung die Jesuiten zu einem wohldisciplinirten Heer und wie tapfer sie gegen Heidenthum, Irrlehren und Laster als Missionäre und Jugendbildner, als Prediger u. Beichtväter angekämpft haben, lehrt die Weltgeschichte. Als Missionäre haben sie vor und seitdem unerreichte Erfolge in Ostindien, Japan (Franz Xaver) u. China (Schall und Stumpf, 2 Deutsche) errungen, in Paraguay setzte sich der Orden durch Gründung eines christlichen Indianerstaates „ein Denkmal seiner Begeisterung, Hingebung, Menschenliebe und staatsmännischen Weisheit, wie die Weltgeschichte kein zweites aufzuweisen hat;“ in ganz Europa waren ihre Schulanstalten die besten. wofür nicht nur das Zeugniß des berühmten protestant. Rectors Sturm, des Bacon von Verulam u. s. w., sondern noch mehr die Thatsache spricht, daß die Jesuitenschulen (s. d. Art.) von den Protestanten in ihren Fürstenschulen (s. d.), Gymnasien u. s. w. nachgeahmt wurden. Die Wissenschaften und schönen Künste verdanken dem J. Vieles, die Menschheit wird ihm einst danken, weil zumeist er es war,

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[483/0484] Mitglieder in Europa u. hatte Missionäre in beiden Indien. Der Stifter wurde 1609 selig, 1622 heilig gesprochen; das Leben desselben beschrieben Bartoli (1565), P. Maffei (1585), Ribadeneira (1614) u. a. m. Gedächtnißtag 31. Juli. Hinsichtlich der Verfassung des J.s ist dieselbe von Ignatius selbst gegeben, von seinem Nachfolger Lainez nur verwirklichet worden, und keineswegs eine strengmonarchische. da die oberste Gewalt nicht beim General, sondern beim Corpus societatis, d. h. bei der Gesammtheit der Ordensprofessen ist. Der General wird durch eine Generalcongregation, die Mitglieder derselben aber werden vom Corpus societatis erwählt. Der General, für seine Lebenszeit gewählt, muß in Rom leben u. ist nur dem Papste unterworfen, doch hat er einen Admonitor und 5 aus den Nationen gewählte Assistenten zur Seite und obwohl diese nur eine berathende Stimme haben, bleibt der General doch an die Grundgesetze des Ordens gebunden und kann in gewissen Fällen durch die Generalcongregation abgesetzt werden, was übrigens bis heute niemals nöthig wurde. Nach dem General kommen die Ordensprovinciale oder Vorgesetzte über einzelne Länder und Provinzen. dann die praesides oder praepositi, d. h. Vorsteher der einzelnen Profeßhäuser, die Rectoren der Collegien, die Superioren der Residenzen (Zweigcollegien) – alle diese werden jedes 3. Jahr neu gewählt, jeder hat seine Assistenten und Admonitoren und jeder ist zunächst dem im Rang über ihm stehenden verantwortlich. Um das letzte Gelübde ablegen zu dürfen. ist eine lange Reihe von Studienjahren und strengen Prüfungen nothwendig. Wie bei allen Orden muß sich der Novize entschließen, nicht mehr der Welt und seiner Familie, sondern dem Orden allein anzugehören und muß zunächst 2 Jahre lediglich beten und nachdenken. Alsdann muß derselbe 2 Jahre Rhetorik u. schöne Literatur. 3 u. mehr Jahre Philosophie und exacte Wissenschaften studieren, 5–6 Jahre an einer niedern Schule Lehrer (Scholastiker) sein. darf erst 28–30jährig das Studium der Theologie beginnen, nach 4–6 Jahren die Priesterweihe empfangen u. Ordensprofeß ablegen. muß alsdann 1 Jahr die sog. schola affectus, d. h. Schule des Herzens, fast ohne Verkehr mit der Außenwelt durchmachen und kann jetzt endlich zur Gradertheilung gelangen, d. h. das 4. und letzte Gelübde, das des Gehorsams gegen den Papst in allem, was nicht sündhaft ist, ablegen und damit entweder Professus (der General u. alle Vorsteher müssen professi sein), oder doch Coadjutor spiritualis werden. Die Coadjutoren zählen 4 Klassen, nämlich: 1) spirituales, Gehilfen der Professen in geistlichen Dingen als Lehrer oder Prediger; 2) temporales, Gehilfen in weltlichen Dingen, Laienbrüder für Handarbeiten und niedere Dienstleistungen; 3) Scholastiker, deren Studien noch nicht vollendet sind und 4) Novizen, die in besondern Novizenhäusern leben. Jeder Provincial erstattet dem General monatlich, jeder Superior eines Profeßhauses und Rector eines Collegiums vierteljährig Bericht. Auf diese Weise macht schon die Verfassung die Jesuiten zu einem wohldisciplinirten Heer und wie tapfer sie gegen Heidenthum, Irrlehren und Laster als Missionäre und Jugendbildner, als Prediger u. Beichtväter angekämpft haben, lehrt die Weltgeschichte. Als Missionäre haben sie vor und seitdem unerreichte Erfolge in Ostindien, Japan (Franz Xaver) u. China (Schall und Stumpf, 2 Deutsche) errungen, in Paraguay setzte sich der Orden durch Gründung eines christlichen Indianerstaates „ein Denkmal seiner Begeisterung, Hingebung, Menschenliebe und staatsmännischen Weisheit, wie die Weltgeschichte kein zweites aufzuweisen hat;“ in ganz Europa waren ihre Schulanstalten die besten. wofür nicht nur das Zeugniß des berühmten protestant. Rectors Sturm, des Bacon von Verulam u. s. w., sondern noch mehr die Thatsache spricht, daß die Jesuitenschulen (s. d. Art.) von den Protestanten in ihren Fürstenschulen (s. d.), Gymnasien u. s. w. nachgeahmt wurden. Die Wissenschaften und schönen Künste verdanken dem J. Vieles, die Menschheit wird ihm einst danken, weil zumeist er es war,

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/484>, abgerufen am 01.09.2024.