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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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treffen die in der Richtung gleichen Wellenhälften zusammen, verdoppeln sich also in ihrer Bewegung, und Licht, Ton und Wasserwelle sind an diesem Punkte verstärkt. Außer mehren anderen Erscheinungen beruhen auf I. die Erscheinungen der Beugung des Lichts (s. d.), die Farben dünner Plättchen (z. B. der Seifenblasen), die Newton'schen Ringe etc.


Interfoliiren, lat.-dtsch., mit Schreibpapier durchschießen (Bücher).


In tergo, lat., in, auf dem Rücken, der Rückseite.


Interim, lat., unterdessen; dann bei Streitigkeiten zwischen religiösen Parteien oder zwischen Kirche u. Staat die vorläufige Einigung in gewissen Punkten, wodurch man bis zur definitiven Entscheidung einen für beide Theile befriedigenden od. doch erträglichen Rechtszustand herzustellen trachtet. Bekannt ist das Regensburger I. von 1541, eine Frucht von Religionsgesprächen, durch welche die Katholiken mit Melanchthon in den 4 wichtigsten Streitpunkten geeinigt wurden. Dieses I. fand bei Kaiser Karl V. großen Anklang, aber Luther u. der Kurfürst von Sachsen verwarfen es wie der Papst, zumal die Streitpunkte nicht gelöst, sondern vertuscht worden waren. Aehnlich verhielt es sich mit dem Augsburger I. (s. d.); nicht minder wurde das damalige Aufkommen des Sprichwortes: "Das I. hat den Schalk hinter ihm!" gerechtfertigt durch das Leipziger I. von 1549, einer Fassung des Augsburger I.s, welche Melanchthon, Bugenhagen (s. d.), Georg Major u. a. ihm gegeben und wodurch bis zur Entscheidung durch das Tridentiner Concil im Ganzen die Hierarchie, die meisten Sakramente u. Cultgebräuche anerkannt wurden. - Anfangs 1855 kam in Folge der Streitigkeiten der oberrheinischen Kirchenprovinz eine Art von I. zwischen der Curia zu Freiburg i. Br. und der bad. Regierung zu Stande.


Interimisticum, lat., so viel als Provisorium, nämlich jede Maßregel, welche in irgend einer Angelegenheit vorläufig getroffen wird; dann jede vorläufige u. rechtsgiltige Anordnung, wodurch bei Streitigkeiten über Mein und Dein die Verhältnisse so geordnet werden, daß während des Streites keine neuen Nachtheile od. Streitigkeiten entstehen können; interimistisch, einstweilig, vorläufig.


Interimsschein, der von dem Schuldner einstweilen ausgestellte Schein über eine fällige, aber von dem Gläubiger gestundete Zahlung; Interimswechsel, s. Wechsel.


Interimswirthschaft, Verwaltung eines Grundstücks, welches kein freies Eigenthum, aber doch in der Familie des Bauers erblich ist, während der Minderjährigkeit des Besitzers. Der Interimswirth tritt in die Verhältnisse des Eigenthümers bis zu dessen Volljährigkeit, muß aber das Grundstück in gutem Zustande erhalten.


Interior, lat., innerlich.


Interjectionen, lat.-deutsch, Ausrufungswörter, Empfindungswörter, wie: o, ah, ha, wehe etc.


Interlaken, alt Hinterlapen, Dorf zwischen dem Brienzer- u. Thunersee, in sehr schöner Gegend, mit 1250 E.; wimmelt im Sommer von Engländern.


Interlinear, lat.-dtsch., zwischen den Zeilen; I.version, Uebersetzung, die zwischen den Zeilen steht, jedes Wort über dem betreffenden. Weil dies bei den Hamiltonschen Lesebüchern der Fall ist, heißt die Hamiltonsche Methode auch I.methode.


Interlocut, lat.-deutsch, gerichtlicher Zwischenbescheid; interloquiren, dazwischen reden; ein Zwischenurtheil geben.


Interludium, lat., Zwischenspiel.


Intermaxillarknochen, in der Anatomie der Zwischenkieferknochen (bei den Fischen, Vögeln, einigen Vierfüßern).


Intermediär, lat.-deutsch, zwischen 2 Dingen befindlich.


Intermediat, lat.-deutsch, Zwischenzeit.


Intermezzo, ital., was zwischen 2 Dinge tritt; Zwischenspiel, kleine komische Darstellungen, welche zwischen 2 Theaterstücken gegeben werden.


In terminis, lat., in Maß und Ziel; in termino, am Termine.


Intermisciren, lat.-deusch, untermischen.

treffen die in der Richtung gleichen Wellenhälften zusammen, verdoppeln sich also in ihrer Bewegung, und Licht, Ton und Wasserwelle sind an diesem Punkte verstärkt. Außer mehren anderen Erscheinungen beruhen auf I. die Erscheinungen der Beugung des Lichts (s. d.), die Farben dünner Plättchen (z. B. der Seifenblasen), die Newtonʼschen Ringe etc.


Interfoliiren, lat.-dtsch., mit Schreibpapier durchschießen (Bücher).


In tergo, lat., in, auf dem Rücken, der Rückseite.


Interim, lat., unterdessen; dann bei Streitigkeiten zwischen religiösen Parteien oder zwischen Kirche u. Staat die vorläufige Einigung in gewissen Punkten, wodurch man bis zur definitiven Entscheidung einen für beide Theile befriedigenden od. doch erträglichen Rechtszustand herzustellen trachtet. Bekannt ist das Regensburger I. von 1541, eine Frucht von Religionsgesprächen, durch welche die Katholiken mit Melanchthon in den 4 wichtigsten Streitpunkten geeinigt wurden. Dieses I. fand bei Kaiser Karl V. großen Anklang, aber Luther u. der Kurfürst von Sachsen verwarfen es wie der Papst, zumal die Streitpunkte nicht gelöst, sondern vertuscht worden waren. Aehnlich verhielt es sich mit dem Augsburger I. (s. d.); nicht minder wurde das damalige Aufkommen des Sprichwortes: „Das I. hat den Schalk hinter ihm!“ gerechtfertigt durch das Leipziger I. von 1549, einer Fassung des Augsburger I.s, welche Melanchthon, Bugenhagen (s. d.), Georg Major u. a. ihm gegeben und wodurch bis zur Entscheidung durch das Tridentiner Concil im Ganzen die Hierarchie, die meisten Sakramente u. Cultgebräuche anerkannt wurden. – Anfangs 1855 kam in Folge der Streitigkeiten der oberrheinischen Kirchenprovinz eine Art von I. zwischen der Curia zu Freiburg i. Br. und der bad. Regierung zu Stande.


Interimisticum, lat., so viel als Provisorium, nämlich jede Maßregel, welche in irgend einer Angelegenheit vorläufig getroffen wird; dann jede vorläufige u. rechtsgiltige Anordnung, wodurch bei Streitigkeiten über Mein und Dein die Verhältnisse so geordnet werden, daß während des Streites keine neuen Nachtheile od. Streitigkeiten entstehen können; interimistisch, einstweilig, vorläufig.


Interimsschein, der von dem Schuldner einstweilen ausgestellte Schein über eine fällige, aber von dem Gläubiger gestundete Zahlung; Interimswechsel, s. Wechsel.


Interimswirthschaft, Verwaltung eines Grundstücks, welches kein freies Eigenthum, aber doch in der Familie des Bauers erblich ist, während der Minderjährigkeit des Besitzers. Der Interimswirth tritt in die Verhältnisse des Eigenthümers bis zu dessen Volljährigkeit, muß aber das Grundstück in gutem Zustande erhalten.


Interior, lat., innerlich.


Interjectionen, lat.-deutsch, Ausrufungswörter, Empfindungswörter, wie: o, ah, ha, wehe etc.


Interlaken, alt Hinterlapen, Dorf zwischen dem Brienzer- u. Thunersee, in sehr schöner Gegend, mit 1250 E.; wimmelt im Sommer von Engländern.


Interlinear, lat.-dtsch., zwischen den Zeilen; I.version, Uebersetzung, die zwischen den Zeilen steht, jedes Wort über dem betreffenden. Weil dies bei den Hamiltonschen Lesebüchern der Fall ist, heißt die Hamiltonsche Methode auch I.methode.


Interlocut, lat.-deutsch, gerichtlicher Zwischenbescheid; interloquiren, dazwischen reden; ein Zwischenurtheil geben.


Interludium, lat., Zwischenspiel.


Intermaxillarknochen, in der Anatomie der Zwischenkieferknochen (bei den Fischen, Vögeln, einigen Vierfüßern).


Intermediär, lat.-deutsch, zwischen 2 Dingen befindlich.


Intermediat, lat.-deutsch, Zwischenzeit.


Intermezzo, ital., was zwischen 2 Dinge tritt; Zwischenspiel, kleine komische Darstellungen, welche zwischen 2 Theaterstücken gegeben werden.


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[426/0427] treffen die in der Richtung gleichen Wellenhälften zusammen, verdoppeln sich also in ihrer Bewegung, und Licht, Ton und Wasserwelle sind an diesem Punkte verstärkt. Außer mehren anderen Erscheinungen beruhen auf I. die Erscheinungen der Beugung des Lichts (s. d.), die Farben dünner Plättchen (z. B. der Seifenblasen), die Newtonʼschen Ringe etc. Interfoliiren, lat.-dtsch., mit Schreibpapier durchschießen (Bücher). In tergo, lat., in, auf dem Rücken, der Rückseite. Interim, lat., unterdessen; dann bei Streitigkeiten zwischen religiösen Parteien oder zwischen Kirche u. Staat die vorläufige Einigung in gewissen Punkten, wodurch man bis zur definitiven Entscheidung einen für beide Theile befriedigenden od. doch erträglichen Rechtszustand herzustellen trachtet. Bekannt ist das Regensburger I. von 1541, eine Frucht von Religionsgesprächen, durch welche die Katholiken mit Melanchthon in den 4 wichtigsten Streitpunkten geeinigt wurden. Dieses I. fand bei Kaiser Karl V. großen Anklang, aber Luther u. der Kurfürst von Sachsen verwarfen es wie der Papst, zumal die Streitpunkte nicht gelöst, sondern vertuscht worden waren. Aehnlich verhielt es sich mit dem Augsburger I. (s. d.); nicht minder wurde das damalige Aufkommen des Sprichwortes: „Das I. hat den Schalk hinter ihm!“ gerechtfertigt durch das Leipziger I. von 1549, einer Fassung des Augsburger I.s, welche Melanchthon, Bugenhagen (s. d.), Georg Major u. a. ihm gegeben und wodurch bis zur Entscheidung durch das Tridentiner Concil im Ganzen die Hierarchie, die meisten Sakramente u. Cultgebräuche anerkannt wurden. – Anfangs 1855 kam in Folge der Streitigkeiten der oberrheinischen Kirchenprovinz eine Art von I. zwischen der Curia zu Freiburg i. Br. und der bad. Regierung zu Stande. Interimisticum, lat., so viel als Provisorium, nämlich jede Maßregel, welche in irgend einer Angelegenheit vorläufig getroffen wird; dann jede vorläufige u. rechtsgiltige Anordnung, wodurch bei Streitigkeiten über Mein und Dein die Verhältnisse so geordnet werden, daß während des Streites keine neuen Nachtheile od. Streitigkeiten entstehen können; interimistisch, einstweilig, vorläufig. Interimsschein, der von dem Schuldner einstweilen ausgestellte Schein über eine fällige, aber von dem Gläubiger gestundete Zahlung; Interimswechsel, s. Wechsel. Interimswirthschaft, Verwaltung eines Grundstücks, welches kein freies Eigenthum, aber doch in der Familie des Bauers erblich ist, während der Minderjährigkeit des Besitzers. Der Interimswirth tritt in die Verhältnisse des Eigenthümers bis zu dessen Volljährigkeit, muß aber das Grundstück in gutem Zustande erhalten. Interior, lat., innerlich. Interjectionen, lat.-deutsch, Ausrufungswörter, Empfindungswörter, wie: o, ah, ha, wehe etc. Interlaken, alt Hinterlapen, Dorf zwischen dem Brienzer- u. Thunersee, in sehr schöner Gegend, mit 1250 E.; wimmelt im Sommer von Engländern. Interlinear, lat.-dtsch., zwischen den Zeilen; I.version, Uebersetzung, die zwischen den Zeilen steht, jedes Wort über dem betreffenden. Weil dies bei den Hamiltonschen Lesebüchern der Fall ist, heißt die Hamiltonsche Methode auch I.methode. Interlocut, lat.-deutsch, gerichtlicher Zwischenbescheid; interloquiren, dazwischen reden; ein Zwischenurtheil geben. Interludium, lat., Zwischenspiel. Intermaxillarknochen, in der Anatomie der Zwischenkieferknochen (bei den Fischen, Vögeln, einigen Vierfüßern). Intermediär, lat.-deutsch, zwischen 2 Dingen befindlich. Intermediat, lat.-deutsch, Zwischenzeit. Intermezzo, ital., was zwischen 2 Dinge tritt; Zwischenspiel, kleine komische Darstellungen, welche zwischen 2 Theaterstücken gegeben werden. In terminis, lat., in Maß und Ziel; in termino, am Termine. Intermisciren, lat.-deusch, untermischen.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 426. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/427>, abgerufen am 01.09.2024.