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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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nur Gewissensfreiheit sondern auch eine durch eigene Gerichtsbarkeit und feste Plätze gedeckte Sonderstellung im Staate sicherte. Sein Privatleben war nichts weniger als tadellos, seine Verwaltung u. Regierung jedoch vortrefflich. Unter ihm schritt die durch die Hugenottenkriege unterbrochene Machtentwicklung Frankreichs wieder fort u. er nahm auch die Plane Franz I. gegen Deutschland und Spanien wieder auf. Ein wohlgefüllter Schatz machte die Aufstellung eines starken französ.-schweizer.-deutschen Heeres möglich; ein Bündniß mit den deutschen Protestanten, deren Fürsten auf Kosten Oesterreichs und der geistl. Fürsten ihr Gebiet zu erweitern hofften, sicherte einen leichten Krieg auf deutschem Boden; die Zertrümmerung der österr. Macht verbürgte die Uebermacht Frankreichs: aber als Alles vorbereitet war, die frz. Truppen schon am Rheine erschienen u. ihre deutschen Verbündeten bereits losschlugen, fiel H. IV. d. 14. Mai 1610 durch das Messer Ravaillacs. (Perefixe, "hist. de Henri IV.", Par. 1822; Capefigue, "hist. de la reforme, de la ligue et du regne de Henri IV."; Ranke.)


Heinrich I., engl. König von 1100 bis 35, jüngster Sohn Wilhelms des Eroberers, verdrängte seinen Bruder Robert, st. 1135 ohne männliche Erben, daher folgte nach dem Tode des Stephan von Blois, der die Krone usurpirt hatte, der Sohn von H.s I. Tochter Mathilde und des Grafen Gottfried von Anjou (Plantagenet).


Heinrich II., geb. 1133, König von 1154-89; durch seine Heirath mit Eleonore von Poitou erwarb er Poitou und Guyenne zu der Normandie, Anjou, Maine, Touraine u. unterwarf die Bretagne, so daß dieser engl. König auf franz. Boden mehr besaß als der König von Frankreich. Er bezwang Wallis, Irland, demüthigte Schottland und war überhaupt in seinen Kriegen glücklich. Er brach den Trotz des Adels, als er aber durch die Constitutionen von Clarendon in die Rechte der Kirche eingriff, fand er bei dem Erzbischofe Thomas Becket Widerstand u. mußte wegen der durch ihn veranlaßten, wenn auch nicht befohlenen, Ermordung des Prälaten Kirchenbuße thun und von seinen Forderungen abstehen (vgl. Becket). Noch unglücklicher war er in seiner Familie; seine 4 Söhne empörten sich bald einzeln bald gemeinschaftlich, aufgereizt von ihrer eifersüchtigen Mutter (Sage von der schönen Rosamunde Clifford, der Geliebten des Königs); er bändigte sie wohl, aber der Gram darüber verkürzte sein Leben.


Heinrich III., geb. 1206, König von England 1216-72, Sohn Königs Johann ohne Land, regierte stets unter dem bestimmenden Einflusse seiner Gemahlin oder eines Günstlings. Der Bund des Adels und der Geistlichkeit zwang ihn zur willenlosen Nachgibigkeit, aus der ihn sein Sohn Eduard erlöste. Unter H. III. wurden zum erstenmal Abgeordnete der Städte u. Flecken zu den engl. Reichstagen berufen.


Heinrich IV., geb. 1367, aus dem Hause Lancaster, König von England 1399-1413, wurde von König Richard II. seiner Güter beraubt, stürzte aber denselben mit Hilfe der höheren Stände und ließ ihn ermorden (1399). Die rebellirenden Großen besiegte er in offener Schlacht u. schreckte von ferneren Versuchen durch das Henkerbeil ab; auch gegen Walliser und Schotten kriegte er glücklich; st. 20. März 1413.


Heinrich V., Sohn des Vorigen, geb. 1388, König von England 1413-22, hat bloß Bedeutung durch seinen Krieg mit Frankreich; er begann denselben 1415, indem er als Nachkomme einer französ. Prinzessin die Souveränität in seinen Besitzungen in Frankreich verlangte. 1415 gewann er den großen Sieg bei Azincourt, erneuerte den Krieg 1417 und erzwang 1420 den Vertrag von Troyes, laut welchem König Karl VI. die französ. Krone behalten, H. V. die Regierung leiten u. als König nachfolgen sollte, so jedoch, daß Frankreich und England jedes nach eigenen Gesetzen regiert würde. Er st. aber schon den 31. August 1422 zu Vincennes.


Heinrich VI., Sohn des Vorigen, geb. 1421, als 9monatl. Kind König von England und Frankreich; letzteres verlor er durch das Waffenglück Karls VII. (Jungfrau von Orleans), in England

nur Gewissensfreiheit sondern auch eine durch eigene Gerichtsbarkeit und feste Plätze gedeckte Sonderstellung im Staate sicherte. Sein Privatleben war nichts weniger als tadellos, seine Verwaltung u. Regierung jedoch vortrefflich. Unter ihm schritt die durch die Hugenottenkriege unterbrochene Machtentwicklung Frankreichs wieder fort u. er nahm auch die Plane Franz I. gegen Deutschland und Spanien wieder auf. Ein wohlgefüllter Schatz machte die Aufstellung eines starken französ.-schweizer.-deutschen Heeres möglich; ein Bündniß mit den deutschen Protestanten, deren Fürsten auf Kosten Oesterreichs und der geistl. Fürsten ihr Gebiet zu erweitern hofften, sicherte einen leichten Krieg auf deutschem Boden; die Zertrümmerung der österr. Macht verbürgte die Uebermacht Frankreichs: aber als Alles vorbereitet war, die frz. Truppen schon am Rheine erschienen u. ihre deutschen Verbündeten bereits losschlugen, fiel H. IV. d. 14. Mai 1610 durch das Messer Ravaillacs. (Péréfixe, „hist. de Henri IV.“, Par. 1822; Capefigue, „hist. de la réforme, de la ligue et du règne de Henri IV.“; Ranke.)


Heinrich I., engl. König von 1100 bis 35, jüngster Sohn Wilhelms des Eroberers, verdrängte seinen Bruder Robert, st. 1135 ohne männliche Erben, daher folgte nach dem Tode des Stephan von Blois, der die Krone usurpirt hatte, der Sohn von H.s I. Tochter Mathilde und des Grafen Gottfried von Anjou (Plantagenet).


Heinrich II., geb. 1133, König von 1154–89; durch seine Heirath mit Eleonore von Poitou erwarb er Poitou und Guyenne zu der Normandie, Anjou, Maine, Touraine u. unterwarf die Bretagne, so daß dieser engl. König auf franz. Boden mehr besaß als der König von Frankreich. Er bezwang Wallis, Irland, demüthigte Schottland und war überhaupt in seinen Kriegen glücklich. Er brach den Trotz des Adels, als er aber durch die Constitutionen von Clarendon in die Rechte der Kirche eingriff, fand er bei dem Erzbischofe Thomas Becket Widerstand u. mußte wegen der durch ihn veranlaßten, wenn auch nicht befohlenen, Ermordung des Prälaten Kirchenbuße thun und von seinen Forderungen abstehen (vgl. Becket). Noch unglücklicher war er in seiner Familie; seine 4 Söhne empörten sich bald einzeln bald gemeinschaftlich, aufgereizt von ihrer eifersüchtigen Mutter (Sage von der schönen Rosamunde Clifford, der Geliebten des Königs); er bändigte sie wohl, aber der Gram darüber verkürzte sein Leben.


Heinrich III., geb. 1206, König von England 1216–72, Sohn Königs Johann ohne Land, regierte stets unter dem bestimmenden Einflusse seiner Gemahlin oder eines Günstlings. Der Bund des Adels und der Geistlichkeit zwang ihn zur willenlosen Nachgibigkeit, aus der ihn sein Sohn Eduard erlöste. Unter H. III. wurden zum erstenmal Abgeordnete der Städte u. Flecken zu den engl. Reichstagen berufen.


Heinrich IV., geb. 1367, aus dem Hause Lancaster, König von England 1399–1413, wurde von König Richard II. seiner Güter beraubt, stürzte aber denselben mit Hilfe der höheren Stände und ließ ihn ermorden (1399). Die rebellirenden Großen besiegte er in offener Schlacht u. schreckte von ferneren Versuchen durch das Henkerbeil ab; auch gegen Walliser und Schotten kriegte er glücklich; st. 20. März 1413.


Heinrich V., Sohn des Vorigen, geb. 1388, König von England 1413–22, hat bloß Bedeutung durch seinen Krieg mit Frankreich; er begann denselben 1415, indem er als Nachkomme einer französ. Prinzessin die Souveränität in seinen Besitzungen in Frankreich verlangte. 1415 gewann er den großen Sieg bei Azincourt, erneuerte den Krieg 1417 und erzwang 1420 den Vertrag von Troyes, laut welchem König Karl VI. die französ. Krone behalten, H. V. die Regierung leiten u. als König nachfolgen sollte, so jedoch, daß Frankreich und England jedes nach eigenen Gesetzen regiert würde. Er st. aber schon den 31. August 1422 zu Vincennes.


Heinrich VI., Sohn des Vorigen, geb. 1421, als 9monatl. Kind König von England und Frankreich; letzteres verlor er durch das Waffenglück Karls VII. (Jungfrau von Orleans), in England

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[263/0264] nur Gewissensfreiheit sondern auch eine durch eigene Gerichtsbarkeit und feste Plätze gedeckte Sonderstellung im Staate sicherte. Sein Privatleben war nichts weniger als tadellos, seine Verwaltung u. Regierung jedoch vortrefflich. Unter ihm schritt die durch die Hugenottenkriege unterbrochene Machtentwicklung Frankreichs wieder fort u. er nahm auch die Plane Franz I. gegen Deutschland und Spanien wieder auf. Ein wohlgefüllter Schatz machte die Aufstellung eines starken französ.-schweizer.-deutschen Heeres möglich; ein Bündniß mit den deutschen Protestanten, deren Fürsten auf Kosten Oesterreichs und der geistl. Fürsten ihr Gebiet zu erweitern hofften, sicherte einen leichten Krieg auf deutschem Boden; die Zertrümmerung der österr. Macht verbürgte die Uebermacht Frankreichs: aber als Alles vorbereitet war, die frz. Truppen schon am Rheine erschienen u. ihre deutschen Verbündeten bereits losschlugen, fiel H. IV. d. 14. Mai 1610 durch das Messer Ravaillacs. (Péréfixe, „hist. de Henri IV.“, Par. 1822; Capefigue, „hist. de la réforme, de la ligue et du règne de Henri IV.“; Ranke.) Heinrich I., engl. König von 1100 bis 35, jüngster Sohn Wilhelms des Eroberers, verdrängte seinen Bruder Robert, st. 1135 ohne männliche Erben, daher folgte nach dem Tode des Stephan von Blois, der die Krone usurpirt hatte, der Sohn von H.s I. Tochter Mathilde und des Grafen Gottfried von Anjou (Plantagenet). Heinrich II., geb. 1133, König von 1154–89; durch seine Heirath mit Eleonore von Poitou erwarb er Poitou und Guyenne zu der Normandie, Anjou, Maine, Touraine u. unterwarf die Bretagne, so daß dieser engl. König auf franz. Boden mehr besaß als der König von Frankreich. Er bezwang Wallis, Irland, demüthigte Schottland und war überhaupt in seinen Kriegen glücklich. Er brach den Trotz des Adels, als er aber durch die Constitutionen von Clarendon in die Rechte der Kirche eingriff, fand er bei dem Erzbischofe Thomas Becket Widerstand u. mußte wegen der durch ihn veranlaßten, wenn auch nicht befohlenen, Ermordung des Prälaten Kirchenbuße thun und von seinen Forderungen abstehen (vgl. Becket). Noch unglücklicher war er in seiner Familie; seine 4 Söhne empörten sich bald einzeln bald gemeinschaftlich, aufgereizt von ihrer eifersüchtigen Mutter (Sage von der schönen Rosamunde Clifford, der Geliebten des Königs); er bändigte sie wohl, aber der Gram darüber verkürzte sein Leben. Heinrich III., geb. 1206, König von England 1216–72, Sohn Königs Johann ohne Land, regierte stets unter dem bestimmenden Einflusse seiner Gemahlin oder eines Günstlings. Der Bund des Adels und der Geistlichkeit zwang ihn zur willenlosen Nachgibigkeit, aus der ihn sein Sohn Eduard erlöste. Unter H. III. wurden zum erstenmal Abgeordnete der Städte u. Flecken zu den engl. Reichstagen berufen. Heinrich IV., geb. 1367, aus dem Hause Lancaster, König von England 1399–1413, wurde von König Richard II. seiner Güter beraubt, stürzte aber denselben mit Hilfe der höheren Stände und ließ ihn ermorden (1399). Die rebellirenden Großen besiegte er in offener Schlacht u. schreckte von ferneren Versuchen durch das Henkerbeil ab; auch gegen Walliser und Schotten kriegte er glücklich; st. 20. März 1413. Heinrich V., Sohn des Vorigen, geb. 1388, König von England 1413–22, hat bloß Bedeutung durch seinen Krieg mit Frankreich; er begann denselben 1415, indem er als Nachkomme einer französ. Prinzessin die Souveränität in seinen Besitzungen in Frankreich verlangte. 1415 gewann er den großen Sieg bei Azincourt, erneuerte den Krieg 1417 und erzwang 1420 den Vertrag von Troyes, laut welchem König Karl VI. die französ. Krone behalten, H. V. die Regierung leiten u. als König nachfolgen sollte, so jedoch, daß Frankreich und England jedes nach eigenen Gesetzen regiert würde. Er st. aber schon den 31. August 1422 zu Vincennes. Heinrich VI., Sohn des Vorigen, geb. 1421, als 9monatl. Kind König von England und Frankreich; letzteres verlor er durch das Waffenglück Karls VII. (Jungfrau von Orleans), in England

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/264>, abgerufen am 27.11.2024.