Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.Staaten oder auch durch Grundgesetze (Art. 18 deutsche Bundesacte; § 52 schweiz. Bundesverfassung) beseitigt. - Bei gesellschaftl. Institutionen (Krankenkassen etc.) bedeutet F. den ungehinderten Eintritt in dieselben, z. B. ohne Einschreibgeld. Die Anwendung dieses Prinzips setzt nothwendig die Gegenseitigkeit der Leistungen ähnlicher Anstalten in anderen Orten voraus. Frejus (Freschüh), das alte Forum Julii, franz. Stadt im Departem. Var, am mittelländ. Meere, Bischofssitz, mit 2600 E., röm. Alterthümern. Nahe der neue Hafen St. Raphael. Frelatiren, frz.-deutsch, verfälschen. Fremde, im völkerrechtlichen Sinne Personen, welche sich in einem Staate aufhalten, dem sie nicht angehören. Bei barbarischen Völkern ist der F. fast rechtlos, Beschränkungen der Rechte fanden aber auch bei cultivirteren Völkern statt, z. B. in den altgriech. Freistaaten, noch mehr bei den Römern, in den mittelalterlichen Staaten (vergl. Freizügigkeit, gabella, aubaine etc.), und finden, wenn auch weniger, bis auf diesen Tag statt. Alle Regierungen behalten sich das Recht vor, einen F.n auszuweisen, wenn sie es für gut finden. Fremdenbill (Alienbill), Ausnahmsgesetz, von der torystischen Regierung 1793 in England im Parlamente durchgesetzt, dem zufolge jeder nach England kommende Fremde von dem Staatssekretär einen Paß erhalten mußte und von den Ministern nach Willkür ausgewiesen werden konnte; wurde 1802, 1803, 1816 u. 1818 erneuert, seitdem nicht mehr. Fremdenlegion, Truppe, welche nach der Julirevolution 1830 von der franz. Regierung aus den Flüchtlingen gebildet wurde, welche in Frankreich zusammenströmten. Alle Offizierstellen wurden mit Franzosen besetzt, die Legion selbst nach Algier geschickt und schonungslos verwendet. Im Jahr 1835 war sie 5200 Mann stark und wurde an die span. Regierung überlassen; sie focht unter General Bernelle, später unter Oberst Conrad mit ausgezeichneter Tapferkeit, wurde aber beinahe aufgerieben u. nur elende Reste kamen 1838 nach Frankreich zurück, das in Algier unterdessen eine zweite Auflage der Legion veranstaltet hatte. Diese wurde 1854 in die Krimm eingeschifft u. hatte d. 20. Sept. 1854 an der Alma die Ehre den blutigen Reigen zu eröffnen. Fremdlingsrecht, s. Aubaine. Fremitus, lat., das Erzittern des Körpers, z. B. bei Fieberschauern. Frequent, lat.-deutsch, häufig, starkbesucht; F.ant, ein die Messen regelmäßig besuchender Handelsmann; F.ation, Umgang, Verkehr; f.iren, besuchen; Frequenz, Verkehr, zahlreiche Versammlung. Freres (frz. frähr), Brüder, z. B. f. ignorantins, s. Schulbrüder; f. Plymouth, seit 1850 Sekte im Waadtland durch Darby aus Plymouth gestiftet, welche, da alle Christen Priester sind, keinen kirchlichen sondern nur häuslichen Gottesdienst hält. Freret (Frerä), Nicolas, Alterthumsforscher, geb. 1688 zu Paris, wo er 1749 als Sekretär der Akademie der Inschriften st. Namentlich verdient um die Chronologie der alten Völker, dabei aber ein entschiedener Freigeist u. Christenfeind, was nicht verhinderte, daß er Erzieher der Kinder des Marschalls von Noailles wurde. Gesammtausgabe durch Champollion-Figeac, Par. 1825 ff., 20 B. Frerichs, Friedr. Theodor, geb. 1819 zu Aurich, ausgezeichneter Patholog und Therapeute, 1850 Professor in Kiel, Oberarzt der schlesw.-holstein. Armee, seit 1851 Professor in Breslau u. Director der medicin. Klinik. Schriften: anatomisch-physiologische Abhandlungen; "Ueber Gallert- u. Colloidgeschwülste", Göttingen 1847; "Ueber die Brigt'sche Nierenkrankheit", Braunschweig 1851. Freron (Frerong), Elie Catherine, ein Hauptgegner Voltaire's, geb. 1719 zu Quimper, wurde Jesuit, mußte 1739 den Orden verlassen, heirathete u. gab ein kritisches Journal heraus, welches 1754 den Namen des "Annee litteraire" annahm; st. 1776. F. schrieb correct, kenntnißvoll und sein beißender Witz machte ihn zu einem der verhaßtesten Gegner der Encyklopädisten, aber letztere hatten den Zeitgeist für sich und F. fiel in Folge des unaufhörlich bitteren Staaten oder auch durch Grundgesetze (Art. 18 deutsche Bundesacte; § 52 schweiz. Bundesverfassung) beseitigt. – Bei gesellschaftl. Institutionen (Krankenkassen etc.) bedeutet F. den ungehinderten Eintritt in dieselben, z. B. ohne Einschreibgeld. Die Anwendung dieses Prinzips setzt nothwendig die Gegenseitigkeit der Leistungen ähnlicher Anstalten in anderen Orten voraus. Fréjus (Freschüh), das alte Forum Julii, franz. Stadt im Departem. Var, am mittelländ. Meere, Bischofssitz, mit 2600 E., röm. Alterthümern. Nahe der neue Hafen St. Raphael. Frelatiren, frz.-deutsch, verfälschen. Fremde, im völkerrechtlichen Sinne Personen, welche sich in einem Staate aufhalten, dem sie nicht angehören. Bei barbarischen Völkern ist der F. fast rechtlos, Beschränkungen der Rechte fanden aber auch bei cultivirteren Völkern statt, z. B. in den altgriech. Freistaaten, noch mehr bei den Römern, in den mittelalterlichen Staaten (vergl. Freizügigkeit, gabella, aubaine etc.), und finden, wenn auch weniger, bis auf diesen Tag statt. Alle Regierungen behalten sich das Recht vor, einen F.n auszuweisen, wenn sie es für gut finden. Fremdenbill (Alienbill), Ausnahmsgesetz, von der torystischen Regierung 1793 in England im Parlamente durchgesetzt, dem zufolge jeder nach England kommende Fremde von dem Staatssekretär einen Paß erhalten mußte und von den Ministern nach Willkür ausgewiesen werden konnte; wurde 1802, 1803, 1816 u. 1818 erneuert, seitdem nicht mehr. Fremdenlegion, Truppe, welche nach der Julirevolution 1830 von der franz. Regierung aus den Flüchtlingen gebildet wurde, welche in Frankreich zusammenströmten. Alle Offizierstellen wurden mit Franzosen besetzt, die Legion selbst nach Algier geschickt und schonungslos verwendet. Im Jahr 1835 war sie 5200 Mann stark und wurde an die span. Regierung überlassen; sie focht unter General Bernelle, später unter Oberst Conrad mit ausgezeichneter Tapferkeit, wurde aber beinahe aufgerieben u. nur elende Reste kamen 1838 nach Frankreich zurück, das in Algier unterdessen eine zweite Auflage der Legion veranstaltet hatte. Diese wurde 1854 in die Krimm eingeschifft u. hatte d. 20. Sept. 1854 an der Alma die Ehre den blutigen Reigen zu eröffnen. Fremdlingsrecht, s. Aubaine. Fremitus, lat., das Erzittern des Körpers, z. B. bei Fieberschauern. 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Armee, seit 1851 Professor in Breslau u. Director der medicin. Klinik. Schriften: anatomisch-physiologische Abhandlungen; „Ueber Gallert- u. Colloidgeschwülste“, Göttingen 1847; „Ueber die Brigtʼsche Nierenkrankheit“, Braunschweig 1851. Fréron (Frerong), Elie Cathérine, ein Hauptgegner Voltaireʼs, geb. 1719 zu Quimper, wurde Jesuit, mußte 1739 den Orden verlassen, heirathete u. gab ein kritisches Journal heraus, welches 1754 den Namen des „Année littéraire“ annahm; st. 1776. F. schrieb correct, kenntnißvoll und sein beißender Witz machte ihn zu einem der verhaßtesten Gegner der Encyklopädisten, aber letztere hatten den Zeitgeist für sich und F. fiel in Folge des unaufhörlich bitteren <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0799" n="798"/> Staaten oder auch durch Grundgesetze (Art. 18 deutsche Bundesacte; § 52 schweiz. Bundesverfassung) beseitigt. – Bei gesellschaftl. 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Staaten oder auch durch Grundgesetze (Art. 18 deutsche Bundesacte; § 52 schweiz. Bundesverfassung) beseitigt. – Bei gesellschaftl. Institutionen (Krankenkassen etc.) bedeutet F. den ungehinderten Eintritt in dieselben, z. B. ohne Einschreibgeld. Die Anwendung dieses Prinzips setzt nothwendig die Gegenseitigkeit der Leistungen ähnlicher Anstalten in anderen Orten voraus.
Fréjus (Freschüh), das alte Forum Julii, franz. Stadt im Departem. Var, am mittelländ. Meere, Bischofssitz, mit 2600 E., röm. Alterthümern. Nahe der neue Hafen St. Raphael.
Frelatiren, frz.-deutsch, verfälschen.
Fremde, im völkerrechtlichen Sinne Personen, welche sich in einem Staate aufhalten, dem sie nicht angehören. Bei barbarischen Völkern ist der F. fast rechtlos, Beschränkungen der Rechte fanden aber auch bei cultivirteren Völkern statt, z. B. in den altgriech. Freistaaten, noch mehr bei den Römern, in den mittelalterlichen Staaten (vergl. Freizügigkeit, gabella, aubaine etc.), und finden, wenn auch weniger, bis auf diesen Tag statt. Alle Regierungen behalten sich das Recht vor, einen F.n auszuweisen, wenn sie es für gut finden.
Fremdenbill (Alienbill), Ausnahmsgesetz, von der torystischen Regierung 1793 in England im Parlamente durchgesetzt, dem zufolge jeder nach England kommende Fremde von dem Staatssekretär einen Paß erhalten mußte und von den Ministern nach Willkür ausgewiesen werden konnte; wurde 1802, 1803, 1816 u. 1818 erneuert, seitdem nicht mehr.
Fremdenlegion, Truppe, welche nach der Julirevolution 1830 von der franz. Regierung aus den Flüchtlingen gebildet wurde, welche in Frankreich zusammenströmten. Alle Offizierstellen wurden mit Franzosen besetzt, die Legion selbst nach Algier geschickt und schonungslos verwendet. Im Jahr 1835 war sie 5200 Mann stark und wurde an die span. Regierung überlassen; sie focht unter General Bernelle, später unter Oberst Conrad mit ausgezeichneter Tapferkeit, wurde aber beinahe aufgerieben u. nur elende Reste kamen 1838 nach Frankreich zurück, das in Algier unterdessen eine zweite Auflage der Legion veranstaltet hatte. Diese wurde 1854 in die Krimm eingeschifft u. hatte d. 20. Sept. 1854 an der Alma die Ehre den blutigen Reigen zu eröffnen.
Fremdlingsrecht, s. Aubaine.
Fremitus, lat., das Erzittern des Körpers, z. B. bei Fieberschauern.
Frequent, lat.-deutsch, häufig, starkbesucht; F.ant, ein die Messen regelmäßig besuchender Handelsmann; F.ation, Umgang, Verkehr; f.iren, besuchen; Frequenz, Verkehr, zahlreiche Versammlung.
Frères (frz. frähr), Brüder, z. B. f. ignorantins, s. Schulbrüder; f. Plymouth, seit 1850 Sekte im Waadtland durch Darby aus Plymouth gestiftet, welche, da alle Christen Priester sind, keinen kirchlichen sondern nur häuslichen Gottesdienst hält.
Fréret (Frerä), Nicolas, Alterthumsforscher, geb. 1688 zu Paris, wo er 1749 als Sekretär der Akademie der Inschriften st. Namentlich verdient um die Chronologie der alten Völker, dabei aber ein entschiedener Freigeist u. Christenfeind, was nicht verhinderte, daß er Erzieher der Kinder des Marschalls von Noailles wurde. Gesammtausgabe durch Champollion-Figeac, Par. 1825 ff., 20 B.
Frerichs, Friedr. Theodor, geb. 1819 zu Aurich, ausgezeichneter Patholog und Therapeute, 1850 Professor in Kiel, Oberarzt der schlesw.-holstein. Armee, seit 1851 Professor in Breslau u. Director der medicin. Klinik. Schriften: anatomisch-physiologische Abhandlungen; „Ueber Gallert- u. Colloidgeschwülste“, Göttingen 1847; „Ueber die Brigtʼsche Nierenkrankheit“, Braunschweig 1851.
Fréron (Frerong), Elie Cathérine, ein Hauptgegner Voltaireʼs, geb. 1719 zu Quimper, wurde Jesuit, mußte 1739 den Orden verlassen, heirathete u. gab ein kritisches Journal heraus, welches 1754 den Namen des „Année littéraire“ annahm; st. 1776. F. schrieb correct, kenntnißvoll und sein beißender Witz machte ihn zu einem der verhaßtesten Gegner der Encyklopädisten, aber letztere hatten den Zeitgeist für sich und F. fiel in Folge des unaufhörlich bitteren
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