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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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gelehrte Ausgaben und Erläuterungen des Livius u. Curtius, Florus u. s. f.; sein "Gesang von dem Stamm und den Thaten des neuen Herkules", worin sich in Alexandrinern das Lob des Herzogs Bernard von Weimar durch einen Folianten schleppte, ist mit Recht längst vergessen.


Freisam, s. d. Art. Ansprung.


Freisasse, der Besitzer eines Freiguts.


Freischaaren, Haufen, die in der letzten Revolutionszeit sich bildeten, ihre eigenen Anführer wählten, sich der militär. Disciplin nicht fügen wollten und mit Ausnahme der in Schleswig-Holstein fechtenden wenig taugten und wenig leisteten.


Freischießen, ursprünglich Schießen, bei denen sich außer den Mitgliedern der Schützengilde auch andere Schützen betheiligen durften, wenn sie sich den vorgeschriebenen Bedingungen fügen wollten. Sie entstanden durch die Schießübungen der Stadtbürger, verloren indessen später als Waffenübung alle Bedeutung, sind jedoch in neuester Zeit wieder wichtiger geworden; ihr klassischer Boden ist Tyrol und Schweiz.


Freischütz, in der Volkssage ein Schütze, der von dem Teufel jeweilen 7 Kugeln erhielt, von denen 6 unfehlbar trafen, die 7. aber von dem Teufel ihre Richtung erhielt. Bekannte Oper von K. M. Weber, Text von F. Kindt.


Freising, auch Freisingen, alte Stadt in Oberbayern an der Isar, 41/2 St. nordnordöstlich von München, Sitz des Appellationsgerichts für Oberbayern, mit 59000 E., schöner Domkirche und 5 andern Kirchen, Lyceum mit theolog. Facultät, ehemaligem bischöfl. Residenzschloß, Branntweinbrennereien, Salpetersiedereien, Wachsbleichen, Tabaksfabriken, Viehzucht. In der Nähe die ehemal. Benedictinerabtei Weihenstephan, jetzt königl. Schloß u. Oekonomiegut mit Musterwirthschaft. - F. war früher die Hauptstadt des gleichnamigen reichsfreien Bisthums, welches um 720 vom hl. Corbinian (s. d.) gegründet u. dessen erster Bischof mit päpstl. Weihe und festem Sprengel Erimbert wurde, welchen Bonifacius 739 einsetzte. F. erwuchs zu einem geistl. Fürstenthume im Umfange von 15 #M., einigen Herrschaften u. vielen Gütern in Oesterreich, welches 1802 und 1803 mit dem Domstifte und allen andern Stiften der Säcularisation anheimfiel. Das Bisthum, welches viele ausgezeichnete Bischöfe (Aribo 764-84, Waldo 883 bis 906, Egilbert 1006-39, Otto d. Gr. 1137-58, Konrad 1452-73, Johann Franz Egker Freiherr von Kapfing 1695 bis 1727) u. gelehrte Weltgeistliche u. Mönche zählte, ward 1817 zum Erzbisthum München-F. erhoben, dessen Erzbischof zu München residiert.


Freistadt, schles. Stadt im Reg.-Bez. Liegnitz mit 3600 E., Leine- u. Wolletuchfabrikation. - F., Stadt im west-preuß. Reg.-Bez. Marienwerder mit 2500 E. - F., österreich.-schles. Stadt unweit Teschen, mit 1200 E., Schloß des Grafen Larisch. - F., Stadt in Oesterreich ob der Enns mit 3200 E., Leinwand- und Zwirnfabrikation.


Freistadtl, ungar. Markt an der Waag, der ehemal. Festung Leopoldstadt gegenüber, Sitz eines Stuhlgerichts, mit 4700 E., starkem Vieh- u. Holzhandel, Erdödischem Schlosse mit Anlagen.


Freistädte, königliche, s. Ungarn.


Freistätte, s. Asyl.


Freitag, der 6. Wochentag, von der altdeutschen Göttin Freyja oder Frigg benannt.


Freiwaldau, schles.-österreich. Stadt im Riesengebirge mit 2600 E., Wollezeug- und Leinefabrikation, breslauisch fürstbischöfl. Schlosse. - F., schles. preuß. Flecken, Reg.-Bez. Liegnitz, mit 1000 E., Steingutfabrik, Baumwolle- und Leineweberei.


Freiwillige, Volontärs, Leute, die freiwillig in den Militärdienst treten; Soldaten, die bei einer besonders gefährlichen Unternehmung sich anbieten.


Freizügigkeit, freier Wegzug aus dem Lande, ohne Belästigung von Abzugssteuern. Früher fiel die Hinterlassenschaft des Fremden dem Landesherrn zu (jus albinagii) und von Verlassenschaften, die ins Ausland kommen, werden jetzt noch manchenorts sog. Abschosse (gabella hereditaria) erhoben. In neuerer Zeit aber werden derartige Belästigungen durch F.sverträge unter den

gelehrte Ausgaben und Erläuterungen des Livius u. Curtius, Florus u. s. f.; sein „Gesang von dem Stamm und den Thaten des neuen Herkules“, worin sich in Alexandrinern das Lob des Herzogs Bernard von Weimar durch einen Folianten schleppte, ist mit Recht längst vergessen.


Freisam, s. d. Art. Ansprung.


Freisasse, der Besitzer eines Freiguts.


Freischaaren, Haufen, die in der letzten Revolutionszeit sich bildeten, ihre eigenen Anführer wählten, sich der militär. Disciplin nicht fügen wollten und mit Ausnahme der in Schleswig-Holstein fechtenden wenig taugten und wenig leisteten.


Freischießen, ursprünglich Schießen, bei denen sich außer den Mitgliedern der Schützengilde auch andere Schützen betheiligen durften, wenn sie sich den vorgeschriebenen Bedingungen fügen wollten. Sie entstanden durch die Schießübungen der Stadtbürger, verloren indessen später als Waffenübung alle Bedeutung, sind jedoch in neuester Zeit wieder wichtiger geworden; ihr klassischer Boden ist Tyrol und Schweiz.


Freischütz, in der Volkssage ein Schütze, der von dem Teufel jeweilen 7 Kugeln erhielt, von denen 6 unfehlbar trafen, die 7. aber von dem Teufel ihre Richtung erhielt. Bekannte Oper von K. M. Weber, Text von F. Kindt.


Freising, auch Freisingen, alte Stadt in Oberbayern an der Isar, 41/2 St. nordnordöstlich von München, Sitz des Appellationsgerichts für Oberbayern, mit 59000 E., schöner Domkirche und 5 andern Kirchen, Lyceum mit theolog. Facultät, ehemaligem bischöfl. Residenzschloß, Branntweinbrennereien, Salpetersiedereien, Wachsbleichen, Tabaksfabriken, Viehzucht. In der Nähe die ehemal. Benedictinerabtei Weihenstephan, jetzt königl. Schloß u. Oekonomiegut mit Musterwirthschaft. – F. war früher die Hauptstadt des gleichnamigen reichsfreien Bisthums, welches um 720 vom hl. Corbinian (s. d.) gegründet u. dessen erster Bischof mit päpstl. Weihe und festem Sprengel Erimbert wurde, welchen Bonifacius 739 einsetzte. F. erwuchs zu einem geistl. Fürstenthume im Umfange von 15 □M., einigen Herrschaften u. vielen Gütern in Oesterreich, welches 1802 und 1803 mit dem Domstifte und allen andern Stiften der Säcularisation anheimfiel. Das Bisthum, welches viele ausgezeichnete Bischöfe (Aribo 764–84, Waldo 883 bis 906, Egilbert 1006–39, Otto d. Gr. 1137–58, Konrad 1452–73, Johann Franz Egker Freiherr von Kapfing 1695 bis 1727) u. gelehrte Weltgeistliche u. Mönche zählte, ward 1817 zum Erzbisthum München-F. erhoben, dessen Erzbischof zu München residiert.


Freistadt, schles. Stadt im Reg.-Bez. Liegnitz mit 3600 E., Leine- u. Wolletuchfabrikation. – F., Stadt im west-preuß. Reg.-Bez. Marienwerder mit 2500 E. – F., österreich.-schles. Stadt unweit Teschen, mit 1200 E., Schloß des Grafen Larisch. – F., Stadt in Oesterreich ob der Enns mit 3200 E., Leinwand- und Zwirnfabrikation.


Freistadtl, ungar. Markt an der Waag, der ehemal. Festung Leopoldstadt gegenüber, Sitz eines Stuhlgerichts, mit 4700 E., starkem Vieh- u. Holzhandel, Erdödischem Schlosse mit Anlagen.


Freistädte, königliche, s. Ungarn.


Freistätte, s. Asyl.


Freitag, der 6. Wochentag, von der altdeutschen Göttin Freyja oder Frigg benannt.


Freiwaldau, schles.-österreich. Stadt im Riesengebirge mit 2600 E., Wollezeug- und Leinefabrikation, breslauisch fürstbischöfl. Schlosse. – F., schles. preuß. Flecken, Reg.-Bez. Liegnitz, mit 1000 E., Steingutfabrik, Baumwolle- und Leineweberei.


Freiwillige, Volontärs, Leute, die freiwillig in den Militärdienst treten; Soldaten, die bei einer besonders gefährlichen Unternehmung sich anbieten.


Freizügigkeit, freier Wegzug aus dem Lande, ohne Belästigung von Abzugssteuern. Früher fiel die Hinterlassenschaft des Fremden dem Landesherrn zu (jus albinagii) und von Verlassenschaften, die ins Ausland kommen, werden jetzt noch manchenorts sog. Abschosse (gabella hereditaria) erhoben. In neuerer Zeit aber werden derartige Belästigungen durch F.sverträge unter den

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[797/0798] gelehrte Ausgaben und Erläuterungen des Livius u. Curtius, Florus u. s. f.; sein „Gesang von dem Stamm und den Thaten des neuen Herkules“, worin sich in Alexandrinern das Lob des Herzogs Bernard von Weimar durch einen Folianten schleppte, ist mit Recht längst vergessen. Freisam, s. d. Art. Ansprung. Freisasse, der Besitzer eines Freiguts. Freischaaren, Haufen, die in der letzten Revolutionszeit sich bildeten, ihre eigenen Anführer wählten, sich der militär. Disciplin nicht fügen wollten und mit Ausnahme der in Schleswig-Holstein fechtenden wenig taugten und wenig leisteten. Freischießen, ursprünglich Schießen, bei denen sich außer den Mitgliedern der Schützengilde auch andere Schützen betheiligen durften, wenn sie sich den vorgeschriebenen Bedingungen fügen wollten. Sie entstanden durch die Schießübungen der Stadtbürger, verloren indessen später als Waffenübung alle Bedeutung, sind jedoch in neuester Zeit wieder wichtiger geworden; ihr klassischer Boden ist Tyrol und Schweiz. Freischütz, in der Volkssage ein Schütze, der von dem Teufel jeweilen 7 Kugeln erhielt, von denen 6 unfehlbar trafen, die 7. aber von dem Teufel ihre Richtung erhielt. Bekannte Oper von K. M. Weber, Text von F. Kindt. Freising, auch Freisingen, alte Stadt in Oberbayern an der Isar, 41/2 St. nordnordöstlich von München, Sitz des Appellationsgerichts für Oberbayern, mit 59000 E., schöner Domkirche und 5 andern Kirchen, Lyceum mit theolog. Facultät, ehemaligem bischöfl. Residenzschloß, Branntweinbrennereien, Salpetersiedereien, Wachsbleichen, Tabaksfabriken, Viehzucht. In der Nähe die ehemal. Benedictinerabtei Weihenstephan, jetzt königl. Schloß u. Oekonomiegut mit Musterwirthschaft. – F. war früher die Hauptstadt des gleichnamigen reichsfreien Bisthums, welches um 720 vom hl. Corbinian (s. d.) gegründet u. dessen erster Bischof mit päpstl. Weihe und festem Sprengel Erimbert wurde, welchen Bonifacius 739 einsetzte. F. erwuchs zu einem geistl. Fürstenthume im Umfange von 15 □M., einigen Herrschaften u. vielen Gütern in Oesterreich, welches 1802 und 1803 mit dem Domstifte und allen andern Stiften der Säcularisation anheimfiel. Das Bisthum, welches viele ausgezeichnete Bischöfe (Aribo 764–84, Waldo 883 bis 906, Egilbert 1006–39, Otto d. Gr. 1137–58, Konrad 1452–73, Johann Franz Egker Freiherr von Kapfing 1695 bis 1727) u. gelehrte Weltgeistliche u. Mönche zählte, ward 1817 zum Erzbisthum München-F. erhoben, dessen Erzbischof zu München residiert. Freistadt, schles. Stadt im Reg.-Bez. Liegnitz mit 3600 E., Leine- u. Wolletuchfabrikation. – F., Stadt im west-preuß. Reg.-Bez. Marienwerder mit 2500 E. – F., österreich.-schles. Stadt unweit Teschen, mit 1200 E., Schloß des Grafen Larisch. – F., Stadt in Oesterreich ob der Enns mit 3200 E., Leinwand- und Zwirnfabrikation. Freistadtl, ungar. Markt an der Waag, der ehemal. Festung Leopoldstadt gegenüber, Sitz eines Stuhlgerichts, mit 4700 E., starkem Vieh- u. Holzhandel, Erdödischem Schlosse mit Anlagen. Freistädte, königliche, s. Ungarn. Freistätte, s. Asyl. Freitag, der 6. Wochentag, von der altdeutschen Göttin Freyja oder Frigg benannt. Freiwaldau, schles.-österreich. Stadt im Riesengebirge mit 2600 E., Wollezeug- und Leinefabrikation, breslauisch fürstbischöfl. Schlosse. – F., schles. preuß. Flecken, Reg.-Bez. Liegnitz, mit 1000 E., Steingutfabrik, Baumwolle- und Leineweberei. Freiwillige, Volontärs, Leute, die freiwillig in den Militärdienst treten; Soldaten, die bei einer besonders gefährlichen Unternehmung sich anbieten. Freizügigkeit, freier Wegzug aus dem Lande, ohne Belästigung von Abzugssteuern. Früher fiel die Hinterlassenschaft des Fremden dem Landesherrn zu (jus albinagii) und von Verlassenschaften, die ins Ausland kommen, werden jetzt noch manchenorts sog. Abschosse (gabella hereditaria) erhoben. In neuerer Zeit aber werden derartige Belästigungen durch F.sverträge unter den

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 797. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/798>, abgerufen am 24.11.2024.