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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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dem Hofadel und der Familie des Königs; der Cardinal begründete den Beamtenstaat, in welchem jede Thätigkeit der Verwaltung dem Cabinet des Ministers unterworfen ist. Von ihm stammt die ausgebildete geheime Polizei, u. als förmliches Regierungsmittel die willkürlichen Verhaftungen auf Befehl der Krone (lettres de cachet). Die so vereinigten und zur Verfügung der Krone gestellten Kräfte F.s benutzte Richelieu zur Vergrößerung des Reichs u. zur Demüthigung der span. und österr. Habsburger; bis 1634 erlaubte jedoch der Widerwille des Königs gegen die deutschen Protestanten dem Cardinale nur so viel, daß er sie gegen den Kaiser mit Geld und Ränken unterstützte; erst nach 1634 erschienen franz. Heere neben den schwedischen auf deutschem Boden u. Richelieu verlängerte den Krieg bis 1648 und dictirte den westfäl. Frieden, der Deutschland das Elsaß kostete. Ludwigs XIV. (1643-1715) Regierung bildet die Glanzperiode der unumschränkten Monarchie; nachdem das Widerstreben des Adels, des Parlaments und der Pariser (die Unruhen der Fronde) gegen Richelieus Regierungssystem während des Königs Minderjährigkeit durch den Cardinal Mazarin überwunden war, entfaltete sich F. in jeder Beziehung zu staunenswerther Größe. Der Handelsminister Colbert (s. d.) förderte und schützte Industrie und Handel auf jede Weise (trotz einzelner Mißgriffe, z. B. die Einrichtung der Getreidesperren, um die Ausfuhr zu verhindern, wodurch Wohlfeilheit der Lebensmittel und als weitere Folge Hebung der Fabrikation erzielt werden sollte) u. dadurch mehrte sich auch das Staatseinkommen beträchtlich. So war die Schöpfung einer überlegenen Kriegsflotte möglich u. die Aufstellung von Landheeren, die an Stärke u. Ausrüstung die der anderen Mächte weit übertrafen; daher war Ludwig XIV. stark genug, dem gegen ihn vereinigten Europa zu widerstehen, dem trägen Spanien Roussillon, Artois, einen schönen Theil von Flandern, die ganze Franche Comte, dem deutschen Reiche aber Straßburg u. das ganze Elsaß zu entreißen. Der König bezauberte die Franzosen nicht allein durch Kriegsruhm, sondern auch durch den Glanz seiner Hofhaltung, durch die von ihm hervorgerufene Blüte der Künste und Wissenschaften, kurz durch das Bewußtsein, daß die Franzosen die erste Nation der Erde seien. Doch trat schon unter ihm der Wendepunkt ein; durch seinen Uebermuth gegen den hl. Stuhl (s. Gallikan. Kirche) schadete er der kirchl. Autorität u. damit auch der königl.; durch die Aufhebung der Freiheit des Cultus für die Protestanten, durch die Dragonaden u. die Exilirung von vielleicht 100000 prot. Familien brachte er ohne Noth u. Nutzen über F. alle Folgen eines Bürgerkriegs, durch die Unterstützung der verlorenen Sache Jakobs II. von England aber waffnete er dieses Reich gegen das seinige und zwang es zu Anstrengungen, welche F.s Uebermacht brachen. Zudem ließ er sich in seiner letzten Zeit durch die frömmelnde Maintenon leiten, wählte Minister und Feldherren nicht mit der früheren Umsicht, beging eben deßwegen polit. Mißgriffe und wurde von dem Kriegsglücke verlassen. Durch den span. Erbfolgekrieg, seinen letzten Krieg, gewann er allerdings den span. Thron für sein Geschlecht, aber F.s Waffenruhm hatte durch Eugen und Marlborough sehr gelitten, F. war furchtbar erschöpft u. eine erdrückende Staatsschuld, 3500 Mill. Livres, aufgethürmt. Die Regentschaft des Herzogs Philipp von Orleans (1715-23) steigerte das Uebel; im Gegensatze zu der Heuchelei, welche unter Ludwig XIV. Ton gewesen war, machte sich die Unsittlichkeit in schamloser Weise geltend u. entwürdigte dadurch die höchsten Personen in den Augen der Nation; der Finanzschwindel (s. Law) erschütterte den Credit der Regierung und das Vermögen der Privaten, u. als endlich Ludwig XV. regierte (1723-74), wurde F. vom Unheile überfluthet: der König, obwohl nicht ohne Talent, ließ sich von Mätressen beherrschen und fröhnte der Wollust in der erniedrigendsten Weise; das Deficit in den Finanzen mehrte sich mit jedem Jahre; obwohl Lothringen und Corsica erobert wurden, so erfuhren doch die franz. Fahnen im 7jähr. Kriege unerhörte

dem Hofadel und der Familie des Königs; der Cardinal begründete den Beamtenstaat, in welchem jede Thätigkeit der Verwaltung dem Cabinet des Ministers unterworfen ist. Von ihm stammt die ausgebildete geheime Polizei, u. als förmliches Regierungsmittel die willkürlichen Verhaftungen auf Befehl der Krone (lettres de cachet). Die so vereinigten und zur Verfügung der Krone gestellten Kräfte F.s benutzte Richelieu zur Vergrößerung des Reichs u. zur Demüthigung der span. und österr. Habsburger; bis 1634 erlaubte jedoch der Widerwille des Königs gegen die deutschen Protestanten dem Cardinale nur so viel, daß er sie gegen den Kaiser mit Geld und Ränken unterstützte; erst nach 1634 erschienen franz. Heere neben den schwedischen auf deutschem Boden u. Richelieu verlängerte den Krieg bis 1648 und dictirte den westfäl. Frieden, der Deutschland das Elsaß kostete. Ludwigs XIV. (1643–1715) Regierung bildet die Glanzperiode der unumschränkten Monarchie; nachdem das Widerstreben des Adels, des Parlaments und der Pariser (die Unruhen der Fronde) gegen Richelieus Regierungssystem während des Königs Minderjährigkeit durch den Cardinal Mazarin überwunden war, entfaltete sich F. in jeder Beziehung zu staunenswerther Größe. Der Handelsminister Colbert (s. d.) förderte und schützte Industrie und Handel auf jede Weise (trotz einzelner Mißgriffe, z. B. die Einrichtung der Getreidesperren, um die Ausfuhr zu verhindern, wodurch Wohlfeilheit der Lebensmittel und als weitere Folge Hebung der Fabrikation erzielt werden sollte) u. dadurch mehrte sich auch das Staatseinkommen beträchtlich. So war die Schöpfung einer überlegenen Kriegsflotte möglich u. die Aufstellung von Landheeren, die an Stärke u. Ausrüstung die der anderen Mächte weit übertrafen; daher war Ludwig XIV. stark genug, dem gegen ihn vereinigten Europa zu widerstehen, dem trägen Spanien Roussillon, Artois, einen schönen Theil von Flandern, die ganze Franche Comté, dem deutschen Reiche aber Straßburg u. das ganze Elsaß zu entreißen. Der König bezauberte die Franzosen nicht allein durch Kriegsruhm, sondern auch durch den Glanz seiner Hofhaltung, durch die von ihm hervorgerufene Blüte der Künste und Wissenschaften, kurz durch das Bewußtsein, daß die Franzosen die erste Nation der Erde seien. Doch trat schon unter ihm der Wendepunkt ein; durch seinen Uebermuth gegen den hl. Stuhl (s. Gallikan. Kirche) schadete er der kirchl. Autorität u. damit auch der königl.; durch die Aufhebung der Freiheit des Cultus für die Protestanten, durch die Dragonaden u. die Exilirung von vielleicht 100000 prot. Familien brachte er ohne Noth u. Nutzen über F. alle Folgen eines Bürgerkriegs, durch die Unterstützung der verlorenen Sache Jakobs II. von England aber waffnete er dieses Reich gegen das seinige und zwang es zu Anstrengungen, welche F.s Uebermacht brachen. Zudem ließ er sich in seiner letzten Zeit durch die frömmelnde Maintenon leiten, wählte Minister und Feldherren nicht mit der früheren Umsicht, beging eben deßwegen polit. Mißgriffe und wurde von dem Kriegsglücke verlassen. Durch den span. Erbfolgekrieg, seinen letzten Krieg, gewann er allerdings den span. Thron für sein Geschlecht, aber F.s Waffenruhm hatte durch Eugen und Marlborough sehr gelitten, F. war furchtbar erschöpft u. eine erdrückende Staatsschuld, 3500 Mill. Livres, aufgethürmt. Die Regentschaft des Herzogs Philipp von Orleans (1715–23) steigerte das Uebel; im Gegensatze zu der Heuchelei, welche unter Ludwig XIV. Ton gewesen war, machte sich die Unsittlichkeit in schamloser Weise geltend u. entwürdigte dadurch die höchsten Personen in den Augen der Nation; der Finanzschwindel (s. Law) erschütterte den Credit der Regierung und das Vermögen der Privaten, u. als endlich Ludwig XV. regierte (1723–74), wurde F. vom Unheile überfluthet: der König, obwohl nicht ohne Talent, ließ sich von Mätressen beherrschen und fröhnte der Wollust in der erniedrigendsten Weise; das Deficit in den Finanzen mehrte sich mit jedem Jahre; obwohl Lothringen und Corsica erobert wurden, so erfuhren doch die franz. Fahnen im 7jähr. Kriege unerhörte

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[760/0761] dem Hofadel und der Familie des Königs; der Cardinal begründete den Beamtenstaat, in welchem jede Thätigkeit der Verwaltung dem Cabinet des Ministers unterworfen ist. Von ihm stammt die ausgebildete geheime Polizei, u. als förmliches Regierungsmittel die willkürlichen Verhaftungen auf Befehl der Krone (lettres de cachet). Die so vereinigten und zur Verfügung der Krone gestellten Kräfte F.s benutzte Richelieu zur Vergrößerung des Reichs u. zur Demüthigung der span. und österr. Habsburger; bis 1634 erlaubte jedoch der Widerwille des Königs gegen die deutschen Protestanten dem Cardinale nur so viel, daß er sie gegen den Kaiser mit Geld und Ränken unterstützte; erst nach 1634 erschienen franz. Heere neben den schwedischen auf deutschem Boden u. Richelieu verlängerte den Krieg bis 1648 und dictirte den westfäl. Frieden, der Deutschland das Elsaß kostete. Ludwigs XIV. (1643–1715) Regierung bildet die Glanzperiode der unumschränkten Monarchie; nachdem das Widerstreben des Adels, des Parlaments und der Pariser (die Unruhen der Fronde) gegen Richelieus Regierungssystem während des Königs Minderjährigkeit durch den Cardinal Mazarin überwunden war, entfaltete sich F. in jeder Beziehung zu staunenswerther Größe. Der Handelsminister Colbert (s. d.) förderte und schützte Industrie und Handel auf jede Weise (trotz einzelner Mißgriffe, z. B. die Einrichtung der Getreidesperren, um die Ausfuhr zu verhindern, wodurch Wohlfeilheit der Lebensmittel und als weitere Folge Hebung der Fabrikation erzielt werden sollte) u. dadurch mehrte sich auch das Staatseinkommen beträchtlich. So war die Schöpfung einer überlegenen Kriegsflotte möglich u. die Aufstellung von Landheeren, die an Stärke u. Ausrüstung die der anderen Mächte weit übertrafen; daher war Ludwig XIV. stark genug, dem gegen ihn vereinigten Europa zu widerstehen, dem trägen Spanien Roussillon, Artois, einen schönen Theil von Flandern, die ganze Franche Comté, dem deutschen Reiche aber Straßburg u. das ganze Elsaß zu entreißen. Der König bezauberte die Franzosen nicht allein durch Kriegsruhm, sondern auch durch den Glanz seiner Hofhaltung, durch die von ihm hervorgerufene Blüte der Künste und Wissenschaften, kurz durch das Bewußtsein, daß die Franzosen die erste Nation der Erde seien. Doch trat schon unter ihm der Wendepunkt ein; durch seinen Uebermuth gegen den hl. Stuhl (s. Gallikan. Kirche) schadete er der kirchl. Autorität u. damit auch der königl.; durch die Aufhebung der Freiheit des Cultus für die Protestanten, durch die Dragonaden u. die Exilirung von vielleicht 100000 prot. Familien brachte er ohne Noth u. Nutzen über F. alle Folgen eines Bürgerkriegs, durch die Unterstützung der verlorenen Sache Jakobs II. von England aber waffnete er dieses Reich gegen das seinige und zwang es zu Anstrengungen, welche F.s Uebermacht brachen. Zudem ließ er sich in seiner letzten Zeit durch die frömmelnde Maintenon leiten, wählte Minister und Feldherren nicht mit der früheren Umsicht, beging eben deßwegen polit. Mißgriffe und wurde von dem Kriegsglücke verlassen. Durch den span. Erbfolgekrieg, seinen letzten Krieg, gewann er allerdings den span. Thron für sein Geschlecht, aber F.s Waffenruhm hatte durch Eugen und Marlborough sehr gelitten, F. war furchtbar erschöpft u. eine erdrückende Staatsschuld, 3500 Mill. Livres, aufgethürmt. Die Regentschaft des Herzogs Philipp von Orleans (1715–23) steigerte das Uebel; im Gegensatze zu der Heuchelei, welche unter Ludwig XIV. Ton gewesen war, machte sich die Unsittlichkeit in schamloser Weise geltend u. entwürdigte dadurch die höchsten Personen in den Augen der Nation; der Finanzschwindel (s. Law) erschütterte den Credit der Regierung und das Vermögen der Privaten, u. als endlich Ludwig XV. regierte (1723–74), wurde F. vom Unheile überfluthet: der König, obwohl nicht ohne Talent, ließ sich von Mätressen beherrschen und fröhnte der Wollust in der erniedrigendsten Weise; das Deficit in den Finanzen mehrte sich mit jedem Jahre; obwohl Lothringen und Corsica erobert wurden, so erfuhren doch die franz. Fahnen im 7jähr. Kriege unerhörte

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 760. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/761>, abgerufen am 24.07.2024.