Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.röm. Reichs, dem Grabmal des Kaisers Günther von Schwarzburg (gest. 1349); die St. Leonhardskirche, gestiftet 1219 von Kaiser Friedrich II., auf die Stätte der alten Residenz der fränk. Könige u. Herzoge gebaut; die Liebfrauenkirche, gestiftet 1322; die Deutschhauskirche in Sachsenhausen, 1309 geweiht; 7 protestant., darunter besonders die St. Katharinen- und die Paulskirche, 1833 eröffnet, 1848 u. 49 Sitz des deutschen Parlaments, jetzt wieder zum Gottesdienst eingerichtet; 1 deutsch-reformirte, 1 franz.-reformirte Kirche. Die Juden haben 2 Synagogen. Außerdem sind merkwürdig: das Rathhaus oder der Römer, mit dem Kaisersaal u. Karls IV. goldener Bulle von 1356; das Haus Braunfels, ehemaliger Sitz des kaiserl. Kammergerichts (31. Oktbr. 1495 von Kaiser Max I. eröffnet); mehre ehemalige Klöster; das Leinwandhaus, eines der ältesten Gebäude; das Thurn- und Taxische Palais, worin die deutsche Bundesversammlung ihre Sitzungen hält; die neue Börse; in Sachsenhausen das deutsche Haus, ehemal. zeitweilige Residenz der Hoch- u. Deutschmeister seit Ludwig von Schwalbach (1273), seit 1833 Kaserne der österr., jetzt der bayer. Garnison; unter den öffentlichen Kunstwerken besonders das Göthemonument von Schwanthaler; unter den Anstalten für Wissenschaft u. Kunst: die Stadtbibliothek mit Münzkabinet u. dem Marmorbilde Göthes von Marchesi; die reiche, Meisterwerke jeder Schule enthaltende Städelsche Gemäldegalerie u. Antikensammlung mit Malerschule und Bibliothek, das Senkenbergische naturhistorische Museum, das Bethmannische Antikenkabinet mit der Ariadne Danneckers (s. d.), sonstige Privat-, Gemälde- etc. Sammlungen. F. hat ein Gymnasium, 5 öffentliche und viele Privat-Schulen, gemeinnützige Anstalten etc. - Die Gründung F.s ist uralt; die Franken hatten hier eine Furt zum Mainübergang, wovon die Stadt den Namen erhielt. Zu den Zeiten Karls d. Gr. muß sie schon ziemlich bedeutend gewesen sein, indem derselbe 794 eine Synode dahin berief, ebenso im J. 799. Nachmals wurde die Stadt vielfach begünstigt, namentl. durch Ludwig den Deutschen, Friedrich Barbarossa etc.; sie durchlief sodann mancherlei Phasen, bis ihr endlich der 18. Oktbr. 1816 die jetzige demokrat. Verfassung brachte, mit gesetzgebendem Körper und executivem Senat, an dessen Spitze 2 jährlich wechselnde Bürgermeister stehen. Die Bewegungen des J. 1848 konnten diese Verfassung nur für kurze Zeit erschüttern, worauf sie durch Senatsbeschluß wieder hergestellt wurde. - F. hat ein Appellationsgericht, die höchste Instanz ist das Oberappellationsgericht in Lübeck. Das F.er Gebiet (außer der Stadt 1 Flecken u. mehrere meist luther. Dörfer), umfaßt 14/5 #M., zusammen mit etwa 75000 E. Das Bundeskontingent beträgt 1024 Mann. Die Garnison, 5200 M., besteht aus Oesterreichern, Preußen und Bayern. 1853 betrugen die Staatseinnahmen 1655200 fl., die Ausgaben 1686140 fl. 33 kr., die Staatsschuld 6680000 fl. und die Eisenbahnschuld 6768700 fl. Frankfurt an der Oder, preuß. Reg.-Bez. zwischen den Reg.-Bezirken Potsdam, Merseburg, Liegnitz, Posen, Marienwerder, Köslin, Stettin u. dem Königreiche Sachsen, von der Oder und einigen Nebenflüssen derselben durchschnitten, eben, zum Theil sandig, an den Ufern der Flüsse sehr fruchtbar, 3511/2 #M. groß mit 895000 E. - Hauptstadt F. a. d. O. mit 30200 E., wichtiger Handelsplatz mit 3 Messen, bedeutender Industrie, lebhaftem Verkehr auf der Oder und der Eisenbahn nach Berlin und Breslau, Gymnasium, 6 Kirchen, den Denkmälern des Dichters Kleist und des Herzogs Leopold von Braunschweig; die 1506 von Kurfürst Joachim I. gestiftete Universität wurde 1811 mit der Breslauer vereinigt. Frankfurter Attentat, Versuch von etwa 70 Studenten, am 3. April 1833 in den Osterferien sich Frankfurts am Main, als Sitz des Bundestags, zu bemächtigen, wozu hess. Bauern mithelfen sollten; diese kamen nicht, die Bevölkerung in Frankfurt blieb theilnahmlos, die jungen Leute wurden überwältigt, retteten sich theilweise durch die Flucht oder wurden gefangen u. 1838 exilirt. röm. Reichs, dem Grabmal des Kaisers Günther von Schwarzburg (gest. 1349); die St. Leonhardskirche, gestiftet 1219 von Kaiser Friedrich II., auf die Stätte der alten Residenz der fränk. Könige u. Herzoge gebaut; die Liebfrauenkirche, gestiftet 1322; die Deutschhauskirche in Sachsenhausen, 1309 geweiht; 7 protestant., darunter besonders die St. Katharinen- und die Paulskirche, 1833 eröffnet, 1848 u. 49 Sitz des deutschen Parlaments, jetzt wieder zum Gottesdienst eingerichtet; 1 deutsch-reformirte, 1 franz.-reformirte Kirche. Die Juden haben 2 Synagogen. Außerdem sind merkwürdig: das Rathhaus oder der Römer, mit dem Kaisersaal u. Karls IV. goldener Bulle von 1356; das Haus Braunfels, ehemaliger Sitz des kaiserl. Kammergerichts (31. Oktbr. 1495 von Kaiser Max I. eröffnet); mehre ehemalige Klöster; das Leinwandhaus, eines der ältesten Gebäude; das Thurn- und Taxische Palais, worin die deutsche Bundesversammlung ihre Sitzungen hält; die neue Börse; in Sachsenhausen das deutsche Haus, ehemal. zeitweilige Residenz der Hoch- u. Deutschmeister seit Ludwig von Schwalbach (1273), seit 1833 Kaserne der österr., jetzt der bayer. Garnison; unter den öffentlichen Kunstwerken besonders das Göthemonument von Schwanthaler; unter den Anstalten für Wissenschaft u. Kunst: die Stadtbibliothek mit Münzkabinet u. dem Marmorbilde Göthes von Marchesi; die reiche, Meisterwerke jeder Schule enthaltende Städelsche Gemäldegalerie u. Antikensammlung mit Malerschule und Bibliothek, das Senkenbergische naturhistorische Museum, das Bethmannische Antikenkabinet mit der Ariadne Danneckers (s. d.), sonstige Privat-, Gemälde- etc. Sammlungen. F. hat ein Gymnasium, 5 öffentliche und viele Privat-Schulen, gemeinnützige Anstalten etc. – Die Gründung F.s ist uralt; die Franken hatten hier eine Furt zum Mainübergang, wovon die Stadt den Namen erhielt. Zu den Zeiten Karls d. Gr. muß sie schon ziemlich bedeutend gewesen sein, indem derselbe 794 eine Synode dahin berief, ebenso im J. 799. Nachmals wurde die Stadt vielfach begünstigt, namentl. durch Ludwig den Deutschen, Friedrich Barbarossa etc.; sie durchlief sodann mancherlei Phasen, bis ihr endlich der 18. Oktbr. 1816 die jetzige demokrat. Verfassung brachte, mit gesetzgebendem Körper und executivem Senat, an dessen Spitze 2 jährlich wechselnde Bürgermeister stehen. Die Bewegungen des J. 1848 konnten diese Verfassung nur für kurze Zeit erschüttern, worauf sie durch Senatsbeschluß wieder hergestellt wurde. – F. hat ein Appellationsgericht, die höchste Instanz ist das Oberappellationsgericht in Lübeck. Das F.er Gebiet (außer der Stadt 1 Flecken u. mehrere meist luther. Dörfer), umfaßt 14/5 □M., zusammen mit etwa 75000 E. Das Bundeskontingent beträgt 1024 Mann. Die Garnison, 5200 M., besteht aus Oesterreichern, Preußen und Bayern. 1853 betrugen die Staatseinnahmen 1655200 fl., die Ausgaben 1686140 fl. 33 kr., die Staatsschuld 6680000 fl. und die Eisenbahnschuld 6768700 fl. Frankfurt an der Oder, preuß. Reg.-Bez. zwischen den Reg.-Bezirken Potsdam, Merseburg, Liegnitz, Posen, Marienwerder, Köslin, Stettin u. dem Königreiche Sachsen, von der Oder und einigen Nebenflüssen derselben durchschnitten, eben, zum Theil sandig, an den Ufern der Flüsse sehr fruchtbar, 3511/2 □M. groß mit 895000 E. – Hauptstadt F. a. d. O. mit 30200 E., wichtiger Handelsplatz mit 3 Messen, bedeutender Industrie, lebhaftem Verkehr auf der Oder und der Eisenbahn nach Berlin und Breslau, Gymnasium, 6 Kirchen, den Denkmälern des Dichters Kleist und des Herzogs Leopold von Braunschweig; die 1506 von Kurfürst Joachim I. gestiftete Universität wurde 1811 mit der Breslauer vereinigt. Frankfurter Attentat, Versuch von etwa 70 Studenten, am 3. April 1833 in den Osterferien sich Frankfurts am Main, als Sitz des Bundestags, zu bemächtigen, wozu hess. Bauern mithelfen sollten; diese kamen nicht, die Bevölkerung in Frankfurt blieb theilnahmlos, die jungen Leute wurden überwältigt, retteten sich theilweise durch die Flucht oder wurden gefangen u. 1838 exilirt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0752" n="751"/> röm. 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Oktbr. 1495 von Kaiser Max I. eröffnet); mehre ehemalige Klöster; das Leinwandhaus, eines der ältesten Gebäude; das Thurn- und Taxische Palais, worin die deutsche Bundesversammlung ihre Sitzungen hält; die neue Börse; in Sachsenhausen das deutsche Haus, ehemal. zeitweilige Residenz der Hoch- u. Deutschmeister seit Ludwig von Schwalbach (1273), seit 1833 Kaserne der österr., jetzt der bayer. Garnison; unter den öffentlichen Kunstwerken besonders das Göthemonument von Schwanthaler; unter den Anstalten für Wissenschaft u. Kunst: die Stadtbibliothek mit Münzkabinet u. dem Marmorbilde Göthes von Marchesi; die reiche, Meisterwerke jeder Schule enthaltende Städelsche Gemäldegalerie u. Antikensammlung mit Malerschule und Bibliothek, das Senkenbergische naturhistorische Museum, das Bethmannische Antikenkabinet mit der Ariadne Danneckers (s. d.), sonstige Privat-, Gemälde- etc. Sammlungen. F. hat ein Gymnasium, 5 öffentliche und viele Privat-Schulen, gemeinnützige Anstalten etc. – Die Gründung F.s ist uralt; die Franken hatten hier eine Furt zum Mainübergang, wovon die Stadt den Namen erhielt. Zu den Zeiten Karls d. Gr. muß sie schon ziemlich bedeutend gewesen sein, indem derselbe 794 eine Synode dahin berief, ebenso im J. 799. Nachmals wurde die Stadt vielfach begünstigt, namentl. durch Ludwig den Deutschen, Friedrich Barbarossa etc.; sie durchlief sodann mancherlei Phasen, bis ihr endlich der 18. Oktbr. 1816 die jetzige demokrat. Verfassung brachte, mit gesetzgebendem Körper und executivem Senat, an dessen Spitze 2 jährlich wechselnde Bürgermeister stehen. Die Bewegungen des J. 1848 konnten diese Verfassung nur für kurze Zeit erschüttern, worauf sie durch Senatsbeschluß wieder hergestellt wurde. – F. hat ein Appellationsgericht, die höchste Instanz ist das Oberappellationsgericht in Lübeck. Das F.er Gebiet (außer der Stadt 1 Flecken u. mehrere meist luther. 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röm. Reichs, dem Grabmal des Kaisers Günther von Schwarzburg (gest. 1349); die St. Leonhardskirche, gestiftet 1219 von Kaiser Friedrich II., auf die Stätte der alten Residenz der fränk. Könige u. Herzoge gebaut; die Liebfrauenkirche, gestiftet 1322; die Deutschhauskirche in Sachsenhausen, 1309 geweiht; 7 protestant., darunter besonders die St. Katharinen- und die Paulskirche, 1833 eröffnet, 1848 u. 49 Sitz des deutschen Parlaments, jetzt wieder zum Gottesdienst eingerichtet; 1 deutsch-reformirte, 1 franz.-reformirte Kirche. Die Juden haben 2 Synagogen. Außerdem sind merkwürdig: das Rathhaus oder der Römer, mit dem Kaisersaal u. Karls IV. goldener Bulle von 1356; das Haus Braunfels, ehemaliger Sitz des kaiserl. Kammergerichts (31. Oktbr. 1495 von Kaiser Max I. eröffnet); mehre ehemalige Klöster; das Leinwandhaus, eines der ältesten Gebäude; das Thurn- und Taxische Palais, worin die deutsche Bundesversammlung ihre Sitzungen hält; die neue Börse; in Sachsenhausen das deutsche Haus, ehemal. zeitweilige Residenz der Hoch- u. Deutschmeister seit Ludwig von Schwalbach (1273), seit 1833 Kaserne der österr., jetzt der bayer. Garnison; unter den öffentlichen Kunstwerken besonders das Göthemonument von Schwanthaler; unter den Anstalten für Wissenschaft u. Kunst: die Stadtbibliothek mit Münzkabinet u. dem Marmorbilde Göthes von Marchesi; die reiche, Meisterwerke jeder Schule enthaltende Städelsche Gemäldegalerie u. Antikensammlung mit Malerschule und Bibliothek, das Senkenbergische naturhistorische Museum, das Bethmannische Antikenkabinet mit der Ariadne Danneckers (s. d.), sonstige Privat-, Gemälde- etc. Sammlungen. F. hat ein Gymnasium, 5 öffentliche und viele Privat-Schulen, gemeinnützige Anstalten etc. – Die Gründung F.s ist uralt; die Franken hatten hier eine Furt zum Mainübergang, wovon die Stadt den Namen erhielt. Zu den Zeiten Karls d. Gr. muß sie schon ziemlich bedeutend gewesen sein, indem derselbe 794 eine Synode dahin berief, ebenso im J. 799. Nachmals wurde die Stadt vielfach begünstigt, namentl. durch Ludwig den Deutschen, Friedrich Barbarossa etc.; sie durchlief sodann mancherlei Phasen, bis ihr endlich der 18. Oktbr. 1816 die jetzige demokrat. Verfassung brachte, mit gesetzgebendem Körper und executivem Senat, an dessen Spitze 2 jährlich wechselnde Bürgermeister stehen. Die Bewegungen des J. 1848 konnten diese Verfassung nur für kurze Zeit erschüttern, worauf sie durch Senatsbeschluß wieder hergestellt wurde. – F. hat ein Appellationsgericht, die höchste Instanz ist das Oberappellationsgericht in Lübeck. Das F.er Gebiet (außer der Stadt 1 Flecken u. mehrere meist luther. Dörfer), umfaßt 14/5 □M., zusammen mit etwa 75000 E. Das Bundeskontingent beträgt 1024 Mann. Die Garnison, 5200 M., besteht aus Oesterreichern, Preußen und Bayern. 1853 betrugen die Staatseinnahmen 1655200 fl., die Ausgaben 1686140 fl. 33 kr., die Staatsschuld 6680000 fl. und die Eisenbahnschuld 6768700 fl.
Frankfurt an der Oder, preuß. Reg.-Bez. zwischen den Reg.-Bezirken Potsdam, Merseburg, Liegnitz, Posen, Marienwerder, Köslin, Stettin u. dem Königreiche Sachsen, von der Oder und einigen Nebenflüssen derselben durchschnitten, eben, zum Theil sandig, an den Ufern der Flüsse sehr fruchtbar, 3511/2 □M. groß mit 895000 E. – Hauptstadt F. a. d. O. mit 30200 E., wichtiger Handelsplatz mit 3 Messen, bedeutender Industrie, lebhaftem Verkehr auf der Oder und der Eisenbahn nach Berlin und Breslau, Gymnasium, 6 Kirchen, den Denkmälern des Dichters Kleist und des Herzogs Leopold von Braunschweig; die 1506 von Kurfürst Joachim I. gestiftete Universität wurde 1811 mit der Breslauer vereinigt.
Frankfurter Attentat, Versuch von etwa 70 Studenten, am 3. April 1833 in den Osterferien sich Frankfurts am Main, als Sitz des Bundestags, zu bemächtigen, wozu hess. Bauern mithelfen sollten; diese kamen nicht, die Bevölkerung in Frankfurt blieb theilnahmlos, die jungen Leute wurden überwältigt, retteten sich theilweise durch die Flucht oder wurden gefangen u. 1838 exilirt.
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