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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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Folgen hat, als wäre er wirklich eingetreten, gewöhnlich jedoch nur eine bloße Form, wenn man z. B. in England ein für gewisse Fälle eingesetztes Rechtsinstitut allgemein machen will.


Ficus, lat., Feige, Feigenbaum, eine Pflanzengattung, zu welcher außer dem gemeinen Feigenbaum noch Arten aus den Tropenländern gehören; in unseren Warmhäusern sieht man z. B. F. elastica, mit schönen, großen, glänzend lederigen Blättern, welche auch Kautschuk liefert; F. stipulata oder scandens, an den Wänden sich ansaugend u. mit den kleinen 2reihig gestellten Blättern sie ganz überkleidend; F. religiosa, die von den Buddhaisten heilig gehaltene Art; F. indica, bengalensis und benjamina, interessant durch die niederhängenden und leicht wurzelschlagenden Aeste; F. bengalensis, der so häufig beschriebene Banianenbaum.


Fidalgos, der niedere Adel in Portugal; die Edelknaben am Hofe.


Fideicommiß, 1) im röm. Recht: Vermächtniß, das der eigentliche Erbe (fiduciarius) dem Vermächtnißnehmer (fideicommissarius) zu geben hat. Das F. umfaßt entweder die ganze Erbschaft (Universal-F.), in welchem Fall der Fideicommissar fast ganz in die vollen Rechtsverhältnisse eines Erben tritt; oder es beschlägt nur einzelne Sachen (Singular-F.) und steht dann dem einfachen Vermächtniß oder Legat völlig gleich. Der Fiduciarerbe ist in der Regel berechtigt, vom F. 1/4 für sich abzuziehen (quarta Trebelliana oder auch Falcidia). 2) Im deutschen Recht letztwillige Familienstiftung (Familien-F.), wodurch nach Art von Stammgütern Grundstücke u. s. w. nach einer bestimmten Erbfolgeordnung unvertheilt innerhalb der Familie verbleiben sollen.


Fidejussio, lat., Bürgschaft; fidejubiren, bürgen.


Fidel, in der Studentensprache so viel als lustig; daher F.ität.


Fideles, lat., die Gläubigen.


Fidelis, St., ursprünglich Marcus Roy, geb. 1577 zu Sigmaringen, studierte in Freiburg im Breisgau und wurde ein ausgezeichneter Jurist, trat aber seinem Drange nach christl. Vervollkommnung gehorchend in den Kapuzinerorden und wurde 1612 Priester. Als Guardian zu Feldkirch im Vorarlberg wurde er in das graubündnische Brätigau geschickt, um dort die Sache der Kirche als Missionär gegen den Calvinismus zu vertheidigen. Graubünden war aber damals durch polit. und religiöse Parteiwuth zerrissen, und ihr fiel F. zum Opfer, indem er am 24. April 1622 zu Sewis von fanatisirten Bauern überfallen und durch unzählige Stiche u. Kolbenschläge ermordet wurde. Papst Benedikt XIV. sprach ihn heilig; Gedächtnißtag 24. April.


Fidelissimus, lat., allergläubigster, Titel des Königs von Portugal.


Fidemiren, lat.-deutsch, eine Urkunde durch amtliche Unterschrift beglaubigen.


Fidenä, altsabinische Stadt zwischen Tiber u. Anio, sehr fest gelegen, gegen Rom feindselig, wurde von diesem 435 v. Chr. zerstört und colonisirt. Unter Tiberius verloren hier durch den Einsturz eines hölzernen Amphitheaters über 20000 Menschen das Leben.


Fides, lat., Treue; Göttin der Treue.


Fidjiinseln od. Fidschiinseln, australischer Archipel, zwischen den Neuhebriden und Freundschaftsinseln, aus mehr als 200 Inseln bestehend, gesund, reich an Kokospalmen, Sandelholz, Yams etc., von vielleicht 200000 E. bevölkert, die negerartiger Bildung sind, Ackerbau und Schiffahrt treiben, verschiedenen Häuptlingen gehorchen, in beständigen Fehden leben und die gefangenen Feinde verzehren; von dem Erfolge methodistischer Missionäre verlautet nicht viel.


Fiducia (lat. Vertrauen), Begründung des Pfandrechts durch interimistische Eigenthumsübertragung, wobei bisweilen der Schuldner durch Nebenverträge den Genuß der Sache behält.


Fiduciarius, s. Fideicommiß.


Fieber (lat. fibris, von ferveo, heiß sein), bedeutet diejenige allgem. Krankheitsform, deren wesentliche Erscheinungen in der Aufeinanderfolge folgender 3 Symptome besteht: Frost, Hitze, Schweiß. Deutlich ausgeprägt u. regelmäßig in der angegebenen Aufeinanderfolge erscheinend, sind diese 3 verschiedenen Stadien nur im sog. intermittirenden

Folgen hat, als wäre er wirklich eingetreten, gewöhnlich jedoch nur eine bloße Form, wenn man z. B. in England ein für gewisse Fälle eingesetztes Rechtsinstitut allgemein machen will.


Ficus, lat., Feige, Feigenbaum, eine Pflanzengattung, zu welcher außer dem gemeinen Feigenbaum noch Arten aus den Tropenländern gehören; in unseren Warmhäusern sieht man z. B. F. elastica, mit schönen, großen, glänzend lederigen Blättern, welche auch Kautschuk liefert; F. stipulata oder scandens, an den Wänden sich ansaugend u. mit den kleinen 2reihig gestellten Blättern sie ganz überkleidend; F. religiosa, die von den Buddhaisten heilig gehaltene Art; F. indica, bengalensis und benjamina, interessant durch die niederhängenden und leicht wurzelschlagenden Aeste; F. bengalensis, der so häufig beschriebene Banianenbaum.


Fidalgos, der niedere Adel in Portugal; die Edelknaben am Hofe.


Fideicommiß, 1) im röm. Recht: Vermächtniß, das der eigentliche Erbe (fiduciarius) dem Vermächtnißnehmer (fideicommissarius) zu geben hat. Das F. umfaßt entweder die ganze Erbschaft (Universal-F.), in welchem Fall der Fideicommissar fast ganz in die vollen Rechtsverhältnisse eines Erben tritt; oder es beschlägt nur einzelne Sachen (Singular-F.) und steht dann dem einfachen Vermächtniß oder Legat völlig gleich. Der Fiduciarerbe ist in der Regel berechtigt, vom F. 1/4 für sich abzuziehen (quarta Trebelliana oder auch Falcidia). 2) Im deutschen Recht letztwillige Familienstiftung (Familien-F.), wodurch nach Art von Stammgütern Grundstücke u. s. w. nach einer bestimmten Erbfolgeordnung unvertheilt innerhalb der Familie verbleiben sollen.


Fidejussio, lat., Bürgschaft; fidejubiren, bürgen.


Fidel, in der Studentensprache so viel als lustig; daher F.ität.


Fideles, lat., die Gläubigen.


Fidelis, St., ursprünglich Marcus Roy, geb. 1577 zu Sigmaringen, studierte in Freiburg im Breisgau und wurde ein ausgezeichneter Jurist, trat aber seinem Drange nach christl. Vervollkommnung gehorchend in den Kapuzinerorden und wurde 1612 Priester. Als Guardian zu Feldkirch im Vorarlberg wurde er in das graubündnische Brätigau geschickt, um dort die Sache der Kirche als Missionär gegen den Calvinismus zu vertheidigen. Graubünden war aber damals durch polit. und religiöse Parteiwuth zerrissen, und ihr fiel F. zum Opfer, indem er am 24. April 1622 zu Sewis von fanatisirten Bauern überfallen und durch unzählige Stiche u. Kolbenschläge ermordet wurde. Papst Benedikt XIV. sprach ihn heilig; Gedächtnißtag 24. April.


Fidelissimus, lat., allergläubigster, Titel des Königs von Portugal.


Fidemiren, lat.-deutsch, eine Urkunde durch amtliche Unterschrift beglaubigen.


Fidenä, altsabinische Stadt zwischen Tiber u. Anio, sehr fest gelegen, gegen Rom feindselig, wurde von diesem 435 v. Chr. zerstört und colonisirt. Unter Tiberius verloren hier durch den Einsturz eines hölzernen Amphitheaters über 20000 Menschen das Leben.


Fides, lat., Treue; Göttin der Treue.


Fidjiinseln od. Fidschiinseln, australischer Archipel, zwischen den Neuhebriden und Freundschaftsinseln, aus mehr als 200 Inseln bestehend, gesund, reich an Kokospalmen, Sandelholz, Yams etc., von vielleicht 200000 E. bevölkert, die negerartiger Bildung sind, Ackerbau und Schiffahrt treiben, verschiedenen Häuptlingen gehorchen, in beständigen Fehden leben und die gefangenen Feinde verzehren; von dem Erfolge methodistischer Missionäre verlautet nicht viel.


Fiducia (lat. Vertrauen), Begründung des Pfandrechts durch interimistische Eigenthumsübertragung, wobei bisweilen der Schuldner durch Nebenverträge den Genuß der Sache behält.


Fiduciarius, s. Fideicommiß.


Fieber (lat. fibris, von ferveo, heiß sein), bedeutet diejenige allgem. Krankheitsform, deren wesentliche Erscheinungen in der Aufeinanderfolge folgender 3 Symptome besteht: Frost, Hitze, Schweiß. Deutlich ausgeprägt u. regelmäßig in der angegebenen Aufeinanderfolge erscheinend, sind diese 3 verschiedenen Stadien nur im sog. intermittirenden

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[701/0702] Folgen hat, als wäre er wirklich eingetreten, gewöhnlich jedoch nur eine bloße Form, wenn man z. B. in England ein für gewisse Fälle eingesetztes Rechtsinstitut allgemein machen will. Ficus, lat., Feige, Feigenbaum, eine Pflanzengattung, zu welcher außer dem gemeinen Feigenbaum noch Arten aus den Tropenländern gehören; in unseren Warmhäusern sieht man z. B. F. elastica, mit schönen, großen, glänzend lederigen Blättern, welche auch Kautschuk liefert; F. stipulata oder scandens, an den Wänden sich ansaugend u. mit den kleinen 2reihig gestellten Blättern sie ganz überkleidend; F. religiosa, die von den Buddhaisten heilig gehaltene Art; F. indica, bengalensis und benjamina, interessant durch die niederhängenden und leicht wurzelschlagenden Aeste; F. bengalensis, der so häufig beschriebene Banianenbaum. Fidalgos, der niedere Adel in Portugal; die Edelknaben am Hofe. Fideicommiß, 1) im röm. Recht: Vermächtniß, das der eigentliche Erbe (fiduciarius) dem Vermächtnißnehmer (fideicommissarius) zu geben hat. Das F. umfaßt entweder die ganze Erbschaft (Universal-F.), in welchem Fall der Fideicommissar fast ganz in die vollen Rechtsverhältnisse eines Erben tritt; oder es beschlägt nur einzelne Sachen (Singular-F.) und steht dann dem einfachen Vermächtniß oder Legat völlig gleich. Der Fiduciarerbe ist in der Regel berechtigt, vom F. 1/4 für sich abzuziehen (quarta Trebelliana oder auch Falcidia). 2) Im deutschen Recht letztwillige Familienstiftung (Familien-F.), wodurch nach Art von Stammgütern Grundstücke u. s. w. nach einer bestimmten Erbfolgeordnung unvertheilt innerhalb der Familie verbleiben sollen. Fidejussio, lat., Bürgschaft; fidejubiren, bürgen. Fidel, in der Studentensprache so viel als lustig; daher F.ität. Fideles, lat., die Gläubigen. Fidelis, St., ursprünglich Marcus Roy, geb. 1577 zu Sigmaringen, studierte in Freiburg im Breisgau und wurde ein ausgezeichneter Jurist, trat aber seinem Drange nach christl. Vervollkommnung gehorchend in den Kapuzinerorden und wurde 1612 Priester. Als Guardian zu Feldkirch im Vorarlberg wurde er in das graubündnische Brätigau geschickt, um dort die Sache der Kirche als Missionär gegen den Calvinismus zu vertheidigen. Graubünden war aber damals durch polit. und religiöse Parteiwuth zerrissen, und ihr fiel F. zum Opfer, indem er am 24. April 1622 zu Sewis von fanatisirten Bauern überfallen und durch unzählige Stiche u. Kolbenschläge ermordet wurde. Papst Benedikt XIV. sprach ihn heilig; Gedächtnißtag 24. April. Fidelissimus, lat., allergläubigster, Titel des Königs von Portugal. Fidemiren, lat.-deutsch, eine Urkunde durch amtliche Unterschrift beglaubigen. Fidenä, altsabinische Stadt zwischen Tiber u. Anio, sehr fest gelegen, gegen Rom feindselig, wurde von diesem 435 v. Chr. zerstört und colonisirt. Unter Tiberius verloren hier durch den Einsturz eines hölzernen Amphitheaters über 20000 Menschen das Leben. Fides, lat., Treue; Göttin der Treue. Fidjiinseln od. Fidschiinseln, australischer Archipel, zwischen den Neuhebriden und Freundschaftsinseln, aus mehr als 200 Inseln bestehend, gesund, reich an Kokospalmen, Sandelholz, Yams etc., von vielleicht 200000 E. bevölkert, die negerartiger Bildung sind, Ackerbau und Schiffahrt treiben, verschiedenen Häuptlingen gehorchen, in beständigen Fehden leben und die gefangenen Feinde verzehren; von dem Erfolge methodistischer Missionäre verlautet nicht viel. Fiducia (lat. Vertrauen), Begründung des Pfandrechts durch interimistische Eigenthumsübertragung, wobei bisweilen der Schuldner durch Nebenverträge den Genuß der Sache behält. Fiduciarius, s. Fideicommiß. Fieber (lat. fibris, von ferveo, heiß sein), bedeutet diejenige allgem. Krankheitsform, deren wesentliche Erscheinungen in der Aufeinanderfolge folgender 3 Symptome besteht: Frost, Hitze, Schweiß. Deutlich ausgeprägt u. regelmäßig in der angegebenen Aufeinanderfolge erscheinend, sind diese 3 verschiedenen Stadien nur im sog. intermittirenden

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 701. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/702>, abgerufen am 23.07.2024.