Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.aus dem Körper entfernt werden; im engern Sinne die unverdaulichen od. zur Verdauung nicht mehr dienenden Stoffe im Darmkanal, die durch den Stuhl ausgeschieden werden. Excretion, Aussonderung. Excrescenz, lat., Fleischgewächs; excresciren, auswachsen. Exc., excudit, lat., bei Kupferstichen: hat gestochen. Exculpabel, lat.-dtsch., entschuldbar; Exculpation, Entschuldigung, Rechtfertigung; exculpiren, entschuldigen, rechtfertigen. Excurs, lat. excursus, Auslauf, Abschweifung von der Hauptsache; in einer größern Schrift die einen einzelnen Gegenstand speciell betreffende Erörterung. Excursion, lat.-dtsch., Ausflug, kleine Reise. Excusabel, lat.-dtsch., entschuldbar; Excusation, frz. excuse (exkühs), Entschuldigung; daher excusiren. Excussion, lat.-deutsch, die Ausklagung eines Schuldners. Excutiren, lat.-deutsch, ausschütteln; genau untersuchen. Ex decreto, lat., zufolge gerichtlichen Bescheids. Execrabel, lat.-dtsch., verwünschenswerth; verflucht; Execration, Verwünschung, Verfluchung; execriren, verwünschen, verfluchen; entweihen (s. d.). Execution, Urtheilsvollziehung. Im Civilprozeß 1) zur Bezahlung der gerichtlich zuerkannten Forderung: mittelst Auspfändung u. Versteigerung des Vermögens des Schuldners; 2) zur Uebergabe einer Sache: mittelst Wegnahme der beweglichen durch Gerichtsdiener, bei unbeweglicher mittelst Exmission des verurtheilten Besitzers u. Einweisung des Siegers; 3) zur Leistung persönlicher Handlungen mit Geld- od. Gefängnißstrafen für den Ungehorsam od. gerichtlich befohlene Leistung durch Andere auf Kosten des Pflichtigen. - E.sinstanz, Vollziehungsbehörde. Executivproceß, summarischer, um dem Kläger, der sein Recht sofort durch liquide (quarentigiirte) Urkunden beweisen kann, schleunig zum Recht zu verhelfen. - Executor, der Vollstrecker; executive Gewalt, die vollziehende Gewalt des Staats; executiren, ausführen, vollziehen, hinrichten, daher Execution oft = Hinrichtung. Executorisch, mit gerichtlicher Hilfe. Exegese, griech., lat. enarratio auctorum, Auslegung, Darstellung des Sinnes einer Rede, das Ausgelegte selbst. Die E. setzt die Hermeneutik, Lehre von der Auffindung des Sinnes einer Rede und die Exegetik, Lehre von der Darstellung desselben voraus. Sie ist gleichsam die höhere Interpretation od. Erklärungskunst, doch wird der Ausdruck Interpretation ganz allgemein, der Ausdruck E. vorzugsweise von der Auslegung der Bibel, zuweilen auch noch von der des Corpus juris gebraucht. Dem Ursprunge nach geht die authentische vom Urheber der Rede selbst aus, die doctrinelle stützt sich auf wissenschaftl. Mittel, die traditionelle oder gemischte vereiniget die beiden vorigen in sich u. stützt sich dabei noch auf Ueberlieferungen außerhalb des N. T., welche vom kirchl. Lehramte, durch apostolische Väter, Kirchenväter, Concilien u. s. f. vermittelt wurden u. mit der Bibel erst den vollständigen Lehrbegriff ausmachen. Hinsichtlich des Zweckes sucht die dogmatische E. vor allem den dogmatischen, die moralische den praktischen u. moralischen Sinn einer Stelle, die allegorische, mystische, mythische aber die hinter dem Wortsinne od. Bilde verborgene Wahrheit u. s. f. Bezüglich der Mittel will die grammatische E. den einfachen Wortsinn, die logische die Absicht des Redenden, die historische die geschichtliche Unterlage einer Stelle aufzeigen u. s. w. Alle diese Richtungen haben sich innerhalb der Kirche mehr od. minder geltend gemacht u. trotz dem angeblichen Bibelverbote (s. d. Art.) der Kirche gab es nach den Kirchenvätern, welche bei den Scholiasten und Grammatikern Alexandriens eine Handhabe ihrer E. gefunden, fortwährend ausgezeichnete Exegeten. Im Mittelalter hatte man neben den Catenae, Ketten, d. h. Sammelwerken aus exegetischen Schriften der Väter einen Beda, Alkuin, Thomas von Aquin, Bonaventur, Hugo a. S. Caro, Paulus Burgensis u. viele andere. Durch die mit Petrarca und aus dem Körper entfernt werden; im engern Sinne die unverdaulichen od. zur Verdauung nicht mehr dienenden Stoffe im Darmkanal, die durch den Stuhl ausgeschieden werden. Excretion, Aussonderung. Excrescenz, lat., Fleischgewächs; excresciren, auswachsen. Exc., excudit, lat., bei Kupferstichen: hat gestochen. Exculpabel, lat.-dtsch., entschuldbar; Exculpation, Entschuldigung, Rechtfertigung; exculpiren, entschuldigen, rechtfertigen. Excurs, lat. excursus, Auslauf, Abschweifung von der Hauptsache; in einer größern Schrift die einen einzelnen Gegenstand speciell betreffende Erörterung. Excursion, lat.-dtsch., Ausflug, kleine Reise. Excusabel, lat.-dtsch., entschuldbar; Excusation, frz. excuse (exkühs), Entschuldigung; daher excusiren. Excussion, lat.-deutsch, die Ausklagung eines Schuldners. Excutiren, lat.-deutsch, ausschütteln; genau untersuchen. Ex decreto, lat., zufolge gerichtlichen Bescheids. Execrabel, lat.-dtsch., verwünschenswerth; verflucht; Execration, Verwünschung, Verfluchung; execriren, verwünschen, verfluchen; entweihen (s. d.). Execution, Urtheilsvollziehung. Im Civilprozeß 1) zur Bezahlung der gerichtlich zuerkannten Forderung: mittelst Auspfändung u. Versteigerung des Vermögens des Schuldners; 2) zur Uebergabe einer Sache: mittelst Wegnahme der beweglichen durch Gerichtsdiener, bei unbeweglicher mittelst Exmission des verurtheilten Besitzers u. Einweisung des Siegers; 3) zur Leistung persönlicher Handlungen mit Geld- od. Gefängnißstrafen für den Ungehorsam od. gerichtlich befohlene Leistung durch Andere auf Kosten des Pflichtigen. – E.sinstanz, Vollziehungsbehörde. Executivproceß, summarischer, um dem Kläger, der sein Recht sofort durch liquide (quarentigiirte) Urkunden beweisen kann, schleunig zum Recht zu verhelfen. – Executor, der Vollstrecker; executive Gewalt, die vollziehende Gewalt des Staats; executiren, ausführen, vollziehen, hinrichten, daher Execution oft = Hinrichtung. Executorisch, mit gerichtlicher Hilfe. Exegese, griech., lat. enarratio auctorum, Auslegung, Darstellung des Sinnes einer Rede, das Ausgelegte selbst. Die E. setzt die Hermeneutik, Lehre von der Auffindung des Sinnes einer Rede und die Exegetik, Lehre von der Darstellung desselben voraus. Sie ist gleichsam die höhere Interpretation od. Erklärungskunst, doch wird der Ausdruck Interpretation ganz allgemein, der Ausdruck E. vorzugsweise von der Auslegung der Bibel, zuweilen auch noch von der des Corpus juris gebraucht. Dem Ursprunge nach geht die authentische vom Urheber der Rede selbst aus, die doctrinelle stützt sich auf wissenschaftl. Mittel, die traditionelle oder gemischte vereiniget die beiden vorigen in sich u. stützt sich dabei noch auf Ueberlieferungen außerhalb des N. T., welche vom kirchl. Lehramte, durch apostolische Väter, Kirchenväter, Concilien u. s. f. vermittelt wurden u. mit der Bibel erst den vollständigen Lehrbegriff ausmachen. Hinsichtlich des Zweckes sucht die dogmatische E. vor allem den dogmatischen, die moralische den praktischen u. moralischen Sinn einer Stelle, die allegorische, mystische, mythische aber die hinter dem Wortsinne od. Bilde verborgene Wahrheit u. s. f. Bezüglich der Mittel will die grammatische E. den einfachen Wortsinn, die logische die Absicht des Redenden, die historische die geschichtliche Unterlage einer Stelle aufzeigen u. s. w. Alle diese Richtungen haben sich innerhalb der Kirche mehr od. minder geltend gemacht u. trotz dem angeblichen Bibelverbote (s. d. Art.) der Kirche gab es nach den Kirchenvätern, welche bei den Scholiasten und Grammatikern Alexandriens eine Handhabe ihrer E. gefunden, fortwährend ausgezeichnete Exegeten. Im Mittelalter hatte man neben den Catenae, Ketten, d. h. Sammelwerken aus exegetischen Schriften der Väter einen Beda, Alkuin, Thomas von Aquin, Bonaventur, Hugo a. S. Caro, Paulus Burgensis u. viele andere. 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Excrescenz, lat., Fleischgewächs; excresciren, auswachsen.
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Exculpabel, lat.-dtsch., entschuldbar; Exculpation, Entschuldigung, Rechtfertigung; exculpiren, entschuldigen, rechtfertigen.
Excurs, lat. excursus, Auslauf, Abschweifung von der Hauptsache; in einer größern Schrift die einen einzelnen Gegenstand speciell betreffende Erörterung.
Excursion, lat.-dtsch., Ausflug, kleine Reise.
Excusabel, lat.-dtsch., entschuldbar; Excusation, frz. excuse (exkühs), Entschuldigung; daher excusiren.
Excussion, lat.-deutsch, die Ausklagung eines Schuldners.
Excutiren, lat.-deutsch, ausschütteln; genau untersuchen.
Ex decreto, lat., zufolge gerichtlichen Bescheids.
Execrabel, lat.-dtsch., verwünschenswerth; verflucht; Execration, Verwünschung, Verfluchung; execriren, verwünschen, verfluchen; entweihen (s. d.).
Execution, Urtheilsvollziehung. Im Civilprozeß 1) zur Bezahlung der gerichtlich zuerkannten Forderung: mittelst Auspfändung u. Versteigerung des Vermögens des Schuldners; 2) zur Uebergabe einer Sache: mittelst Wegnahme der beweglichen durch Gerichtsdiener, bei unbeweglicher mittelst Exmission des verurtheilten Besitzers u. Einweisung des Siegers; 3) zur Leistung persönlicher Handlungen mit Geld- od. Gefängnißstrafen für den Ungehorsam od. gerichtlich befohlene Leistung durch Andere auf Kosten des Pflichtigen. – E.sinstanz, Vollziehungsbehörde.
Executivproceß, summarischer, um dem Kläger, der sein Recht sofort durch liquide (quarentigiirte) Urkunden beweisen kann, schleunig zum Recht zu verhelfen. – Executor, der Vollstrecker; executive Gewalt, die vollziehende Gewalt des Staats; executiren, ausführen, vollziehen, hinrichten, daher Execution oft = Hinrichtung. Executorisch, mit gerichtlicher Hilfe.
Exegese, griech., lat. enarratio auctorum, Auslegung, Darstellung des Sinnes einer Rede, das Ausgelegte selbst. Die E. setzt die Hermeneutik, Lehre von der Auffindung des Sinnes einer Rede und die Exegetik, Lehre von der Darstellung desselben voraus. Sie ist gleichsam die höhere Interpretation od. Erklärungskunst, doch wird der Ausdruck Interpretation ganz allgemein, der Ausdruck E. vorzugsweise von der Auslegung der Bibel, zuweilen auch noch von der des Corpus juris gebraucht. Dem Ursprunge nach geht die authentische vom Urheber der Rede selbst aus, die doctrinelle stützt sich auf wissenschaftl. Mittel, die traditionelle oder gemischte vereiniget die beiden vorigen in sich u. stützt sich dabei noch auf Ueberlieferungen außerhalb des N. T., welche vom kirchl. Lehramte, durch apostolische Väter, Kirchenväter, Concilien u. s. f. vermittelt wurden u. mit der Bibel erst den vollständigen Lehrbegriff ausmachen. Hinsichtlich des Zweckes sucht die dogmatische E. vor allem den dogmatischen, die moralische den praktischen u. moralischen Sinn einer Stelle, die allegorische, mystische, mythische aber die hinter dem Wortsinne od. Bilde verborgene Wahrheit u. s. f. Bezüglich der Mittel will die grammatische E. den einfachen Wortsinn, die logische die Absicht des Redenden, die historische die geschichtliche Unterlage einer Stelle aufzeigen u. s. w. Alle diese Richtungen haben sich innerhalb der Kirche mehr od. minder geltend gemacht u. trotz dem angeblichen Bibelverbote (s. d. Art.) der Kirche gab es nach den Kirchenvätern, welche bei den Scholiasten und Grammatikern Alexandriens eine Handhabe ihrer E. gefunden, fortwährend ausgezeichnete Exegeten. Im Mittelalter hatte man neben den Catenae, Ketten, d. h. Sammelwerken aus exegetischen Schriften der Väter einen Beda, Alkuin, Thomas von Aquin, Bonaventur, Hugo a. S. Caro, Paulus Burgensis u. viele andere. Durch die mit Petrarca und
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