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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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heißen solche, die nicht zusammengehören, sich widersprechen. - Disparität, lat. disparitas, Ungleichartigkeit, Verschiedenheit; d. cultus, Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses, gilt bei Katholiken als ein Ehehinderniß, weil in der Kirchenlehre die Ehe eine ewige u. innere Vereinigung ist, letztere jedoch bei einer d. c. der Ehegatten für unmöglich erachtet wird.


Dispendiös, lat.-deutsch, kostspielig.


Dispens, Dispensation (vom latein. dispensare dispensiren, vertheilen, zulassen, erlauben), die Befreiung, Zulassung, Erlaubniß, namentlich die für einen bestimmten Fall verfügte Entbindung von irgend einer Vorschrift oder einem Gesetze. Der D. oder die D.ation kann im allgemeinen nur von der geistlichen oder weltlichen Macht ausgehen, welche die betreffende Verordnung od. das Gesetz gegeben hat. Kirchlich findet D. nur bei Disciplinargesetzen u. hinsichtlich allgemeiner Kirchengesetze seit Innocenz III. nur durch den Papst statt, während das D. recht der Bischöfe sehr beschränkt ist. D.en kommen am häufigsten in Ehesachen vor u. sollen laut dem Tridentinerconcil raro et gratis ertheilt werden, d. h. selten u. unentgeltlich, genau "selten u. ohne persönlichen Vortheil des Dispensatoren", womit sich die Zahlung bestimmter Gebühren, der Kanzleitaxen und sog. Compositionen (Gaben für kirchliche Anstalten) von Seite des Dispensirten wohl verträgt. - Dispensabel, alles wovon dispensirt werden kann, erläßlich; dispensiren, Jemanden von einer Vorschrift oder einem Gesetze entbinden, befreien, dann auch Arzneien, besonders zusammengesetzte, bereiten und ausgeben.


Dispensatorium, lat., bei den Apothekern das Buch, worin vorgeschrieben ist, welche Arzneien sie vorräthig haben und wie sie dieselben aufbewahren und zubereiten müssen.


Dispergiren (lat. dispergere), zerstreuen; Dispersion, Zerstreuung des Lichts, s. Licht.


Dispermatisch, griech., doppelsamig.


Dispesciren, mittellat., trennen; die Dispache ausmitteln; schwierige Rechnungen ausgleichen.


Displantation, lat.-deutsch, Verpflanzung.


Displicenz, lat.-deutsch, Mißfälligkeit; displiciren, mißfallen. Displicentiae pactum, lat., Reukauf.


Dispondeus, doppelter Spondeus, 4 lange Silben.


Disponenda, lat., Disponenden, zum Verkauf commissionsweise übernommene Bücher, die nicht abgesetzt wurden und zur Verfügung des Verlegers stehen.


Disponent, Procurist, der zur Geschäftsführung eines Hauses oder einer Gesellschaft Bevollmächtigte; seine Vollmacht heißt Procura.


Disponibel, lat.-deutsch, verfügbar; disponiren, verfügen, anordnen, entwerfen, überreden; disponirt, angeordnet; überredet, gestimmt.


Disponibilität, bei Offizieren der Zustand zwischen Activität u. Abschied; sie erhalten halben Sold, dienen aber nicht, müssen jedoch der Einberufung gewärtig sein.


Disposition, lat.-deutsch, Anordnung, Bestimmung; der Entwurf einer Rede oder Schrift, eines Schlacht- oder Feldzugsplans; Gemüthsstimmung. Im Handel wird eine bestellte Waare zur D., Verfügung, des Absenders gelegt, wenn dieselbe nicht zur rechten Zeit angekommen oder nicht von der verlangten Qualität ist. - D.sfähigkeit, die Fähigkeit rechtsgiltige Verträge zu schließen.


Disproportion, lat.-deutsch, Mißverhältniß; disproportionirt, unverhältnißmäßig.


Dispungiren (lat. dispungere), genau durchgehen; Dispunction, genaue Untersuchung.


Dispute (frz. Dispüt), Streit; disputabel, zweifelhaft.


Disputation (vom latein. disputare, verschiedener Meinung sein), Streit, besonders der gelehrte Streit, näher die nach Regeln geordnete Erörterung über streitige oder bestreitbare Punkte der Wissenschaft, welche auf Hochschulen u. häufig noch in latein. Sprache bei Ertheilung des Doktorgrades, im philologischen Seminar u. s. f. üblich ist. Einer stellt als Respondent u. Defendent (Antwortgeber u. Vertheidiger) einen Streit- oder Disputirsatz auf, einer oder mehre

heißen solche, die nicht zusammengehören, sich widersprechen. – Disparität, lat. disparitas, Ungleichartigkeit, Verschiedenheit; d. cultus, Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses, gilt bei Katholiken als ein Ehehinderniß, weil in der Kirchenlehre die Ehe eine ewige u. innere Vereinigung ist, letztere jedoch bei einer d. c. der Ehegatten für unmöglich erachtet wird.


Dispendiös, lat.-deutsch, kostspielig.


Dispens, Dispensation (vom latein. dispensare dispensiren, vertheilen, zulassen, erlauben), die Befreiung, Zulassung, Erlaubniß, namentlich die für einen bestimmten Fall verfügte Entbindung von irgend einer Vorschrift oder einem Gesetze. Der D. oder die D.ation kann im allgemeinen nur von der geistlichen oder weltlichen Macht ausgehen, welche die betreffende Verordnung od. das Gesetz gegeben hat. Kirchlich findet D. nur bei Disciplinargesetzen u. hinsichtlich allgemeiner Kirchengesetze seit Innocenz III. nur durch den Papst statt, während das D. recht der Bischöfe sehr beschränkt ist. D.en kommen am häufigsten in Ehesachen vor u. sollen laut dem Tridentinerconcil raro et gratis ertheilt werden, d. h. selten u. unentgeltlich, genau „selten u. ohne persönlichen Vortheil des Dispensatoren“, womit sich die Zahlung bestimmter Gebühren, der Kanzleitaxen und sog. Compositionen (Gaben für kirchliche Anstalten) von Seite des Dispensirten wohl verträgt. – Dispensabel, alles wovon dispensirt werden kann, erläßlich; dispensiren, Jemanden von einer Vorschrift oder einem Gesetze entbinden, befreien, dann auch Arzneien, besonders zusammengesetzte, bereiten und ausgeben.


Dispensatorium, lat., bei den Apothekern das Buch, worin vorgeschrieben ist, welche Arzneien sie vorräthig haben und wie sie dieselben aufbewahren und zubereiten müssen.


Dispergiren (lat. dispergere), zerstreuen; Dispersion, Zerstreuung des Lichts, s. Licht.


Dispermatisch, griech., doppelsamig.


Dispesciren, mittellat., trennen; die Dispache ausmitteln; schwierige Rechnungen ausgleichen.


Displantation, lat.-deutsch, Verpflanzung.


Displicenz, lat.-deutsch, Mißfälligkeit; displiciren, mißfallen. Displicentiae pactum, lat., Reukauf.


Dispondeus, doppelter Spondeus, 4 lange Silben.


Disponenda, lat., Disponenden, zum Verkauf commissionsweise übernommene Bücher, die nicht abgesetzt wurden und zur Verfügung des Verlegers stehen.


Disponent, Procurist, der zur Geschäftsführung eines Hauses oder einer Gesellschaft Bevollmächtigte; seine Vollmacht heißt Procura.


Disponibel, lat.-deutsch, verfügbar; disponiren, verfügen, anordnen, entwerfen, überreden; disponirt, angeordnet; überredet, gestimmt.


Disponibilität, bei Offizieren der Zustand zwischen Activität u. Abschied; sie erhalten halben Sold, dienen aber nicht, müssen jedoch der Einberufung gewärtig sein.


Disposition, lat.-deutsch, Anordnung, Bestimmung; der Entwurf einer Rede oder Schrift, eines Schlacht- oder Feldzugsplans; Gemüthsstimmung. Im Handel wird eine bestellte Waare zur D., Verfügung, des Absenders gelegt, wenn dieselbe nicht zur rechten Zeit angekommen oder nicht von der verlangten Qualität ist. – D.sfähigkeit, die Fähigkeit rechtsgiltige Verträge zu schließen.


Disproportion, lat.-deutsch, Mißverhältniß; disproportionirt, unverhältnißmäßig.


Dispungiren (lat. dispungere), genau durchgehen; Dispunction, genaue Untersuchung.


Dispute (frz. Dispüt), Streit; disputabel, zweifelhaft.


Disputation (vom latein. disputare, verschiedener Meinung sein), Streit, besonders der gelehrte Streit, näher die nach Regeln geordnete Erörterung über streitige oder bestreitbare Punkte der Wissenschaft, welche auf Hochschulen u. häufig noch in latein. Sprache bei Ertheilung des Doktorgrades, im philologischen Seminar u. s. f. üblich ist. Einer stellt als Respondent u. Defendent (Antwortgeber u. Vertheidiger) einen Streit- oder Disputirsatz auf, einer oder mehre

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[406/0407] heißen solche, die nicht zusammengehören, sich widersprechen. – Disparität, lat. disparitas, Ungleichartigkeit, Verschiedenheit; d. cultus, Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses, gilt bei Katholiken als ein Ehehinderniß, weil in der Kirchenlehre die Ehe eine ewige u. innere Vereinigung ist, letztere jedoch bei einer d. c. der Ehegatten für unmöglich erachtet wird. Dispendiös, lat.-deutsch, kostspielig. Dispens, Dispensation (vom latein. dispensare dispensiren, vertheilen, zulassen, erlauben), die Befreiung, Zulassung, Erlaubniß, namentlich die für einen bestimmten Fall verfügte Entbindung von irgend einer Vorschrift oder einem Gesetze. Der D. oder die D.ation kann im allgemeinen nur von der geistlichen oder weltlichen Macht ausgehen, welche die betreffende Verordnung od. das Gesetz gegeben hat. Kirchlich findet D. nur bei Disciplinargesetzen u. hinsichtlich allgemeiner Kirchengesetze seit Innocenz III. nur durch den Papst statt, während das D. recht der Bischöfe sehr beschränkt ist. D.en kommen am häufigsten in Ehesachen vor u. sollen laut dem Tridentinerconcil raro et gratis ertheilt werden, d. h. selten u. unentgeltlich, genau „selten u. ohne persönlichen Vortheil des Dispensatoren“, womit sich die Zahlung bestimmter Gebühren, der Kanzleitaxen und sog. Compositionen (Gaben für kirchliche Anstalten) von Seite des Dispensirten wohl verträgt. – Dispensabel, alles wovon dispensirt werden kann, erläßlich; dispensiren, Jemanden von einer Vorschrift oder einem Gesetze entbinden, befreien, dann auch Arzneien, besonders zusammengesetzte, bereiten und ausgeben. Dispensatorium, lat., bei den Apothekern das Buch, worin vorgeschrieben ist, welche Arzneien sie vorräthig haben und wie sie dieselben aufbewahren und zubereiten müssen. Dispergiren (lat. dispergere), zerstreuen; Dispersion, Zerstreuung des Lichts, s. Licht. Dispermatisch, griech., doppelsamig. Dispesciren, mittellat., trennen; die Dispache ausmitteln; schwierige Rechnungen ausgleichen. Displantation, lat.-deutsch, Verpflanzung. Displicenz, lat.-deutsch, Mißfälligkeit; displiciren, mißfallen. Displicentiae pactum, lat., Reukauf. Dispondeus, doppelter Spondeus, 4 lange Silben. Disponenda, lat., Disponenden, zum Verkauf commissionsweise übernommene Bücher, die nicht abgesetzt wurden und zur Verfügung des Verlegers stehen. Disponent, Procurist, der zur Geschäftsführung eines Hauses oder einer Gesellschaft Bevollmächtigte; seine Vollmacht heißt Procura. Disponibel, lat.-deutsch, verfügbar; disponiren, verfügen, anordnen, entwerfen, überreden; disponirt, angeordnet; überredet, gestimmt. Disponibilität, bei Offizieren der Zustand zwischen Activität u. Abschied; sie erhalten halben Sold, dienen aber nicht, müssen jedoch der Einberufung gewärtig sein. Disposition, lat.-deutsch, Anordnung, Bestimmung; der Entwurf einer Rede oder Schrift, eines Schlacht- oder Feldzugsplans; Gemüthsstimmung. Im Handel wird eine bestellte Waare zur D., Verfügung, des Absenders gelegt, wenn dieselbe nicht zur rechten Zeit angekommen oder nicht von der verlangten Qualität ist. – D.sfähigkeit, die Fähigkeit rechtsgiltige Verträge zu schließen. Disproportion, lat.-deutsch, Mißverhältniß; disproportionirt, unverhältnißmäßig. Dispungiren (lat. dispungere), genau durchgehen; Dispunction, genaue Untersuchung. Dispute (frz. Dispüt), Streit; disputabel, zweifelhaft. Disputation (vom latein. disputare, verschiedener Meinung sein), Streit, besonders der gelehrte Streit, näher die nach Regeln geordnete Erörterung über streitige oder bestreitbare Punkte der Wissenschaft, welche auf Hochschulen u. häufig noch in latein. Sprache bei Ertheilung des Doktorgrades, im philologischen Seminar u. s. f. üblich ist. Einer stellt als Respondent u. Defendent (Antwortgeber u. Vertheidiger) einen Streit- oder Disputirsatz auf, einer oder mehre

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/407>, abgerufen am 22.11.2024.