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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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Schiff auf dem Weg von Rotterdam nach Heilbronn für die Strecke den Neckar aufwärts von Mannheim bis Heilbronn mehr bezahlt als von Rotterdam nach Mannheim, daß überhaupt noch kein deutscher Fluß, wenn er mehrere deutsche Staaten berührt, außer der Donau, ganz frei ist etc. Noch deckt in keinem Gewässer des Erdballs ein Kriegsschiff unter deutscher Flagge Handelsschiffe deutscher Bundesstaaten, nur Oesterreich hatte seit 1815 eine Seemacht im adriat. Meere, u. seit einigen Jahren besitzt auch Preußen einige Kriegsschiffe. Trotzdem besitzt D. über 14450 Handelsfahrzeuge verschiedener Größe und hat nach England u. Nordamerika, allerdings in weitem Abstande folgend, die größte Handelsmarine. Die wichtigsten Plätze für den Seehandel sind: Hamburg, Triest, Bremen; in 2. Linie folgen: Stettin, Stralsund, Rostock, Lübeck, Wismar an der Ostsee; Altona, Brake, Emden für die Nordsee. Die Einwohnerzahl beläuft sich auf beinahe 45 Mill., von denen 36 Mill. Deutsche, 7 Mill. Slaven, 700000 Romanen, 1/2Mill. Juden, der Rest Griechen, Armenier etc. sind; die Katholiken sind gegen 25 Mill. stark, die Protestanten 19 Mill. An geistiger Bildung steht das deutsche Volk allen andern voran, sofern man dieselbe mit Schulbildung gleichbedeutend setzt; D. hat die meisten Schulen, Gelehrte, Lehrer, ferner Maler, Dichter, Tonkünstler etc. Daß der Deutsche ein tüchtiger und beharrlicher Arbeiter ist, bezeugt die ganze Welt, und wenn von den wichtigen neuen Erfindungen nur wenige D. angehören, so beweist dies keine Abnahme der genialen Kraft, sondern vielmehr den Mangel an den nöthigen äußern Mitteln. Eben so wenig fehlt es an kriegerischer Tapferkeit und Entschlossenheit; dagegen hat der sittliche Charakter des Volks offenbar in neuer Zeit Noth gelitten (man vergl. z. B. die Haltung des Volks in dem Hungerjahre 1817 mit der während des theuern Jahres 1847; den Nationalaufschwung von 1813 mit den Aufständen von 1848), sowie Militärconscriptionen die Beweisstücke liefern, daß namentlich in Fabrikbezirken die physische Constitution mehr und mehr entartet. Der deutsche Bund besteht aus folgenden Staaten (der Seelenzahl nach geordnet): 1. Von dem Kaiserthum Oesterreich gehören zu ihm das Erzherzogthum Oesterreich, Böhmen, Mähren, Steyermark, Tyrol, Illyrien. 2. Von dem Königreich Preußen die Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen, Rheinprovinz, Jülich-Cleve-Berg. 3. Königreich Bayern. 4. Königreich Sachsen. 5. Königreich Württemberg. 6. Königreich Hannover. 7. Großherzogthum Baden. 8. Großherzogthum Hessen. 9. Kurfürstenthum Hessen. 10. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 11. Herzogthum Holstein und Lauenburg. 12. Großherzogthum Luxemburg und Herzogthum Limburg. 13. Herzogthum Nassau. 14. Großherzogthum Oldenburg. 15. Herzogthum Braunschweig. 16. Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. 17. Freie Stadt Hamburg. 18. Herzogthum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. 19. Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha. 20. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 21. Herzogthum Anhalt-Dessau-Köthen. 22. Fürstenthum Lippe-Detmold. 23. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 24. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. 25. Freie Stadt Bremen. 26. Freie Stadt Frankfurt. 27. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 28. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 29. Fürstenthum Waldeck. 30. Herzogthum Anhalt-Bernburg. 31. Freie Stadt Lübeck. 32. Fürstenthum Reuß ältere Linie. 33. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 34. Landgrafschaft Hessen-Homburg. 35. Fürstenthum Lichtenstein. (Vgl. die Namen der einzelnen Bundesstaaten). Die Verfassung des deutschen Bundes ist durch die Bundesacte von 1815 und die Wiener Schlußacte von 1819 bestimmt, durch spätere Bundesbeschlüsse aber in einzelnen Punkten ergänzt oder interpretirt. Als Zweck desselben ist angegeben: Erhaltung der äußern u. innern Sicherheit, der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen Staaten D. s. Diese versprechen im Kriegsfall sowohl ganz D., als jeden einzelnen Bundesstaat gegen Angriffe zu schützen, keine separaten FrieFranzosen,

Schiff auf dem Weg von Rotterdam nach Heilbronn für die Strecke den Neckar aufwärts von Mannheim bis Heilbronn mehr bezahlt als von Rotterdam nach Mannheim, daß überhaupt noch kein deutscher Fluß, wenn er mehrere deutsche Staaten berührt, außer der Donau, ganz frei ist etc. Noch deckt in keinem Gewässer des Erdballs ein Kriegsschiff unter deutscher Flagge Handelsschiffe deutscher Bundesstaaten, nur Oesterreich hatte seit 1815 eine Seemacht im adriat. Meere, u. seit einigen Jahren besitzt auch Preußen einige Kriegsschiffe. Trotzdem besitzt D. über 14450 Handelsfahrzeuge verschiedener Größe und hat nach England u. Nordamerika, allerdings in weitem Abstande folgend, die größte Handelsmarine. Die wichtigsten Plätze für den Seehandel sind: Hamburg, Triest, Bremen; in 2. Linie folgen: Stettin, Stralsund, Rostock, Lübeck, Wismar an der Ostsee; Altona, Brake, Emden für die Nordsee. Die Einwohnerzahl beläuft sich auf beinahe 45 Mill., von denen 36 Mill. Deutsche, 7 Mill. Slaven, 700000 Romanen, 1/2Mill. Juden, der Rest Griechen, Armenier etc. sind; die Katholiken sind gegen 25 Mill. stark, die Protestanten 19 Mill. An geistiger Bildung steht das deutsche Volk allen andern voran, sofern man dieselbe mit Schulbildung gleichbedeutend setzt; D. hat die meisten Schulen, Gelehrte, Lehrer, ferner Maler, Dichter, Tonkünstler etc. Daß der Deutsche ein tüchtiger und beharrlicher Arbeiter ist, bezeugt die ganze Welt, und wenn von den wichtigen neuen Erfindungen nur wenige D. angehören, so beweist dies keine Abnahme der genialen Kraft, sondern vielmehr den Mangel an den nöthigen äußern Mitteln. Eben so wenig fehlt es an kriegerischer Tapferkeit und Entschlossenheit; dagegen hat der sittliche Charakter des Volks offenbar in neuer Zeit Noth gelitten (man vergl. z. B. die Haltung des Volks in dem Hungerjahre 1817 mit der während des theuern Jahres 1847; den Nationalaufschwung von 1813 mit den Aufständen von 1848), sowie Militärconscriptionen die Beweisstücke liefern, daß namentlich in Fabrikbezirken die physische Constitution mehr und mehr entartet. Der deutsche Bund besteht aus folgenden Staaten (der Seelenzahl nach geordnet): 1. Von dem Kaiserthum Oesterreich gehören zu ihm das Erzherzogthum Oesterreich, Böhmen, Mähren, Steyermark, Tyrol, Illyrien. 2. Von dem Königreich Preußen die Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen, Rheinprovinz, Jülich-Cleve-Berg. 3. Königreich Bayern. 4. Königreich Sachsen. 5. Königreich Württemberg. 6. Königreich Hannover. 7. Großherzogthum Baden. 8. Großherzogthum Hessen. 9. Kurfürstenthum Hessen. 10. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 11. Herzogthum Holstein und Lauenburg. 12. Großherzogthum Luxemburg und Herzogthum Limburg. 13. Herzogthum Nassau. 14. Großherzogthum Oldenburg. 15. Herzogthum Braunschweig. 16. Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. 17. Freie Stadt Hamburg. 18. Herzogthum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. 19. Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha. 20. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 21. Herzogthum Anhalt-Dessau-Köthen. 22. Fürstenthum Lippe-Detmold. 23. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 24. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. 25. Freie Stadt Bremen. 26. Freie Stadt Frankfurt. 27. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 28. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 29. Fürstenthum Waldeck. 30. Herzogthum Anhalt-Bernburg. 31. Freie Stadt Lübeck. 32. Fürstenthum Reuß ältere Linie. 33. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 34. Landgrafschaft Hessen-Homburg. 35. Fürstenthum Lichtenstein. (Vgl. die Namen der einzelnen Bundesstaaten). Die Verfassung des deutschen Bundes ist durch die Bundesacte von 1815 und die Wiener Schlußacte von 1819 bestimmt, durch spätere Bundesbeschlüsse aber in einzelnen Punkten ergänzt oder interpretirt. Als Zweck desselben ist angegeben: Erhaltung der äußern u. innern Sicherheit, der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen Staaten D. s. Diese versprechen im Kriegsfall sowohl ganz D., als jeden einzelnen Bundesstaat gegen Angriffe zu schützen, keine separaten FrieFranzosen,

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Schiff auf dem Weg von Rotterdam nach Heilbronn für die Strecke den Neckar aufwärts von Mannheim bis Heilbronn mehr bezahlt als von Rotterdam nach Mannheim, daß überhaupt noch kein deutscher Fluß, wenn er mehrere deutsche Staaten berührt, außer der Donau, ganz frei ist etc. Noch deckt in keinem Gewässer des Erdballs ein Kriegsschiff unter deutscher Flagge Handelsschiffe deutscher Bundesstaaten, nur Oesterreich hatte seit 1815 eine Seemacht im adriat. Meere, u. seit einigen Jahren besitzt auch Preußen einige Kriegsschiffe. Trotzdem besitzt D. über 14450 Handelsfahrzeuge verschiedener Größe und hat nach England u. Nordamerika, allerdings in weitem Abstande folgend, die größte Handelsmarine. Die wichtigsten Plätze für den Seehandel sind: Hamburg, Triest, Bremen; in 2. Linie folgen: Stettin, Stralsund, Rostock, Lübeck, Wismar an der Ostsee; Altona, Brake, Emden für die Nordsee. Die Einwohnerzahl beläuft sich auf beinahe 45 Mill., von denen 36 Mill. Deutsche, 7 Mill. Slaven, 700000 Romanen, <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi>Mill. Juden, der Rest Griechen, Armenier etc. sind; die Katholiken sind gegen 25 Mill. stark, die Protestanten 19 Mill. An geistiger Bildung steht das deutsche Volk allen andern voran, sofern man dieselbe mit Schulbildung gleichbedeutend setzt; D. hat die meisten Schulen, Gelehrte, Lehrer, ferner Maler, Dichter, Tonkünstler etc. Daß der Deutsche ein tüchtiger und beharrlicher Arbeiter ist, bezeugt die ganze Welt, und wenn von den wichtigen neuen Erfindungen nur wenige D. angehören, so beweist dies keine Abnahme der genialen Kraft, sondern vielmehr den Mangel an den nöthigen äußern Mitteln. Eben so wenig fehlt es an kriegerischer Tapferkeit und Entschlossenheit; dagegen hat der sittliche Charakter des Volks offenbar in neuer Zeit Noth gelitten (man vergl. z. B. die Haltung des Volks in dem Hungerjahre 1817 mit der während des theuern Jahres 1847; den Nationalaufschwung von 1813 mit den Aufständen von 1848), sowie Militärconscriptionen die Beweisstücke liefern, daß namentlich in Fabrikbezirken die physische Constitution mehr und mehr entartet. Der deutsche Bund besteht aus folgenden Staaten (der Seelenzahl nach geordnet): 1. Von dem Kaiserthum Oesterreich gehören zu ihm das Erzherzogthum Oesterreich, Böhmen, Mähren, Steyermark, Tyrol, Illyrien. 2. Von dem Königreich Preußen die Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen, Rheinprovinz, Jülich-Cleve-Berg. 3. Königreich Bayern. 4. Königreich Sachsen. 5. Königreich Württemberg. 6. Königreich Hannover. 7. Großherzogthum Baden. 8. Großherzogthum Hessen. 9. Kurfürstenthum Hessen. 10. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 11. Herzogthum Holstein und Lauenburg. 12. Großherzogthum Luxemburg und Herzogthum Limburg. 13. Herzogthum Nassau. 14. Großherzogthum Oldenburg. 15. Herzogthum Braunschweig. 16. Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. 17. Freie Stadt Hamburg. 18. Herzogthum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. 19. Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha. 20. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 21. Herzogthum Anhalt-Dessau-Köthen. 22. Fürstenthum Lippe-Detmold. 23. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 24. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. 25. Freie Stadt Bremen. 26. Freie Stadt Frankfurt. 27. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 28. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 29. Fürstenthum Waldeck. 30. Herzogthum Anhalt-Bernburg. 31. Freie Stadt Lübeck. 32. Fürstenthum Reuß ältere Linie. 33. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 34. Landgrafschaft Hessen-Homburg. 35. Fürstenthum Lichtenstein. (Vgl. die Namen der einzelnen Bundesstaaten). Die Verfassung des deutschen Bundes ist durch die Bundesacte von 1815 und die Wiener Schlußacte von 1819 bestimmt, durch spätere Bundesbeschlüsse aber in einzelnen Punkten ergänzt oder interpretirt. Als Zweck desselben ist angegeben: Erhaltung der äußern u. innern Sicherheit, der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen Staaten D. s. Diese versprechen im Kriegsfall sowohl ganz D., als jeden einzelnen Bundesstaat gegen Angriffe zu schützen, keine separaten FrieFranzosen,
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[360/0361] Schiff auf dem Weg von Rotterdam nach Heilbronn für die Strecke den Neckar aufwärts von Mannheim bis Heilbronn mehr bezahlt als von Rotterdam nach Mannheim, daß überhaupt noch kein deutscher Fluß, wenn er mehrere deutsche Staaten berührt, außer der Donau, ganz frei ist etc. Noch deckt in keinem Gewässer des Erdballs ein Kriegsschiff unter deutscher Flagge Handelsschiffe deutscher Bundesstaaten, nur Oesterreich hatte seit 1815 eine Seemacht im adriat. Meere, u. seit einigen Jahren besitzt auch Preußen einige Kriegsschiffe. Trotzdem besitzt D. über 14450 Handelsfahrzeuge verschiedener Größe und hat nach England u. Nordamerika, allerdings in weitem Abstande folgend, die größte Handelsmarine. Die wichtigsten Plätze für den Seehandel sind: Hamburg, Triest, Bremen; in 2. Linie folgen: Stettin, Stralsund, Rostock, Lübeck, Wismar an der Ostsee; Altona, Brake, Emden für die Nordsee. Die Einwohnerzahl beläuft sich auf beinahe 45 Mill., von denen 36 Mill. Deutsche, 7 Mill. Slaven, 700000 Romanen, 1/2Mill. Juden, der Rest Griechen, Armenier etc. sind; die Katholiken sind gegen 25 Mill. stark, die Protestanten 19 Mill. An geistiger Bildung steht das deutsche Volk allen andern voran, sofern man dieselbe mit Schulbildung gleichbedeutend setzt; D. hat die meisten Schulen, Gelehrte, Lehrer, ferner Maler, Dichter, Tonkünstler etc. Daß der Deutsche ein tüchtiger und beharrlicher Arbeiter ist, bezeugt die ganze Welt, und wenn von den wichtigen neuen Erfindungen nur wenige D. angehören, so beweist dies keine Abnahme der genialen Kraft, sondern vielmehr den Mangel an den nöthigen äußern Mitteln. Eben so wenig fehlt es an kriegerischer Tapferkeit und Entschlossenheit; dagegen hat der sittliche Charakter des Volks offenbar in neuer Zeit Noth gelitten (man vergl. z. B. die Haltung des Volks in dem Hungerjahre 1817 mit der während des theuern Jahres 1847; den Nationalaufschwung von 1813 mit den Aufständen von 1848), sowie Militärconscriptionen die Beweisstücke liefern, daß namentlich in Fabrikbezirken die physische Constitution mehr und mehr entartet. Der deutsche Bund besteht aus folgenden Staaten (der Seelenzahl nach geordnet): 1. Von dem Kaiserthum Oesterreich gehören zu ihm das Erzherzogthum Oesterreich, Böhmen, Mähren, Steyermark, Tyrol, Illyrien. 2. Von dem Königreich Preußen die Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen, Rheinprovinz, Jülich-Cleve-Berg. 3. Königreich Bayern. 4. Königreich Sachsen. 5. Königreich Württemberg. 6. Königreich Hannover. 7. Großherzogthum Baden. 8. Großherzogthum Hessen. 9. Kurfürstenthum Hessen. 10. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 11. Herzogthum Holstein und Lauenburg. 12. Großherzogthum Luxemburg und Herzogthum Limburg. 13. Herzogthum Nassau. 14. Großherzogthum Oldenburg. 15. Herzogthum Braunschweig. 16. Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. 17. Freie Stadt Hamburg. 18. Herzogthum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. 19. Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha. 20. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 21. Herzogthum Anhalt-Dessau-Köthen. 22. Fürstenthum Lippe-Detmold. 23. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 24. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. 25. Freie Stadt Bremen. 26. Freie Stadt Frankfurt. 27. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 28. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 29. Fürstenthum Waldeck. 30. Herzogthum Anhalt-Bernburg. 31. Freie Stadt Lübeck. 32. Fürstenthum Reuß ältere Linie. 33. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 34. Landgrafschaft Hessen-Homburg. 35. Fürstenthum Lichtenstein. (Vgl. die Namen der einzelnen Bundesstaaten). Die Verfassung des deutschen Bundes ist durch die Bundesacte von 1815 und die Wiener Schlußacte von 1819 bestimmt, durch spätere Bundesbeschlüsse aber in einzelnen Punkten ergänzt oder interpretirt. Als Zweck desselben ist angegeben: Erhaltung der äußern u. innern Sicherheit, der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen Staaten D. s. Diese versprechen im Kriegsfall sowohl ganz D., als jeden einzelnen Bundesstaat gegen Angriffe zu schützen, keine separaten FrieFranzosen,

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 360. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/361>, abgerufen am 22.11.2024.