Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.Denudation, lat., Entblößung, Entkleidung; denudiren, entblößen, entkleiden. Denunciatio, lat., Denunciation, 1. strafrechtliche Anzeige eines Verbrechens, wozu jeder berechtigt ist, einzelne durch Amt oder Stellung sogar verpflichtet sind. 2. Civilrechtliche Streitverkündung, wodurch eine Partei (Denunciant) einem Dritten (Denunciat) vom Processe zu dem Zwecke Nachricht gibt, damit er ihr beistehe und mit dem Bedeuten, daß sie für den Proceßverlust auf ihn zurückgreifen werde. Der Denunciat kann beistehen oder nicht. Unterläßt aber die Partei die D., so wird der Dritte dadurch in den Fällen von der Regreßgewährschaft befreit, wo sein Beistand den Proceßentscheid hätte ändern können. Denunciatio evangelica, lat., wurde diejenige Anzeige bei einem geistlichen Gerichte genannt, welche lediglich wegen der Sündhaftigkeit der Handlung eines Geistlichen geschah. Denzel, Bernhard Gottlieb, geb. 1773 zu Stuttgart, studierte in Tübingen Theologie, wurde 1811 am Schullehrerseminar zu Eßlingen angestellt u. 1822 Rector desselben, nachdem er 1817 das nassauische Schulwesen organisiert hatte, 1829 Oberstudienrath, 1832 Prälat; st. 1838. Von vielen Schriften: "die Volksschule" 1817; "Einleitung in die Elementarschulkunde und Schulpraxis" 3. Aufl. Stuttg. 1825-28, 3 Thle.; "Erfahrungen und Ansichten über die Berufsbildung der Volksschullehrer" Stuttgart 1836. Deodand, lat., Gott zu gebendes, verfallenes Gut, das der Eigenthümer nicht mehr benützen darf, weil es Schaden oder Unglück verursachte. So wurde nach mosaischem Gesetz der Ochse, welcher einen Menschen tödtete, gesteiniget, nach engl. wird er geschlachtet und der Erlös zu wohlthätigen Zwecken verwendet. Deo gratias, lat., Gott sei Dank! ein in der hl. Schrift, im kath. Gottesdienst und gewöhnlichen Leben häufiger Ausdruck, der z. B. in Klöstern beim Anklopfen an eine Thüre das "Herein" ersetzt; dann auch früher gebräuchlicher Eigennamen. Deontologie, griech., Pflichtenlehre. Deoptiren, lat., seine Wahlstimme abgeben. De pane lucrando, lat., um des Brots willen. Deparalysiren, lat., eine Lähmung beseitigen. Departement (frz. -mang), Abtheilung, Geschäftskreis; in Frankreich Landesabtheilung (86), durch Decret der Nationalversammlung vom 4. Nov. 1789 eingeführt. D.al, ein D. betreffend. Depassiren, frz.-deutsch, vorüberziehen; überholen. Depauperation, lat., Verarmung; depauperiren, verarmen, arm machen. Depeculiation, lat., Bestehlung einer öffentlichen Kasse; depeculiren, eine öffentliche Kasse bestehlen. Dependent, lat., abhängig; Dependentien, wie Pertinentien, Zubehör; dependiren, abhängig sein. Depenniren, lat., eine Rechnung streichen; einen Auftrag widerrufen. Depense (frz. Depangs), Ausgabe, Aufwand; depensiren, ausgeben, aufwenden. Deperditen, in Ungarn der Unterschied zwischen dem Preise der von den Bürgern und Bauern dem k. k. Militär gelieferten Lebensmittel und dem Marktpreise. Depeschen (frz. depecher, eilen), die Correspondenz von Gesandten, Generalen etc., gewöhnlich durch Couriere befördert, daher der Name, d. h. Eilbotschaft. Depeupliren, frz.-deutsch (-pöp-), entvölkern. Dephlegmiren, eine Flüssigkeit von überflüssigem Wasser, Phlegma, durch Destillation befreien. Dephlogistisch, unbrennbar; dephlogistisiren, in der alten Chemie, das Phlogiston aus einem Körper treiben. Depilation, lat., das Ausfallen der Haare; depiliren, der Haare berauben. Depilatoria, Mittel, um die Haut von Haaren zu befreien, meist caustische Stoffe. Depingiren, lat., abmalen, schildern. Depit (frz. -pih), Unwille. Deplaciren, etwas von seiner Stelle verrücken; verdrängen, absetzen. Deplaniren, lat., ebnen. De plano, kurzweg. Denudation, lat., Entblößung, Entkleidung; denudiren, entblößen, entkleiden. Denunciatio, lat., Denunciation, 1. strafrechtliche Anzeige eines Verbrechens, wozu jeder berechtigt ist, einzelne durch Amt oder Stellung sogar verpflichtet sind. 2. Civilrechtliche Streitverkündung, wodurch eine Partei (Denunciant) einem Dritten (Denunciat) vom Processe zu dem Zwecke Nachricht gibt, damit er ihr beistehe und mit dem Bedeuten, daß sie für den Proceßverlust auf ihn zurückgreifen werde. Der Denunciat kann beistehen oder nicht. Unterläßt aber die Partei die D., so wird der Dritte dadurch in den Fällen von der Regreßgewährschaft befreit, wo sein Beistand den Proceßentscheid hätte ändern können. Denunciatio evangelica, lat., wurde diejenige Anzeige bei einem geistlichen Gerichte genannt, welche lediglich wegen der Sündhaftigkeit der Handlung eines Geistlichen geschah. Denzel, Bernhard Gottlieb, geb. 1773 zu Stuttgart, studierte in Tübingen Theologie, wurde 1811 am Schullehrerseminar zu Eßlingen angestellt u. 1822 Rector desselben, nachdem er 1817 das nassauische Schulwesen organisiert hatte, 1829 Oberstudienrath, 1832 Prälat; st. 1838. Von vielen Schriften: „die Volksschule“ 1817; „Einleitung in die Elementarschulkunde und Schulpraxis“ 3. Aufl. Stuttg. 1825–28, 3 Thle.; „Erfahrungen und Ansichten über die Berufsbildung der Volksschullehrer“ Stuttgart 1836. Deodand, lat., Gott zu gebendes, verfallenes Gut, das der Eigenthümer nicht mehr benützen darf, weil es Schaden oder Unglück verursachte. So wurde nach mosaischem Gesetz der Ochse, welcher einen Menschen tödtete, gesteiniget, nach engl. wird er geschlachtet und der Erlös zu wohlthätigen Zwecken verwendet. Deo gratias, lat., Gott sei Dank! ein in der hl. Schrift, im kath. Gottesdienst und gewöhnlichen Leben häufiger Ausdruck, der z. B. in Klöstern beim Anklopfen an eine Thüre das „Herein“ ersetzt; dann auch früher gebräuchlicher Eigennamen. Deontologie, griech., Pflichtenlehre. Deoptiren, lat., seine Wahlstimme abgeben. De pane lucrando, lat., um des Brots willen. Deparalysiren, lat., eine Lähmung beseitigen. Departement (frz. –mang), Abtheilung, Geschäftskreis; in Frankreich Landesabtheilung (86), durch Decret der Nationalversammlung vom 4. Nov. 1789 eingeführt. D.al, ein D. betreffend. Depassiren, frz.-deutsch, vorüberziehen; überholen. Depauperation, lat., Verarmung; depauperiren, verarmen, arm machen. Depeculiation, lat., Bestehlung einer öffentlichen Kasse; depeculiren, eine öffentliche Kasse bestehlen. Dependent, lat., abhängig; Dependentien, wie Pertinentien, Zubehör; dependiren, abhängig sein. Depenniren, lat., eine Rechnung streichen; einen Auftrag widerrufen. Depense (frz. Depangs), Ausgabe, Aufwand; depensiren, ausgeben, aufwenden. 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Denudation, lat., Entblößung, Entkleidung; denudiren, entblößen, entkleiden.
Denunciatio, lat., Denunciation, 1. strafrechtliche Anzeige eines Verbrechens, wozu jeder berechtigt ist, einzelne durch Amt oder Stellung sogar verpflichtet sind. 2. Civilrechtliche Streitverkündung, wodurch eine Partei (Denunciant) einem Dritten (Denunciat) vom Processe zu dem Zwecke Nachricht gibt, damit er ihr beistehe und mit dem Bedeuten, daß sie für den Proceßverlust auf ihn zurückgreifen werde. Der Denunciat kann beistehen oder nicht. Unterläßt aber die Partei die D., so wird der Dritte dadurch in den Fällen von der Regreßgewährschaft befreit, wo sein Beistand den Proceßentscheid hätte ändern können.
Denunciatio evangelica, lat., wurde diejenige Anzeige bei einem geistlichen Gerichte genannt, welche lediglich wegen der Sündhaftigkeit der Handlung eines Geistlichen geschah.
Denzel, Bernhard Gottlieb, geb. 1773 zu Stuttgart, studierte in Tübingen Theologie, wurde 1811 am Schullehrerseminar zu Eßlingen angestellt u. 1822 Rector desselben, nachdem er 1817 das nassauische Schulwesen organisiert hatte, 1829 Oberstudienrath, 1832 Prälat; st. 1838. Von vielen Schriften: „die Volksschule“ 1817; „Einleitung in die Elementarschulkunde und Schulpraxis“ 3. Aufl. Stuttg. 1825–28, 3 Thle.; „Erfahrungen und Ansichten über die Berufsbildung der Volksschullehrer“ Stuttgart 1836.
Deodand, lat., Gott zu gebendes, verfallenes Gut, das der Eigenthümer nicht mehr benützen darf, weil es Schaden oder Unglück verursachte. So wurde nach mosaischem Gesetz der Ochse, welcher einen Menschen tödtete, gesteiniget, nach engl. wird er geschlachtet und der Erlös zu wohlthätigen Zwecken verwendet.
Deo gratias, lat., Gott sei Dank! ein in der hl. Schrift, im kath. Gottesdienst und gewöhnlichen Leben häufiger Ausdruck, der z. B. in Klöstern beim Anklopfen an eine Thüre das „Herein“ ersetzt; dann auch früher gebräuchlicher Eigennamen.
Deontologie, griech., Pflichtenlehre.
Deoptiren, lat., seine Wahlstimme abgeben.
De pane lucrando, lat., um des Brots willen.
Deparalysiren, lat., eine Lähmung beseitigen.
Departement (frz. –mang), Abtheilung, Geschäftskreis; in Frankreich Landesabtheilung (86), durch Decret der Nationalversammlung vom 4. Nov. 1789 eingeführt. D.al, ein D. betreffend.
Depassiren, frz.-deutsch, vorüberziehen; überholen.
Depauperation, lat., Verarmung; depauperiren, verarmen, arm machen.
Depeculiation, lat., Bestehlung einer öffentlichen Kasse; depeculiren, eine öffentliche Kasse bestehlen.
Dependent, lat., abhängig; Dependentien, wie Pertinentien, Zubehör; dependiren, abhängig sein.
Depenniren, lat., eine Rechnung streichen; einen Auftrag widerrufen.
Depense (frz. Depangs), Ausgabe, Aufwand; depensiren, ausgeben, aufwenden.
Deperditen, in Ungarn der Unterschied zwischen dem Preise der von den Bürgern und Bauern dem k. k. Militär gelieferten Lebensmittel und dem Marktpreise.
Depeschen (frz. dépêcher, eilen), die Correspondenz von Gesandten, Generalen etc., gewöhnlich durch Couriere befördert, daher der Name, d. h. Eilbotschaft.
Depeupliren, frz.-deutsch (–pöp–), entvölkern.
Dephlegmiren, eine Flüssigkeit von überflüssigem Wasser, Phlegma, durch Destillation befreien.
Dephlogistisch, unbrennbar; dephlogistisiren, in der alten Chemie, das Phlogiston aus einem Körper treiben.
Depilation, lat., das Ausfallen der Haare; depiliren, der Haare berauben.
Depilatoria, Mittel, um die Haut von Haaren zu befreien, meist caustische Stoffe.
Depingiren, lat., abmalen, schildern.
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Deplaniren, lat., ebnen. De plano, kurzweg.
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