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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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gegen Luther erhielt und nicht ablegte, als er Papst und Kirche angriff; defensor matrimonii, Beschützer der Ehe, der von Benedict XIV. 1741 bestellte Officialanwalt geistlicher Ehegegerichte, welcher bei Klagen auf Scheidung für Aufrechthaltung der Ehe wirkt.


Deferent, lat., Anbringer, Angeber; Eidesantrager. Deferenz, Willfährigkeit; deferiren, vorbringen, anzeigen, in der Rechtssprache bewilligen; auf Eid antragen; deferirter Eid, angetragener Eid.


Defervescenz, lat., Erkaltung; defervesciren, erkalten, im Eifer nachlassen.


Defiance (frz. Defiangs), Mißtrauen; defiant (-ang), mißtrauisch; defiiren, mißtrauen; trotzen.


Deficient, in der kathol. Kirche ein für seine Amtsführung unfähig gewordener Geistlicher, der sein Amt für einstweilen oder immer abgeben muß; sein Gehalt heißt D.engehalt.


Deficit, lat., "es mangelt", der Ausfall im Staatshaushalte; Kassendefect; Verlust bei der kaufmännischen Bilanz.


Defiguration, lat., Verunstaltung; defiguriren, verunstalten, entstellen.


Defile, frz., Engpaß, Hohlweg, überhaupt eine Stelle, welche von einer Truppenmacht nur in schmaler Front passirt werden kann; ein D. ist gewöhnlich schwer anzugreifen und wird bei einem eiligen Rückzuge verderblich. Defiliren, der Durchgang durch ein D., der Vorbeimarsch der Truppen bei der Parade.


Defilement (frz. -filmang), im Festungsbau die durch die Werke bewirkte Deckung des hinter ihnen liegenden Raumes gegen das feindliche Feuer. Das horizontale D. legt die Linien so, daß sich der Feind nicht mit Vortheil in ihren Verlängerungen aufstellen kann; das verticale D. schützt die hinter ihm befindlichen Gegenstände gegen directe feindliche Schüsse.


Definition lat. definitio, Umgränzung, genaue Bestimmung, in der Logik die möglichst vollkommene Erklärung eines Begriffes (s. d. Art.), nämlich die Angabe seines Gattungsbegriffes u. aller Merkmale, welche diesen als Artbegriff von den untergeordneten Begriffen wesentlich unterscheiden. Ob eine D. richtig d. h. weder zu weit noch zu eng und dem Gegenstande angemessen, adäquat sei, findet man gemeiniglich, indem sie umgedreht od. verneinend ausgedrückt wird. - Definiren, erklären, genau bestimmen; definitiv, bestimmt, rechtskräftig, endgiltig.


Definitivum, lat., in der diplomatischen Sprache eine endgiltige Erklärung oder Vertragsbestimmung.


Definitio canonica apostolorum, heißt latein. übersetzt die Aufschrift einer griech. Pergamenthandschrift der Wienerbibliothek, welche 18 Canonen enthält, angeblich die Apostel, wahrscheinlich aber einen Judenchristen zum Verfasser u. den churhess. Obergerichtsdirektor J. W. Bickell zum Entdecker hat, der sie in seiner Geschichte des Kirchenrechts, Gießen 1843, veröffentlichte.


Definitoren, Bestimmer, Rathgeber, heißen die Gehilfen der Provinciale u. Vorsteher der Definitionen od. Distrikte, in welche die Congregationen geistlicher Orden getheilt sind. Die Benedictiner haben keine D., weil jedes ihrer Klöster eine sehr selbstständige geistliche Bruderfamilie für sich bildet, wohl aber die Kapuziner, weil diese unter einem General und Provincialen stehen. Die D. des Weltklerus entsprechen den mittelalterlichen "Kammerern", Vermögensverwaltern eines Kapitels, sowie den Vicedekanen.


Deflagriren, lat., ausbrennen, läutern; Deflagration, Ausbrennung, Läuterung, in der alten Chemie vielfach angewandt.


Deflectiren, lat., abweisen, beugen; Deflexion, Abweisung, Beugung; D. des Lichts, s. Beugung.


Defloration, lat., das Abblühen; Entjungferung, daher in einigen Staaten D.sgelder, die als Entschädigung für die Deflorirte von dem Deflorirenden zu bezahlen sind.


Definiren, lat., abfließen, ablaufen. Defluxo termino edictali, jurid., nach Ablauf der Vorladungsfrist.


Defoe (Difoh), Daniel, geb. zu London 1663, Sohn eines Fleischers, befaßte sich lange mit politischer Schriftstellerei

gegen Luther erhielt und nicht ablegte, als er Papst und Kirche angriff; defensor matrimonii, Beschützer der Ehe, der von Benedict XIV. 1741 bestellte Officialanwalt geistlicher Ehegegerichte, welcher bei Klagen auf Scheidung für Aufrechthaltung der Ehe wirkt.


Deferent, lat., Anbringer, Angeber; Eidesantrager. Deferenz, Willfährigkeit; deferiren, vorbringen, anzeigen, in der Rechtssprache bewilligen; auf Eid antragen; deferirter Eid, angetragener Eid.


Defervescenz, lat., Erkaltung; defervesciren, erkalten, im Eifer nachlassen.


Défiance (frz. Defiangs), Mißtrauen; defiant (–ang), mißtrauisch; defiiren, mißtrauen; trotzen.


Deficient, in der kathol. Kirche ein für seine Amtsführung unfähig gewordener Geistlicher, der sein Amt für einstweilen oder immer abgeben muß; sein Gehalt heißt D.engehalt.


Deficit, lat., „es mangelt“, der Ausfall im Staatshaushalte; Kassendefect; Verlust bei der kaufmännischen Bilanz.


Defiguration, lat., Verunstaltung; defiguriren, verunstalten, entstellen.


Defilé, frz., Engpaß, Hohlweg, überhaupt eine Stelle, welche von einer Truppenmacht nur in schmaler Front passirt werden kann; ein D. ist gewöhnlich schwer anzugreifen und wird bei einem eiligen Rückzuge verderblich. Defiliren, der Durchgang durch ein D., der Vorbeimarsch der Truppen bei der Parade.


Defilement (frz. –filmang), im Festungsbau die durch die Werke bewirkte Deckung des hinter ihnen liegenden Raumes gegen das feindliche Feuer. Das horizontale D. legt die Linien so, daß sich der Feind nicht mit Vortheil in ihren Verlängerungen aufstellen kann; das verticale D. schützt die hinter ihm befindlichen Gegenstände gegen directe feindliche Schüsse.


Definition lat. definitio, Umgränzung, genaue Bestimmung, in der Logik die möglichst vollkommene Erklärung eines Begriffes (s. d. Art.), nämlich die Angabe seines Gattungsbegriffes u. aller Merkmale, welche diesen als Artbegriff von den untergeordneten Begriffen wesentlich unterscheiden. Ob eine D. richtig d. h. weder zu weit noch zu eng und dem Gegenstande angemessen, adäquat sei, findet man gemeiniglich, indem sie umgedreht od. verneinend ausgedrückt wird. – Definiren, erklären, genau bestimmen; definitiv, bestimmt, rechtskräftig, endgiltig.


Definitivum, lat., in der diplomatischen Sprache eine endgiltige Erklärung oder Vertragsbestimmung.


Definitio canonica apostolorum, heißt latein. übersetzt die Aufschrift einer griech. Pergamenthandschrift der Wienerbibliothek, welche 18 Canonen enthält, angeblich die Apostel, wahrscheinlich aber einen Judenchristen zum Verfasser u. den churhess. Obergerichtsdirektor J. W. Bickell zum Entdecker hat, der sie in seiner Geschichte des Kirchenrechts, Gießen 1843, veröffentlichte.


Definitoren, Bestimmer, Rathgeber, heißen die Gehilfen der Provinciale u. Vorsteher der Definitionen od. Distrikte, in welche die Congregationen geistlicher Orden getheilt sind. Die Benedictiner haben keine D., weil jedes ihrer Klöster eine sehr selbstständige geistliche Bruderfamilie für sich bildet, wohl aber die Kapuziner, weil diese unter einem General und Provincialen stehen. Die D. des Weltklerus entsprechen den mittelalterlichen „Kammerern“, Vermögensverwaltern eines Kapitels, sowie den Vicedekanen.


Deflagriren, lat., ausbrennen, läutern; Deflagration, Ausbrennung, Läuterung, in der alten Chemie vielfach angewandt.


Deflectiren, lat., abweisen, beugen; Deflexion, Abweisung, Beugung; D. des Lichts, s. Beugung.


Defloration, lat., das Abblühen; Entjungferung, daher in einigen Staaten D.sgelder, die als Entschädigung für die Deflorirte von dem Deflorirenden zu bezahlen sind.


Definiren, lat., abfließen, ablaufen. Defluxo termino edictali, jurid., nach Ablauf der Vorladungsfrist.


Defoë (Difoh), Daniel, geb. zu London 1663, Sohn eines Fleischers, befaßte sich lange mit politischer Schriftstellerei

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[303/0304] gegen Luther erhielt und nicht ablegte, als er Papst und Kirche angriff; defensor matrimonii, Beschützer der Ehe, der von Benedict XIV. 1741 bestellte Officialanwalt geistlicher Ehegegerichte, welcher bei Klagen auf Scheidung für Aufrechthaltung der Ehe wirkt. Deferent, lat., Anbringer, Angeber; Eidesantrager. Deferenz, Willfährigkeit; deferiren, vorbringen, anzeigen, in der Rechtssprache bewilligen; auf Eid antragen; deferirter Eid, angetragener Eid. Defervescenz, lat., Erkaltung; defervesciren, erkalten, im Eifer nachlassen. Défiance (frz. Defiangs), Mißtrauen; defiant (–ang), mißtrauisch; defiiren, mißtrauen; trotzen. Deficient, in der kathol. Kirche ein für seine Amtsführung unfähig gewordener Geistlicher, der sein Amt für einstweilen oder immer abgeben muß; sein Gehalt heißt D.engehalt. Deficit, lat., „es mangelt“, der Ausfall im Staatshaushalte; Kassendefect; Verlust bei der kaufmännischen Bilanz. Defiguration, lat., Verunstaltung; defiguriren, verunstalten, entstellen. Defilé, frz., Engpaß, Hohlweg, überhaupt eine Stelle, welche von einer Truppenmacht nur in schmaler Front passirt werden kann; ein D. ist gewöhnlich schwer anzugreifen und wird bei einem eiligen Rückzuge verderblich. Defiliren, der Durchgang durch ein D., der Vorbeimarsch der Truppen bei der Parade. Defilement (frz. –filmang), im Festungsbau die durch die Werke bewirkte Deckung des hinter ihnen liegenden Raumes gegen das feindliche Feuer. Das horizontale D. legt die Linien so, daß sich der Feind nicht mit Vortheil in ihren Verlängerungen aufstellen kann; das verticale D. schützt die hinter ihm befindlichen Gegenstände gegen directe feindliche Schüsse. Definition lat. definitio, Umgränzung, genaue Bestimmung, in der Logik die möglichst vollkommene Erklärung eines Begriffes (s. d. Art.), nämlich die Angabe seines Gattungsbegriffes u. aller Merkmale, welche diesen als Artbegriff von den untergeordneten Begriffen wesentlich unterscheiden. Ob eine D. richtig d. h. weder zu weit noch zu eng und dem Gegenstande angemessen, adäquat sei, findet man gemeiniglich, indem sie umgedreht od. verneinend ausgedrückt wird. – Definiren, erklären, genau bestimmen; definitiv, bestimmt, rechtskräftig, endgiltig. Definitivum, lat., in der diplomatischen Sprache eine endgiltige Erklärung oder Vertragsbestimmung. Definitio canonica apostolorum, heißt latein. übersetzt die Aufschrift einer griech. Pergamenthandschrift der Wienerbibliothek, welche 18 Canonen enthält, angeblich die Apostel, wahrscheinlich aber einen Judenchristen zum Verfasser u. den churhess. Obergerichtsdirektor J. W. Bickell zum Entdecker hat, der sie in seiner Geschichte des Kirchenrechts, Gießen 1843, veröffentlichte. Definitoren, Bestimmer, Rathgeber, heißen die Gehilfen der Provinciale u. Vorsteher der Definitionen od. Distrikte, in welche die Congregationen geistlicher Orden getheilt sind. Die Benedictiner haben keine D., weil jedes ihrer Klöster eine sehr selbstständige geistliche Bruderfamilie für sich bildet, wohl aber die Kapuziner, weil diese unter einem General und Provincialen stehen. Die D. des Weltklerus entsprechen den mittelalterlichen „Kammerern“, Vermögensverwaltern eines Kapitels, sowie den Vicedekanen. Deflagriren, lat., ausbrennen, läutern; Deflagration, Ausbrennung, Läuterung, in der alten Chemie vielfach angewandt. Deflectiren, lat., abweisen, beugen; Deflexion, Abweisung, Beugung; D. des Lichts, s. Beugung. Defloration, lat., das Abblühen; Entjungferung, daher in einigen Staaten D.sgelder, die als Entschädigung für die Deflorirte von dem Deflorirenden zu bezahlen sind. Definiren, lat., abfließen, ablaufen. Defluxo termino edictali, jurid., nach Ablauf der Vorladungsfrist. Defoë (Difoh), Daniel, geb. zu London 1663, Sohn eines Fleischers, befaßte sich lange mit politischer Schriftstellerei

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/304>, abgerufen am 22.11.2024.