Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.in der Regel ein Theil der Heizung unter den Erdbeeten weggeht. Conservator, lat., Erhalter, in Naturaliensammlungen der Aufseher, der zugleich das Ausstopfen der Thiere zu besorgen hat. Conservatorien, Musikschulanstalten zur Erhaltung der Kunst, entstanden in Italien; die berühmtesten waren die C. zu Neapel und Venedig, aus denen die besten ital. Componisten hervorgingen. Paris erhielt ein C. 1784, das 1802 seine jetzige Einrichtung erhielt. C. sind auch zu Mailand, Wien, Prag, Leipzig, Köln, München, Berlin, Warschau. Conserven, in der Apotheke Präparate aus dem saftreichsten Stoffe eines Heilmittels und Zucker, um die Kräfte des Heilmittels zu erhalten. Considerabel, lat., ansehnlich, beträchtlich. Considerant (frz. Kongsiderang), Victor, geb. 1805 zu Salins, französ. Socialist, hat für sein System viel geschrieben, Werbereisen gemacht, es practisch versucht aber nichts ausgerichtet, war seit der Revolution 1848 Mitglied der Nationalversammlung und flüchtete als einer von den Anstiftern der Junirevolution 1849 nach Belgien. Consideration, lat., Beachtung, Ueberlegung; consideriren, beachten, überlegen. Consignatio bonorum, lat., gerichtliche Aufzeichnung des Vermögens. - Consignation, Niederlegung, Deponirung vor Gericht; im Handel die Zusendung von Waaren an einen Kaufmann (Consignatar), damit er dieselben absetze. Consigne (frz. Kongsini), die Instruction einer Schildwache; consigniren, einem Militär einen bestimmten Aufenthaltsort anweisen, z. B. die Kaserne, wenn die militärische Macht zum augenblicklichen Ausrücken bereit sein soll. Consignification, lat., Gleichbedeutung. Consilium abeundi, lat., Rath sich zu entfernen, auf den deutschen Universitäten mildere Form der Relegation, insofern der Betroffene an einer andern Universität aufgenommen werden darf. Consistenz, lat., das Bestehen, der losere oder festere Zusammenhang der Körper in sich selbst; consistent, was C. hat. Consistorium, Versammlung, zuerst Titel des Raths unter Kaiser Hadrian, die einzelnen Mitglieder hießen Consistoriarii. Von der Kirche wurde der Name auf die Versammlung der Cardinäle übertragen, die der Papst bei allen wichtigen Angelegenheiten abhält (s. Cardinal u. Curie); ein bischöfliches C. das Rathscollegium des Bischofs aus seinen Domcapitularen bestehend, heißt wohl auch Ordinariat. Bei den Protestanten sind die C. die Collegien, welche der Landesherr wählt und durch sie Kirchen und Schulen beaufsichtigt; sie haben nicht überall die gleichen Rechte und sind meistens den Cultusministerien untergeordnet. Consolant, lat., tröstlich; Consolation, Trost. Console, frz., Kragstein, der aus einer Wand hervorspringende Stein zum Tragen eines Balkons, einer Bildsäule u. s. w.; ein Möbel in Form eines kleinen an die Mauer befestigten Tisches, gewöhnlich unter Spiegeln etc. angebracht. Consolidantia, lat., Heilmittel, welche lockere oder erweichte Theile befestigen, od. getrennte wieder vereinigen sollen. Consolidation, Vereinigung, in einigen Gegenden die Wiedervereinigung eines Pertinenzgutes mit dem Hauptgute; die Zusammenlegung der kleineren Grundstücke. Consolidiren, lat., stärken, befestigen; Staatsschulden in eine Klasse vereinigen u. dieselbe auf neue Garantien stellen; die Schuld heißt alsdann consolidirte Schuld u. die Obligationen consolidirte Fonds. Consols (Consolitated annuities consolidirte Jahresrente), engl. Staatsschuldscheine, deren Zinsen auf gewisse Staatseinkünfte angewiesen sind. Consonant, in der Grammatik ein Buchstabe, dessen Laut nicht allein, sondern nur in Verbindung mit einem Selbstlauter, Vocal, ausgesprochen werden kann, Mitlaut. Consonanz, lat., in der Musik das Erklingen von Tönen, die zu einander in der Regel ein Theil der Heizung unter den Erdbeeten weggeht. Conservator, lat., Erhalter, in Naturaliensammlungen der Aufseher, der zugleich das Ausstopfen der Thiere zu besorgen hat. Conservatorien, Musikschulanstalten zur Erhaltung der Kunst, entstanden in Italien; die berühmtesten waren die C. zu Neapel und Venedig, aus denen die besten ital. Componisten hervorgingen. Paris erhielt ein C. 1784, das 1802 seine jetzige Einrichtung erhielt. C. sind auch zu Mailand, Wien, Prag, Leipzig, Köln, München, Berlin, Warschau. Conserven, in der Apotheke Präparate aus dem saftreichsten Stoffe eines Heilmittels und Zucker, um die Kräfte des Heilmittels zu erhalten. Considerabel, lat., ansehnlich, beträchtlich. Considerant (frz. Kongsiderang), Victor, geb. 1805 zu Salins, französ. Socialist, hat für sein System viel geschrieben, Werbereisen gemacht, es practisch versucht aber nichts ausgerichtet, war seit der Revolution 1848 Mitglied der Nationalversammlung und flüchtete als einer von den Anstiftern der Junirevolution 1849 nach Belgien. Consideration, lat., Beachtung, Ueberlegung; consideriren, beachten, überlegen. Consignatio bonorum, lat., gerichtliche Aufzeichnung des Vermögens. – Consignation, Niederlegung, Deponirung vor Gericht; im Handel die Zusendung von Waaren an einen Kaufmann (Consignatar), damit er dieselben absetze. Consigne (frz. Kongsini), die Instruction einer Schildwache; consigniren, einem Militär einen bestimmten Aufenthaltsort anweisen, z. B. die Kaserne, wenn die militärische Macht zum augenblicklichen Ausrücken bereit sein soll. Consignification, lat., Gleichbedeutung. Consilium abeundi, lat., Rath sich zu entfernen, auf den deutschen Universitäten mildere Form der Relegation, insofern der Betroffene an einer andern Universität aufgenommen werden darf. Consistenz, lat., das Bestehen, der losere oder festere Zusammenhang der Körper in sich selbst; consistent, was C. hat. Consistorium, Versammlung, zuerst Titel des Raths unter Kaiser Hadrian, die einzelnen Mitglieder hießen Consistoriarii. Von der Kirche wurde der Name auf die Versammlung der Cardinäle übertragen, die der Papst bei allen wichtigen Angelegenheiten abhält (s. Cardinal u. Curie); ein bischöfliches C. das Rathscollegium des Bischofs aus seinen Domcapitularen bestehend, heißt wohl auch Ordinariat. Bei den Protestanten sind die C. die Collegien, welche der Landesherr wählt und durch sie Kirchen und Schulen beaufsichtigt; sie haben nicht überall die gleichen Rechte und sind meistens den Cultusministerien untergeordnet. Consolant, lat., tröstlich; Consolation, Trost. Console, frz., Kragstein, der aus einer Wand hervorspringende Stein zum Tragen eines Balkons, einer Bildsäule u. s. w.; ein Möbel in Form eines kleinen an die Mauer befestigten Tisches, gewöhnlich unter Spiegeln etc. angebracht. Consolidantia, lat., Heilmittel, welche lockere oder erweichte Theile befestigen, od. getrennte wieder vereinigen sollen. Consolidation, Vereinigung, in einigen Gegenden die Wiedervereinigung eines Pertinenzgutes mit dem Hauptgute; die Zusammenlegung der kleineren Grundstücke. Consolidiren, lat., stärken, befestigen; Staatsschulden in eine Klasse vereinigen u. dieselbe auf neue Garantien stellen; die Schuld heißt alsdann consolidirte Schuld u. die Obligationen consolidirte Fonds. Consols (Consolitated annuities consolidirte Jahresrente), engl. Staatsschuldscheine, deren Zinsen auf gewisse Staatseinkünfte angewiesen sind. 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Conservatorien, Musikschulanstalten zur Erhaltung der Kunst, entstanden in Italien; die berühmtesten waren die C. zu Neapel und Venedig, aus denen die besten ital. Componisten hervorgingen. Paris erhielt ein C. 1784, das 1802 seine jetzige Einrichtung erhielt. C. sind auch zu Mailand, Wien, Prag, Leipzig, Köln, München, Berlin, Warschau.
Conserven, in der Apotheke Präparate aus dem saftreichsten Stoffe eines Heilmittels und Zucker, um die Kräfte des Heilmittels zu erhalten.
Considerabel, lat., ansehnlich, beträchtlich.
Considerant (frz. Kongsiderang), Victor, geb. 1805 zu Salins, französ. Socialist, hat für sein System viel geschrieben, Werbereisen gemacht, es practisch versucht aber nichts ausgerichtet, war seit der Revolution 1848 Mitglied der Nationalversammlung und flüchtete als einer von den Anstiftern der Junirevolution 1849 nach Belgien.
Consideration, lat., Beachtung, Ueberlegung; consideriren, beachten, überlegen.
Consignatio bonorum, lat., gerichtliche Aufzeichnung des Vermögens. – Consignation, Niederlegung, Deponirung vor Gericht; im Handel die Zusendung von Waaren an einen Kaufmann (Consignatar), damit er dieselben absetze.
Consigne (frz. Kongsini), die Instruction einer Schildwache; consigniren, einem Militär einen bestimmten Aufenthaltsort anweisen, z. B. die Kaserne, wenn die militärische Macht zum augenblicklichen Ausrücken bereit sein soll.
Consignification, lat., Gleichbedeutung.
Consilium abeundi, lat., Rath sich zu entfernen, auf den deutschen Universitäten mildere Form der Relegation, insofern der Betroffene an einer andern Universität aufgenommen werden darf.
Consistenz, lat., das Bestehen, der losere oder festere Zusammenhang der Körper in sich selbst; consistent, was C. hat.
Consistorium, Versammlung, zuerst Titel des Raths unter Kaiser Hadrian, die einzelnen Mitglieder hießen Consistoriarii. Von der Kirche wurde der Name auf die Versammlung der Cardinäle übertragen, die der Papst bei allen wichtigen Angelegenheiten abhält (s. Cardinal u. Curie); ein bischöfliches C. das Rathscollegium des Bischofs aus seinen Domcapitularen bestehend, heißt wohl auch Ordinariat. Bei den Protestanten sind die C. die Collegien, welche der Landesherr wählt und durch sie Kirchen und Schulen beaufsichtigt; sie haben nicht überall die gleichen Rechte und sind meistens den Cultusministerien untergeordnet.
Consolant, lat., tröstlich; Consolation, Trost.
Console, frz., Kragstein, der aus einer Wand hervorspringende Stein zum Tragen eines Balkons, einer Bildsäule u. s. w.; ein Möbel in Form eines kleinen an die Mauer befestigten Tisches, gewöhnlich unter Spiegeln etc. angebracht.
Consolidantia, lat., Heilmittel, welche lockere oder erweichte Theile befestigen, od. getrennte wieder vereinigen sollen.
Consolidation, Vereinigung, in einigen Gegenden die Wiedervereinigung eines Pertinenzgutes mit dem Hauptgute; die Zusammenlegung der kleineren Grundstücke.
Consolidiren, lat., stärken, befestigen; Staatsschulden in eine Klasse vereinigen u. dieselbe auf neue Garantien stellen; die Schuld heißt alsdann consolidirte Schuld u. die Obligationen consolidirte Fonds. Consols (Consolitated annuities consolidirte Jahresrente), engl. Staatsschuldscheine, deren Zinsen auf gewisse Staatseinkünfte angewiesen sind.
Consonant, in der Grammatik ein Buchstabe, dessen Laut nicht allein, sondern nur in Verbindung mit einem Selbstlauter, Vocal, ausgesprochen werden kann, Mitlaut.
Consonanz, lat., in der Musik das Erklingen von Tönen, die zu einander
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