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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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verfassungsmäßiger Unterordnung unter dem Papste ausübt. Die bischöfliche Gewalt ist die Fortsetzung der apostolischen, deßwegen göttlichen Ursprungs, was durch die Zeugnisse der Apostel (Titus 1, 5. 2, 15. Timoth. 1, 3. 4. 5. 19-22) der apostol. Väter und den Ausspruch der Kirche aller folgenden Jahrhunderte bestätiget wird. In Folge seiner apostol. Mission liegt dem B. ob: 1. die Aufrechthaltung und Verbreitung der reinen Lehre in seiner Diöcese; 2. die Verwaltung aller von Christus eingesetzten sacramentalen Handlungen und der übrigen hl. Verrichtungen; von diesen wurde schon frühe manche den Presbytern überlassen, z. B. Meßopfer, Beichte (jura communia), hingegen sind dem Bischofe vorbehalten (jura reservata, pontificalia); die Ordination der Kleriker, die Firmung, die Salbung der Könige, die Benediction der Aebte und Aebtissinen, die Weihe des Chrisma. die Consecration der Kirchen und Altäre. die Benediction der Kirchhöfe, die Legung des Grundsteins zu einer neuen Kirche. 3. Die Gesetzgebung in Diöcesansachen und die Dispensation, die geistliche Gerichtsbarkeit u. Strafgewalt, die Sorge für den Cultus, das Visitationsrecht, die Verleihung der Kirchenämter, die Verwaltung u. Aufsicht über das Kirchengut und die Erhebung der herkömmlichen Abgaben zur Bestreitung kirchlicher Bedürfnisse. - Die bischöflichen Insignien sind: der gekrümmte Stab als Zeichen des Hirtenamtes, der Ring als Symbol der einer Ehe zu vergleichenden Verbindung mit der Kirche, das Brustkreuz, der bischöfliche Thron, die Insula, die Pontificalkleidung, Handschuhe u. Sandalen. - Die Bischofswahl geschah u. geschieht noch in verschiedenen Formen; wesentlich bleibt: auf den rechtmäßig erledigten Stuhl wird eine bestimmte Person in canonischer Weise designirt; hat der Designirte angenommen, so sucht derselbe um die päpstliche Bestätigung (Confirmation) nach, diese erfolgt nach genauer Untersuchung (durch den processus informativus in partibus, an Ort und Stelle, und den processus definitivus in Rom selbst), und nach der Präconisation (die päpstl. Erklärung der vollzogenen Wahl) heißt er erwählter B. Auf diese folgt die bischöfl. Consecration (Weihe) und die Inthronisation (die Einweisung in den bischöfl. Sitz).


Bischof, Karl Gustav, geb. 1792 zu Nürnberg. seit 1822 Prof. der Chemie in Bonn; schrieb: "Lehrbuch der Stöchiometrie", Erlangen 1819; "Entwicklung der Pflanzensubstanz", Erlangen 1819; "Lehrbuch der reinen Chemie", Bonn 1824; "Die vulkan. Mineralquellen Deutschlands". Bonn 1826; "Die Mineralquellen von Roisdorf", Bonn 1829; "Die Wärmlehre des Innern unsers Erdkörpers", Leipzig 1837; "Oeffentliche Vorlesungen über Naturwissenschaften", Bonn 1843; "Populäre Briefe an eine gebildete Dame über die gesammten Gebiete der Naturwissenschaften", Bonn 1849; sein Hauptwerk: "Lehrbuch der chem. und physikal. Geologie" 1. u. 2. Bd. 1847-52.


Bischoff, Christoph Heinrich Ernst, geb. 1780 zu Hannover, seit 1819 Prof. in Bonn; schrieb unter andern "Lehre von den chem. Heilmitteln", Bonn 1825 bis 1831; "Randbemerkungen über die Medicinalreform", Bonn 1850.


Bischoff, Theodor Ludwig Wilhelm, Sohn des Vorigen, geb. 1807 zu Hannover, seit 1843 Professor in Gießen; Anatom und Physiolog, schrieb mehrere Monographien über die Entwicklung des thierischen Eis.


Bischoff, Gottlieb Wilhelm, geb. 1797 zu Dürkheim in Rheinbayern, seit 1839 Prof. der Botanik in Heidelberg. Schrieb: "Die Krytogam. Gewächse", Nürnb. 1828; "Grundriß der medicin. Botanik", Heidelberg 1831; "Lehrbuch der Botanik", Stuttgart 1834-39; "Handbuch der botan. Terminologie u. Systemkunde". Nürnb. 1833-44.


Bischoff, Ignatz Rudolf, Edler von Altenstern, geb. 1784 zu Kremsmünster in Oberösterreich, wurde 1808 zu Wien Doctor der Medicin, 1812 Prof. der medicin. Klinik und wundärztlichen Therapie zu Prag, 1825 Prof. an der Josephsakademie zu Wien, 1833 Prof. der Physiologie, 1836 geadelt, 1847 Stabsfeldarzt u. k. k. Rath, 1849 pensionirt, st. 15. Juli 1850. Seine bedeutendsten Schriften: "Die chronischen

verfassungsmäßiger Unterordnung unter dem Papste ausübt. Die bischöfliche Gewalt ist die Fortsetzung der apostolischen, deßwegen göttlichen Ursprungs, was durch die Zeugnisse der Apostel (Titus 1, 5. 2, 15. Timoth. 1, 3. 4. 5. 19–22) der apostol. Väter und den Ausspruch der Kirche aller folgenden Jahrhunderte bestätiget wird. In Folge seiner apostol. Mission liegt dem B. ob: 1. die Aufrechthaltung und Verbreitung der reinen Lehre in seiner Diöcese; 2. die Verwaltung aller von Christus eingesetzten sacramentalen Handlungen und der übrigen hl. Verrichtungen; von diesen wurde schon frühe manche den Presbytern überlassen, z. B. Meßopfer, Beichte (jura communia), hingegen sind dem Bischofe vorbehalten (jura reservata, pontificalia); die Ordination der Kleriker, die Firmung, die Salbung der Könige, die Benediction der Aebte und Aebtissinen, die Weihe des Chrisma. die Consecration der Kirchen und Altäre. die Benediction der Kirchhöfe, die Legung des Grundsteins zu einer neuen Kirche. 3. Die Gesetzgebung in Diöcesansachen und die Dispensation, die geistliche Gerichtsbarkeit u. Strafgewalt, die Sorge für den Cultus, das Visitationsrecht, die Verleihung der Kirchenämter, die Verwaltung u. Aufsicht über das Kirchengut und die Erhebung der herkömmlichen Abgaben zur Bestreitung kirchlicher Bedürfnisse. – Die bischöflichen Insignien sind: der gekrümmte Stab als Zeichen des Hirtenamtes, der Ring als Symbol der einer Ehe zu vergleichenden Verbindung mit der Kirche, das Brustkreuz, der bischöfliche Thron, die Insula, die Pontificalkleidung, Handschuhe u. Sandalen. – Die Bischofswahl geschah u. geschieht noch in verschiedenen Formen; wesentlich bleibt: auf den rechtmäßig erledigten Stuhl wird eine bestimmte Person in canonischer Weise designirt; hat der Designirte angenommen, so sucht derselbe um die päpstliche Bestätigung (Confirmation) nach, diese erfolgt nach genauer Untersuchung (durch den processus informativus in partibus, an Ort und Stelle, und den processus definitivus in Rom selbst), und nach der Präconisation (die päpstl. Erklärung der vollzogenen Wahl) heißt er erwählter B. Auf diese folgt die bischöfl. Consecration (Weihe) und die Inthronisation (die Einweisung in den bischöfl. Sitz).


Bischof, Karl Gustav, geb. 1792 zu Nürnberg. seit 1822 Prof. der Chemie in Bonn; schrieb: „Lehrbuch der Stöchiometrie“, Erlangen 1819; „Entwicklung der Pflanzensubstanz“, Erlangen 1819; „Lehrbuch der reinen Chemie“, Bonn 1824; „Die vulkan. Mineralquellen Deutschlands“. Bonn 1826; „Die Mineralquellen von Roisdorf“, Bonn 1829; „Die Wärmlehre des Innern unsers Erdkörpers“, Leipzig 1837; „Oeffentliche Vorlesungen über Naturwissenschaften“, Bonn 1843; „Populäre Briefe an eine gebildete Dame über die gesammten Gebiete der Naturwissenschaften“, Bonn 1849; sein Hauptwerk: „Lehrbuch der chem. und physikal. Geologie“ 1. u. 2. Bd. 1847–52.


Bischoff, Christoph Heinrich Ernst, geb. 1780 zu Hannover, seit 1819 Prof. in Bonn; schrieb unter andern „Lehre von den chem. Heilmitteln“, Bonn 1825 bis 1831; „Randbemerkungen über die Medicinalreform“, Bonn 1850.


Bischoff, Theodor Ludwig Wilhelm, Sohn des Vorigen, geb. 1807 zu Hannover, seit 1843 Professor in Gießen; Anatom und Physiolog, schrieb mehrere Monographien über die Entwicklung des thierischen Eis.


Bischoff, Gottlieb Wilhelm, geb. 1797 zu Dürkheim in Rheinbayern, seit 1839 Prof. der Botanik in Heidelberg. Schrieb: „Die Krytogam. Gewächse“, Nürnb. 1828; „Grundriß der medicin. Botanik“, Heidelberg 1831; „Lehrbuch der Botanik“, Stuttgart 1834–39; „Handbuch der botan. Terminologie u. Systemkunde“. Nürnb. 1833–44.


Bischoff, Ignatz Rudolf, Edler von Altenstern, geb. 1784 zu Kremsmünster in Oberösterreich, wurde 1808 zu Wien Doctor der Medicin, 1812 Prof. der medicin. Klinik und wundärztlichen Therapie zu Prag, 1825 Prof. an der Josephsakademie zu Wien, 1833 Prof. der Physiologie, 1836 geadelt, 1847 Stabsfeldarzt u. k. k. Rath, 1849 pensionirt, st. 15. Juli 1850. Seine bedeutendsten Schriften: „Die chronischen

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[551/0552] verfassungsmäßiger Unterordnung unter dem Papste ausübt. Die bischöfliche Gewalt ist die Fortsetzung der apostolischen, deßwegen göttlichen Ursprungs, was durch die Zeugnisse der Apostel (Titus 1, 5. 2, 15. Timoth. 1, 3. 4. 5. 19–22) der apostol. Väter und den Ausspruch der Kirche aller folgenden Jahrhunderte bestätiget wird. In Folge seiner apostol. Mission liegt dem B. ob: 1. die Aufrechthaltung und Verbreitung der reinen Lehre in seiner Diöcese; 2. die Verwaltung aller von Christus eingesetzten sacramentalen Handlungen und der übrigen hl. Verrichtungen; von diesen wurde schon frühe manche den Presbytern überlassen, z. B. Meßopfer, Beichte (jura communia), hingegen sind dem Bischofe vorbehalten (jura reservata, pontificalia); die Ordination der Kleriker, die Firmung, die Salbung der Könige, die Benediction der Aebte und Aebtissinen, die Weihe des Chrisma. die Consecration der Kirchen und Altäre. die Benediction der Kirchhöfe, die Legung des Grundsteins zu einer neuen Kirche. 3. Die Gesetzgebung in Diöcesansachen und die Dispensation, die geistliche Gerichtsbarkeit u. Strafgewalt, die Sorge für den Cultus, das Visitationsrecht, die Verleihung der Kirchenämter, die Verwaltung u. Aufsicht über das Kirchengut und die Erhebung der herkömmlichen Abgaben zur Bestreitung kirchlicher Bedürfnisse. – Die bischöflichen Insignien sind: der gekrümmte Stab als Zeichen des Hirtenamtes, der Ring als Symbol der einer Ehe zu vergleichenden Verbindung mit der Kirche, das Brustkreuz, der bischöfliche Thron, die Insula, die Pontificalkleidung, Handschuhe u. Sandalen. – Die Bischofswahl geschah u. geschieht noch in verschiedenen Formen; wesentlich bleibt: auf den rechtmäßig erledigten Stuhl wird eine bestimmte Person in canonischer Weise designirt; hat der Designirte angenommen, so sucht derselbe um die päpstliche Bestätigung (Confirmation) nach, diese erfolgt nach genauer Untersuchung (durch den processus informativus in partibus, an Ort und Stelle, und den processus definitivus in Rom selbst), und nach der Präconisation (die päpstl. Erklärung der vollzogenen Wahl) heißt er erwählter B. Auf diese folgt die bischöfl. Consecration (Weihe) und die Inthronisation (die Einweisung in den bischöfl. Sitz). Bischof, Karl Gustav, geb. 1792 zu Nürnberg. seit 1822 Prof. der Chemie in Bonn; schrieb: „Lehrbuch der Stöchiometrie“, Erlangen 1819; „Entwicklung der Pflanzensubstanz“, Erlangen 1819; „Lehrbuch der reinen Chemie“, Bonn 1824; „Die vulkan. Mineralquellen Deutschlands“. Bonn 1826; „Die Mineralquellen von Roisdorf“, Bonn 1829; „Die Wärmlehre des Innern unsers Erdkörpers“, Leipzig 1837; „Oeffentliche Vorlesungen über Naturwissenschaften“, Bonn 1843; „Populäre Briefe an eine gebildete Dame über die gesammten Gebiete der Naturwissenschaften“, Bonn 1849; sein Hauptwerk: „Lehrbuch der chem. und physikal. Geologie“ 1. u. 2. Bd. 1847–52. Bischoff, Christoph Heinrich Ernst, geb. 1780 zu Hannover, seit 1819 Prof. in Bonn; schrieb unter andern „Lehre von den chem. Heilmitteln“, Bonn 1825 bis 1831; „Randbemerkungen über die Medicinalreform“, Bonn 1850. Bischoff, Theodor Ludwig Wilhelm, Sohn des Vorigen, geb. 1807 zu Hannover, seit 1843 Professor in Gießen; Anatom und Physiolog, schrieb mehrere Monographien über die Entwicklung des thierischen Eis. Bischoff, Gottlieb Wilhelm, geb. 1797 zu Dürkheim in Rheinbayern, seit 1839 Prof. der Botanik in Heidelberg. Schrieb: „Die Krytogam. Gewächse“, Nürnb. 1828; „Grundriß der medicin. Botanik“, Heidelberg 1831; „Lehrbuch der Botanik“, Stuttgart 1834–39; „Handbuch der botan. Terminologie u. Systemkunde“. Nürnb. 1833–44. Bischoff, Ignatz Rudolf, Edler von Altenstern, geb. 1784 zu Kremsmünster in Oberösterreich, wurde 1808 zu Wien Doctor der Medicin, 1812 Prof. der medicin. Klinik und wundärztlichen Therapie zu Prag, 1825 Prof. an der Josephsakademie zu Wien, 1833 Prof. der Physiologie, 1836 geadelt, 1847 Stabsfeldarzt u. k. k. Rath, 1849 pensionirt, st. 15. Juli 1850. Seine bedeutendsten Schriften: „Die chronischen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 551. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/552>, abgerufen am 25.11.2024.