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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Bilateral, lat., zweiseitig. Bilateraler Beweisgrund, der für und wider gebraucht werden kann; B.er Contract, in dem die Leistung od. das Versprechen des einen Theils einer Gegenleistung oder einem Versprechen des anderen entspricht.


Bilbao, span. Provinz im Baskenlande, 60 #M. mit 120000 sehr thätigen Einw. Hauptstadt B. am gleichnamigen Flusse, 16500 E., bedeutender Handel; die fast offene Stadt hielt 1835 eine Belagerung durch die Karlisten u. 1838 vom Octbr. bis Dezbr. eine noch härtere aus und trug dadurch wesentlich zum Mißlingen der karlistischen Unternehmung bei.


Bilboquet (frz. Bilbokäh), ein früher in Frankreich übliches Spiel, das Kugelfangen. sowie das dazu gebräuchliche Instrument, der Kugelfang; an dem becherförmig erweiterten u. ausgehöhlten Ende eines Stäbchens hängt eine Kugel, diese wird aus dem Becher in die Höhe geworfen und wieder aufgefangen. - Ferner das hölzerne Instrument bei Vergoldern zum Auftragen des Goldes. - Auch Stehauf, Gaukelmännchen.


Bild. Es ist zunächst das individuelle und das allgemeine B. zu unterscheiden. Das individuelle B. ist die sinnliche Erscheinung eines individuellen Gegenstandes mit seinen Eigenthümlichkeiten, wie er sich dem Auge unmittelbar zeigt. Das allgemeine oder Gattungsbild aber ist die geistige Anschauung und Zusammenfassung der allen Individuen der gleichen Gattung gemeinschaftlich zukommenden Eigenthümlichkeiten; also dasselbe was Begriff. - Im technischen und ästhetischen Sinne aber ist B. die veranschaulichende (abbildliche) Darstellung eines Gegenstandes entweder nach allen seinen sichtbaren Charakteren oder blos nach seiner Form, so als Gemälde, oder in bloßer Zeichnung, in plastischer Darstellung. Daher auch der Name B., für die versinnlichende, malende Darstellung in der Poesie und Rhetorik.


Bildende Künste nennt man die in äußeren Formen für das Auge darstellenden Künste, als Baukunst, Bildhauerkunst. Malerei, mit ihren Nebenzweigen.


Bilder, Bilderdienst, Bilderverehrung, Bilderanbetung, Bildersturm. - Daß die bildenden Künste durch Darstellung berühmter Personen. schöner u. großer Thaten, durch die Veranschaulichung sittlicher und religiöser Ideen das Gemüth des Menschen eben so lebhaft als wohlthätig anregen, ist eine unbestreitbare Thatsache und durch die Erfahrung aller Zeiten erwiesen. Den Israeliten war allerdings verboten sich von Jehovah B. zu machen, dies hatte aber seinen natürlichen Grund in der Zucht, welche für das auserwählte Volk nothwendig war, wenn es seine Religion nicht mit heidnischen Zusätzen amalgamiren sollte. Daß auch die ersten Christen keine religiösen B. hatten, ist sehr begreiflich, denn ihre Religion war in den ersten Jahrh. eine verfolgte, ihre Kirchen Höhlen oder Räume in Privatwohnungen, die in keiner Weise die Kennzeichen christlicher Versammlungsorte tragen durften, wenn sie nicht aufs äußerste gefährdet sein sollten. Indessen beweisen die B. in den röm. Katakomben, daß die Christen im 2. Jahrh. manigfaltige religiöse B. hatten. und als seit Constantin die Verfolgungen aufhörten u. sich die christlichen Gotteshäuser aller Orten erhoben, entfaltete sich bald ein großer Reichthum der christl. bildenden Kunst. Als der Islam im 8. Jahrh. gegen das byzantinische Reich anstürmte und der gesammten Christenheit den Untergang drohte,. konnte es wohl nicht ausbleiben, daß er eine Laune seiner Wuth auch gegen Kirchen und B. kehrte, es war aber ein ganz unglücklicher Gedanke des Kaisers Leo des Isauriers, wenn er mit einem selbst unternommenen Sturme gegen die B. den Angriff mohammedanischer Eroberer zu stillen wähnte. In despotischer Weise schleuderte er 726 ein Decret, welches die Verehrung der B. verbot und deren Entfernung aus den Kirchen befahl und 730 verschärfte er dasselbe. Dieser Kampf der byzantin. Despoten dauerte unter Leo's Nachfolgern, Constantin Kopronymus (741-775), Leo Nicephorus (802-811), Leo dem Armenier (813-820), Theophilus (829-842). Die kirchlichen Vorsteher konnten das despotische Walten der Kaiser in den


Bilateral, lat., zweiseitig. Bilateraler Beweisgrund, der für und wider gebraucht werden kann; B.er Contract, in dem die Leistung od. das Versprechen des einen Theils einer Gegenleistung oder einem Versprechen des anderen entspricht.


Bilbao, span. Provinz im Baskenlande, 60 □M. mit 120000 sehr thätigen Einw. Hauptstadt B. am gleichnamigen Flusse, 16500 E., bedeutender Handel; die fast offene Stadt hielt 1835 eine Belagerung durch die Karlisten u. 1838 vom Octbr. bis Dezbr. eine noch härtere aus und trug dadurch wesentlich zum Mißlingen der karlistischen Unternehmung bei.


Bilboquet (frz. Bilbokäh), ein früher in Frankreich übliches Spiel, das Kugelfangen. sowie das dazu gebräuchliche Instrument, der Kugelfang; an dem becherförmig erweiterten u. ausgehöhlten Ende eines Stäbchens hängt eine Kugel, diese wird aus dem Becher in die Höhe geworfen und wieder aufgefangen. – Ferner das hölzerne Instrument bei Vergoldern zum Auftragen des Goldes. – Auch Stehauf, Gaukelmännchen.


Bild. Es ist zunächst das individuelle und das allgemeine B. zu unterscheiden. Das individuelle B. ist die sinnliche Erscheinung eines individuellen Gegenstandes mit seinen Eigenthümlichkeiten, wie er sich dem Auge unmittelbar zeigt. Das allgemeine oder Gattungsbild aber ist die geistige Anschauung und Zusammenfassung der allen Individuen der gleichen Gattung gemeinschaftlich zukommenden Eigenthümlichkeiten; also dasselbe was Begriff. – Im technischen und ästhetischen Sinne aber ist B. die veranschaulichende (abbildliche) Darstellung eines Gegenstandes entweder nach allen seinen sichtbaren Charakteren oder blos nach seiner Form, so als Gemälde, oder in bloßer Zeichnung, in plastischer Darstellung. Daher auch der Name B., für die versinnlichende, malende Darstellung in der Poesie und Rhetorik.


Bildende Künste nennt man die in äußeren Formen für das Auge darstellenden Künste, als Baukunst, Bildhauerkunst. Malerei, mit ihren Nebenzweigen.


Bilder, Bilderdienst, Bilderverehrung, Bilderanbetung, Bildersturm. – Daß die bildenden Künste durch Darstellung berühmter Personen. schöner u. großer Thaten, durch die Veranschaulichung sittlicher und religiöser Ideen das Gemüth des Menschen eben so lebhaft als wohlthätig anregen, ist eine unbestreitbare Thatsache und durch die Erfahrung aller Zeiten erwiesen. Den Israeliten war allerdings verboten sich von Jehovah B. zu machen, dies hatte aber seinen natürlichen Grund in der Zucht, welche für das auserwählte Volk nothwendig war, wenn es seine Religion nicht mit heidnischen Zusätzen amalgamiren sollte. Daß auch die ersten Christen keine religiösen B. hatten, ist sehr begreiflich, denn ihre Religion war in den ersten Jahrh. eine verfolgte, ihre Kirchen Höhlen oder Räume in Privatwohnungen, die in keiner Weise die Kennzeichen christlicher Versammlungsorte tragen durften, wenn sie nicht aufs äußerste gefährdet sein sollten. Indessen beweisen die B. in den röm. Katakomben, daß die Christen im 2. Jahrh. manigfaltige religiöse B. hatten. und als seit Constantin die Verfolgungen aufhörten u. sich die christlichen Gotteshäuser aller Orten erhoben, entfaltete sich bald ein großer Reichthum der christl. bildenden Kunst. Als der Islam im 8. Jahrh. gegen das byzantinische Reich anstürmte und der gesammten Christenheit den Untergang drohte,. konnte es wohl nicht ausbleiben, daß er eine Laune seiner Wuth auch gegen Kirchen und B. kehrte, es war aber ein ganz unglücklicher Gedanke des Kaisers Leo des Isauriers, wenn er mit einem selbst unternommenen Sturme gegen die B. den Angriff mohammedanischer Eroberer zu stillen wähnte. In despotischer Weise schleuderte er 726 ein Decret, welches die Verehrung der B. verbot und deren Entfernung aus den Kirchen befahl und 730 verschärfte er dasselbe. Dieser Kampf der byzantin. Despoten dauerte unter Leoʼs Nachfolgern, Constantin Kopronymus (741–775), Leo Nicephorus (802–811), Leo dem Armenier (813–820), Theophilus (829–842). Die kirchlichen Vorsteher konnten das despotische Walten der Kaiser in den

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[537/0538] Bilateral, lat., zweiseitig. Bilateraler Beweisgrund, der für und wider gebraucht werden kann; B.er Contract, in dem die Leistung od. das Versprechen des einen Theils einer Gegenleistung oder einem Versprechen des anderen entspricht. Bilbao, span. Provinz im Baskenlande, 60 □M. mit 120000 sehr thätigen Einw. Hauptstadt B. am gleichnamigen Flusse, 16500 E., bedeutender Handel; die fast offene Stadt hielt 1835 eine Belagerung durch die Karlisten u. 1838 vom Octbr. bis Dezbr. eine noch härtere aus und trug dadurch wesentlich zum Mißlingen der karlistischen Unternehmung bei. Bilboquet (frz. Bilbokäh), ein früher in Frankreich übliches Spiel, das Kugelfangen. sowie das dazu gebräuchliche Instrument, der Kugelfang; an dem becherförmig erweiterten u. ausgehöhlten Ende eines Stäbchens hängt eine Kugel, diese wird aus dem Becher in die Höhe geworfen und wieder aufgefangen. – Ferner das hölzerne Instrument bei Vergoldern zum Auftragen des Goldes. – Auch Stehauf, Gaukelmännchen. Bild. Es ist zunächst das individuelle und das allgemeine B. zu unterscheiden. Das individuelle B. ist die sinnliche Erscheinung eines individuellen Gegenstandes mit seinen Eigenthümlichkeiten, wie er sich dem Auge unmittelbar zeigt. Das allgemeine oder Gattungsbild aber ist die geistige Anschauung und Zusammenfassung der allen Individuen der gleichen Gattung gemeinschaftlich zukommenden Eigenthümlichkeiten; also dasselbe was Begriff. – Im technischen und ästhetischen Sinne aber ist B. die veranschaulichende (abbildliche) Darstellung eines Gegenstandes entweder nach allen seinen sichtbaren Charakteren oder blos nach seiner Form, so als Gemälde, oder in bloßer Zeichnung, in plastischer Darstellung. Daher auch der Name B., für die versinnlichende, malende Darstellung in der Poesie und Rhetorik. Bildende Künste nennt man die in äußeren Formen für das Auge darstellenden Künste, als Baukunst, Bildhauerkunst. Malerei, mit ihren Nebenzweigen. Bilder, Bilderdienst, Bilderverehrung, Bilderanbetung, Bildersturm. – Daß die bildenden Künste durch Darstellung berühmter Personen. schöner u. großer Thaten, durch die Veranschaulichung sittlicher und religiöser Ideen das Gemüth des Menschen eben so lebhaft als wohlthätig anregen, ist eine unbestreitbare Thatsache und durch die Erfahrung aller Zeiten erwiesen. Den Israeliten war allerdings verboten sich von Jehovah B. zu machen, dies hatte aber seinen natürlichen Grund in der Zucht, welche für das auserwählte Volk nothwendig war, wenn es seine Religion nicht mit heidnischen Zusätzen amalgamiren sollte. Daß auch die ersten Christen keine religiösen B. hatten, ist sehr begreiflich, denn ihre Religion war in den ersten Jahrh. eine verfolgte, ihre Kirchen Höhlen oder Räume in Privatwohnungen, die in keiner Weise die Kennzeichen christlicher Versammlungsorte tragen durften, wenn sie nicht aufs äußerste gefährdet sein sollten. Indessen beweisen die B. in den röm. Katakomben, daß die Christen im 2. Jahrh. manigfaltige religiöse B. hatten. und als seit Constantin die Verfolgungen aufhörten u. sich die christlichen Gotteshäuser aller Orten erhoben, entfaltete sich bald ein großer Reichthum der christl. bildenden Kunst. Als der Islam im 8. Jahrh. gegen das byzantinische Reich anstürmte und der gesammten Christenheit den Untergang drohte,. konnte es wohl nicht ausbleiben, daß er eine Laune seiner Wuth auch gegen Kirchen und B. kehrte, es war aber ein ganz unglücklicher Gedanke des Kaisers Leo des Isauriers, wenn er mit einem selbst unternommenen Sturme gegen die B. den Angriff mohammedanischer Eroberer zu stillen wähnte. In despotischer Weise schleuderte er 726 ein Decret, welches die Verehrung der B. verbot und deren Entfernung aus den Kirchen befahl und 730 verschärfte er dasselbe. Dieser Kampf der byzantin. Despoten dauerte unter Leoʼs Nachfolgern, Constantin Kopronymus (741–775), Leo Nicephorus (802–811), Leo dem Armenier (813–820), Theophilus (829–842). Die kirchlichen Vorsteher konnten das despotische Walten der Kaiser in den

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 537. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/538>, abgerufen am 22.11.2024.