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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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des Rheinbundes und von Oesterreich die Abtretung beträchtlicher Gebietstheile.


Austern (Ostreae), gehören zu den Weichthieren, eine eigene Familie in der Ordnung der Akephalen bildend. Sie haben zwei unregelmäßige Schalen, deren eine vertieft, die andere kleiner und platt ist. Sie sitzen an Felsen und Steinen des Meeres fest an, nur wenige sind frei mit einiger Bewegung, indem sie durch schnelles Schließen der Schalen das Wasser stoßen. - Die eßbare A., Ostrea edulis, kommt besonders an den französischen, englischen und dänischen Küsten vor, ferner im mittelländischen und adriatischen Meer, oft in zahlloser Menge, die sogenannten Austernbänke bildend. Sie laichen im Frühjahr, indem sie in einer Art Laich eine Masse kleiner ausgebildeter Austern von sich geben, und diese ihre Fruchtbarkeit ist merkwürdig, wenn man erwägt, daß ihre Zahl auf den Austerbänken sich noch nicht vermindert hat, obgleich seit ein paar tausend Jahren alljährlich zu Millionen verspeist werden. Die A. sind eine weltbekannte Leckerei und dadurch zu einem bedeutenden Handelsartikel geworden; sie werden, besonders in England, selbst in eigenen Austerparks gezogen. Ihr Fleisch ist nur im frischen Zustande genießbar, daher ihre Versendung schwierig; sie werden zwar auch gebraten, doch soll ihr Fleisch dann weniger verdaulich und nicht so wohlschmeckend sein.


Austrägalgericht, Schiedsgericht, wobei die Parteien die Austräge (Richter) ernennen. So in älterer Zeit für Rechtsstreitigkeiten unter dem Adel, unter Fürsten, auch unter Familien. Gegenwärtig noch in Uebung unter den deutschen Bundesgliedern (B. A. Art. 11 etc. A.-Ordnung v. 16. Juni 1817, Bundesbeschlüsse v. 3. Aug. 1820, 19. Juli 1823, 7. Okt. 1830, 28. Febr. 1833), deren Streitigkeiten, nach fehlgeschlagener Vermittelung durch einen Ausschuß der Bundesversammlung, von der A.-Instanz beurtheilt werden, d. h. von dem obersten Gerichtshof desjenigen Bundesstaates, welchen der Beklagte aus dem Dreiervorschlag des Klägers ausgewählt hat. - Verschieden davon ist das 1834 eingeführte Bundesschiedsgericht für die Streitigkeiten zwischen Regierungen und Ständen in Bundesstaaten.


Austral, südlich.


Australien (Südland), Oceanien (Oceanland), Polynesien (Inselwelt), zuweilen auch Südindien genannt, der fünfte Erdtheil, im Laufe von 300 Jahren allmälig von Spaniern, Holländern, Franzosen, Engländern und Russen entdeckt oder genauer untersucht (Magelhaens oder Magellan, Tasman, Carteret, Bougainville, Wallis, Byron, Cook, La Peyrouse, Baudin, Flinders, Krusenstern, Kotzebue, Bellingshausen, Weddel, Duperrey, Camper, King, d'Urville, Legoarant, Morvell, Laplace). A. liegt ganz in der Südsee, zwischen der Westküste von Amerika und der Ostküste von Asien und wird auf 180,000 #M. geschätzt. Das Australische Festland, von seinen Entdeckern Neuholland, von den Engländern vorzugsweise A. geheißen, wird auf 140,000 #M. berechnet; es trägt in jeder Hinsicht den Charakter der Einförmigkeit, in der Küsten-, Gebirgs- und Flußbildung, in Klima, Pflanzen, Thieren und Menschen. Die Südküste theilen die Engländer in Grants-, Baudins- und Flindersland, auf sie folgt die unfruchtbare Küste von Nuytsland. Auf dieser ganzen Ausdehnung ist nur der Golf der Murraymündung und Spencer von Bedeutung. Auf der Westküste: Leuwinsland mit der Geographenbai, Edelsland mit dem Schwanenfluß, Endrachtsland mit der Haifisch- und Freycinetbai. Vom Nordwestkap die ganze Nordwestküste entlang dehnt sich de Witsland aus; auf der Nordwestküste folgen Vandiemensland, Arnhemsland und Carpentaria. Hier ist der große und tiefe Meerbusen von Carpentaria, in welchen die Flüsse Tasman und Caron münden. Die Torresstraße trennt Cap York, die nördlichste Spitze, von der großen Insel Neuguinea. Die ganze Ostseite nimmt Neusüdwales ein mit der Glassehouse und Herveybai, Port Maquarie, Port Hunter, Port Jakson und der Botanibai, den Flüssen Darling, Maquarie, Lachlia, Hastings, Clyde u. s. w. Cap Wilson, die südlichste Spitze, und die Insel Vandiemensland trennt die Baßstraße. In Beziehung auf Bodenbildung scheint das

des Rheinbundes und von Oesterreich die Abtretung beträchtlicher Gebietstheile.


Austern (Ostreae), gehören zu den Weichthieren, eine eigene Familie in der Ordnung der Akephalen bildend. Sie haben zwei unregelmäßige Schalen, deren eine vertieft, die andere kleiner und platt ist. Sie sitzen an Felsen und Steinen des Meeres fest an, nur wenige sind frei mit einiger Bewegung, indem sie durch schnelles Schließen der Schalen das Wasser stoßen. – Die eßbare A., Ostrea edulis, kommt besonders an den französischen, englischen und dänischen Küsten vor, ferner im mittelländischen und adriatischen Meer, oft in zahlloser Menge, die sogenannten Austernbänke bildend. Sie laichen im Frühjahr, indem sie in einer Art Laich eine Masse kleiner ausgebildeter Austern von sich geben, und diese ihre Fruchtbarkeit ist merkwürdig, wenn man erwägt, daß ihre Zahl auf den Austerbänken sich noch nicht vermindert hat, obgleich seit ein paar tausend Jahren alljährlich zu Millionen verspeist werden. Die A. sind eine weltbekannte Leckerei und dadurch zu einem bedeutenden Handelsartikel geworden; sie werden, besonders in England, selbst in eigenen Austerparks gezogen. Ihr Fleisch ist nur im frischen Zustande genießbar, daher ihre Versendung schwierig; sie werden zwar auch gebraten, doch soll ihr Fleisch dann weniger verdaulich und nicht so wohlschmeckend sein.


Austrägalgericht, Schiedsgericht, wobei die Parteien die Austräge (Richter) ernennen. So in älterer Zeit für Rechtsstreitigkeiten unter dem Adel, unter Fürsten, auch unter Familien. Gegenwärtig noch in Uebung unter den deutschen Bundesgliedern (B. A. Art. 11 etc. A.-Ordnung v. 16. Juni 1817, Bundesbeschlüsse v. 3. Aug. 1820, 19. Juli 1823, 7. Okt. 1830, 28. Febr. 1833), deren Streitigkeiten, nach fehlgeschlagener Vermittelung durch einen Ausschuß der Bundesversammlung, von der A.-Instanz beurtheilt werden, d. h. von dem obersten Gerichtshof desjenigen Bundesstaates, welchen der Beklagte aus dem Dreiervorschlag des Klägers ausgewählt hat. – Verschieden davon ist das 1834 eingeführte Bundesschiedsgericht für die Streitigkeiten zwischen Regierungen und Ständen in Bundesstaaten.


Austral, südlich.


Australien (Südland), Oceanien (Oceanland), Polynesien (Inselwelt), zuweilen auch Südindien genannt, der fünfte Erdtheil, im Laufe von 300 Jahren allmälig von Spaniern, Holländern, Franzosen, Engländern und Russen entdeckt oder genauer untersucht (Magelhaens oder Magellan, Tasman, Carteret, Bougainville, Wallis, Byron, Cook, La Peyrouse, Baudin, Flinders, Krusenstern, Kotzebue, Bellingshausen, Weddel, Duperrey, Camper, King, dʼUrville, Legoarant, Morvell, Laplace). A. liegt ganz in der Südsee, zwischen der Westküste von Amerika und der Ostküste von Asien und wird auf 180,000 □M. geschätzt. Das Australische Festland, von seinen Entdeckern Neuholland, von den Engländern vorzugsweise A. geheißen, wird auf 140,000 □M. berechnet; es trägt in jeder Hinsicht den Charakter der Einförmigkeit, in der Küsten-, Gebirgs- und Flußbildung, in Klima, Pflanzen, Thieren und Menschen. Die Südküste theilen die Engländer in Grants-, Baudins- und Flindersland, auf sie folgt die unfruchtbare Küste von Nuytsland. Auf dieser ganzen Ausdehnung ist nur der Golf der Murraymündung und Spencer von Bedeutung. Auf der Westküste: Leuwinsland mit der Geographenbai, Edelsland mit dem Schwanenfluß, Endrachtsland mit der Haifisch- und Freycinetbai. Vom Nordwestkap die ganze Nordwestküste entlang dehnt sich de Witsland aus; auf der Nordwestküste folgen Vandiemensland, Arnhemsland und Carpentaria. Hier ist der große und tiefe Meerbusen von Carpentaria, in welchen die Flüsse Tasman und Caron münden. Die Torresstraße trennt Cap York, die nördlichste Spitze, von der großen Insel Neuguinea. Die ganze Ostseite nimmt Neusüdwales ein mit der Glassehouse und Herveybai, Port Maquarie, Port Hunter, Port Jakson und der Botanibai, den Flüssen Darling, Maquarie, Lachlia, Hastings, Clyde u. s. w. Cap Wilson, die südlichste Spitze, und die Insel Vandiemensland trennt die Baßstraße. In Beziehung auf Bodenbildung scheint das

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[346/0347] des Rheinbundes und von Oesterreich die Abtretung beträchtlicher Gebietstheile. Austern (Ostreae), gehören zu den Weichthieren, eine eigene Familie in der Ordnung der Akephalen bildend. Sie haben zwei unregelmäßige Schalen, deren eine vertieft, die andere kleiner und platt ist. Sie sitzen an Felsen und Steinen des Meeres fest an, nur wenige sind frei mit einiger Bewegung, indem sie durch schnelles Schließen der Schalen das Wasser stoßen. – Die eßbare A., Ostrea edulis, kommt besonders an den französischen, englischen und dänischen Küsten vor, ferner im mittelländischen und adriatischen Meer, oft in zahlloser Menge, die sogenannten Austernbänke bildend. Sie laichen im Frühjahr, indem sie in einer Art Laich eine Masse kleiner ausgebildeter Austern von sich geben, und diese ihre Fruchtbarkeit ist merkwürdig, wenn man erwägt, daß ihre Zahl auf den Austerbänken sich noch nicht vermindert hat, obgleich seit ein paar tausend Jahren alljährlich zu Millionen verspeist werden. Die A. sind eine weltbekannte Leckerei und dadurch zu einem bedeutenden Handelsartikel geworden; sie werden, besonders in England, selbst in eigenen Austerparks gezogen. Ihr Fleisch ist nur im frischen Zustande genießbar, daher ihre Versendung schwierig; sie werden zwar auch gebraten, doch soll ihr Fleisch dann weniger verdaulich und nicht so wohlschmeckend sein. Austrägalgericht, Schiedsgericht, wobei die Parteien die Austräge (Richter) ernennen. So in älterer Zeit für Rechtsstreitigkeiten unter dem Adel, unter Fürsten, auch unter Familien. Gegenwärtig noch in Uebung unter den deutschen Bundesgliedern (B. A. Art. 11 etc. A.-Ordnung v. 16. Juni 1817, Bundesbeschlüsse v. 3. Aug. 1820, 19. Juli 1823, 7. Okt. 1830, 28. Febr. 1833), deren Streitigkeiten, nach fehlgeschlagener Vermittelung durch einen Ausschuß der Bundesversammlung, von der A.-Instanz beurtheilt werden, d. h. von dem obersten Gerichtshof desjenigen Bundesstaates, welchen der Beklagte aus dem Dreiervorschlag des Klägers ausgewählt hat. – Verschieden davon ist das 1834 eingeführte Bundesschiedsgericht für die Streitigkeiten zwischen Regierungen und Ständen in Bundesstaaten. Austral, südlich. Australien (Südland), Oceanien (Oceanland), Polynesien (Inselwelt), zuweilen auch Südindien genannt, der fünfte Erdtheil, im Laufe von 300 Jahren allmälig von Spaniern, Holländern, Franzosen, Engländern und Russen entdeckt oder genauer untersucht (Magelhaens oder Magellan, Tasman, Carteret, Bougainville, Wallis, Byron, Cook, La Peyrouse, Baudin, Flinders, Krusenstern, Kotzebue, Bellingshausen, Weddel, Duperrey, Camper, King, dʼUrville, Legoarant, Morvell, Laplace). A. liegt ganz in der Südsee, zwischen der Westküste von Amerika und der Ostküste von Asien und wird auf 180,000 □M. geschätzt. Das Australische Festland, von seinen Entdeckern Neuholland, von den Engländern vorzugsweise A. geheißen, wird auf 140,000 □M. berechnet; es trägt in jeder Hinsicht den Charakter der Einförmigkeit, in der Küsten-, Gebirgs- und Flußbildung, in Klima, Pflanzen, Thieren und Menschen. Die Südküste theilen die Engländer in Grants-, Baudins- und Flindersland, auf sie folgt die unfruchtbare Küste von Nuytsland. Auf dieser ganzen Ausdehnung ist nur der Golf der Murraymündung und Spencer von Bedeutung. Auf der Westküste: Leuwinsland mit der Geographenbai, Edelsland mit dem Schwanenfluß, Endrachtsland mit der Haifisch- und Freycinetbai. Vom Nordwestkap die ganze Nordwestküste entlang dehnt sich de Witsland aus; auf der Nordwestküste folgen Vandiemensland, Arnhemsland und Carpentaria. Hier ist der große und tiefe Meerbusen von Carpentaria, in welchen die Flüsse Tasman und Caron münden. Die Torresstraße trennt Cap York, die nördlichste Spitze, von der großen Insel Neuguinea. Die ganze Ostseite nimmt Neusüdwales ein mit der Glassehouse und Herveybai, Port Maquarie, Port Hunter, Port Jakson und der Botanibai, den Flüssen Darling, Maquarie, Lachlia, Hastings, Clyde u. s. w. Cap Wilson, die südlichste Spitze, und die Insel Vandiemensland trennt die Baßstraße. In Beziehung auf Bodenbildung scheint das

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/347>, abgerufen am 24.11.2024.