[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.den. Die aber persönlich erscheinen, und An solchen hochzeitlichen Ehren-Tä- stell-
den. Die aber perſoͤnlich erſcheinen, und An ſolchen hochzeitlichen Ehren-Taͤ- ſtell-
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den. Die aber perſoͤnlich erſcheinen, und
eine warhaffte Klugheit bezeugen wollen,
vermeiden auf alle Weis und Wege die
Strittigkeiten wegen des Rangs und
Oben-Anſitzens. Solche ehrgeitzige
Leute kan man nicht beſſer befriedigen,
als wann man ſie an einer Tafel einander
gegen uͤber ſetzet, da denn ein jeder mei-
net, er habe die Ehre vor dem andern.
Hoͤfliche Leute, ſetzen ſich gerne etwas un-
ten an, damit ſie alle Beneidung vermei-
den moͤgen, welche ſonſt auf ſie koͤnte ge-
worffen werden. Doch muß man vor
allem das Frauenzimmer in acht nehmen,
und ſelbige im Rang beehren: weil es
ihnen ſchon angebohren: inzwiſchen darf
man ſelbiges gleichwol nicht enge ein-
ſchlieſſen, weil die meiſten, des guten
Trancks wegen, oͤffters aufſtehen, und
zur Erleichterung ihrer eingeſchluckten
Hitze, einen Abtritt und Kuͤhlung ſuchen
muͤſſen.
An ſolchen hochzeitlichen Ehren-Taͤ-
gen pfleget man an theils Orten einen
Vorſchneider zu erwehlen; anderer Or-
ten aber verrichten ſolches Amt die be-
ſtell-
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